Hallo liebes Forum,
Ich verweise gerne auf meine Geschichte, aus der weitere Eckdaten hervorgehen:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-21486.html
Ich und meine Noch-Frau haben unseren Trennungsunterhalt letztes Jahr im Januar ohne Anwalt mehr schlecht als recht festgelegt und da ich auch nicht weiß, in wie weit unser Trennungsjahr jetzt im Januar oder vielleicht auch erst im August (warum, soll erstmal nicht von Belang sein) endet, möchte ich diesen neu festlegen, weil er einfach unrealistisch hoch ist und meine Güte mit der Ex, die lange eine Versöhnung in Aussicht stellte, bald ein Ende hat.
Frage vorweg; Wenn es keinen Titel und nichts sonst gibt, kann mir da einer, wenn es hart auf hart kommt, was? Also ala Gewohnheitsrecht? Sollte ich den so fix wie möglich runtersetzen?
Ich m 36 + Frau 38 + Sohn 3
Gemeinsames Sorgerecht, seit 06/08 Verheiratet
Haus läuft auf mich
Aktuelle Einkünfte und Leistungen:
Mann
2150 € Monatsnetto
Frau
184 € Kindergeld
-------------------------------------
Ich zahle ihr:
Kindesunterhalt: 257 €
Trennungsunterhalt: 700 €
Rate/Kaltmiete meines
Hauses, in dem Sie
mit Kind wohnt
(siehe Link oben) : 400 € (überweise ich an meinen Großvater)
-------------------------------
Das heißt sie bekommt aktuell von mir
1357 €
und hat dann mit Kindergeld:
1541 €, wovon 1141 € ihr zur Verfügung stehen und sie nur die
Nebenkosten für das Haus (Strom, Gas, Wasser) zahlen muss.
Bei mir sieht es so aus (nein ich stehe nicht auf SM :knockout:):
2150 € kommt auf mein Konto....
- 950 € Unterhalt Kind und Frau
- 400 € Rate an meinen Großvater
- 315 € Kaltmiete meiner 2Raumwohnung
------------------------------------------------
485 €
davon muss ich mindesten 60 Euro Nebenkosten zahlen, mein Telefon, ich fahre mit dem Auto zur Arbeit und brauche es auch, um meinen Kleinen aus dem 30 km entfernten Wohnort der Mutter zu holen (2 x Tanken im Monat = 130 €).
Will sagen, es bleibt manchmal 100 € im Monat zum Lebensmittel kaufen.
...
Wie sähe denn ein "echter" Trennungsunterhalt, bzw. später ein Scheidungsunterhalt aus?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Demian
Moin demian,
wie wir Dir schon im anderen Thread geschrieben haben: Deine eigene Grosszügigkeit kannst Du niemand anderem vorwerfen. Auch nicht, wenn Du Dich wegen einer vagen "Aussicht auf Versöhnung" am langen Arm aushungern lässt; das ist allein Deine Entscheidung. Du wirst kaum von Deiner Gattin erwarten, dass sie sagt "ach, lass mal und zahl mir nicht soviel; da bleibt ja kaum etwas für Dich".
Theoretisch könntest Du Deine Zahlungen - da nicht tituliert und nicht ausgeurteilt - sofort einstellen. Dann würde Deine Frau zur ARGE gehen und Sozialleistungen beantragen; diese wiederum käme (zu Recht) auf Dich zu, denn Euer Konstrukt "demian schafft die Kohle ran und Weibi bleibt zuhause" kann man ja nicht dem Steuerzahler anlasten; das war Eure freie Entscheidung.
Rechne also besser nicht mit Versöhnung (und Steuerklasse 3), sondern mal mit Trennung (und Steuerklasse 1). Von diesem Netto ziehst Du Kindesunterhalt, Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen etc. ab und stellst den Betrag mal hier ein. Dann rechnen wir weiter. Ich kann Dir jetzt schon sagen: Da wird deutlich weniger dabei herauskommen. Wenn ihr dieser Betrag nicht passt, kann sie dagegen klagen - mit zweifelhaften Erfolgsaussichten.
Es darf dann allerdings auch keine heiligen Kühe mehr geben wie "wohn' Du ruhig mal weiter in meinem Haus für rechnerische, läppische 400 Euro." Warum kannst nicht Du selbst wieder in dieses Haus einziehen, wenn es Dich kaum mehr kostet als Deine gemietete Wohnung? Dann muss eben Deine DEF sich eine Mietwohnung suchen; bei Leuten, die selbst nicht arbeiten, ist das so.
