Berechnung Trennung...
 
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Berechnung Trennungsunterhalt

 
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Freunde,

bei mir spinnt sich die Geschichte langsam aber sicher fort. In einigen Tagen werden wir (meine Frau und ich) beim RA sitzen und den TU ausrechnen lassen.
Ich weiß natrülich nicht, auf welcher Seite der Mann stehen wird, und wie die Atmosphäre aussehen wird. Meine Frau hat den RA ausgesucht. Ich gehe mit, weil ich fürchte, dass der Mann meine Lohnzettel nicht richtig interpretiert (selbst mein Lohnbüro hat da so seine Probleme, z.B. hat mein Arbeitgeber über lange Zeit keine KV-Beiträge für mich entrichtet, sondern mir den AG-Zuschuss ausgezahlt. Ich habe dann die KV aus eigener Tasche bezahlt, als freiwillig Versicherter. Das muss man aber wissen, sonst ist mein Nettogehalt zu hoch. Man kann das auf dem Lohnzettel aber leicht übersehen).

Mein Plan sieht so vor, dass ich mir das alles mal anhören werde, und konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten möchte. Alelrdings weiß ich ja nicht, was für ein Mann das ist und auf welche Seite er sich schlägt. Evtl. kommt man ja zu einer objektiven Einigung, die unserer beiden Interessen gerecht wird, evtl wird er aber versuchen, sich auf die Seite meiner Frau zu schlagen und mich über den Tisch zu ziehen.

Nun meine Frage:

Gibt es denn in solch einem Gespräch offenkundige Fallen in die ich laufen kann?
Gibt es Do´s und Dont´s?
Muss ich meine Gehaltszettel kopieren lassen oder ihm aushändigen oder reicht es, wenn er Einsicht nehmen kann?
Wie sind eure Erfahrungen, habt ihr Tips für mich, wie ich mich in solch einem Gespräch verhalten soll?

Vielen Dank!
Gruß, PP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 22:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich weiß natrülich nicht, auf welcher Seite der Mann stehen wird,

Ich aber.
Auf der Seite desjenigen, der ihm das Mandat erteilt.
Das könnt ihr nicht beide sein.
Ich vermute, es ist die, die ihn ausgesucht hat.

Don't ist auf jeden Fall die Zusage deinerseits, die Hälfte seiner Rechnung zu tragen. Er ist ihr Anwalt.

Das solltest du gleich zu Anfang klar machen und nichts unterschreiben.

Nur wenn ihr mit seiner Hilfe eine vernünftige Einigung zustande bekommt, kommt ne Rechnungsteilung in Frage.

Du solltest da auch nicht allzuviel ausplaudern und vor Allem nichts unterschreiben.
Nimm alles mit nach Hause, fordere Bedenkzeit und frage bei uns wieder nach.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 22:29
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank Beppo.
So in der Art hatte ich mir das schon gedacht, ich wusste nur nicht, ob man zusammen einen Anwalt beauftragen kann, uns in dieser Sache zu beraten.
Aber okay, nun sehe ich klarer.
Zwei Fragen habe ich noch:
- muss ich meine Zettel kopieren lassen?

- nehmen wir mal an, wir kommen zu einer Lösung, mit der sich leben ließe
(es geht mir vornehmlich darum, dass berücksichtigt wird, dass sich mein Einkommen seit November um ca 800 € verringert hat, weil ich die Stelle gewechselt habe und mein neuer Chef weniger Überstunden bezahlt und ich deutlich weniger Bereitschaftsdienste pro Monat machen muss)
wie geht es dann weiter, d.h. was machen wir dann mit der Zahl, wie wird das amtlich? setzen wir dann einen Trennungsvertrag auf und gehen zum Notar, oder wie läuft sowas?

Gruß, PP 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 22:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So in der Art hatte ich mir das schon gedacht, ich wusste nur nicht, ob man zusammen einen Anwalt beauftragen kann, uns in dieser Sache zu beraten.

Das geht auch theoretisch.
Viele Anwälte nennen sich ja auch Mediatoren.
Das ist aber ungefähr so, als wenn ein Söldner nebenher noch als Missionar arbeitet.
Im Zweifelsfall nimmt er dich als Mediator aus, kassiert dafür ein fettes Honorar und macht dich hinterher als Anwalt deiner Ex mit dem Wissen fertig, dass du ihm als Mediator anvertraut hast.

