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Berechtigter vor Gerichtsvollzieher zu handeln

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 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe.

Ich bin Pole und lebe in Polen. Vor 12 Jahren hat meine Frau mit unseren drei Kindern nach Deutschland ausgereist. 2002 hat ein polnisches Gericht unsere Scheidung  verkündet. Das Urteil war sogar mit der ex- Schuld verkündet. Das Gericht hat auch über Unterhalt entschiedet. Ich habe bis 2009 die Summe über Sozialamt im Rahmen von Unterhaltsvorschuss bezahlt. 2009 hat die Ex und die Kinder sind innerhalb Deutschland umgezogen. Seitdem hatte ich keine Aufforderung zur Zahlung, keine Adresse, keine Bankkonto. Am letzten Donnerstag hat mein polnischer Arbeitsgeber eine Aufforderung von einem polnischen Gerichtsvollzieher ein Schreiben bekommen. Ich bin aufgefordert worden die ganze Summe, die das polnische Gericht zugesprochen hat von Anfang an, dh. von 2002 mit Zinsen und Kosten (ca. 90.000 Euro) an meine Ex zu zahlen. Ich bin mir sicher, dass das ein Betrugsversuch ist. Wie soll ich mich währen? Ist meine Ex-Frau überhaupt berechtigt vor dem Gerichtvollzieher in diese Sache zu handeln. Wäre dafür, wenn über überhaupt, das Jugendamt zuständig?

Bitte um schnelle Hilfe
J

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2013 14:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhalt über Ländergrenzen ist ein Thema wo sich nur wenige auskennen.
Aus meiner Sicht haben die Kinder Anspruch auf Unterhalt und die Kinder werden von Deiner Ex vertreten. Wenn Sie, im Namen der Kinder Unterhalt fordert, dann ist das insoweit in Ordnung.
Das Jugendamt wird nur beratend tätig und kann die Kinder vertreten, aber nur wenn Deine Ex das so will. Aus dieser Sicht ist es völlig in Ordnung, wenn Deine Ex den Gerichtsvollzieher schickt.
Was es mir Unterhaltsvorschuß auf sich hat erschliesst sich mir nicht. Hast Du gezahlt? Oder hat das Jugendamt gezahlt? Hat das Jugendamt gezahlt, dann ist der Betrag geringer als der normale Unterhalt und eine Rückforderung des gezahlten Geldes würde Dich auch hier erwarten.

Aber wie gesagt bei Unterhalt über Ländergrenzen hinweg, mit vielleicht verschiedenen Staatsbürgerschaften, bin ich völlig überfragt.

Viele Grüße
Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 19:00
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Sali und willkommen hier bei vatersein.de!

Ich kann Dir nur den Rat geben, Dir sofort einen Anwalt zu suchen, da Du dringend handeln musst.
Wenn der Gerichtsvollzieher über Deiner Arbeitgeber versucht zu vollstrecken, ist es eigentlich zu
spät.

Mir ist der hier geschilderte Sachverhalt nicht klar. Entweder Du hast hier sehr viele Informationen
weggelassen oder viele Schreiben einfach ignoriert. Bevor jemand den Gerichtsvollzieher losschicken
kann, um zu vollstrecken, braucht er ein Urteil oder einen Titel.

Ein polnisches Urteil aus dem Jahre 2002, das in Polen gefällt wurde, kann nicht einfach von Deutschland
aus im Jahr 2013 vollstreckt werden.

Da es um eine hohe Forderung geht, kann man Dir nur dringend raten, Dich an einen spezialisierten Anwalt
zu wenden.

Viel Glück,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 19:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sali.

ich schließe mich meinen Vorrednern an.

Genau kenne ich mich auch nicht aus aber du solltest als Erstes nach polnischem Recht gegen die Pfändung Widerspruch einlegen und auch in Deutschland bei der Stelle, die Pfändung veranlasst hat.
1. Weil du einen Teil der Schuld bereits bezahlt hast.
2. Weil, wenn du nichts wichtiges vergessen hast, nur der Betrag gepfändet werden dürfte, der in dem polnischen Urteil festgelegt wurde, denn ein deutsches Urteil scheint es ja wohl nicht zu geben.
3. Sind auch titulierte Forderungen, die älter sind als 1 bzw. 3 Jahre nicht so einfach durchzusetzen.

Wichtig ist, dass du deine Zahlungsnachweise parat hältst.

