Ein pöser Richter könnte aber noch behaupten er solle mit dem Zug fahren und die 150 Pauschale annehmen. Aber auch dann kommt ja nix rüber.
Wenn die Einkommenszahlen belastbar sind, dann können die sich auf den Kopf stellen und mit dem A.R.S.C.H. Fliegen fangen, da passiert nix.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hui... jetzt werde ich aber erschlagen 😉
Was genau gebe ich Ihren Anwalt nun für die Berechnung?
- Gehaltsabrechnung
- Nachweise über meine Berufunfähig und Direktversicherung?
- was noch?
[glow=red,2,300]Das wirst DU jetzt schnellstens nachholen, und persönlich bei einem Sachbearbeiter vorbeischneien, und Abbitte ob Deiner Unwissenheit leisten.[/glow]
Das heißt ich soll das beim Finanzamt ändern? Dazu brauche ich aber Ihre einwilligung, das sie Ihre auch ändert, oder?
Was genau gebe ich Ihren Anwalt nun für die Berechnung?
Du gibst ihrem Anwalt gar keine BErechnung, der soll schließlich was für sein Geld tun.
Eigentlich sollte er Dich aufgefordert haben Dein Einkommen der letzten 12 Monate offen zu legen, und genau das machst Du - 12 mal Gehaltsnachweis.
Wenn Du Lust hast, kannst Du ihm noch die Entfernung zu Deiner Arbeitsstelle nennen, und das Du Altersvorsorge in Höhe von ?€ hast.
Dann wartest Du, was da kommt, und wir schauen drauf.
Nochmal konkret:
Wieviel bezahlst Du im Moment? DENN, sollte der Anwalt bei seiner Berechnung selbst merken, das DU evtl. zu viel zahlst, dann wird er dieses Fass vllt. zu lassen.
Evtl. mußt Du dann selbst aktiv werden, und den Unterhalt kürzen, was ich an Deiner Stelle auf jeden Fall machen würde.
Das heißt ich soll das beim Finanzamt ändern? Dazu brauche ich aber Ihre einwilligung, das sie Ihre auch ändert, oder?
NEIN, ganz klar NEIN! Ihr seit getrennt, Du kümmerst Dich um Deinen Kram, sie um ihren. Du hast Du Pflicht Dich in LStKl. I zu melden. Deine Ex muß nicht ihre Zustimmung geben, damit Du Deine Bürgerpflicht tun darfst.
Ich bin damals auch höchstpersönlich hingegangen, hat ca. 20 min gedauert.
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Das heißt ich soll das beim Finanzamt ändern? Dazu brauche ich aber Ihre einwilligung, das sie Ihre auch ändert, oder?
Du musst dort lediglich die Erklärung zum dauernden Getrenntleben abgeben. Danach wirst du automatisch in LSK 1 eingestuft.
Das Formular findest du z.B. http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/erklaerung-zum-dauernden-getrenntlebe n">hier.
--
Storm
Edit: Link angepasst
When nothing goes right - go left!
Also ich bin eben nach Hause gekommen und es war ein Brief
Vom Finanzamt dabei. Ich habe nun Steuerklasse 1.
Dabei hatte ich vor zwei Wochen noch für die 4 unterschrieben.
Hat das Finanzamt selbst gemerkt, das die 4 nicht korrekt ist? 🙂
Also ich mache das Wochenende alles fertig und schicke es ihren Anwalt zu.
Ich halte euch auf dem laufenden 😉
Vielen danke für eure Mühe!!!!!!!
Hui... jetzt werde ich aber erschlagen 😉
Was genau gebe ich Ihren Anwalt nun für die Berechnung?
- Gehaltsabrechnung
- Nachweise über meine Berufunfähig und Direktversicherung?
- was noch?
...
ggf. Gewerkschaftsbeiträge, Krankenzusatzversicherungen (zB. Zahnzusatz oder ähnliches)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ja das merkt das Finanzamt und macht das von selbst. Dazu reicht schon, dass ihr am 1.1. nicht mehr zusammen gewohnt habt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
hier noch mal das Gesamtbrutto aus 2014
Gesamt: 45.840,20 €
Vielleicht könnt Ihr mir ja schon sagen in welche Richtung es geht... 😉
Beste Grüße
Moin,
Gesamt: 45.840,20 €
45.840/12 = 3820 € (Brutto Monat)
4% = 152,80 € (abzugsfähig für AV, wenn Du sie denn nachweisen kannst)
2268 € (Netto Monat)
-330 € (berufsbedingte Aufwendungen)
- 50 € (AV - hier sind noch 100 € Luft)
1888 € (bereinigtes Netto Monat)
--> 241 € KU
1647 - 1/7 eBonus = 1412
1412 - 1200 (SB) = 212 € (TU/EU)
Wenn Du die Altersvorsorge voll ausschöpfst:
2268 € (Netto Monat)
-330 € (berufsbedingte Aufwendungen)
-152 € (AV)
1786 € (bereinigtes Netto Monat)
--> 241 € KU
1545 - 1/7 eBonus = 1325
1325 - 1200 (SB) = 125 € (TU/EU)
Viel Erfolg!
JB
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Hallo jensB,
danke für deine schnelle Berechnung.