Deine Auskunft musst du schriftlich und auf Verlangen mit Belegen geben.
Das musst du aber nur, wenn du von ihr oder ihrem Anwalt dazu aufgefordert wirst.
Nicht von ihrem Mediator.
Schon deswegen ist es wichtig zu klären in welcher Funktion er da sitzt.
Als Mediator hat er überhaupt nichts zu fordern.
Schon garnicht irgendwelche Unterlagen von dir.

Wenn ihr euch auf etwas geeinigt habt, wird das dadurch "amtlich", dass ihr eine Trennungsfolgenvereinbarung aufsetzt.
Wenn ihr euch nicht einigt, wird es durch ein Gericht amtlich gemacht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 22:54
(@mirakel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Wenn Ihr beide hingeht und Euch anhört, darf er Euch beide nur vertreten wenn Ihr Euch einigt.
Fordere ein Beratungsgepräch für Euch beide.
Solltet Du und Deine Frau nicht einig werden MUSSsich jeder einen neuen RA nehmen.
Er darf nämlich nicht mehr einen der Parteien vertreten, da er beide Parteien kennen gelernt hat.

So was das bei mir auch.

Gruß

Mirakel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2011 06:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Solltet Du und Deine Frau nicht einig werden MUSSsich jeder einen neuen RA nehmen.
Er darf nämlich nicht mehr einen der Parteien vertreten, da er beide Parteien kennen gelernt hat.

das stimmt so nicht; ein Rechtsanwalt darf und kann standesrechtlich sowieso immer nur eine Partei vertreten. Trotzdem kann er aussergerichtlich natürlich auch ein scheidungswilliges Paar rechtlich beraten. Das ist allerdings nur dann eine gute Idee, wenn beide sich bereits wirklich einig sind. Denn sollte dabei keine Einigung zustandekommen, muss einer von beiden sich einen eigenen Anwalt suchen. Derjenige, der den RA ursprünglich beauftragt hat, kann selbstverständlich bei ihm bleiben. Deshalb ist es ja gerade gefährlich, der möglichen Gegenseite ggf. selbst die Munition zu liefern, mit der sie dann auf einen schiesst.

Aber dass beide sich dann einen neuen Anwalt suchen müssten, stimmt nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2011 10:14
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mitstreiter

nachdem ich ja viel und guten Rat von euch bekommen habe, möchte ich euch ja nicht vorenthalten, wie es beim Anwalt gelaufen ist.
Was mich stutzig gemacht hat: Er hat von keinem eine Unterschrift oder sonstwas verlangt. Ich fürchtete daher schon, dass mein Frau schon bei ihm war, sich beraten hat, ihm ein Mandat erteilt hat und ich nun in der Höhle des Löwen vor meinem Feind sitze.
Nachdem meine Frau dann den Wunsch nach einer Unterhaltsberechnung vorgetragen hat, hat er kurz mit den Schultern gezuckt und unsere Daten aufgenommen. Insgesamt war die Atmosphäre kühl, aber sachlich, er hat ab und an versucht, das Gespräch aufzulockern, was ich aber abgeblockt habe, da ich ja nicht wusste ob ich es mit einem Freund oder einem Feind oder einem Neutralen zu tun habe. Daher habe ich mich auf irgendwelches Süßholzraspeln und Scherzen über unseren Sohn, der im Büro auf Entdeckungsreise gegangen ist, eingelassen.
Aber zu Sache:

Einkommen meiner Frau:
-75 € (wegen Berufsunfähigkeitsversicherung und 5 € RiesterBeitrag)

Mein Einkommen:
Auf meine Anmerkung, ich hätte die Stelle gewechselt und würde nun erheblich weniger verdienen, hat er nur mit der Schulter gezuckt, meine Frau angesehen und gesagt, dann könne er den Durchschnitt ja nur aus den bisherigen 5 Monaten zu Grunde legen, an sich seien es die letzten 12, aber hier ginge das nicht. Innerlich war ich bass erstaunt, ich hatte mich eigentlich darauf eingerichtet, ihm lang und breit die unterschiedlichen Tarifrechte darzulegen, ihm in meinen Lohnzetteln die Anzahlen an Überstunden und Diensten etc. aufzuzeigen, aber das war gar nicht nötig.
Dann hat er noch ein wenig nach meinen Ausgaben gefragt und gar nicht lang gefackelt, als ich ihm dargelegt habe, dass ich mich 5 % berufsbedingten Ausgaben nicht auskomme. Auch dass ich mehr als 4 % Altersvorsorge leiste fand er okay, im TU sei das ohne Belang, da dies ja meiner Frau bei Zugewinnausgleich zu Gute käme. Meine Lohnzettel hat er gar nicht angeschaut sondern sich mit meinen Exceltabellen zufrieden gegeben.