Du könntest deine Fragen vielleicht auch im Forum von www.trennungsfaq.de stellen.
Da sind einige, die sich mit Auslandsfragen auskennen.
Ab und zu kommt auch einer vorbei, der sich mit der Situation von deutschen Forderungen nach Polen auskennt.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 19:20
 SALI
(@sali)
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Hallo,
danke für den Ratschläge.
Noch Mal den Bestand:
1. Ich habe den polnischen Gerichtsvollzier am Hals, der das polnische Urteil vollstrecken will,
2. Ich habe mit kleinen Ausnahmenz zuerst an Jugendamt und dann an ARGE jeden Monat Unterhaltsvorschuss bezahlt,
3. Ist das erste (die polnischen Alimente) und das zweite (deutsches Unterhaltsvorschuss) nicht das gleiche. Mit anderen Worten, will meine Ex zwei Mal Alimente von mir haben?     

Gruss

Sali

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2013 20:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Und das sind in Summe 90.000,-€? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Wie setzt sich das zusammen?
Auf welchen Monatsbetrag lautet das polnische Urteil?
2. Wieviel und auf welcher Grundlage?
3. In etwa. Den deutschen Unterhaltsvorschuss erhält sie vom Jugendamt, wenn sie glaubhaft versichert, dass du nix oder zu wenig bezahlst.
Möglicherweise macht sie genau das.
Deswegen solltest du die Forderungen und deine Zahlungen sehr genau gegenüber stellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 21:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sali,

ich finde es brandgefährlich, einen solchen Vorgang mit Antworten aus dem Internet abhandeln zu wollen. Das Ganze erstreckt sich über einen Zeitraum von 11 Jahren und über Gesetze und Gerichte in zwei Ländern. Du wirst hier einen sehr guten Anwalt brauchen, der die Vorgänge auseinanderdröselt und gleichzeitig die Rechtslage und eventuelle Verjährungsfristen in beiden Ländern gut kennt.

Mit ein paar hingeworfenen und sicher sehr lückenhaften Informationen kann man die Frage, was nun rechtens ist und was nicht, nicht beantworten. Überdies wird einen polnischen Gerichtsvollzieher nicht die Bohne interessieren, was die User eines deutschen Internetforums denken; der pfändet trotzdem.

Also: Such Dir vor Ort einen wirklich fähigen Anwalt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 21:16
 SALI
(@sali)
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Beppo,

ich soll für drei Kinder insgesamt 450 Euro zahlen, so steht  es in dem polnischen Urteil und ungefähr so viel habe ich für Jugendamt und ARGE bezahlt. Zu den Alimenten werden Zinsen zugerechnet und dazu noch Gerichtsvollzierkosten. So kommst du schnell auf 90.000.
Martin,

ich habe schon einen Anwalt hier eingeschaltet. Aber die Materie ist kompliziert. Wir sind der Meinung dass es sich um Erschleichungsversuch handelt. Das was ich brauche zu beweisen, dass es sich bei den Unterhaltsvorschussleistungen und den polnischen Alimenten um dieselbe Leistungen handelt. Für einen polnischen Anwalt ist es schwer zu verstehen, dass Unterhalt kann man bezahlen ohne den vorher vor Gericht nicht festlegen lassen. Er ist sich nicht sicher ob eure (deutsche) Unterhaltsvorschussleistungen das gleiche wie die polnischen Alimente sind. Für einen normalen Menschen ist das klar. Wir müssen das aber in einer Gegenexekutionsklage den polnischen Gericht glaubhaft machen. Und das wichtigste wir haben nur ein paar Tage Zeit.
Gruss, hier schneit es sehr kräftig

Sali

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2013 23:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja das Gleiche ist es nicht.
Es ist eine Ersatzleistung.

Aber richtig ist:
Wenn du Unterhalt in Höhe von rund 150,-€ pro Kind bezahlt hast und sie für die gleiche Zeit Unterhaltsvorschuss bezogen hat, so hat sie Betrug begangen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 23:16
 SALI
(@sali)
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Hallo,

by the way – eine viel einfachere Frage – wie verjähren sich die Unterhaltsvorschussleistungen? Meine Kinder sind jetzt 20, 18 und 14. Das Jugendamt will Geld für ein paar Monate aus der „Anfangsfase“ (2000 und 2001), die umstritten sind. Die Kinder waren in diese Zeit noch nicht in Deutschland.

Sali   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2013 23:20




 SALI
(@sali)
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Beppo,

also ist die Ersatzleistung (Unterhaltsvorschuss) das gleiche wie Alimente. Wie kann ich juristisch untermauern?
Mein Anwalt kennt das polnische Recht, ich muss ihm sagen wie das mit den Alimenten funktioniert. Du weis - die Anwälte sind nur so gut, wie wir gut sind.