Nur eben: Solange Du Deiner DEF den ehelichen Lebensstandard weiterfinanzierst, hat sie keinerlei Veranlassung, daran etwas zu ändern und sich selbst zu bewegen. Das Problem liegt nicht bei ihr, sondern bei Dir.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
Danke für Deine Antwort. Ich weiß, es ist lieb gemeint, aber: Genau darum kümmer ich mich ja jetzt drum. Aber das soll auch nicht Thema hier sein, weshalb ich auch einen eigenen Thread hier eröffnet habe.
Mir geht es rein um die Frage, was z. B. ein Anwalt als Trennungsunterhalt berechnet hätte. Denn nur das werde ich ihr ab nächstem Gehaltseingang bis August noch zahlen. Ich weiß, ich kann auch einfach alles einstellen und sie muss dann drum betteln und für klagen, aber lass das mal vorerst meine Sorge sein.
Und wie gesagt, die Frage, ob sich aus meinen bisherigen Zahlungen irgendeine Verpflichtung für die Zukunft ableiten lässt.
Über meine dumme Güte und meine gütige Dummheit reden wir drüben weiter, ja?
Grüße
Demian
Moin demian,
Mir geht es rein um die Frage, was z. B. ein Anwalt als Trennungsunterhalt berechnet hätte.
das kommt vor allem darauf an, ob es ihr oder Dein Anwalt wäre; einen festen und garantierten Betrag gibt es da nicht.
Und wie gesagt, die Frage, ob sich aus meinen bisherigen Zahlungen irgendeine Verpflichtung für die Zukunft ableiten lässt.
nicht aus Deinen bisherigen Zahlungen, aber durchaus aufgrund der von Euch gewählten ehelichen Rollenverteilung.
Du kannst Dir aber nicht einfach ein paar Rosinen rauspicken und alles andere beiseite lassen; die Hausfrage (bzw. die virtuelle "Miete") spielt durchaus eine gewichtige Rolle.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo demian,
bevor das untergeht, beantworte bitte diese Fragen:
Von diesem Netto ziehst Du Kindesunterhalt, Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen etc. ab und stellst den Betrag mal hier ein. Dann rechnen wir weiter.
Bei den berufsbedingten Aufwendungen insbesondere: Wie viele Kilometer zur Arbeit?
Außerdem wüsste ich für die Rechnerei noch gerne: Welches Oberlandesgericht ist zuständig? (d.h. am Wohnort des Kindes)
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ok dann etwas genereller formuliert:
Würde ein Anwalt von mir verlangen, Ihre Miete zu übernehmen?
Ist das nicht, vorsichtig formuliert, ein wenig ungerecht verteilt?
Unsere gewählte Rollenverteilung sieht vor, dass sie das Kind behält und ich vollzeit arbeite.
Unsere bisherige Rollenverteilung entsprach dem, d. h. sie war erst ein Jahr in Elternzeit mit Elterngeld und hat dann nochmal verlängert bis letztes Jahr im Dezember. Sie kann aber erst im August diesen Jahres wieder arbeiten und ist meiner Meinung nach momentan im Status arbeitslos.
Heißt das, für den Trennungsunterhalt gibt es keine annähernde Regel?
Oder die übliche Regel ist, zahle nichts und warte auf Forderung?
Wenn mir da keiner eine Aussicht stellen kann oder ein Beispiel, wie sähe es denn dann nach einer Scheidung aus?
Bis denn
Demian
Hallo Malachit und Martin,
Aktuell
2150 netto (3033 brutto) bei StKl 3
Kein Weihnachtsgeld, keine Zusatzrente.
Jeder ein halbes Kind auf der Karte.
ca 8 km zur Arbeit aber momentan mehrmals die Woche 30km (einfache Strecke) zu Frau und Kind.
Oberlandesgericht Duisburg wäre zuständig.
Für StKl 1 wären das ca 1860 € netto - 257 € Kindesunterhalt =
1603 netto
Hallo,
aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen Stelle sofort auf Steuerklasse 1 um - und zwar sofort. Klammere dich nicht an die 3 das bringt nichts ausser ärger. Augenscheinlich hast du dann zwar weniger Geld in der Kasse, aber lass es dir gesagt sein - ändere dies und zwar sofort. Nein es gibt da nichts mehr zu diskutieren sofort ist sofort.
Solltet ihr wieder zusammenkommen kannst du es durch die Steuer wieder "reinholen" - sprich dir entstehen keine Nachteile, sondern nur Vorteile.