Aber hier die Zahlen:
Mein Durchschnittsnetto:
3632,-
davon aus Erwerbstätigkeit:
3497
-206,13 berufsbed. Ausgaben
-249,7 Altersvorsorge
-117,85 Berufsunfähigkeitsversicherung
- 20,61 Krankenzusatzversicherung

macht Verteilungsmasse 3038,00

Tabellenunterhalt Sohn 381 €
- Kindergeld 92 €
zu zahlender Unterhalt: 289 €

Trennungsunterhalt für die Nochfrau
zu zahlen 1237,00 €

Summa summarum:
mir bleiben nach Abzug meiner Aufwendungen 1512,00 €
meine Frau bekommt inkl BU 1526 €

da ich gut verdiene meinte er, bräuchte ich erst gar nicht versuchen, Umgangskosten (meine Frau wird 300 km zwischen mich und meinen Sohn legen) geltend zu machen. Dies sei zwar verständlich, aber leider chancenlos.
Falls ich einen eventuellen Nebenjob aufnehmen würde, meinte er, die fairste Lösung sei, dies beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, mein Ehegattenunterhalt aber nicht, eventuelle freiwillige Zahlungen seien ja dennoch nicht ausgeschlossen.

Meine Frau meinte zum Abschluss: Nun, jetzt wisse sie, was ihr zustehe, mehr könne sie nicht verlangen.
Zusatzeinnahmen, die ich aus gelegentlicher gutachterlicher Tätigkeit bekomme, könnten wir ja am Jahresende in Form eines 13. Monats auskaspern.

Alles in allem hat das 20 Minuten gedauert, war nicht tendenziös. Der Anwalt hat mich sogar gefragt, ob ich Ausgaben für die Fahrt zu Arbeit geltend machen wolle. Ich habe aber gepasst, da ich es momentan nur 10 Fahrradminuten weit habe.
Nun ich denke, ich kann diese Rechnung so akzeptieren und dies als Basis für weitere Verhandlungen nehmen. Meine Frau hat sich auch aufgeschlossen gezeigt und scheint das Ergebnis zu akzeptieren (klar wird das jetzt am WE bei den Sekundanten gegengerechnet und kommentiert werden).
große Ungereimtheiten gibt es aus meiner Sicht nicht.
was denkt ihr?

Vielen Dank an die Ratgeber,

PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2011 20:23
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Hallo PeterPaul,

wenn Ihr im Gebiet der süddeutschen OLG´s lebt, würde ich Berechnung nach Festlegung der Verteilmasse als richtig betrachten.

LG nero

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 21:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

auch wenn man es nicht im Detail nachrechnet, scheint es nicht unfair zu sein. Ihr hattet offensichtlich das Ein- bzw. Hauptverdienermodell gewählt; das wirkt natürlich auch nach einer Scheidung noch eine Weile lang fort.

Wenn auf der Gegenseite etwa 1.500 EUR für zwei Personen reichen (müssen) und Du für Dich allein etwa denselben Betrag zur Verfügung hast, bist Du nicht über den Tisch gezogen worden. Ich hoffe allerdings, Ihr habt schon mit der Steuerklasse 1 gerechnet, die Dir spätestens ab 1.1.2012 ein deutlich niedrigeres Netto bescheren wird. Auf der anderen Seite kannst Du den Unterhalt für Deine Ex steuerlich über die Anlage U geltend machen; das vermindert den Betrag durchaus erheblich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 22:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Paul Peter,

es mag sein, dass ich mal wieder zu misstrauisch bin - aber wenn ich spaßeshalber unterstelle, dass auf der Gegenseite ein wirklich ausgebuffter Stratege sitzt, dann habe ich den folgenden Verdacht:

meine Frau wird 300 km zwischen mich und meinen Sohn legen

Madame lullt dich in Sicherheit, schafft erst mal vollendete Tatsachen hinsichtlich des Umzugs, und wird erst danach ihre echten Forderungen auf den Tisch legen ;-(