Gruss

Sali

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2013 23:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Kinder sind jetzt 20, 18 und 14. Das Jugendamt will Geld für ein paar Monate aus der „Anfangsfase“ (2000 und 2001), die umstritten sind. Die Kinder waren in diese Zeit noch nicht in Deutschland.

:puzz:

Wie begründen die das denn?

Das ist völlig undenkbar!
Das JA darf die volljährigen Kinder gar nicht vertreten und schon gar nicht für eine Zeit, in denen diese gar nicht in D waren!
Die wollen dich massiv über den Tisch ziehen.

Kannst du deren Schreiben hier reinsetzen? Die entscheidenden Stellen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 23:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also ist die Ersatzleistung (Unterhaltsvorschuss) das gleiche wie Alimente. Wie kann ich juristisch untermauern?
Mein Anwalt kennt das polnische Recht, ich muss ihm sagen wie das mit den Alimenten funktioniert. Du weis - die Anwälte sind nur so gut, wie wir gut sind.

Hilft dir das? http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschuss

Du müsstest schon einen Anwalt haben, der sich ansatzweise mit dem deutschen Unterhaltsrecht auskennt, denn da sitzt der Feind.
Wenn er das nicht tut, brauchst du in D vermutlich noch einen.
Kann er deutsch?

Die europäischen Vereinbarungen zur länderübergreifenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen richten sich nach dem Land, aus dem die Forderungen kommen.
D.H. die polnischen Behörden haben stumpf das durchzusetzen, was die deutschen Behörden verlangen. Ohne zu überprüfen, ob die Forderung auch nach polnischem Recht berechtigt ist.

Den Hauptkampf wirst du daher in D führen müssen.
Zumindest, wenn du den polnischen Richter nicht von der Absurdität der Forderung überzeugen kannst.

Nochmal, ich fürchte, ein Anwalt, der sich nicht mit den Besonderheiten des deutschen Unterhaltsrechts und dem europäischen Vollstreckungsrecht auskennt, wird dir nicht viel nützen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 23:36
 SALI
(@sali)
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Bezirksamt Treptow – Köpenick von Berlin, Abteilung Jugend und Schule, Jugendamt

Das ist sehr einfach - wir haben in Polen gelebt. Dann hat die Ex die Kinder entführt, zuerst für paar Monate in Polen und dann nach Berlin. Gleich nach der Entführung, als sie noch in Polen lebten, hat sie bei Jugendamt den Antrag gestellt.

In Deutschland ist alles dekbar.

Sali   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2013 23:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Deutschland ist alles dekbar.

Zumindest im Familienrecht.

"Am deutschen Familienunwesen soll die Welt genesen!"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 23:50
 SALI
(@sali)
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Beppo,

danke für den Link. Die einfachsten Mitteln (Wikipedia) sind die besten.

Nur eine Frage - wenn die bis 12 Unterhaltsvorschuss bekommen haben, was haben sie danach bekommen?

Sali 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2013 23:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Evtl. Hartz4.
Aber nicht vom Jugendamt.

Zumindest für die beiden über 18 müsste man das Jugendamt abschießen können.

Es wäre wirklich gut, wenn du uns das, was die geschrieben haben zeigen könntest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 23:57
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja richtig, sie ich habe dann ARGE (nicht mehr in Berlin) als „Ansprechpartner“ gehabt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 00:10
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

eine viel einfachere Frage – wie verjähren sich die Unterhaltsvorschussleistungen? Meine Kinder sind jetzt 20, 18 und 14. Das Jugendamt will Geld für ein paar Monate aus der „Anfangsfase“ (2000 und 2001), die umstritten sind.

Kann mir jemand diese Frage beantworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 00:42
(@apfelschorle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wir hatten auch gerade so einen Fall. Dabei ging es um Unterhaltsvorschussleistungen aus den 90er Jahren.
Das Gericht hat entschieden, dass diese verjährt sind (3 Jahre Verjährungsfrist). Das Jugendamt darf aber
zwischenzeitlich nicht versucht haben, die offenen Beträge regelmäßig einzutreiben bzw. anzumahnen.

Aber Achtung: Die regelmäßige Verjährungsfrist betrug nach altem Recht 30 Jahre. Das Gesetz wurde dann ab dem
01.01.2002 auf 3 Jahre geändert.
Das Jugendamt hat versucht, auf das alte Recht zu pochen, da die Forderungen und Verjährungsfristen vor der
Gesetzesänderung entstanden sind. Sind sie nicht mit durchgekommen.

Dies geschah in Deutschland. Mit der Konstellation Polen/Deutschland kenne ich mich leider nicht aus.

LG
apfelschorle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 11:15




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