Hallo zusammen,
lese hier schon lange Zeit still mit und habe viel gelernt (Danke Euch :)), wie und was man(n) alles erleben darf, wenn die KM nicht kooperieren kann/will.
bei mir lief es eigentlich alles recht ok seit der Trennung von vor ca. 3 Jahren.. wir hatten eine Regelung wegen unserem Kind... 50/50 alles ok..
dann kam ihr neue Freund und alles ging zeitnahe den Bach runter.. :knockout: Die Meditation meinte das wird schon... :rofl2: aber mhh...
Wir hatten auch eine Einigung wegen der Zahlungsprobs..... sie bekommt das ganze Kindergeld, plus noch 150 € von mir dazu, weil ich ja mehr verdiene als die KM...
Nun war ihr es DOCH einfach zu wenig... und da unser Kind ist ja nun nicht mehr 50/50 bei mir ist, sondern nur noch ca.11 Tage im Monat.... ist sie dann ab zu JA und hat fix eine Beistandschaft eingerichtet.... ich war echt überrascht über den Brief von der Dame... :knockout:
OK Auskunft muss ich geben ich weiss :crash: nur Daten keine Formulare.. ok ok .. und Danke an alle hier
Auch habe ich den Hinweisgegeben, dass unser Kind ja mehr als üblich bei mir wohnt, aber was hat es gebracht... nix !!!! ganz nette Damen vom JA :rofl2:
Brechung kam... los gehts:
120% des jeweiligen MU das Kind ist 10 Jahre.. DDTStufe 6 = 466 - KG = 345 € puhhh
Daten von mir : Netto 3100
Abzug.. PV usw. -650
anrechbares Einkommen 2450
dann geht es weiter.... das Einkommen zur Berechnug ist dann aber auf einmal 2940.... :question: :knockout: vertstehe ich jetzt nicht..
und dann noch eine Stufe rauf wegen nur einem Kind..... und nix mit :crash: Danke das sie sich als Papa so viel um ihr Kind kümmern.... dazu möchte ich sagen, dass die Mutter mir keine Sachen oder so in der Art mitgibt... diese kaufe ich seit Jahren allein..
ist diese Berechnung in etwa richtg :question:
Hilfe und Tipps jeglicher Art sind willkommen 🙂
:o)
Hallo,
so kann leider keiner die Rechnung nachvollziehen, insbesondere gehen auch noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ein, hast Du einen Firmenwagen?
Die Düsseldorfer-Tabelle geht von 2 Unterhaltsberichtigten aus, da Du aber Unterhalt nur für ein Kind zahlst kann es eine Stufe raufgehen.
VG Susi
Hi Susi,
Urlaubsgeld.. usw.. sind alles schon mit bei.. :thumbup: Firmenwagen habe ich keinen.
Ich hatte alle Unterlagen eingereicht und es kam auch keine weiteren nachfragen vom JA... nur diese besagte Berechung des JA jetzt.
5% Pauschale wurden auf 150 Euro gekürzt... :exclam:
:o)
Hi,
das ist ja auch korrekt, die Pauschale wird benannt mit "5% vom Netto, maximal 150 Euro".
3100 Euro abzüglich private Krankenversicherung 650 Euro und 150 Euro Pauschale = 2300 Euro. Das ist genau der Grenzbetrag zwischen Stufe 3 und 4, die Hochstufung auf 4 wäre dann okay. Damit läge der Unterhaltsbetrag bei 327 Euro.
Die berufsbedingten Aufwendungen kannst Du auch nachweisen, dann werden auch mehr anerkannt als 150 Euro (wenn sie tatsächlich höher sind). Die PKV darf nicht einfach gekürzt werden, das ist kein berufsbedingter Aufwand. Sie bereinigen das Netto in voller Höhe, so wie bei sozialversicherungspflichtigen Aufwendungen. Wenn Du noch eine private Altersvorsorge hast, kann auch diese einkommensmindernd berücksichtigt werden, wobei ich nicht denke, dass du in Summe unter Stufe 4 kommst.
Die Dame im Jugendamt kann übrigens nicht für dich tun, denn ein Wechselmodell gibt es unterhaltsrechtlich nicht. Sie kann also nichts anderes ausrechnen als den Unterhalt in voller Höhe. 345 entspricht übrigens Stufe 5 und nicht Stufe 6.