Denn gerade, wenn die obigen Berechnungen noch auf Lohnsteuerklasse III beruhen sollten, und du dafür sorgst, dass ab Wechsel der Steuerklasse neu gerechnet wird, dann hat sie spätestens im nächsten Jahr, bei entsprechend geringeren Unterhaltszahlungen, ein kleines Problem in dieser "südostdeutschen Großstadt mit den astronomisch hohen Mieten" (übrigens: darf ich mal raten, welche Stadt das wohl sein könnte? ;-)). Grob gepeilt: Wenn dein bisheriges Monatsnetto auf Lohnsteuerklasse III beruht, dann bedeutet die schlechtere Lohnsteuerklasse, dass es plötzlich gut fünfhundert Euro weniger zu verteilen gibt ... und somit wird sie in absehbarer Zeit vor der Wahl stehen, entweder an ihrem neuen Wohnort selbst mindestens in Teilzeit arbeiten zu gehen, oder den Gürtel enger zu schnallen - oder halt jeden nur möglichen Tropfen an Unterhalt aus dir herauszuquetschen ;-(

Daher, falls noch nicht geschehen: Sofortiger Wechsel in Steuerklasse IV, und Unterhalt neu berechnen. Wie's geht, wisst ihr ja jetzt anhand des Rechenschemas dieses Anwalts, da braucht ihr dann nur die niedrigeren Zahlen deines Nettoeinkommens einzusetzen. Die zu viel gezahlte Steuer holt ihr euch über die letzte gemeinsame Steuererklärung (fürs Jahr 2011) vom Finanzamt zurück, und teilt diese Beute z.B. halbe-halbe unter euch auf. Wenn Madame bei diesem Verfahren immer noch friedlich bleibt, dann kann es sein, dass sie es mit der friedlichen Trennung wirklich ernst meint. Wenn nicht - dann schnalle du den Helm enger, denn dann befindest du dich im Krieg! Und ich brauche dir wohl nicht zu sagen, dass du bei deinem Einkommen eine richtig fette Kriegsbeute bist, die zu melken es sich durchaus lohnt ...

Ach so, noch ein paar Dinge:

Auf der anderen Seite kannst Du den Unterhalt für Deine Ex steuerlich über die Anlage U geltend machen; das vermindert den Betrag durchaus erheblich.

Korrekt, das mildert den finanziellen Schaden durch die schlechtere Steuerklasse, allerdings müsst ihr zwei Dinge beachten: Erstens, bei angepeilten 1237 Euro TU seid ihr schon jenseits der Grenze dessen, was du steuerlich geltend machen kannst (das sind 13.805 Euro pro Jahr), d.h. alles jenseits von 1.150 Euro kannst du steuerlich gesehen in die Tonne treten. Zweitens, bei dieser Unterhaltshöhe muss Madame bereits Steuern zahlen, auch ohne dass sie nur einen Cent selbst verdient, und diesen Schaden musst du ihr aus deinem Steuervorteil ersetzen (was ja auch irgendwie klar ist, aber du musst diese Tatsache halt auf dem Radar haben).

Und behalte bitte ebenfalls im Auge, dass deine Madame von dir neben dem Kindesunterhalt und ihrem eigenen Unterhalt auch noch die Betreuungskosten für Junior in einer Kinderkrippe o.ä. von dir verlangen kann. Übrigens unabhängig davon, ob sie arbeiten geht oder den ganzen Tag zu Hause sitzt, denn die Justizverbrecher vom BGH haben vor einiger Zeit entschieden, dass Kinderkrippe und Kindergarten pädagogisch wertvoll sind, und deshalb vom Zahlesel zusätzlich getragen werden müssen.

Viele liebe Grüße,

Malachit (der allerdings hofft, mit seinen düsteren Prophezeiungen gründlich falsch zu liegen ...)

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2011 14:18




 elwu
(@elwu)

Summa summarum:
mir bleiben nach Abzug meiner Aufwendungen 1512,00 €
meine Frau bekommt inkl BU 1526 €

Hallo,

mit Kindergeld bekommt sie 1710€. Wovon sie ihre Ausgaben bestreiten muss, die bei dir schon abgezogen sind. Diese Rechnung sieht eigenartig günstig aus für dich. Wenn sie das noch vors Gericht zerrt, wird das im Dunstkreis des traditionell mütterfreundlichsten OLGs der Welt, München, sicherlich korrigiert werden.

