Bereinigtes Nettoei...
 
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Bereinigtes Nettoeink. - Berechnung hier in etwa richtig???

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(@tri-city-maniac)
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Hallo,

wenn ich mal dieses Beispiel hier ...

http://www.frag-einen-anwalt.de/Bereinigtes-Einkommen-Unterhalt__f12199.html

Auf einen anderen Fall übertrage:

Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate: 1700 Euro
- Kindesunterh: 280 Euro
- Kredit: 100 Euro
- Fahrtkosten: 230 Euro (2*20km/Tag*0,30Euro/km*230Tage )
- Kapitallebensversicherung: 80 Euro
= Bereinigtes Nettoeinkommen 1010 Euro

Davon 3/7 für die getrennt lebende Ehefrau = 432,86 Euro

Geht aber nicht, da der Selbstbehalt bei 890 Euro liegt.

Ist meine Rechung hier grundlegend richtig?

MfG

Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2007 17:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich weiss nicht ob die Fahrtkosten in voller Höhe anerkannt werden Normalerweise werden 5 % vom Netto dafür angesetzt. Oder auch die Fahrkarte des ÖPV.

1700 Nettoeinkommen
297 KU
70                  5 % für Fahrtkosten
                  1/7 Erwerbsanreiz

= 1142
- 890 ( Selbstbehalt)
242 EU.

So meine REchnung - kann aber nicht für die Richtigkeit garantieren.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2007 21:47
(@tri-city-maniac)
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Also was ich sicher weiss ist die Tatsache, dass der Kredit weggerechnet wird, da er in der Beziehung entstanden ist und laut Gesetz vom Nettoeinkommen abgezogen wird. Was ist denn "Erwerbsanreiz"?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2007 22:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tri-City-Maniac,

also der Selbstbehalt bezüglich EU ist 1000 Euro seit 1.7.

PKW-Fahrtkosten werden nicht unbedingt anerkannt (nur wenn sie notwendig oder angemessen sind, je nach Einkommen), mindestens aber die Kosten des öffentlichen Verkehrs

Die Lebensversicherung vielleicht, 4% vom Netto sind eine Hausnummer, 80 Euro ist bisschen drüber

Erwerbsanreiz ist das eine 1/7 in der 3/7 Rechnung, also die Abweichung von halbe:halbe, hattest Du aber schon korrekt berechnet,  aber im Mangelfall gibts das nicht, da steckt das schon im Selbstbehalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2007 22:19
(@tri-city-maniac)
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Hallo,

danke für die Infos ...

Wie sähe denn dann deine Rechnung in meinem Falle aus?

Wo steht das eigentlich mit den 1000 Euro seit 1.7. Kann man das irgendwo nachlesen? Und gilt das in jemdem Bundesland? Bayern war ja schon immer irgendwie sehr eigen. Deswegen meine Frage ...

Wegen den Fahrtkosten ... hatte da auch mal was bezüglich 5& des Nettoeinkommens gehört. Wer entscheidet, ob diese angemessen sind? Ich habe 20 km einfach in ein kleines Nest, wo man nur sehr schlecht auf öffentliche Mittel zurückgreifen kann und da ich von der Abreitszeit immer sehr unterschiedlich arbeite, brauch ich so oder so meinen Wagen.

Cu

Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2007 22:28
(@tri-city-maniac)
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Ich möchte nochmal auf den post hier zurückkommen ...

Ich höre von allen Seiten nur 890 Euro (bzw. 900 seit Neuestem) bezüglich Selbstbehalt in meinem Falle. Wo steht das mit den 1000 Euro? Wer weiss und bestimmt ausserdem, ob die Fahrtkosten nun voll angerechnet werden (siehe dazu einen Post weiter oben)? Kapitallebensversicherung nun anrechenbar? Kredite während der Ehe?

Cu

Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2007 19:12
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wo steht das mit den 1000 Euro?

In der Düsseldorfer Tabelle ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1336.html ) Siehe unter Kabitel B (Ehegatennunterhalt), Absatz IV.

Die Düsseldorfer Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten übernommen, auch den Bayern.

