Hi, ich habe ein kleines Problem und zwar verdiene ich zu wenig Geld um den Mindestunterhalt für meine Kinder zahlen zu können. Das Jungendamt rechnet zusätzlich zu meinem Arbeitseinkommen noch mein Wohnen im eigenen Haus als Einkommen dazu (dürfen sie vermutlich auch) und errechnet so einen rel. hohen Wert.
Würde ich das zahlen, dann wäre bereinigtes Nettoeinkommen - Unterhalt deutlich unter dem Selbstbehalt von 900 Euro.
Ist das überhaupt ok so? Ich dachte der Selbstbehalt sei unantastbar?
Zweites Problem: Ich habe gelesen, dass man Beiträge zur Altersvorsorge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden darf. Ich habe allerdings kein Bankenprodukt oder so und hier argumentiert das JA, dass fiktive Ausgaben nicht berücksichtigt werden können, fiktives Einkommen scheint aber ohne Probleme zu funktionieren?
Letzte Frage:
Wie verhalte ich mich am besten beim Termin, ich will da erstmal nichts unterschreiben, können die mich dazu zwingen?
Danke für Hilfe, ich bin zwar im Thema etwas eingelesen, aber irgendwie sind viele Infos verwirrend und teilweise widersprüchlich.
Moin,
ohne drei, spiel vier!
Das Jungendamt rechnet zusätzlich zu meinem Arbeitseinkommen noch mein Wohnen im eigenen Haus als Einkommen dazu (dürfen sie vermutlich auch) und errechnet so einen rel. hohen Wert.
Sie dürfen dir das vorschlagen und da kannst du abwägen ob der Betrag angemessen erscheint.
Vorschreiben oder dich zur Unterschrift zwingen dürfen sie nicht!
Versuchen sie aber oft!
Du entscheidest aber, was du titulieren willst und wenn denen das nicht reicht, müssen sie dich verklagen.
Den Wohnwert würde dir zwar auch ein Gericht aufschlagen aber vieleicht nicht in der Höhe.
Setze einfach den kleinsten Betrag, der grade noch plausibel ist an, und warte ab, ob sie dann noch eine Klage einreichen.
Suche dir Vergleichsmieten, ne passende Begründung und mache deinen Betrag plausibel.
Das müsstest du aber erst bei Gericht diskutieren.
Mit dem JA diskutierst du gar nicht, sondern bestimmst!
Wenn sie sich weigern, forderst du diese Weigerung schriftlich, damit du sie deinem Anwalt geben kannst.
Dann kommst du mit deren Forderung wieder zu uns und wir rechnen mal.
Im Zweifelsfall lässt du nicht vom JA titulieren, sondern von einem Notar. Der kostet ca. 20,-€ und nervt nicht.
Zweites Problem: Ich habe gelesen, dass man Beiträge zur Altersvorsorge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden darf. Ich habe allerdings kein Bankenprodukt oder so und hier argumentiert das JA, dass fiktive Ausgaben nicht berücksichtigt werden können, fiktives Einkommen scheint aber ohne Probleme zu funktionieren?
Richtig! Du musst diese Ausgaben belegen.
Es muss kein Bankprodukt sein, aber eine anerkannte Altersvorsorge.
Immobilientilgung ginge auch aber ein Sparschwein nicht!
Die letzte Frage hab ich oben schon beantwortet.
Zwingen können sie dich zu nichts, nur verklagen aber dazu brauchen sie einen guten Grund.
Da sie dich nicht zwingen können, versuchen sie es gerne mit Lügen.
3,80 zuwenig Wohnwert ist kein ausreichender Grund.
Um wieviel liegst du denn unter dem SB bzw. Mindestunterhalt?
Der Druck auf den Mindestunterhalt ist schon recht hoch und wächst.
Also wenn dir nur 10,-€ fehlen, würde ich sagen, zahle lieber und erspare dir das Theater. Aber vermutlich ist das Minus größer oder?
Warum ist dein Einkommen so niedrig?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Warum ist mein Einkommen so niedrig?
Weil ich auf Gehalt verzichtet habe und mir einen Job in der Nähe gesucht habe, bei dem ich zwar weniger verdiene, aber durch einen sehr kurzen Weg schneller bei der Familie sein konnte, als es sie noch gab, war das auch gerne angenommen / angesehen!
Danke für die tröstenden Worte. Ich will das eigentlich nur noch hinter mich bringen!