Und vielleicht habe ich es ja nur überlesen, aber wie alt ist das Kind? Wenn ich den KU richtig deute, noch unter 5 Jahren. Dann wird von seiner Mutter eher keine (Teilzeit) Arbeit verlangt werden.

Dann: da deine Frau wohl nicht doof ist stellt sich die Frage, wie sie die große Wohnung zu finanzieren gedenkt, dass es allein mit Unterhalt und Kindergeld nicht reicht, dürfte ihr klar sein. Gibt es da vielleicht einen neuen Mann?

Du solltest umgehend die Steuerklasse IV wählen und das Ganze dann noch mal rechnen lassen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2011 16:57
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für eure Hinweise und Tips.

ich habe auch das Gefühl, dass die Rechnung sehr zu meinen Gunsten abgelaufen ist, v.a. weil ich in der DDT nicht hochgestuft wurde und der Anwalt ohne mit der Wimper zu zucken meine höheren berufsbedingten Ausgaben durchgehen hat lassen. Vor einem OLG käme ich da nicht weit.
Aktuell scheint meine DEF mit den Beträgen zufrieden zu sein. Auf meine Frage, was sie davon halte, sagte sie mir wörtlich: "Mehr kann ich (also meine DEF) ja nicht erwarten. Momentan scheint es mir ausgeschlossen, dass sie einen anderen Mann hat, der ihr eine Wohnung bezahlt.

Ein Konfliktpunkt mit meiner DEF, der sich anbahnt ist die Frage, wie überobligatorisches EInkommen von mir angerechent werden soll, inbesondere weil mein Arbeitgeber von mir verlangen kann, dass er mir Gutachtenaufträge erteilen kann, die ich in meiner Freizeit zu erledigen habe (Das Hnorar dafür erhalte ich abzüglich eines Anteils an meinen AG. Ein gutachten dürfte so um die 300 € bringen, pro Monat könnte da eines drin sein).

Mein Vorschlag war, dass ich die Gutachten zunächst dafür verwende, um den Umgang mit meinem Sohn zu bezahlen, was davon übrig bleibt, ist als 13. Monatsgehalt BU-relevant, aber nicht Trennungsrelevant, meine DEF will wohl (wir haben noch nicht ausführlich darüber gesprochen) aber an meinem überobligatorischen EInkommen partizipieren.

Nun ergeben sich für mich ein paar Überlegungen: Im Moment bin ich ja ganz gut aufgestellt, auch was das finanzielle angeht, mehr als der Anwalt ausgerechnet hat, kann ich ja gar nicht bekommne, wengier auf jeden Fall.
Daher möchte ich auf jeden Fall vermeiden, dass die Sache vor Gericht geht und meiner DEF dafür auch keinen Grund liefern. Was ich dabei aber nicht weiß ist, wo ich die Grenze ziehen soll. D.h. was kann ich meiner DEF durchgehen lassen, und wo muss ich einen Riegel vorschieben, der sie allerdings zum Gang zum Gericht motivieren könnte?

Kann ich denn die Steuerklasse einfach so wechseln? ich dachte immer, ich sei verpflichtet i.S. der Unterhaltsmaximierung die für meine Ex günstigste Steuerklasse zu wählen, das währe ja in diesem Fall die Steuerklasse 3. (ich berufe mich auf die Süddeutschen Leitlinien, die besagen " Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile auszunutzen")

So ganz kapiert habe ich jetzt ohnehin noch nicht, was mir ein Wechsel in die Steuerklasse IV bringen würde. Denn in der Steuerklasse I gelten ja wieder andere Sätze? Würden wir damit quasi die Zeit nach der Scheidung simulieren, monatlich mehr Steuern zahlen, die wir am Jahresende wieder bekommen (und teilen)? Ergeben sich denn für mich echte Nachteile, wenn ich die Steuerklasse jetzt nicht ändere? Oder vermiede ich damit für die Zeit der Scheidung einfach nur böses Erwachen, Wut und Krieg? Wenn ich es mal grob kalkuliere, würden meiner DEF ja durch die Wahl der Steuerklasse statt 1526 nur noch 1286 € bekommen (also rund 240 € weniger als jetzt). Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie das mitmacht.

Letzte Frage: Meine DEF hat mal Andeutungen gemacht, dass sie in ihrem alten Job (Krankenschwester) Stundenweise am WE arbeiten möchte, wenn ich den Kleinen betreue.
Dieses Geld müsste sie doch dann momentan in Steuerklasse 5 versteuern, so lange das Trennungsjahr noch läuft, oder? Evtl. ließe sie sich dadurch auf Steuerklasse 4 hochhandeln.

