Moin,
hallo ich bin neu hier und erstmal Glückwunsch zu diesem tollen Forum hier.
Ich bräuchte mal Eure Hilfe zur Unterhaltsberechnung nach der Düsseldorfer Tabelle i.V.m. der aktuellen Rechtsprechung dazu.
Grundlagen:
- Unterhalt für 1 Kind 9 Jahre alt,
- keine weiteren Unterhaltsberechtigten,
- Monatsgehalt brutto: 4.800,— in 12 Monaten,
- keine Sonderzahlungen,
- 276,— pro Monat Gehaltsumwandlung für Altersvorsorge,
- daraus folgt netto pro Monat 2.808,— plus die 276,— pro Monat in der Altersvorsorge,
- Fahrstrecke Wohnung zur Arbeit einfach 47 km (vom Finanzamt anerkannt),
- ansonsten habe ich noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfallversicherung und eine Rechtschutzversicherung falls das interessant ist und abzugsfähig.
Hier erstmal die Frage wo ich in der Düsseldorfer Tabelle eingeordnet werde und was das anrechenbare Nettoeinkommen wäre?
Kann man hier das bereinigte Bruttoeinkommen vom Finanzamt nehmen, auf 12 Monate aufteilen und die Abzüge (Steuer und Sozialversicherungsbeiträge) vornehmen? Da wären aber ja auch schon Fahrtkosten berücksichtigt.
Danke für Eure Hilfe vorab!
Gruß!
Hallo,
Du addierst die monatsnetto, dazu die steuererstattung.
Das teilst du durch 12. damit hast du das durchschnittliche monatsnetto.
Dann darfst du das Einkommen bereinigen.
Das olg, wo das Kind lebt, gibt die Rahmenbedingungen vor.
Entweder 5% berufsbedingte aufwendungen oder nach Aufwand.
Das wären die km, hier aber hin- und Rückweg. Im Regelfall die ersten 30 km mit je 0,30 € pro km. Danach 0,20€ pro km. Und das pro Arbeitstag.
Für die zus. Altersvorsorge sind es 4% vom Brutto.
Das ergibt das bereinigte netto.
Du kannst aufgrund der Tatsache, dass du nur einer Person Unterhaltspflichtigen bist, um eine Stufe hochgestuft werden.
D.h. Wenn du in die Düsseldorfer Tabelle schaust ist eine Stufe höher als das, was dein Einkommen vorgibt.
Sophie
Hallo,
Danke für deine schnelle Antwort.
Also so wie das Finanzamt das steuerpflichtige Brutto bereinigt (Werbungskosten etc.) das hat damit nichts zu tun?
Es wird nur mit dem Netto gerechnet was auf der monatlichen Gehaltsabrechnung steht, zzgl. Steuerrückerstattung zu 1/12)?
Wie gesagt ich habe eine Altersvorsorge als Direktversicherung i.H.v. 276,— monatlich, d.h. vom Brutto werden 276,— abgezogen vom Rest die Abzüge erreicht, diese Abzüge dann vom Ursprungsbrutto abgezogen und die 276,— ebenfalls abgezogen, das ergaben 2020 bei mir dann 2.759,— netto jeden Monat.
Steuerrückerstattung gab es 2020 bei mir 1.172,—.
Im November gab es einmalig steuer- und sozialabgabenfrei 1.500,— „Coronageld“. Das taucht aber außer im Gehaltsschein von November nirgends auf...auch nicht auf dem Jahreseinkommensnachweis.
Die in meinem ersten Beitrag genannten Zahlen sind von diesem Jahr, die jetzt genannten Zahlen vom letzten Jahr (dieses Jahr ist ja der Soli entfallen). Für die Berechnung des Unterhaltes werden ja die Zahlen vom letzten Jahr herangezogen wenn ich richtig informiert bin.
Darf ich trotz meiner Direktversicherung als Altersvorsorge 4 % vom Netto abziehen zur Bereinigung?
Sind 47 km Arbeitsweg mit dem Auto anerkennenswert oder kann mir zugemutet werden den ÖPNV zu nutzen? Die Verbindung ist allerdings sehr schlecht: mit dem Auto von Tür zu Tür 30 Minuten, mit dem ÖPNV 90 Minuten.
Wie ist das mit dem „Coronageld“?
Danke
Hallo,
im Unterhaltsrecht geht man von der Summe aller Einkünfte aus, d.h es zählt das monatliche Einkommen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kapitalerträge, Steuererstattung und auch ein Wohnvorteil, wenn Du im Eigentum (also Eigentumswohnung, Haus) wohnst.