Wer weiss und bestimmt ausserdem, ob die Fahrtkosten nun voll angerechnet werden (siehe dazu einen Post weiter oben)? Kapitallebensversicherung nun anrechenbar? Kredite während der Ehe?

Das hängt alles bisschen vom zuständigen Oberlandesgericht, an den individuellen Verhältnissen und daran, ob dem Richter morgens der Kaffee gescheckt hat.

In den Südeutschen Leitlinien ( http://www4.justiz.bayern.de/olgn/rspr/fam/suedl2005.htm ) steht z.B. zu Fahrtkosten:

"10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 Euro) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für jeden Mehrkilometer in der Regel 0,20 Euro)."

Da steht halt "notwendig" und "kann".

Zu Lebensversicherungen steht da

"10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene Vorsorgeaufwendungen abzusetzen (Nettoeinkommen)."

Zusätzliche private Altersvorsorge in Höhe der Riesterförderung ist deswegen "angemessen", weil der Staat ja offiziell zugegeben hat, dass die gesetzliche Rente nicht zur Deckung des Lebensstandards im Alter ausreicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 19:28
(@tri-city-maniac)
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Ok, thanks ... jetzt hab ich es gesehen ...  😉

IV. Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten in der Regel: unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 EUR

Naja, mir geht es darum ... wir (meine Frau und ich) müssen das Schreiben, dass ich wegen ihrer ALG2-Beantragung bekommen habe ausfüllen. Wir wollten es so machen, dass wir schreiben, dass ich ihr von Hause aus nen bestimmten Betrag direkt gebe (das kann man glaub ich ganz hinten schreiben). Wir wollen halt nun in etwa wissen, was ihr vom Gesetz her zustehen würde. Da brauch ich ja jetzt nicht unbedingt nen Anwalt oder so.

Sie bekäme von der ALG2-Anstalt 347 Euro und irgendnen Zuschuß zur Miete oder so ... da sie jetzt bei ihren eltern zuhause was abgibt.

Wenn ich ihr jetzt von Hause aus 350 Euro gebe, dann hat sich das für die ALG2 Anstalt doch eh erledigt oder? Die Miete muss ich ihr ja nicht zahlen, die bekäme sie doch so oder so durch ALG2.

Wir schreiben wir das nur am Besten ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2007 19:52
(@tri-city-maniac)
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Wollte meinen letzten Post nochmal raufholen ...

Und wegen den 1000 Euro Selbstbehalt ... für Bayern scheint das ja wieder nicht zu stimmen ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2007 21:58
(@papi74)
Registriert

Hallo,

bei meiner Rechnung kommt folgendes raus:

+1700 € Einkommen
- 220 € Fahrtkosten (2x20x0,30€x220 Tage / 12)
-100 € ehebedingter Kredit
= 1380 € Zwischensumme für KU
- 280€ KU
= 1100 € Zwischensumme für evt. EU
- 68 € Altersvorsorge (4% von 1700e)
= 1032 € Zwischensumme für die Berechnung von EU
- 242,86 € erwerbstätigen Bonus
= 789,14 Summe die für die Berechnung von EU herangezogen werden dürfte

Also ...wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann bleibt in Deinem Fall kein Geld für die holde Ex übrig...egal ob der SB 900 oder 1000€ beträgt.

Bei meiner Berechnung bin ich davon ausgegangen, dass du die Fahrtkosten tatsächlich hast und ÖPV bei die zeitlich nicht passt.

Aber selbst wenn man Dir nur 5% berufsbedingte Aufwendungen anerkennen würde, so würden 135€ zu meiner bisherigen Rechnung dazu kommen...macht dann 924,14€....und auch da bist du noch immer auf der sicheren Seite.

Denn auch wenn der SB bei Euch "nur" 900€ beträgt...wird kein Gericht eine Klage wegen 24€ genehmigen...zumal die Änderung der Unterhaltshöhe kommen wird.