@ elwu: Mein Sohnemann ist gerade 16 Monate alt geworden

Liebe Grüße, PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2011 18:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

Kann ich denn die Steuerklasse einfach so wechseln? ich dachte immer, ich sei verpflichtet i.S. der Unterhaltsmaximierung die für meine Ex günstigste Steuerklasse zu wählen, das währe ja in diesem Fall die Steuerklasse 3. (ich berufe mich auf die Süddeutschen Leitlinien, die besagen " Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile auszunutzen")

die Steuerklasse 3 ist ja kein wirklicher Steuervorteil; der Unterschied zur 4 liegt darin, dass Du im Moment mehr ausbezahlt bekommst und dieses "mehr" dann beim TU teilen musst, während Du Nachzahlungen vermutlich alleine leistest. In der 4 kannst Du mit vorab höheren Abzügen und anschliessend eher mit einer Steuererstattung rechnen.

Aber dass der Gegenanwalt Dich auf dieses Pferd hebt, darfst Du nicht wirklich erwarten. Und ja: Bei Wechsel in die 1 hast Du dann tatsächlich weniger Netto. Je nach Trennungszeitpunkt (den habe ich gerade nicht parat) könntest Du auch schon in diese Klasse wechseln - vordergründig mit weniger Netto, aber auch ohne falsche Unterhalts-Begehrlichkeiten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2011 18:58
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Also habe ich das richtig verstanden jetzt:

Beginn der Trennung dieses Jahr:
bedeutet bis 31.12.2011 Steuerklasse 3/5 mit dem errechneten Unterhalt (siehe oben)

ab 01.01.2012 zwangsweise Steuerklasse I/I mit einem um rund 600 € geringeren Nettoeinkommen, dadurch auch geringere Kosten bei Altersvorsorge und berufsbedingten Aufwendungen bei mir mgl.
Aber das Wichtigste: KU und TU sinken gewaltig, weil geringeres Nettoeinkommen. DEF fehlt plötzlich Geld.

ergo: Nach unseren jetzigen Berechnungen plant DEF jetzt ihre Zukunft mit einem TU und KU, den es in 8 Monaten nicht mehr geben wird. Also wird sie böse erwachen und Panik bekommen, weil das Geld nicht mehr reichen wird. Ein Anwalt soll es richten, es wird Krieg geben.

Lösung:
Steuerklasse IV behandelt mich fast so wie Steuerklasse I. DEF bekommt also ab Beginn der Trennung nur den Unterhalt, der ihr auch nach dem 01.01. zustünde. Die Steuerrückerstattung für 2011 wird geteilt. Dadurch kein böses erwachen am 01.01. und alle sind friedlich.

Ginge zur Not auch eine klar fixierte schriftliche Alternative, bei der ganz klar geregelt ist, dass der Unterhalt ab dem 01.01. gewaltig sinkt? U.U. ließe sich das ja bei dem Anwalt, den wir bereits konsultiert hatten in Worte fassen und berechnen. Nach meinen Erfahrungen mit ihm scheint er ja ein vernünftiger Mann zu sein.

Oder ist solch eine Alternative mit Haken und Ösen versehen, die ich momentan noch nicht sehen kann?

(ich muss meine Ex irgendwie dazu bringen, dass sie einverstanden ist, dass ich jetzt schon Klasse IV nehme und dadurch das Fell des Bären erst am Jahresende verteilt wird.)

Gruß, PaulPeter


Realnamen entfernt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2011 23:01
 elwu
(@elwu)

Ginge zur Not auch eine klar fixierte schriftliche Alternative, bei der ganz klar geregelt ist, dass der Unterhalt ab dem 01.01. gewaltig sinkt?

Nein. Klar soweit?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2011 23:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schlimmer noch.
Das hier:

Aber das Wichtigste: KU und TU sinken gewaltig, weil geringeres Nettoeinkommen. DEF fehlt plötzlich Geld.

Ist keineswegs ein Automatismus.
Das einmal ausgeurteilter Unterhalt gesenkt wird, ist genetisch bei der Justiz nicht vorgesehen.

Unterhalt geht immer nur nach oben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 00:19
(@paulpeter)
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Liebe Freunde,

ich hatte heute ein kurzes Gespräch mit meiner DEF. Habe ihr erklärt, dass es ab dem 01.01.2012 weniger Unterhalt gibt.
- Das wüsste sie schon, ich würde ihr nichts neues erzählen.