Die Corona-Zahlung zählt auch, ist aber kompliziert einzuordnen, da es eine Einmahlzahlung ist, die sich so auch nicht wiederholen sollte. Es ist also so etwas wie eine Prämie für 25jährige Betriebszugehörigkeit. Sind sind über einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. Üblich sind hier 3 Jahre.
Dann gibt es verschiedene Abzugspositionen wie Altersvorsorge und berufsbedingte Auswendungen. Genau steht das in den <a href="https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html>Unterhaltsleitlinien</a>" des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt).
Auszugehen wäre deshalb vom Bruttoeinkommen und dann sind Steuern und Sozialbeiträge abzuziehen und eben max. 4% vom Brutto als Altersvorsorge, wobei hier schon die 276 Euro etwas zuviel sein könnten. Einen größeren Posten stellen in aller Regel berufsbedingte Aufwendungen dar. Der Hauptposten hier sind die Fahrtkosten zur Arbeit.
Wobei die ersten 30km (hin + zurück, also 60 km) mit 30 Cent berücksichtigt werden und die verbleibenden 17 km mit 20 Cent: 0,3*60 + 0,2*34 = 18 + 6,4 = 24,4 Euro mal 220 Arbeitstage = 5368Euro : 12 (Monate) = ca. 446 Euro .
Die weiteren Versicherungen werden nicht berücksichtigt.
Bruttoeinkommen: 4800 Euro
Abzüglich Steuer, KV, PV, RV: 2.808 + 276 Euro (sehe ich das so richtig)
plus Steuererstattung verteilt auf 12 Monate: + 98 Euro
Corona-Hilfe (verteilt auf 3 Jahre) + 42 Euro
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Summe 3.224 Euro
Abzüge:
Altersvorsorge (4% vom Brutto) - 192 Euro
berufsbedingte Auswendungen: - 446 Euro
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2.576 Euro
das ergibt die Stufe 3 der DDT (2301 bis 2700 Euro), eine Stufe, da nur eine unterhaltsberechtigte Person ergibt Stufe 4, Kind ist 9 Jahre alt, also 2. Altersstufe: 519 Euro minus halbes Kindergeld = 409,50 Euro Zahlbetrag.
In diese Rechnung müssten noch Kapitalerträge einfliessen, so vorhanden und ggf. auch weitere Abzugsposten, wenn Sie bei Dir auftreten, also z.B. Reinigung von Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, .... .
Wenn die KM, ihr Anwalt oder das JA eine Einkommensauskunft will, dann musst Du dieser nachkommen. Dann sollen die erst einmal rechnen und dann kann man kontrollieren ob die Rechnung stimmt.
VG Susi
- ansonsten habe ich noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfallversicherung und eine Rechtschutzversicherung falls das interessant ist und abzugsfähig.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist abzugsfähig (BGH, XII ZR 111/08)
Sind 47 km Arbeitsweg mit dem Auto anerkennenswert oder kann mir zugemutet werden den ÖPNV zu nutzen? Die Verbindung ist allerdings sehr schlecht: mit dem Auto von Tür zu Tür 30 Minuten, mit dem ÖPNV 90 Minuten.
Welches OLG ist zuständig?
Danke Euch für Eure Bemühungen.
Also das Nettoeinkommen letztes Jahr (!) betrug 2.759,-- monatlich.
Darin enthalten ist bereits der Abzug von 276,-- für die Direktversicherung (Altersvorsorge).
Wenn ich diese Direktversicherung nicht hätte, wäre mein Netto ca. 140,-- höher gewesen. So hatte ich 140,-- weniger Netto, aber dafür eine Altersvorsorgen i.H.v. 276,-- monatlich. Der typische Vorteil einer Direktversicherung halt.
In den Unterhaltsrichtlinien des OLG Brandenburg steht übrigens dass die Kosten von 4 % für Altersvorsorge auch tatsächlich zu leisten sind. Ich verstehe das so, dass diese nicht pauschal abzugsfähig sind, wenn es keine entsprechende Altersvorsorge gibt.
Kann ich jetzt zusätzlich noch 4 % vom Brutto (4.800,-- x 0,04 = 192,--) von den 2.759,-- abziehen oder muss ich gar die 2.759,-- erhöhen, das die 276,-- mehr sind als die "zulässigen" 192,--?
