berufsbedingte Aufw...
 
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berufsbedingte Aufwendungen - Unterhaltsvorschusskasse weigert sich ....

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(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

hi,

nachdem die Titelabänderung durch das Jugendamt bestens geklappt hat habe ich nun Probleme mit der für meine Zwillinge zuständige Unterhaltsvorschusskasse.

Diese schickte mir eine Mangelfallberechnung. Soweit ist alles richtig Berechnet, allerdings wurden die berufsbedingten Aufwendungen nicht berücksichtigt. Daraufhin legte ich Einspruch ein und bekam folgende Antwort:

.... Gemäss § 1603 (2) BGB sind Eltern minderjähriger Kinder verplichtet, alle verfügbaren Mittel zu Ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmässig zu verwenden. Da Sie nicht in der Lage sind den Mindestunterhalt zu zahlenkann von Ihnen verlangt werden den gesamten, den selbstbehalt übersteigenden Anteil Ihres Einkommens für den kinderunterhalt aufzuwenden.

Sollten Sie berufsbedingte Aufwendungen geltend machen wollen, müssten Sie diese mit Nachweisen im einzelnen belegen. Nach prüfung teile ich Ihnen dann mit ob diese berücksichtigungsfähig sind oder es bei der Ihnen bereis vorliegenden berechnung bleibt. ......

Nach erhalt dieses Schreibens rief ich die Bearbeiterin an und bezog mich auf die Leitlinien des kammergerichts von berlin. Daraufhin sagte Sie das bei einem Mangelfall diese Pauschale nicht angewendet werden muss  - in der Tat sagen sind diese Leitlinien immer in der KANN Form geschrieben - und viele Famielngerichte anderes entscheiden als es die Richtlinien besagen. Ich bot Ihr dann an meine Monatsfahrkarten in Kopie zukommen zu lassen. Daraufhin sagte sie das wir doch beide wissen das man eine übertragbare Monatsfahrkarte auch privat nutzen kann und diese daher nicht anerkannt werden wird.

Ich habe Ihr jetzt vorgeschlagen erst einmal den berechneten unterhalt abzüglich der 5% unter vorbehalt zu zahlen. Hier sagte sie das es okay sei. Muss ich jetzt damit rechnen das sich die Differnenz als Schulden anhäuft? Es besteht kein Titel oder ähnliches.

Wie würdet ihr Euch verhalten?

Viele Dank für Eure Tipps .....


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 11:50
(@papi74)
Registriert

Hallo,

also grundsätzlich brauchst du, wenn kein Titel besteht gar nichts zahlen. Denke aber bitte daran, dass das Kind ein Recht auf einen Titel hat der ggf. durch ein Gericht erstellt werden kann.

Stelle doch einfach mal Deine Zahlen rein und dann kann man Dir schon ziemlich genau sagen, was du zu zahlen hast.

bereinigtes Einkommen,
Weg zur Arbeit

Des Weiteren wird immer gerne der SB künstlich, im Mangelfall runtergerechnet (wenn du z.B. mit jemanden zusammen wohnst).

Bedenke bitte auch, dass freiwillige Zahlungen u.U. nicht verrechnet werden...was wech ist ist wech 🙁

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mustermann

Das klingt doch bisher nicht so schlecht, wenn sie dir die 5% erstmal doch so durch gehen lässt.
Wenn du auch vorher schon mit denen gute Erfahrungen gemacht hast, muss man es mit denen ja nicht verscherzen.
Sind ja nicht alles Verbrecher.

Wenn man mit der gut reden kann wäre es mir 3,80 wert, keinen Titel zu haben.
Es ist jedenfalls nicht unüblich im Mangelfall mit sehr spitzem Bleistift zu rechnen. Insofern hat sie recht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 12:44
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

hallo beppo,

also die guten erfahrungen habe ich mit dem jugenamt meiner ersten tochter gemacht 🙂

hier handelt es sich um ein anderes jugendamt.  ich war eigentlich auch erstaunt das sie damit einverstanden war das ich die 5% selbst abziehen könne. allerdings frage ich mich ob dann die differenz nicht als schulden auflaufen. es geht um ca. 40 euro monatlich.

kann die unterhaltsvorschusskasse auch auf einen titel bestehen? also ohne einverständnis der mutter?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 12:50
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

also grundsätzlich brauchst du, wenn kein Titel besteht gar nichts zahlen. Denke aber bitte daran, dass das Kind ein Recht auf einen Titel hat der ggf. durch ein Gericht erstellt werden kann.

also das ich nichts zahlen muss ist ja nicht ganz so richtig, ich bin ja leistungsfähig und auch willig - auch wenn es nur eine mangelfallberechnung wird. also bin ich natürlich auch unterhaltsplichtig.