Wenn ich deine Zahlen überschlage wirst du den KU bezahlen müssen. Durch deine Steuerklassenänderung auf die 1 wird wahrscheinlich nichts für TU übrig bleiben. In meinem Überschlag komme ich auf 50 - 100 Euro TU, allerdings bin ich mir wegen deiner Hausgeschichte nicht sicher - das wissen aber andere hier viel besser.
Ich wollte dir nur eindringlich dazu raten sofort deine Steuerklasse zu ändern!
Gruß Zahltag
Äh wie mach ich das?
Das Formular auf der Homepage sieht nur 3/5 4/4 oder 5/3 für Ehegatte/Ehefrau vor????
Ich will doch in 1.
ähm ups, vielleicht ist es doch 4/4 - was auch immer. Ich habe bei der Gemeinde angerufen Sachlage geschildert hingetrampelt mit meiner Karte und ändern lassen - dat wars, leider ein halbes Jahr zu spät ich honk 🙂
gruß zahltag
Hallo Demian,
Oberlandesgericht Duisburg wäre zuständig.
Okay, Duisburg. Das ist dann wohl OLG Düsseldorf. In puncto Trennungsunterhalt relativ gut, weil hier für den Erwerbstätigenbonus anhand der 3/7-Regelung gerechnet wird, was für dich günstiger ist als die 10%-Regelung von manch anderem Oberlandesgericht. Ist im Moment zwar relativ egal (du landest so oder so am Selbstbehalt), aber es wird dir bei der Unterhaltsberechnung gelegen kommen, wenn deine Frau irgendwann mal einen (Teilzeit-)Job hat.
ca 8 km zur Arbeit aber momentan mehrmals die Woche 30km (einfache Strecke) zu Frau und Kind.
Um's vorweg zu sagen: Nach gängiger Meinung unserer Unrechtssprecher sind die Umgangskosten regelmäßig das Privatvergnügen des Umgangselternteils, d.h. die 30 km Heimfahrerei würden bei einer gerichtlichen Festsetzung des Unterhalts unter den Tisch fallen.
OLG Düsseldorf erlaubt für deine Fahrt zur Arbeit, da unter 30 Kilomenter einfacher Fahrtstrecke, eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilomenter. Also: Pro Tag 8 km hin und 8 km zurück, sind 16 Kilometer, ergibt mit der Kilometerpauschale 4,80 Euro pro Tag. Bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr entspricht dies monatlich 88 Euro an Fahrtkosten.
Anstelle des Einzelnachweises der berufsbedingten Kosten kannst du im Fürstentum des OLG Düsseldorf allerdings auch 5% von deinem Netto pauschal für berufsbedingte Kosten absetzen. In Steuerklasse III (2.150 Euro netto) wären das 107,50 Euro, in Steuerklasse IV (1.860 Euro) wären es immerhin 93 Euro. Falls du neben den Fahrtkosten nicht noch weitere belegbare berufsbedingte Kosten hast, bist du mit der Pauschale besser dran als mit dem Einzelnachweis; ich rechne ab hier mit der Pauschale weiter.
Ich berechne den Unterhalt jetzt erst mal so, als ob es dieses seltsame Konstrukt mit dem Haus nicht gäbe, und verrechne das erst anschließend. Ob ein Gericht das allerdings auch nur annähernd so machen würde, das weiß ich nicht. Ist ja nicht gerade eine alltägliche Konstruktion, normalerweise hat man einen Hypothekenvertrag mit einer sauberen Trennung zwischen Zinszahlungen und Tilgungszahlungen (die bei der Unterhaltsberechnung unterschiedlich behandelt werden), aber genau diese Trennung hast du bei der Zahlung an deinen Großvater nun mal eben nicht.
Zusätzliche Altersvorsorge hast du nicht, also kannst du da auch nichts geltend machen (es gibt keine Pauschale, nur tatsächlich geleistete Zahlungen könnten innerhalb gewisser Grenzen geltend gemacht werden). Sollte deine Ex anfangen, irgendwelche größeren Zicken zu machen - dann schließe sofort einen Riester-Vertrag o.ä. über 4% deines Brutto-Einkommens ab und zahle umgehend die erste Rate. Mach' dich vielleicht am besten jetzt gleich schon mal schlau, welche Art von Vertrag für dich am ehesten in Frage käme - denn in deiner Situation hast du gewissermaßen die Wahl, ob du Geld für deine eigene Altersvorsorge ausgibst oder für Exen-Unterhalt (nur musst du im Fall des Falles schnell sein, denn bei der Unterhaltsberechnung gilt das erst, wenn die erste Rate auch tatsächlich gezahlt wurde). Ich rechne im Folgenden allerdings erst mal ohne Altersvorsorge, denn wenn ich richtig verstanden habe, willst du weiterhin erst mal im "Kooperations-Modus" mit Madame bleiben.