Ich habe meien Unterlagen zusammen, also erwähne ich jetzt nichts von dem Kredit für das Auto?
Meine Dirketversicherung wird ab Februar wieder aktiviert, das ist kein Problem.
Da jetzt der Monat zu Ende geht, steht natürlich die Überweisung des TU/KU an. Wie soll ich mich hier verhalten?
Moin Maje,
Ich habe meien Unterlagen zusammen, also erwähne ich jetzt nichts von dem Kredit für das Auto?
Meine Dirketversicherung wird ab Februar wieder aktiviert, das ist kein Problem.
Erwähnen kannst (und solltest) Du alles, was zu Deinen Gunsten ist.
Dazu gehört das Auto ebenso wie die Wiederaufnahme der Direktversicherung (mit dem Hinweis, daß Du den Nachweis per Ende Februar (?) erbringst).
Auch hier der Hinweis, daß der Selbstbehalt lediglich für eine Kontrollberechnung herangezogen wird.
Auszug aus den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Frankfurt :
Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist ein Erwerbstätigkeitsbonus nicht zu berücksichtigen, siehe Ziffer 21.4.
D.h. also:
1.545 (Du) ./. 380 (DEF angenommen, was bei StKl. 2 bereinigt rauskommt, wäre zu prüfen) = 1.165 x 3/7 = 500 EUR -> Kappung am SB (1.200) = 345 TU
Mehr als das solltest Du nicht überweisen und dann die böse Anwaltspost abwarten.
Gruß
United
Auch hier der Hinweis, daß der Selbstbehalt lediglich für eine Kontrollberechnung herangezogen wird.
Das meinte ich auch, ein Hinweis von psoidonuem weiter oben hatte mich dahingehend verunsichert.
Nochmal meine Frage, wieviel hast Du bis dato bezahlt?
Für der KU von 241€ solltest Du eine eigene Überweisung/ Dauerauftrag machen.
Es sind zwei verschiedene Sachverhalte, die auch stets getrennt betrachtet werden sollten.
Ich für meinen Teil würde die 345€ nicht komplett überweisen. Gehe auf glatte 300 runter, und setze einen kurzen Brief an Deine Ex auf, das Du auf eine abschließende Klärung/Vereinbarung wartest, und den Rest ggf. nachzahlst. Vielleicht geht das ganze dann etwas schneller.
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Ein Hinweis vielleicht noch, wenn Du Dich außergerichtlich einigen kannst, dann sollte diese Einigung zunächst bis zur Rechtskraft der Scheidung begrenzt werden.
Danach werden die Karten neu gemischt. Das Kind ist älter als 3 Jahre, dann soll Deine Ex ihre Berufstätigkeit bitteschön ausweiten.
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Danke United für den Hinweis, das wusste ich nicht. Habe dann aber die Gegenfrage, wieso Du mit 3/7 rechnest, wo das 1/7 ja eben genau der EB ist und das OLG Ffm immer von Hälfte spricht. Auch wenn das natürlich in diesem Fall im Ergebnis nix ändert.
Na, bei Uniteds Rechnung wird der Bonus im Unterhalt verrechnet, wir haben das Gehalt quasi zuvor um den Bonus bereinigt, was nicht korrekt ist.
Und einen Unterschied gibt es am Ende schon, nämlich 200 Schleifen.
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Moin,
[...] aber die Gegenfrage, wieso Du mit 3/7 rechnest, wo das 1/7 ja eben genau der EB ist und das OLG Ffm immer von Hälfte spricht. Auch wenn das natürlich in diesem Fall im Ergebnis nix ändert.
Liegt im Wesentlichen darin begründet, daß ich ne faule Socke bin (und lieber 1/7tel vom Ganzen abziehe als zweimal 1/7tel vom Kleinen).
Funktioniert genau genommen aber nur, wenn kein sonstiges Einkommen da ist (z.B. Wohnvorteil).
Dem Halbteilungsgrundsatz wird auch in diesem Fall entsprochen, weil jeder 3/7tel bekommt (zuzüglich eigenem Erwerbstätigenbonus).
Gruß
United
Ich meinte, wenn ich 1165 mal 3/7 nehme oder mal 1/2 ist egal, wenn ich sowieso bei 345 kappe.
Ich meinte, wenn ich 1165 mal 3/7 nehme oder mal 1/2 ist egal, wenn ich sowieso bei 345 kappe.
😉
Na klar, aber doch nur, wenn der Selbstbehalt gerissen wird, ist er vollumfänglich leistungsfähig, dann ist die Hälfte 582 €, drei siebtel aber nur 499 €.
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Die Regelung soll ja offensichtlich nur sicherstellen, das der KV nicht mehr als den Selbstbehalt behält, wenn man erst das siebtel abzieht, wäre das ja nicht gewährleistet. Wo käme man denn da hin!
Ich noch mal 🙂
Also wenn ich mir noch mal alles so durch lese, dann verstehe ich was nicht.
Bisher habe ich 259,00 € an KU gezahlt. Nach eurer Rechnung müsste ich aber nur 241,00 € zahlen, ist das korrekt?
Wenn ich mir die DDT anschaue, dann war ich immer in der Spalte 3. :question:
Das gibt ne harte Woche 😉