Stelle doch einfach mal Deine Zahlen rein und dann kann man Dir schon ziemlich genau sagen, was du zu zahlen hast.

ich weiss ja was ich zahlen muss, die berechnung durch die unterhaltsvorschusskasse deckt sich mit meiner berechnung. es geht nur darum das die berufsbedingten aufwendungen (5% pauschale lt. berliner kammergericht) nicht berücksichtigt wurden. also kein bereinigtes nettoeinkommen.

Des Weiteren wird immer gerne der SB künstlich, im Mangelfall runtergerechnet (wenn du z.B. mit jemanden zusammen wohnst).

ich wohne in berlin und fahre jeden tag mit der u-bahn zur arbeit. daher habe ich auch eine monatsfahrkarte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 12:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich wohne in berlin und fahre jeden tag mit der u-bahn zur arbeit. daher habe ich auch eine monatsfahrkarte.

Du must ihr eben vorrechnen, was billiger ist:
Ne Monatskarte oder die Summe der Einzelfahrten.
Es wird einfach von dir verlangt, die billigste Variante auszuwählen.
Was ja auch einsehbar ist.

Halte einfach den Draht zu ihr warm und erkläre deine Lage, dann hast du scheinbar wenig Theater mit ihr.

Edit: Sorry, hatte deine vorherige Antwort nicht gesehen.
Die eigentliche Frage kann ich aber auch nicht beantworten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 12:54
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

die umweltkarte ist devinitiv preiswerter, das weiss sie auch. sie sagt nur das diese ja übertragbar sei und daher auch von anderen personen genutzt werden kann bzw. auch für "freizeitfahrten" genutzt werden kann.

ich dachte das ein recht darauf besteht das die fahrtkosten anerkannt werden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 12:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unvermeidbare Kosten werden meist anerkannt.

Nur das entscheidet weder sie, noch wir sondern im Zweifel ein Gericht.

Rechne ihr einfach vor, dass es keinen billigeren Weg gibt oder sie möge dir einen aufzeigen.

Das mit den Schulden, auch ohne Titel ist wohl doch ein Problem:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-15149-start-msg160350.html#new
Siehe Antwort #11


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 13:02
(@mustermann)
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Unvermeidbare Kosten werden meist anerkannt.

Nur das entscheidet weder sie, noch wir sondern im Zweifel ein Gericht.

heisst im klartext wenn ich mich weigere den geforderten unterhalt komplett zu zahlen kann es sein das die klagen? mh, ich dachte immer das sich kleine familiengerichte an den leitlinien/urteieln  grosser gerichte orientieren. und das müssten doch auch die behörden wissen. man man .. :((


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 13:09
(@Wolkenhimmel)

die umweltkarte ist devinitiv preiswerter, das weiss sie auch. sie sagt nur das diese ja übertragbar sei und daher auch von anderen personen genutzt werden kann bzw. auch für "freizeitfahrten" genutzt werden kann.

:knockout: Oh mann...

Hi mustermann,

ich habe zwar nichts substanzielles zum Thema beizutragen, komme aber gerade über die obige Aussage gar nicht hinweg!

Vielleicht sollten wir 2 uns eine Karte teilen...  :rofl2:

BVG-solidarische Grüße vom WH !!


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 13:23




(@mustermann)
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Vielleicht sollten wir 2 uns eine Karte teilen...   :rofl2:

*grins* habe mir auch gedacht was diese aussage soll. wenn ich arbeitslos wäre könnte ich ihr eine personenbezogene karte schicken, aber das wäre ihr dann sicher auch nicht recht :))


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 13:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn ich die oben zitierte Aussage von Deep richtig interpretiere, würden aber auch nur Schulden auflaufen, wenn UHV-Satz unterschritten wäre.