Nun habe ich im Guten versucht zu eruieren, wie denn die Bereitschaft stünde, die Steuerklasse zu wechseln. Man müsse den Unterhalt dann allerdings neu ausrechnen, Nachteile würde ich sofort und nicht erst am Ende des Jahres ausgleichen.
- Nein, sie bleibt lieber in Klasse fünf

Das es auch Vorteile hätte, da sie, falls sie arbeiten möchte (was sie hat durchblicken lassen), sofort mehr Netto hat.
- Sie muss sich das erst alles durch den Kopf gehen lassen, wir müssten den Unterhalt noch oft neu berechnen.

Das Gespräch (ich habe extra drum bitten müssen, dass die Glotze leise gestellt wird) hat keine 4 Minuten gedauert, dabei hat sie mich kaum angesehen. Für meine geplante weiterhin einvernehmliche Regelung, die man bei einem Mediator in Worte gießen kann, ein echter Meilenstein.
Zwar ist eine Kriegserklärung noch nicht ausgesprochen (oder durch einen netten Brief vom Anwalt erfolgt), aber dass es dazu nicht kommt, da möchte ich momentan keine 5 Pfennige wetten.

So nun meine Frage, erlaubt mir, dass ich dazu weiter aushole.

Falls ich eigenmächtig die Steuerklasse wechsle (geht das überhaupt ohne ihre Erlaubnis/Einverständnsi?) würde meine DEf dies sehr wahrscheinlich als Kriegserklärung auffassen.
Sie hat mir gegenüber angedeutet, dass sie bereit sei, mir ein Umgangsrecht mit meinem Sohn einzuräumen (als ob SIE MIR ein RECHT auf meinen Sohn einräumen könnte, aber das ist ein anderes Thema), welches jedes 2. WE, und 2 oder 3 Tage unter der Woche / Monat, und das Übernachtungsrecht bei mir umfasst. Mein Sohn ist 16 Monate alt. Sie wäre bereit, dies mit mir schriftlich niederzulegen (am WE wollen wir unsere Entwürfe durchgehen). Bislang sind wir ohne eigene (aber mit einem gemeinsamen) Anwälte ausgekommen.

Wenn ich nun St.Kl. vier wähle, würde das wohl das endgültige Ende der Friedenszeit bedeuten, eine schriftliche Umgangsregelung könnte ich vergessen, die Sache ginge wohl dann früher oder später zum Anwalt um dann vor Gericht eskalieren. Dort würde ich ja auf jeden Fall einiges zu verlieren haben:
- das eventuell großzügige Umgangsrecht mit meinem Sohn
- das eventuell gewährte Übernachtungsrecht
- der Unterhalt würde wohl neu berechnet und ich käme nicht mehr so gut weg.

da stellen sich nun meine Fragen:

Was kann ich gewinnen, wenn wir momentan noch keine Gerichte und Anwälte bemühen, und ich durch einen Wechsel der Steuerklasse Öl ins Feuer gieße?

Und wiegt das den möglichen Verlust des Umganges auf?
(der ja dann früher oder später mit verhandelt und mir meinen Sohn wegnehmen würde, Übernachtungen könnte ich ja dann auch vergessen)

Wäre es klüger, das Umgangsrecht vertraglich zu regeln, nun die SK beizubehalten und es dann ggf. im neuen Jahr auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, der nur das Finanzielle regelt, falls der geringere Unterhalt von DEF nicht anerkannt wird? 
Ich sehe die Gefahr, dass ich momentan mit Glanz und Gloria an allen Fronten verlieren würden, wenn ich es auf einen Streit vor den Institutionen ankommen lasse. Wie soll ich nun "globalstrategisch" an die Sache rangehen, was meint ihr?

Gruß, PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2011 22:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin
Du musst nicht gleich tot umfallen, wenn deine Ex "Peng" sagt.

Wenn es dich beruhigt, könnt ihr ja erst die Umgangsvereinbarung aufsetzen und dann über die Stkl. reden aber unterlassen solltest du die Änderung auf keinen Fall.

Und wenn deine Ex unbedingt Polen angreifen will, dann nützt dir auch das ganze Appeasement nichts.

Mach dich grade und gehe das nächste Mal auf dem Teppich zu ihr und nicht darunter.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 22:28