Zuständig ist das OLG Brandenburg. Ich habe dort mal in Unterhaltsleitlinien für 2021 nachgesehen, dort werden allgemein die 30 Cent/km für die Fahrtkosten genannt, eine Obergrenze dafür wird nicht explizit genannt.
Zitat: "10.2.2 Fahrtkosten
Im Falle der konkreten Darlegung im Sinne der Nr. 10.2.1 werden für berufsbedingte Fahrten, insbesondere für Fahrten zum Arbeitsplatz (Hin- und Rückfahrt), die Kosten einer anzuerkennenden Pkw-Benutzung grundsätzlich mit einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR berücksichtigt."
Berufsunfähigkeitsversicherung kostet mich jährlich 497,-- monatlich also 41,--.
Pauschale Arbeitsmittel habe ich 240,-- jährlich, monatlich also 20,--
Pauschale für Arbeitsbekleidung habe ich 295,-- jährlich, monatlich also 25,--
Berufsrechtschutzversicherung habe ich 122,-- jährlich, monatlich also 10,--
Das wurde so alles auch vom Finanzamt anerkannt, kann man bei der Berechnung des Unterhaltes dann ebenfalls von einer Anerkennung ausgehen?
Meine wäre es u.U. unter die 2.300,-- Einkommen zu kommen, damit ich in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe nach unten rutschen kann.
Sonstige Einnahmen aus Wohnvorteil, Kapitalerträge, Mieteinnahmen etc. habe ich nicht.
In den Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg steht übrigens hinsichtlich der Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle auch:
Zitat: "11.2 Eingruppierung
Die Tabellensätze erfassen die Fälle, in denen eine Unterhaltspflicht gegenüber zwei Unterhaltsberechtigten besteht. Bei einer geringeren Anzahl von Unterhaltsberech- tigten kann eine Höhergruppierung auch um mehr als eine Einkommensgruppe in Betracht kommen."
Muss man sich hier Sorgen machen bei nur einem Unterhaltsberechtigten?
Gruß
Du kannst nicht tatsächliche UND pauschale berufsbedingte Aufwendungen ansetzen. Entweder alle nachweisen oder aber pauschal 5% (so sehen es die Leitlinien idR vor).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
die Unterhaltsleitlinien gehen erst einmal vom Brutto aus und erst dann werden die Abzüge vorgenommen.
Wenn das Netto mit Direktversicherung 2759 Euro ist, dann bleiben vor dem Abzug der Direktversicherung 3035 Euro. Ergibt also insgesamt 49 Euro weniger, wenn das zuständige OLG keine Absenkung nach 30km vorsieht, dann steigen die berufsbedingten Aufwendungen auf 517 Euro und Du kannst 51 Euro mehr abziehen.
Mehr als 4% vom Brutto kannst Du nicht in Abzug bringen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du auch in Abzug bringen, die Arbeitsmittel vermutlich auch, ob die Berufshaftpflicht zählt kann ich nicht sagen, macht insgesamt 96 Euro.
Das wären dann ca. 200 Euro weniger als oben berechnet, damit bist Du aber immer noch über 2300 Euro. Prinzipiell könntest Du bei sagen wir 2295 Euro Einkommen auch 2 Stufen hochgestuft werden, wenn das einer so sieht. In Deinem Fall würde ich das nicht sehen, weil ja auch die Corona-Hilfe einfliesst, die ja eine Einmalzahlung ist.
In vielen Fällen führt ein einsichtiges schielen auf den Unterhalt nicht zum Ziel. Wer will den die Rechnung von Dir? Prinzipiell können sich Eltern frei über den Unterhalt einigen solange keine öffentlichen Gelder/Stellen im Spiel sind.
Letztlich ist der Unterschied zwischen Stufe 4 und Stufe 3 409,50 - 387,50 Euro = 22 Euro pro Monat. Da könnte man sich auch freiwillig einigen.
VG Susi
Guten Morgen,
momentan bin ich noch nicht getrennt, stehe aber kurz vor der Entscheidung es zu tun.
Wir sind nicht verheiratet, haben ein Kind (9 Jahre). Ich lebe in Ihrem Haus, aus dem ich dann natürlich ausziehen würde.
Das Kind würde bei ihr bleiben, dementsprechend kommen monatliche Unterhaltszahlungen auf mich zu.
