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Berechnung Unterhalt Volljährigkeit

 
 Egal
(@egal)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Gemeinde der Wissenden,

meine Tochter wird im nächsten Jahr 18 Jahre alt und ist auf dem Weg zum Abitur.
Daher verdient sie kein Geld.

Bisher habe ich der Mutter den aus der Essener Tabelle herzuleitenden Betrag jeden Monat überwiesen.
Ab dem Tag der Volljährigkeit meiner Tochter, ist sie diejenige, die Geld auf das Konto überwiesen bekommt.
Das würde ich auch gerne so umsetzen.

Zu den wesentlichen Fakten:
- Der Kontakt zu meiner Tochter ist äußerst begrenzt. (Beitrag ihrer Mutter)
- Der Kontakt zu Mutter meinerseits ist nicht vorhanden. Wenn es zum Kontakt kommt, dann wird es nicht schön.
- Einschränkungen sind keine vorhanden.
- Da meine Tochter unter dem extremen Kontrollwahn ihrer Mutter leidet (originales Zitat) kann ich leider mit meiner Tochter nicht reden. 

Frage:
a) Wie errechnet sich der zu zahlende Unterhalt wenn meine Tochter 18 Jahre alt wird?
Gibt es eine Formel?

b) Ich möchte meiner Ex Frau und meiner Tochter mein Gehalt nicht offenlegen. (ich zahle freiwillig den Höchstsatz)
Ich möchte auch nicht das Gehalt der Kindsmutter sehen.
Gibt es eine neutrale Stelle (Jugendamt oder ähnliches) welches die zu zahlenden Beträge an die Tochter ermittelt?
Oder muss ich über einen Anwalt gehen?

Danke vorab schon mal für die Antworten.

EGAL

 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2025 11:18
Schlagwörter für Thema
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus EGAL,
ab Volljährigkeit müsste sich Tochter selbst um die "Eintreibung" des KU kümmern. Wenn KM und Du Einkünfte habt, wird der jeweilige Anteil im Verhältnis der bereinigten Einkommen gequotelt; insofern wird es sich nicht umgehen lassen, für die korrekte Ermittlung die Einkünfte der KM zu kennen.

Tochter kann natürlich jemanden Neutralen beauftragen, für sie die KU-Berechnungen durchzuführen; Du selbst benötigst erst mal keinen RA, das Forum (Dein neutraler Beistand 😉) kann Dir wahrscheinlich helfen (aber auch hier wird das Einkommen der KM benötigt).

Du kannst natürlich das Ganze umgehen, indem Du Tochter einen (bis zum Ende der Ausbildung gültigen) Zahlvorschlag machst; diesen könnt Ihr im Sinne von "Rechtskraft" notariell beurkunden und dann ist erst mal Ruhe.

Grüßung
Marco  


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2025 12:26
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @egal

Ab dem Tag der Volljährigkeit meiner Tochter, ist sie diejenige, die Geld auf das Konto überwiesen bekommt.
Das würde ich auch gerne so umsetzen.

Richtig, ab Eintritt der Volljährigkeit kann schuldbefreiend nur noch an das Kind selbst gezahlt werden. Bei einem unbefristeten dynamischen Titel verbleibt es übrigens beim Zahlbetrag der 3. Altersstufe (12-17), denn die Dynamik gilt nur für minderjährige Kinder. Da also ab 18 nicht mehr als Altersstufe 3 vollstreckt werden kann, muss auch nicht mehr gezahlt werden. Erst bei einer Neuberechnung des Volljährigenunterhalts kommt die 4. Altersstufe ins Spiel.

Geschrieben von: @egal

Wie errechnet sich der zu zahlende Unterhalt wenn meine Tochter 18 Jahre alt wird?
Gibt es eine Formel?

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) enthalten eine Formel, die grundsätzlich benutzt werden kann. Tatsächlich zuständig ist aber das für den Wohnort der Tochter zuständige Gericht (jedenfalls bis zu ihrem Abi) und somit das dort übergeordnete OLG. Also auch die entsprechenden OLG-Leitlinien beachten.

Geschrieben von: @egal

Ich möchte meiner Ex Frau und meiner Tochter mein Gehalt nicht offenlegen. (ich zahle freiwillig den Höchstsatz)

Die Auskunft nach § 1605 BGB wirst du nicht (mehr) verhindern können, auch nicht mit der "freiwilligen" Titulierung des Höchstbetrages der DT. Diese Möglichkeit hat der BGH schon 2020 abgeschafft. Aber vielleicht gelingt es dir auf irgendeinem anderen Weg, die Tochter von der Geltendmachung ihres Auskunftsrechts abzubringen...


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2025 12:38