Viel Glück

mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 10:56




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

= 1032 € Zwischensumme für die Berechnung von EU
- 242,86 € erwerbstätigen Bonus
= 789,14 Summe die für die Berechnung von EU herangezogen werden dürfte

Da hast Du gleich 2 Fehler gemacht: der Erwärbstätigenbonus wird im Mangelfall nicht zusätzlich abgezogen, sondern steckt schon im Selbstbehalt, und ausserdem  ist er 1/7 vom bereinigten Netto, nicht vom unbereinigten.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 12:25
(@tri-city-maniac)
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Dann wäre deine Berechnung in etwa?

Möchte euch für euere Mühen danken ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2007 14:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann wäre deine Berechnung in etwa?

Naja, ich kann papi74 schon folgen bis zu den 1032 Euro bereinigtem Einkommen, für Steuerklasse III ?

Damit wäre der TU-Anspruch dann 32 Euro, vorbehaltlich der Risiken bei den Fahrtkosten und der Lebensversicherung.

Wann genau Du die Steuerklasse III verlierst wissen andere hier besser, aber wenn dann kostet Dich das 280 Euro und dann bist Du auf jeden Fall unterm Selbstbehalt., selbst wenn Du dann auch nur KU Stufe 1 zahlst.

Nimm das Thema Steuern ernst, und wenn Du mit der Ex noch gut kannst, habt ihr ja auch bisschen EInfluss auf den Trennungszeitpunkt und damit auf den Zeitpunkt des Wechsels der Steuerklasse.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2007 15:50
(@tri-city-maniac)
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Das mit dem Wechsel der Steuerklasse:

Für die Steuer ist entscheidend, in welchem Kalenderjahr die Trennung erfolgt. Bis zum 31.12. diesen Jahres ist Steuerklasse 3 dann noch möglich, ab dem 01.01.des Folgejahres nicht mehr.

Also wäre ich ab 01.01.2008 in der Steuerklasse 1.

Wegen Fahrtkosten: Also werden die Fahrtkosten entweder so berechnet, wie Papi 74 es sagte, oder aber mit 5% des Nettoeinkommens. Mal sehen ... Das mit dem öffentlichen Personenverkehr wäre bei meiner Arbeitsstelle und meinen Arbeitszeiten eh nicht möglich. Wie gesagt, kleine Ortschaft, kleine Firma, 3 Schicht-Betrieb, dessen Schichten aber nicht immer im gleichen Schema aublaufen und sehr unregelmässig sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2007 03:57
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Also wäre ich ab 01.01.2008 in der Steuerklasse 1.

Ja, und das bedeute, dass sich Dein Netto deutlich verringert.

Ich weiß nicht wie sich das mit der Fahrtkostenpauschale verhält ab (Lohnsteuerjahresausgleich)...weil das ist ja noch in der Schwebe...

Aber sonst kannst du einen steuerlichen Freibetrag in Deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen und federst so ein bißchen der "Nettolohneinbußen" ab.

Wegen Fahrtkosten: Also werden die Fahrtkosten entweder so berechnet, wie Papi 74 es sagte, oder aber mit 5% des Nettoeinkommens. Mal sehen ... Das mit dem öffentlichen Personenverkehr wäre bei meiner Arbeitsstelle und meinen Arbeitszeiten eh nicht möglich. Wie gesagt, kleine Ortschaft, kleine Firma, 3 Schicht-Betrieb, dessen Schichten aber nicht immer im gleichen Schema aublaufen und sehr unregelmässig sind.

Dann kannst du den Betrag ansetzen, den ich Dir errechnet habe...da er ja nachweislich ist.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2007 10:34
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Hallo Tom!

Aber sonst kannst du einen steuerlichen Freibetrag in Deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen und federst so ein bißchen der "Nettolohneinbußen" ab.

