Berechnung von Betr...
 
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Berechnung von Betreuungsunterhalt bei Änderung des EInkommens

 
(@fourmi2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr!
Habe ein paar Fragen und hoffe irgendjemand kann mir helfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Im Oktober kommt mein Kind zur Welt, ich werde der Mutter Betreuungsunterhalt zahlenmüssen (sie bekommt jetzt ALG I und zur Aufstockung ALG II). Ich selber bin Lehrer und ab August für ein Jahr im Sabbatjahr (d.h. ich arbeite nicht - darf ich auch nicht in diesem Jahr - und bekomme weiterhin mein seit 2 Jahren reduziertes Gehalt ausgezahlt). Ich werde also ab August keine Übherstunden machen (können), werde steuerlich nichts absetzen können in diesem Jahr (war in den letzten Jahre ne ganze Menge. Arbeitszimmer etc.). Ich habe gehört, dass die ARGE immer das Einkommen des letzten Jahres zu Grunde legt um den Unterhalt zu berechnen. Gibt es eine Möglichkeit dem Laden klar zu machen, dass ich ab August für 12 Monate aus o.g. Gründen deutlich weniger Geld verdienen werde als momentan noch?

vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß, fourmi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2009 17:36
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

werde steuerlich nichts absetzen können in diesem Jahr

Stimmt nicht. Gibt den Kinderfreibetrag. Der führt normalerweise nicht zur Steuererstattung, weil er mit dem Kindergeld verrechnet wird, in dem Jahr, in dem ein Kind gegen Ende des Jahres geboren wird, aber schon, denn der Kinderfreibetrag gilt immer für das Kalenderjahr, das Kindergeld wird aber nach Monaten ausbezahlt.

Und es gibt den Steuerabzug von Unterhaltszahlungen als aussergewöhnliche Belastung. Solange das ALG1 fliesst, klappt das nicht, aber danach schon und das ist spürbar (bis 640€ monatlich, §33a EStG).

Ist also durchaus möglich, dass Du unter Berücksichtigung dieses Steuerabzugs den vollen ALG-2 Satz zahlen kannst. Kann man natürlich nicht sagen ohne die genauen Zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2009 18:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo du.

...und bekomme weiterhin mein seit 2 Jahren reduziertes Gehalt ausgezahlt...
...dass ich ab August für 12 Monate aus o.g. Gründen deutlich weniger Geld verdienen werde als momentan noch?

Wie passt das zusammen?

Wenn du zukünftig genauso viel bekommst, wie die letzten 24 Monate ist das doch eigentlich kein Problem oder?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2009 20:53