Hallo zusammen
Ich lebe seit fast einem Jahr getrennt von meiner Ex die mit meiner 8-jährigen Tochter (gegen meinen Willen) ausgezogen ist. Insgesamt habe ich 4 gemeinsame Kinder(sind volljährig).
In diesem (Trennungs)jahr habe ich einen vereinbarten Geldbetrag (KU+Ex-Unterstützung)
überwiesen. Das Jahr geht nächsten Monat zu Ende und ich will nur noch den KU für meine Tochter überweisen. Nun wird aber zur Berechnung das bereinigte Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Ich habe Einnahmen aus Vermietungen(mein Elternhaus 1/6 geerbt 5/6 mit einem Kredit an die Miterben ausgezahlt).Die Einnahmen reichen jedoch nicht um die laufenden Kosten sowie die Kreditbelastung zu decken dh. ich mach real Minus. Leider werden (glaube ich) die Mieteinnahmen voll als Einkommen berechnet, die Ausgaben für laufende Kosten jedoch nur bedingt anerkannt.(und nicht nur die sondern auch Fahrten zu Arbeit etc). Mein Problem: Die Berechnung ist relativ kompliziert und hängt mit Sicherheit vom Geschick der Parteien ab. Aus Unkenntnis der rechtlichen Zusammenhänge bin ich überfordert und im Nachteil gegen einen Profi.
Meine Ex hat (ich weiß es!) einen Beratungstermin mit ihrem Anwalt (nach dem 26.3) vereinbart. Mit Sicherheit wird der Anwalt hiernach mich auffordern alle (zu seinem Vorteil dh. möglichst viel Einkommen und wenig anzurechnende Ausgaben)
Unterlagen zugänglich zu machen.
Ich kann also auf die Aufforderung warten, Unterlagen abgeben und auf die Berechnung reagieren.
Auf der anderen Seite habe ich noch Zeit (nach 26.3 ist sie beim RA) mir auch einen Anwalt (kostet Geld) zu nehmen der die Berechnung in meinem Sinne (dh. möglichst wenig Einnahmen bei hohen anzurechnenden Kosten) durchführt.
Diese Berechnung könnte ich dann wenn ich aufgefordert werde vorlegen und ihr RA müsste
auf meine Berechnung reagieren. Was ist geschickter???? Noch ist Zeit ihr Termin ist frühestens am 26.3. Zum Anwalt oder abwarten.
Gruß
Schulterbruch
Hallo,
wer bewohnt das Haus? Du oder Mieter?
Dein Jahresnetto plus Steuererstattung/12 ergibt das durchschnittliche Netto. Von diesem kannst du 5 % berufsbedingte Aufwendungen und 4 % zus. Altersversorgung vom Brutto (muss nachgewiesen werden).
Zum Haus können dir andere bestimmt etwas sagen, aber: wenn die Belastungen, das reale Minus nicht anerkannt werden, dann sind die steuerlichen Erstattungen dafür aber auch nicht unterhaltsrelevant.
Stell doch mal die Zahlen ein, ich bin sicher dass dir hier einige helfen können. Bzw. warte ab was der Anwalt fordert und stell die Daten hier rein.
Arbeit deine Ex?
Sophie
Hallo,
welches Oberlandesgericht ist für Dich zuständig?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die Antwort
Ich hab keine Ahnung welches OLG zuständig ist
Wir wohnten in MeckPom sie ist aber nach Schleswig Holstein
gezogen.Da geht meine Kleine auch zur Schule.(Hat sie einfach gemacht
obwohl ich beim Einwohnermeldeamt und bei der Schule schriftlich darauf auf gemeinsames Sorgerecht hingewiesen
habe und mich mit einer alleinigen Abmeldung nicht einverstanden erklärt hab.Ging trotzdem ich bin nur Papa Entscheidungen trifft Mama.Papa hat nichts zu melden)
Ich glaub OLG Mölln?? Oder Ratzeburg,Lauenburg??
gruß
Schulterbruch
Hi,
dann sollten diese Leitlinien für Dich gelten. Dort steht, dass die EINKÜNFTE aus Vermietung und Verpachtung zählen. Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Ich würde daher davon ausgehen, dass die Mieteinkünfte nur dann interessant werden, wenn unter dem Strich ein PLUS steht. Hast Du Verluste aus Vermietung und Verpachtung, dann wird Dir das wohl eher als Hobby ausgelegt werden.
Was nicht geschehen dürfte ist, dass die MietEINNAHMEN angesetzt werden, ohne dass die Werbungskosten berücksichtigt werden. Ich würde mich dann darauf berufen, dass als Werbungskosten berücksichtigt werden muss, was auch steuerrechtlich als Aufwand anerkannt ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Hat sie einfach gemacht
obwohl ich beim Einwohnermeldeamt und bei der Schule schriftlich darauf auf gemeinsames Sorgerecht hingewiesen
habe und mich mit einer alleinigen Abmeldung nicht einverstanden erklärt hab.Ging trotzdem
auf diese gängige Praxis hatte ich Dich bereits >>>HIER<<< hingewiesen. Es ist nicht das Problem Deiner Ex, des EMA oder der neuen Schule, wenn davon ausgehst, das würde für Dich nicht gelten.
Was die Einkünfte aus Vermietung (sofern es welche gibt) und die Anrechnung von Kosten angeht, würde ich zunächst mit einem Einkommensteuer-Bescheid argumentieren. Wenn Du die Immobilie selbst nutzt, kann vermutlich nur die 4%-Pauschale für die Altersvorsorge angesetzt werden (sofern diese nicht bereits anderweitig "verbraucht" ist).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
Das hab ich verstanden,danke. Das heißt für mich ich kann abwarten
bis ihr RA sich meldet voher brauch ich nichts zu unternehmen kostet
nur geld und bringt nichts bevor ich nicht weiß was sie will.Ist das richtig?
Gruß
Schulterbruch
Moin schulterbruch,
auch wenn der Anwalt Deiner Ex Dich zur Auskunft auffordert, reicht erst einmal ein Einkommensteuer-Bescheid; Du bist nicht verpflichtet, ihm haarklein darzulegen, welche Kosten Deine Rendite-Immobilie verursacht.
Sinnvollerweise sollten die Kosten aber trotzdem nicht dauerhaft höher sein als die Erträge (in diesem Fall würde auch das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht verneinen und "Liebhaberei" unterstellen). Ggf. würde ein mit der Klärung der Unterhaltsfrage beauftragtes Gericht dann anregen, die Hütte zu verkaufen, weil Du sie Dir sowieso nicht leisten kannst. Bzw. Dich bei der Unterhaltsberechnung einkommenstechnisch so stellen, als gäbe es die Hütte nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,Moin
erst einmal Danke.Ich versuch mal für mich zu rechnen.Eine frage ich zahl meiner großen Tochter 250 euros im Monat für die Zugfahrt zur Schule.(sie ist auf einer Abendschule und holt ihr abi nach,sie mußte ihre Schule abbrechen wegen einer Schwangerschaft ich bin Opa) ist das mein Privatvergnügen oder kann ich die 250 euros
abziehen bei der Berechnung meines bereinigten Nettoeinkommens??
Gruß
Schulterbruch
Hallo schulterbruch,
das ist eindeutig "Privatvergnügen". Für den Unterhalt diener Tochter ist spätestens seit Geburt der Vater deines Enkels "zuständig". Früher haben deswegen die Brauteltern sich so auf Hochzeiten ihrer Töchter gefreut, da sie ab der Hochzeit nicht mehr für diese finanziell zuständig waren.
Grüße,
Lullaby