Berechnung Unterhal...
 
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Berechnung Unterhalt

 
(@klaus36)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen;
Ich hätte eine Frage bezüglich meines Unterhaltes für meine 3 Kinder ( alle sind 5 Jahre)
Ich muss dazu sagen das meine Exfrau UVG bekommt und mein Anwalt damals den Unterhalt bzw. die Rückführung mit der Unterhaltskasse ausgehandelt hat.
Ausserdem muss ich noch vorausschicken das ich aufgrund meiner Multible Sklerose nicht in der Lage bin mehr zu arbeiten um ein höheres Einkommen zu erzielen auch wenn ich dies wirklich gerne tun würde um mehr zahlen zu können.
Momentan sehen meine Daten so aus:
Einkommen beläuft sich durchschnittlich auf ca. 800-900 Euro.
Unterhalt bezahle ich 200 Euro wie es der Anwalt ausgehandelt hat.
Reine Spritkosten für den Arbeitsweg belaufen sich auf ca. 150-200 Euro im Monat je nach Arbeitsort (dieser wechselt bei mir da ich an mehreren Orten eingesetzt bin).
Miete bezahle ich knapp 200 Euro inkl. Nebenkosten
Notwendige Versicherungen (Autovers.) 55 Euro
Mich würde interessieren ob dies normal ist das mir unterm Strich fast nichts mehr zum Leben bleibt oder ob es Sinnvoll wäre den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Mein Anwalt meinte das dies sinnlos wäre.
Lg
Klaus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 18:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Klaus,

also zunächst mal scheint dein Anwalt sinnlos zu sein.

Du hast, solange du zumindest noch ein wenig arbeiten kannst, einen Selbstbehalt von 900,- gegenüber dem Kindesunterhalt.

Wenn dir also nicht jemand einen besseren oder zusätzlichen Job auferlegen kann, bleibt für KU nichts übrig. Höchstens, wenn noch irgendwelche sonstigen Einkünfte auftauchen wie Weihnachtsgeld oder eine Haushaltsersparnis wegen partnerschaftlicher Lebensgemeinschaft oder so.

Die  Frage ist, ob der Unterhalt tituliert ist, also per Gerichstbeschluss oder von dir unterschriebenem JA-Dokument festgelegt wurde.

Wenn ja, musst du erstmal weiter zahlen und vor Gericht auf Änderung klagen. (Allerdings nicht mit diesem Deppen von RA)
Wenn nein, kannst du die Zahlungen einfach einstellen, und ruhig die Klage der Gegenseite abwarten.

Du musst nur möglichst sicher sein, dass du ebne nicht mehr als 900,- verdienst und verdienen kannst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 19:06
(@klaus36)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo;
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nein, der Unterhalt wurde nicht vom Gericht festgelegt und auch nichts beim JA unterschrieben.
Wie gesagt hat das der "Anwalt" direkt mit der Oberamtskasse die das UVG bezahlt ausgehandelt.
Lg
Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 19:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann würde ich das so schnell wie möglich einstellen.

Du schadest damit auch nicht euren Kindern, denn der UVG bleibt zunächst gleich.

Schwierig wird es, wenn sie 6 jahre Vorschuss bekommen hat.

Wovon lebt sie im Moment?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 19:15
(@klaus36)
Schon was gesagt Registriert

Soweit ich weiss arbeitet Sie halbtags im Moment.
Was meinst du mit (nach 6 Jahren UVG) das es schwierig wird? Meinst du die Berechnung des KU den ich dann direkt an die KM zahlen muß?
Für den Fall das ich jetzt einfach die Zahlung einstelle...kann mir dadurch das Gericht keinen Strick drehen? Also ich würde ja schuldhaft und in voller Absicht den Unterhalt einbehalten in diesem Fall...
Lg
Klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 19:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

wenn Du keinen Titel unterschrieben hast, es kein Gerichtsurteil über den Unterhalt und auch keine sonstigen Einkünfte (Zinserträge, Vermietung etc.) gibt, kannst Du Dich tatsächlich zurücklehnen und die Dinge abwarten. Wenn die Gegenseite klagen will, muss sie das eben tun. Andere Leute gehen mit MS in (Früh-)Rente.

Miete, Autoversicherung etc. interessieren in diesem Zusammenhang nicht; sehr wohl aber der Selbstbehalt für Erwerbstätige, der bei 900 EUR pro Monat liegt. Da bleibt angesichts Deiner Schilderungen kein Raum für Kindesunterhalt. Und wenn Dein RA bei seinen "Verhandlungen" Mist gebaut hat, besteht evtl. sogar die Möglichkeit, ihn für seine Falschberatung in die Haftung zu nehmen: Er hat vorrangig DEINE Interessen zu vertreten - wozu die Kenntnis über den Selbstbehalt unbedingt gehört.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 19:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Klaus36

in Ergänzung zu Beppo möchte ich noch sagen, dass bei Deiner UH-Verpflichtung festgestellt werden muss, dass Du nicht leistungsfähig bist - dann laufen auch keine Schulden bem UVG auf. Ich weiss nicht, was Dein RA da regeln oder übertragen will, lediglich Deine nichtvorhandene Leistungsfähigkeit muss dort festgestellt/anerkannt werden

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 19:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt maximal bis zum 12. Lebensjahr und maximal für 6 Jahre.

Danach bekommen sie vom Staat nix mehr.

Wenn deine Ex dann den Ausfall nicht ausgleichen kann wird es schon etwas eng, nur kannst du daran eben nichst ändern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 19:24