Du musst also "mittig" in Stufe 3 landen um maximal durch Hochstufung auf Stufe 4 zu landen. Eine anteilige Zahlung kannst Du nur einvernehmlich mit KM erreichen. Und wenn die nicht will, stehen Deine Chancen leider schlecht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die schnellen Antworten,
aber ich verstehe noch immer nicht, warum mein anrechenbares Eikommen der unterhaltspflichtigen Person 2450 Euro sind... aber 2940 Euro werden dann als Berechnungswert genommen ?
netto sind es 3100, minus allen aufwendungen PKV, BU, Unfall und den 150 Euro dann kommen sie auf 2450 ( sagt ja auch der schrieb vom JA so), das verstehe ich noch alles :yltype:
im nächsten Abschnitt folgt dann... Die Unterhaltspflichtige Person ist zur Berechnung des KU auf Basis eines Einkommens in Höhe von 2940 Euro in Einkommensstufe 6 eingestuft worden :question: Das verstehe ich nicht.. wie kommt das JA auf diese 2940 Euro plötzlich.
und auf Seite 1 . kann man lesen .....bla bla... bin ich zum Ergebinss gekommen , dass ihr Kind XXXX einen Unterhaltsanspruch von 120% des jeweiligen MU bla bla .. hat.
VG 🙂
:o)
Hi,
wie hoch ist denn die PKV, ich dachte 650?? Entweder ist es ein Rechenfehler von denen oder Du hast die Berechnung / die Zahlen hier nicht korrekt abgetippt.
So sieht es ja so aus, als hätten die das Netto NICHT um die PKV bereinigt und nur die 150 Euro berufsbedingten Aufwand abgezogen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich denke auch die können nicht rechnen... :rofl2:
allein das hier in dem schreiben... Forderung = 466 € - 92 € (KG Anteil) = 345 € :knockout: ohne Worte...
was soll ich tun.. anrufen . :knockout: oder einfach sagen.. wenn 466 minus 92 = 345 sind, :rofl2: was soll ich mit denen reden....
was für eine Welt.....
:o)
345 Euro entsprichtt Stufe 5 2701-3100 Euro. Da das die Hochstufung wohl schon beinhalten soll, haben sie dich vorher in Stufe 4 (2301-2700) eingruppiert.
Es lohnt hier einfach eine genauere Betrachtung des bereinigten Nettos, denn mit Deiner letzten Aussage kann man sehen, dass sie wohl alles berücksichtigt, aber spitz zu Deinen Ungunsten (genau zwischen Zeile 3 und 4) gerechnet haben.
Geh Deine Kosten noch mal durch und schau, was Du noch geltend machen kannst.
Und zur Not tipp das Scheiben mal ab. Denn Deine Zitate sind etwas bruchstückhaft.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke Lausebackesmama,
sorry dass das alles etwas durcheinander kommt...
ich habe alles was ich konnte (Kosten) versucht in das schreiben ans JA einzubringen, mehr kosten habe ich (leider) auch nicht... den Spruch mit 4% Brutto in mein Sparschein für später...fanden sie auch nicht lustig :rofl2:
Dass ich nun an der 2300 Grenze scheitere ist nun mal so, aber ich dachte sie würden evtl. auf eine Höherstufung verzichten, wenn sie wissen dass ich unser Kind mehr als den üblichen umfang betreue... hatte so etwas mal im Netzt gelesen... aber wollen sie nicht ... mein Prob.. :crash:
ich denke sie haben bei der Berechnung auch irgendetwas falsch gemacht.. warum sie auf Stufe 6 kommen, die Frage ist jetzt soll ich den Titel so unterschreiben... mit den 345 Euro... oder kommen sie dann später mit der Aussage DDT Stufe 6... und wir hatten uns nur bei Minus (Anteil KG) verrechnet :redhead:
Danke... für eure Zeit 🙂
:o)
Wenn es ums Titulieren geht, bestimmst du, was im Titel steht. Und denk an die Befristung bis zum 18. Geburtstag.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ok... mal sehen was da dann beim JA abgeht.. :nudelholz: das mit den 18 jahren werde ich auch mit aufnehmen lassen... update folgt dann asap.. :yltype:
cu all
:o)
Hallo,
das JA stellt keine rechtsverbindlichen Forderungen, das kann nur ein Gericht.
Du solltest schon davon ausgehen, dass Du mehr als die 150 Euro zahlen musst, aber Du solltest die Berechnung auch nachvollziehen können.
Ich würde deshalb an das JA schreiben, dass Du die Rechnung nicht nachvollziehen kannst und eine Gegenrechnung aufmachen, so wie Du es hier gemacht hast. Netto minus Pauschale minus PKV minus ... = 2450 ergibt DDT Stufe = ?, wegen nur einem Unterhaltsberechtigten eine Stufe rauf = DDT Stufe ? + 1 .
Außerdem erklärst Du, dass Du diese Summe titulieren würdest aber nicht mehr.
