Berechnung Wohnvort...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Berechnung Wohnvorteil ..

 
(@restart)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal zusammen .

Hab direkt eine seeehr wichtige frage zum thema Wohnvorteil.
Meine Frau und ich haben gemeinsamm ein Haus gemietet für 600 € Kaltmiete . Die dazugehörende Einliegerwohnung wurde von uns an ihre Mutter untervermietet für 200 € Kalt und die Miete geht auf das Konto meiner Frau.
Da wir beide zur hälfte für die Miete aufkommen ergäbe sich für mich das ich weiter 200 € auf das Konto meiner frau überweise zum ausgleich der Miete.
Was aber wenn ich ausgezogen bin ? Werden diese 200 € und die hälftige Untermiete in Höhe von 100 € zur Unterhaltsberechnung in Form von Wohnvorteil dazugezogen ?
Wie schaut es dann mit den enstandenen Nebenkosten aus ? Bin ich da auch Haftbar für wenn ich ausgezogen bin ? Wenn ja wie wird das berechnet mit den nebenkosten bei einen gemeinsammen Mietvertrag bei dem eine Partei auszieht (in diesen falle ich) ?

Dann eine 2. wichtige Frage . Wie würde es sich auswirken wenn ich ein zimmer bei "meiner" Mutter in einem ebenfalls gemieteten Haus beziehe ? Würde das meinen Selbstbehalt reduzieren wenn ich das Zimmer Quasi für umsonst bekommen würde oder wird mir da auch ein Wohnvorteil zugerechnet ? Wenn nicht würde mir das ein finanzielles Polster verschaffen welches von unschätzbaren wert für meine Zukunft ist.

danke im voraus für die Antworten

Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2007 21:10
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Restart,

habt ihr das Haus gemeinsam gemietet, seid ihr beide gemeinsam im Außenverhältnis (=für den Vermieter) für die Miete haftbar. Im Innenverhältnis (=zwischen deiner (Noch-)Frau und dir) ist derjenige für die Miete voll haftbar, der im Haus wohnen bleibt.

Die Gefahr besteht nun darin, dass du ausziehst, evtl. Unterhalt an deine "Ex" zahlen musst und diese ganz einfach die Miete nicht bezahlt. Dann zahlst du doppelt Unterhalt: Einmal direkt, einmal indirekt über die Miete. Klar ist das Betrug und du kannst die "Ex" auch auf Zahlung des Schadens verklagen - aber wenn diese kein Geld hat, kann und wird sie auch nichts bezahlen.

Um ganz sicher zu gehen, müsst ihr entweder den Mietvertrag kündigen oder ihr müsst den Vermieter darum bitten, einen von Euch aus dem Mietvertrag zu entlassen (wozu er jedoch nicht verpflichtet ist). Eine andere Alternative wäre, die Miete weiter zu bezahlen und den Betrag von den Unterhaltsleistungen (sofern du welche erbringen musst) abzuziehen. Dies müsste zumindest im Trennungsjahr so funktionieren.

Ziehst du in eine "günstige" Wohnung (evtl. ohne überhaupt Miete zahken zu müssen), interessiert das nicht, solange du kein Mangelfall bist. Ansonsten kommt es auf die Umstände an. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Selbstbehalt gesenkt wird, ist aber recht gering.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2007 23:00
(@restart)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle antwort 🙂

hmmm , scheint kompliziert zu werden. den Mietvertrag ändern geht nur mit zustimmung von ihr soviel ich weiß und da sie auch nicht verpflichtet ist die Wohnung zu verlassen während des trennungsjahres, es sei denn sie wird sozialfall (irgendwo so gelesen), wird sie auf stur stellen. Nach dem Trennungsjahr schaut die sachlage auch schon anders aus soweit ich weiß.
Also die Variante Miete weiter bezahlen und vom Unterhalt abziehen gefällt mir dabei sogar am besten weil damit sichergestellt ist das meine Kinder in ihren gewohnten heim verbleiben können. Nur zahle ich dann vermutlich mehr als ich überhaupt muß und das will ich auf gar keinen fall.

Was die Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung betrifft werde ich wohl nach Trennung ne Masse mehr zeit haben um meinen Beruf ausüben zu können (selbstständig)
Gut ist es aber zu wissen das ich keine Nachteile daraus ziehe eine Unterkunft zu bekommen die fast schon mehr als günstig ist. Manche pflegen auch zu sagen bei Mama ists am schönsten .. die kocht auch am besten *fg* Naja, ist auch nur eine Übergangslösung um die finanzen zu schonen. Die kinder sollen ja auch mal bei mir übers WE bleiben können usw. deswegen muß schon was eigenes her.

Micha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2007 00:14