Den Freibetrag für die Fahrtkosten würde ich lassen. Derzeit ist die Gesetzeslage so, daß die Fahrtkosten erst ab 20. km anerkannt werden. Somit ist der Zwang auch nicht mehr vorhanden, den Freibetrag (zumindest für die ersten 20 km) dafür auf der LSt-Karte eintragen zu müssen. Hilft (in meinem Fall jedenfalls) erst mal, weniger Einkommen zu haben, das wiederum ist interessant für mögliche TU/EU-Berechnungen etc.
Wie es dann zur Einkommensteuererkläung aussieht, ist eine andere Frage, dann sind aber die Fahrtkostenerstattungen kalkulierbar und lassen sich mit anderen Dingen (Prozeßkosten, erhöhte Altersaufwendungen, da Ex (und Kinder, soweit bei Ex verblieben) sich nicht mehr fördernd auf die Riesterrente auswirkt etc.) wieder ausgleichen...
Den Verlust der Nettoeinbußen kann der Freibetrag ohnehin nur sehr bedingt abfedern.

Wie gesagt, durch die momentane Gesetzeslage kannst du ohnehin die ersten 20 km nicht eintragen lassen, da die nicht anerkannt werden. Somit verringertes Netto, somit weniger anrechenbares EK, aber hier werden die Fahrtkosten wiederum anerkannt, was bei deiner Schilderung bezgl. Schichten, Wohnort im Dorf etc. eher auf deine Rechnung hinauslaufen wird.

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2007 11:30
(@tri-city-maniac)
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Hallo,

mal noch ne andere Sache ... dieses Jahr ist ja noch alles in Ordnung und jeder kommt klar. Gebe meiner Frau insgesamt 350 Euro (für sie und Kind). Dies wurde auch vom Amt so für richtig befunden.

Nun ist es aber so, dass ich im nächsten Jahr nur noch die 1er Lohnsteuerklasse habe und weniger Netto bekomme. Nun kann ich dann ihr nichts mehr geben und mit dem Kinderunterhalt sieht es auch schlechter aus.

Vorher hatte ich 1700 Euro netto und konnte die Fahrkosten, den Kredit, den wir in unserer Ehe abgeschlossen hatten und meine Altersvorsorge abziehen. Nun bekäme ich ca. 250 Euro netto weniger im nächsten Jahr, sodas ich ihr weniger geben kann. Wie sollte ich das dann am besten handhaben, wäre für jeden Tipp sehr dankbar.

Cu

Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2007 23:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie sollte ich das dann am besten handhaben, wäre für jeden Tipp sehr dankbar.

Wie die Zahlen ausehen wirst Du den Mindestbetrag KU zahlen (Stufe1-6 ist egal, kommt immer das gleiche raus, 196 Euro). Für mehr ist offenbar kein Raum, und für weniger keine Chance.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2007 23:42
(@tri-city-maniac)
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Thanks für die Info ... kannst du mir nen Link nennen, wo ich da nachschauen kann wegen den 196 Euro?

Hab da aber dann doch nochmal ne Frage zum Selbstbehalt ...

Es heisst doch, dass er gegenüber getrennt lebenden Ehegatten 1000 Euro ist und gegenüber minderjährigen Kindern 890 Euro ... dann trifft ja wohl bei mir doch eher Letzteres zu und nicht die 1000 Euro, oder?

Naja, wenn ich dann nächstes Jahr die Lohnsteuerklasse 1 habe, dann ist es eh egal, da sie (meine Noch-Frau) dann eh nichts mehr bekommt. Beim Sohn schwankt es halt dann entweder zwischen den 196 Euro oder den 254 Euro ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 01:52
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Thanks für die Info ... kannst du mir nen Link nennen, wo ich da nachschauen kann wegen den 196 Euro?

Sorry, wusste nicht wie alt Dein Kind ist, für die erste Altersstufe sind es 196, für die zweite 254, die Zahlen findest Du hier:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1337.html

Es heisst doch, dass er gegenüber getrennt lebenden Ehegatten 1000 Euro ist und gegenüber minderjährigen Kindern 890 Euro ... dann trifft ja wohl bei mir doch eher Letzteres zu und nicht die 1000 Euro, oder?

Wenn es um die Frage des Kindesunterhalts geht, ja. Deswegen die Vermutung, dass Du hier nicht unter den Regelsatz kommst, denn beim KU ist nicht nur der Selbstbehalt niedriger, es wird auch z.B. die Lebensversicherung nicht anerkannt und die Fahrtkosten vielleicht nur teilweise ("erhöhte Erwerbsobliegenheit").

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 10:16




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