Auf Deine Rechnung/Anmerkung sollte das JA erst einmal eingehen. Zahlen musst Du ab in Verzugsetzung, aber Du solltest auf einer korrekten Berechnung bestehen BEVOR Du irgendeinen Titel unterschreibst.
VG Susi
Moin Mweb,
wenn Berufsbedingter Aufwand bei 150 EUR gedeckelt wurde, gehe ich davon aus, Du kannst nicht mehr nachweisen (km zur Arbeit) ?
... hatte so etwas mal im Netz gelesen...
Die Frage ist nicht, ob die das wollen, sondern ob ein Richter das so will.
Das ist einzelfallabhängig.
Du kannst Dir diesen BGH-Beschluß ( XII ZB 234/13 ) mal zu Gemüte führen.
Das ging über Marburg und Frankfurt zum BGH (so die Zuständigkeit in dieses Einzugsgebiet fällt, wäre meine Pokerbereitschaft höher).
Du könntest z.B. kompromißbereit anbieten "ohne Heraufstufung" einvernehmlich zu titulieren, ansonsten titulierst Du "mit Herabstufung".
Gruß
United
Hallo und Danke für die vielen Antwortren,
eine Frage habe ich dann noch, in dem Schreiben vom JA steht weder eine Rechtsmittelbelehrung und ob die liebe KM überhaupt möchte ,dass ich einen Titel unterschreibe, sondern nur ....
„ ich bitte sie die Beurkundung bis zum xxxx2015 durchzuführen.“
"Wenn sie keine Beurkundung vornehmen lassen und sich auch nicht melden, bla bla bla würde ich gerichtliche Schritte einleiten.. bla bla bla" :gunman:
Soll ich mal Anfragen ob die KM überhaupt einen Titel möchte, oder kann das JA das allein entscheiden (OK die Idee haben.)..? :yltype:
cu
:o)
Moin,
Soll ich mal Anfragen ob die KM überhaupt einen Titel möchte, oder kann das JA das allein entscheiden (OK die Idee haben.)..? :yltype:
Die KM hat jetzt nix mehr zu "WOLLEN". Sie hat das doch alles ans JA abgetreten, und die handeln in ihrem Namen.
Im Moment ist das, was das JA will, genau das, was auch die KM will.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Wenn die KM eine Beistandschaft eingrichtet hat, dann darf das JA einen Titel fordern.
Ob die KM das will oder nicht spielt keine Rolle. Die obersten Richter haben entschieden, dass ein Kind ein Recht auf den Unterhaltstitel hat, sogar dann ,wenn der Unterhaltspflichtige bisher in korrekter Höhe, pünktlich und ohne Unterbrechungen gezahlt hat. Es könnte ja sein ,dass in Zukunft, unter Umständen, evtl.,... und dann soll das Kind sofort pfänden können, um seinen Unterhalt zu bekommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ok.. eine Frage habe ich dann noch zum Titel und JA,
kann ich wenn ich beim JA bin sagen dass ich den Titel mitnehmen möchte zum darüber schlafen, oder muss ich diesen dort vor Ort unterschreiben ? :question:
auf mein Frage ob sie (JA) mir mal ein Muster zukommen lassen könnten, war die Dame vom JA nur noch am lachen :mestupid:
Danke an alle..
:o)
Dann geh für eine kleine Schreibgebühr zum Notar, tituliere den Betrag, den DU für korrekt hältst und begrenze den Titel bis zum 18. Geburtstag. Das Ding schickst du dann mit freundlichen Grüßen zum Jugendamt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ja entweder zum Notar oder hier auch ein <a href="http://www.familienrecht-allgaeu.de/uploads/pdf/Jugendamtsurkunde-Muster.pdf>Muster</a>."
Wie Du siehst ist eine Befristung bis zum 18. Geburtstag nicht enthalten, darauf müsstest Du aber bestehen, außerdem würden bei Dir Stufen der DDT eine Rolle spielen. Ansonsten solltest Du Dich überzeugen, dass die Stufe der DDT richtig ist.
VG Susi
Moin Mweb,
kann ich wenn ich beim JA bin sagen dass ich den Titel mitnehmen möchte zum darüber schlafen, oder muss ich diesen dort vor Ort unterschreiben ?
Das brauchst Du ja nicht vorher zu fragen ...
Soll die Beistandschaft doch einen Titel ausdrucken.
Dann fragst Du, ob Du ihn zum Quercheck mitbekommst.
Wenn die Antwort "nein" lautet, dann nimmst Du - freundlich lächelnd - Deine Handy-Kamera, fotografierst das ab, liest es Dir zu Hause in Ruhe durch (und lässt es quer checken) und kündigst an, morgen zum Unterschreiben wieder zu kommen.
Wenn mich jemand auslacht, lache ich zurück.
Gruß
United