Das scheint bei dir aber nicht der Fall zu sein.

Also keine Schulden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 14:20
(@mustermann)
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Also wenn ich die oben zitierte Aussage von Deep richtig interpretiere, würden aber auch nur Schulden auflaufen, wenn UHV-Satz unterschritten wäre.

Das scheint bei dir aber nicht der Fall zu sein.

Also keine Schulden.

also ich soll 70 euro im monat zahlen, uhv ist glaub ich grad 117 euro. also doch unterschritten, oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 14:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt, das ist in der Tat recht niedrig.

Aber da hoffe ich, das sich noch jemand meldet, der sich damit besser auskennt.

Ooooldiiiiiiieee!!


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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 14:31
(@mustermann)
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für mich aber immernoch soviel das nach zahlung aller unterhaltverpflichtungen nur ca. 900 euro bleiben. da sind 40 euro im monat ne menge geld.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 14:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Glaube ich dir.

Da mag es vielleicht sogar sinnvoller sein, genau das titulieren zu lassen, damit eben nicht hinterrücks eine nicht vorhandene Lesitungsfähigkeit unterstellt wird aber dafür kenn ich mich damit zu wenig aus.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 14:38
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

naja mit dem titulieren  ist immer so eine sache, nehmen wir mal das besipiel ich würde arbeitslos werden. in der heutigen zeit ja durchaus möglich. wenn kein titel vorhanden ist muss ich auch nichts bezahlen weil nicht leistungsfähig (heisst doch so, oder) wenn aber ein titel vorhanden ist muss ich tapfer weiterzahlen und da habe ich dann sicher ein problem.

schade das niemand weiss ob man auf berufsbedingte aufwendungen trotz mangelfall anspruch hat 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 14:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warte doch mal n Moment ab, es ist ja noch mitten am Tag.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 14:44
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

hast ja recht  :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 14:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mustermann

Ich versuch mich mal, obwohl hier mehrere Probleme zusammtreffen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.

1.)
Erstmal ist es im Mangelfall gängige Praxis, dass bei der Bereinigung des EK verschärfte Optionen angewendet werden - so wie bei Dir die berufs. Aufwendungen im Einzelnen dargelegt werden sollen.

2.)
Arbeitsweg an sich: Um diese Aufwendungen darzulegen wird oftmals verlangt, dass der Arbeitsweg an sich begründet werden muss, dann auch noch die Wahl des Verkehrsmittels. Es gibt ein Urteil wonach es zumutbar ist, einen 15km einfachen Arbeitsweg mit dem Fahrrad zurückzulegen - zu jeder Uhrzeit, zu jeder Jahreszeit.

3.)
UHV an sich: Springt die UHVK für den KU ein, so gehen die Ansprüche (in Höhe der erbrachten Leistung + Auskunftsrecht) auf das Land über  - aber mehr nicht. Sie hat nicht zu entscheiden, was anerkannt wird oder nicht - prinzipiell. Doch sie kennen sich mitunter ziemlich gut aus was möglich sein könnte und setzen dementsprechend die Daumenschrauben an.

Ich schlage Dir folgende Vorgehensweise vor.
Lass Dir von der UHVK bescheinigen (also schriftlich), dass Deine Leistungsfähigkeit bei der von Dir geleisteten Zahlungshöhe liegt. So ein Schriebs muss m.M.n. keinen Dokumentencharakter haben. Damit entfällt dann quasie jede weitere Diskussion (es laufen keine Schulden auf) und sie können glauben was sie wollen. Weigert sich die UHVK, so bleibt Dir der Klageweg - Du gegen das Land - auf Feststellung Deiner Leistungsfähigkeit. Ein Titel alleine hilft Dir nicht zwingend weiter, da er nur bedingt etwas über Deine Leistungsfähigkeit aussagt. Bevor Du fragst ob Schulden auflaufen, versuche es zuvor mit o.g. Bescheinigung.

Das eigentliche Problem ist die Weigerung des JA auf Anerkennung Deiner berufsbedingten Aufwendungen unter Zuhilfenahme  von subjektiven Behauptungen. Das mit der Monatskarte ist Unfug. Die Frage ist eher - kannst Du vielleicht zur Arbeit laufen oder ein Fahrrad benutzen?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 15:30




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