Nach meiner Einschätzung, kann ich kein finanzielles Entgegenkommen von ihr erwarten, möchte ich eigentlich auch nicht. Ich denke sie wird zum Jugendamt gehen und den Unterhalt berechnen lassen.
Darauf möchte ich vorbereitet sein.
So wie ich das bisher verstanden habe, kann ich keine 4 % vom Brutto für die Altersvorsorge mehr abziehen, da meine Direktversicherung i.H.v. 276,-- die 4 % mehr als ausschöpfen.
Selbst wenn die Fahrtkosten komplett mit 30 Cent pro Kilometer durchgehen (was ich noch nicht glaube) und ich meine BU-Versicherung ansetze, komme ich immer noch über 2.300,--.
Somit werde ich wohl bei 409,50 Unterhalt landen.
Ich bin mir nur unschlüssig mit welchem Angebot ich in das Gespräch gehen soll...??
Wenn du eh davon ausgehst, dass sie zum Jugendamt läuft, gibt es wenig Handlungsspielraum. Lass dir schon mal durch den Kopf gehen, ob sie nicht auch Mehrbedarf fordern wird. Wird gerne gemacht, um den Unterhalt hochzuschrauben.
Es ist halt die Frage ob sie zum Jugendamt geht. Darum bin ich etwas unschlüssig wie ich am besten vorgehe.
Mehrbedarf für was?
Betreuung des Kindes (OGS), teure Hobbies, PKV Kind sind einige Beispiele.
PKV ist kein Mehrbedarf. Mag spitzfindig sein aber spielt eine Rolle bei der Zahlung...
Das Kind geht in den Hort für 50,-- Euro im Monat.
Krankenversichert ist es über die Gesetzlich KV bei mir mit.
Teure Hobbys...ich weiß nicht, was soll das denn sein, was nicht über den normalen KU mit abgedeckt ist?
Ansonsten sei angemerkt, das die KM mehr verdient als ich: ca. 3.400,-- netto monatlich. Falls das eine Rolle spielt.
Hinsichtlich der Eingruppierung kann man sich natürlich auch doof stellen und die Stufe 3 titulieren. Ob das JA dann wegen 22 Euro pro Monat klagt ist Dein Risiko.
Das Einkommen Deiner Ex spielt dann eine Rolle, wenn sie ein wesentlich höheres Einkommen hat (2-3 mal soviel) erst dann kann man davon ausgehen, dass sie den Unterhalt alleine tragen kann. Aber es wäre durchaus ein Argument für die niedrigere Stufe, wenn man davon ausgeht, dass sie die 22 Euro monatlich übernimmt.
Die Hortbeiträge (nicht das Essensgeld) wäre nach Einkommen zu quoteln und von beiden Eltern zu tragen.
VG Susi
Vielen Dank.
Ich denke wenn es soweit ist, werde ich ihr Stufe 3 vorschlagen und vom Hort erstmal nichts erwähnen.
Mal schauen...
Momentan ist der Stand so, dass sie schon soweit von mir informiert ist, dass ich ernsthaft mit dem Gedanken spiele einen Schlussstrich zu ziehen.
Sie hofft zur Zeit noch, dass ich es mir noch anders überlege und argumentiert auch mit dem Kind und das man diesem doch die Familie nimmt.
So eine Entscheidung ist echt schwer zu treffen, besonders der Punkt wenn ich dann unsere Tochter mit den Fakten vertraut machen muss.
Hat hier vielleicht jemand Ratschläge wie man sich diesbezüglich am besten verhält bzw. wie man es auf keinen Fall angehen sollte?
Aber jetzt kommen wir vom Thema KU ab und es passt nicht mehr zum Thema...
Wenn sie mehr verdient, zahlt sie auch den höheren Anteil am Mehrbedarf, der wird nämlich im Verhältnis der Einkünfte gequotelt.
Du: 2.300 - 410 KU - 1400 angemessener SB = 490 (20%)
Sie: 3.400 - 1.400 = 2.000 (80%)
Also von 50 Euro du 10 Euro sie 40 Euro.
Zum anderen Thema mach bitte einen neuen Beitrag im entsprechenden Unterforum auf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Inselreif:
ja, tut mir Leid, PKV ist Regelbedarf, das stimmt natürlich. Ich wollte aber auf Dinge hinaus, die den Unterhalt erhöhen und das tut die PKV natürlich, weil der TO diese allein bezahlen müsste.
Teure Hobbies: Wenn sie bspw. ein eigenes Pferd versorgen muss o.Ä. Dinge.