Der Grunde nach sind zwei Personen unterhaltsberechtigt, nämlich Frau und ein Kind. Somit zwei Unterhaltsempfänger - dies ist der "Standardfall" der Düsseldorfer Tabelle, irgendwelche Besonderheiten sind in dieser Hinsicht nicht zu beachten.
Erst mal meine Berechnung für Steuerklasse III, d.h. 2.150 Euro netto.
Du ziehst die 5%-Pauschale für berufsbedingte Kosten (d.i. 107 Euro) ab und landest bei einem bereinigten Netto von 2.043 Euro. Das ist Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle, für ein Kind unter fünf Jahren somit ein Zahlbetrag von 257 Euro für den Kindesunterhalt.
Vom bereinigten Netto (2.043 Euro) ziehst du den Kindesunterhalt ab (257 Euro), bleiben 1.786 Euro als "Verteilmasse" zwischen dir und Ex übrig. Da Ex kein Einkommen hat, bekäme sie 3/7 dieser Verteilmasse, das wären 766 Euro. Allerdings, 1.786 Euro minus 766 Euro sind nur noch 1.020 Euro, damit wäre der Selbstbehalt von 1.050 Euro verletzt, den du gegenüber ihr hast, d.h. ihr Unterhalt wird an deinem Selbstbehalt gekappt, das wären dann 1.786 Euro minus 1.050 Euro gleich 736 Euro.
Du hattest ja gesagt, du wolltest deiner Noch-Ehefrau gegenüber freundlich bleiben. Dann könntest du wie folgt argumentieren: Ihr stehen 257 Euro Kindesunterhalt und 736 Euro Trennungsunterhalt zu. Von diesen 736 Euro sind aber 400 Euro bereits gezahlt, indem du weiterhin die Rate für das Haus begleichst (statt Bargeld bekommt sie hier die Sachleistung "kostenfreies Wohnen"). Somit bekommt sie 257 Euro für das Kind, 336 Euro für sich, insgesamt 593 Euro cash, sie bleibt im Haus und du zahlst weiterhin die Rate an deinen Großvater.
Ergebnis für dich: 2.150 Euro netto, 593 Euro an deine Noch-Frau, 400 Euro an den Großvater. Dir bleiben 1.157 Euro, von denen du Miete, Auto, deine Lebenshaltungskosten, den Umgang mit den Kindern usw. bestreiten musst. Wegen Steuerklasse III geht deine Steuererklärung für 2011 im günstigsten Fall plus/minus Null aus. Allerdings: Wenn deine Demnächst-Ex dir übel will, hast du (a) eine richtig fette Steuernachzahlung an der Backe, (b) somit im ganzen Jahr 2011 viel zu viel Unterhalt an Madame gezahlt und (c) nicht die geringste Chance, dieses Geld von ihr wiederzubekommen.
Dann mal meine Berechnung für Steuerklasse IV, d.h. 1.860 Euro netto.
Du ziehst die 5%-Pauschale für berufsbedingte Kosten (d.i. 93 Euro) ab und landest bei einem bereinigten Netto von 1.767 Euro. Das ist Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, für ein Kind unter fünf Jahren somit ein Zahlbetrag von 241 Euro für den Kindesunterhalt.
Vom bereinigten Netto (1.767 Euro) ziehst du den Kindesunterhalt ab (241 Euro), bleiben 1.526 Euro als "Verteilmasse" zwischen dir und Ex übrig. Da Ex kein Einkommen hat, bekäme sie 3/7 dieser Verteilmasse, das wären 654 Euro. Allerdings, 1.526 Euro minus 654 Euro sind nur noch 872 Euro, damit wäre wiederum der Selbstbehalt verletzt, d.h. ihr Unterhalt wird an deinem Selbstbehalt gekappt, das sind dann 1.526 Euro minus 1.050 Euro gleich 476 Euro. Kann zwar sein, dass der Richter ob des bemitleidenswerten Anblicks deiner Ex versucht, dir die Pauschale für die berufsbedingten Kosten zu streichen - aber da kannst du problemlos mit dem real existierenden Fahrtweg von 8 km kontern, dann sind's halt statt der 93 Euro Pauschale die nachgewiesenen Kilometer im Wert von 88 Euro. Die fünf Euro Unterschied machen dann das Kraut auch nicht mehr fett ...
Wie auch immer - gleiche Argumentation wie oben: Ihr stehen 241 Euro Kindesunterhalt und 476 Euro Trennungsunterhalt zu. Von diesen 476 Euro sind aber 400 Euro bereits gezahlt, indem du weiterhin die Rate für das Haus begleichst. Somit bekommt sie 241 Euro für das Kind, 76 Euro für sich, insgesamt 317 Euro cash, sie bleibt im Haus und du zahlst weiterhin die Rate an deinen Großvater. Und siehe da: Plötzlich hat sie den schwarzen Peter und nicht mehr du - denn jetzt muss sie sehen, wie sie (bei allerdings bereits bezahlter Wohnung) mit 317 Euro Unterhalt plus 184 Euro Kindergeld über die Runden kommt. Ich meine, diese Aussicht könnte ihre Bemühungen erhöhen, sich für die Zeit bis August irgendeinen Aushilfs-Job zu suchen ...
Ergebnis für dich: 1.860 Euro netto, 317 Euro an deine Noch-Frau, 400 Euro an den Großvater. Dir bleiben 1.143 Euro, von denen du Miete, Auto, deine Lebenshaltungskosten, den Umgang mit den Kindern usw. bestreiten musst. Übrigens ist das kaum weniger für dich, als wenn du in Steuerklasse III bleibst (das liegt natürlich daran, dass in beiden Rechnungen der Trennungsunterhalt an deinem Selbstbehalt gekappt wird). Wegen Steuerklasse IV kann es in deiner Steuererklärung für 2011 keine bösen Überraschungen geben, egal wie die Ex sich anstellt - und wenn ihr euch einig seid und für 2011 doch noch zusammen veranlagt, gibt's eine ordentliche Steuererstattung, die ihr "irgendwie" untereinander aufteilen könnt.
Soweit von mir. Ich hoffe, das hilft dir bei der Einschätzung, was bei einer offiziellen Berechnung des Trennungsunterhaltes herauskommen könnte. Allerdings, zwei Warnungen: Erstens, das Gericht könnte auch ganz anders rechnen als ich (anders gesagt, falls deine Frau mit dem Gericht droht, ziehst du ihr als allererstes mal ihr Gratis-Haus unterm Hintern weg, um Schlimmeres für dich zu verhindern und/oder um ihr klarzumachen, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch sie etwas zu verlieren hat). Und zweitens, ein eventueller Anwalt deiner Frau wird mit Sicherheit völlig anders rechnen als ich - das allerdings sollte dich zunächst einmal nicht all zu sehr beunruhigen, das tun gegnerische Anwälte nämlich schon aus Prinzip 😉
Ich hoffe übrigens noch etwas: Ich hoffe, du hast verstanden, dass Steuerklasse III derzeit ausschließlich zu Gunsten deiner Ex wirkt. Du selbst hast derzeit fast nichts davon, und bringt dir im Gegenteil für die Zukunft sogar das Risiko einer dicken, fetten Steuernachforderung ein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten morgen,
ziemlich gut und präzise schon alles formuliert von Machalit. Ich würde auf jeden Fall auch zusehen,das ich in die Lohnsteuerklasse 1 komme. Zudem werdet ihr dann ja auch getrennt veranlagt vor dem Finanzamt.
Unterhalt an die Ex-Frau kannst Du absetzen steuerlich,Kindesunterhalt nicht. Nach dem Trennungsjahr würde ich mich an deiner Stelle auch Z. Z. (ziemlich zügig) per eigenem Rechtsanwalt um Einreichung des Scheidungsantrages bemühen.
Solange keine klaren Bedingungen geschaffen sind,hängt da noch viel mehr dran (Versorgungsausgleichsanrechte,Zugewinnausgleich usw.). Und ein Einstieg (warum nicht jetzt) in eine private Altersvorsorge ist nie verkehrt,ob nun Riester,oder andere Versorgungen.
LG........Ralf
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für Eure langen Ausführungen, jaaaa ich werde wechseln!
Habe mich länger nicht gemeldet, da es eben erst jetzt so gekommen ist, das es mir ernst ist.
Eine Frage noch:
Sollte ich eine direkte Scheidung veranlassen oder lieber noch ein Jahr mit Steuerklasse I in Trennung leben? Wenn ich das so mache, das 2010 als Trennungsjahr zählt, dann war für dieses Jahr doch eh Steuerklasse III geltend, oder?
Gibt es einen "klugen" Trennungszeitpunkt für das Ansetzen des Trennungsjahres?
Viele Grüße
Demian