Habe jetzt nach langem Hin- und Her die Unterhaltsberechnung meines Anwalts bekommen. Da er sich bei der Berechnung in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, würde mich mal eure Meinung interessieren, ob die Berechnung soweit korrekt ist, oder. Befinde mich gerade mit meiner Ex im Trennungsjahr, ist also erstmal der Trennungsunterhalt. Wir haben einen Sohn von 3 Jahren, die in die Kita geht (aktuell 35 Stunden, ab Sommer 45 Stunden).
Mein Einkommen: 36125€ brutto (jetzt SK 1)
Ihr Einkommen: 18239€ brutto (jetzt SK 2)
Aufrgund unterschiedlicher Entfernungen zur Arbeitsstätte beträgt meine bereinigtes Einkommen 1823€ und ihr Einkommen 916€. Halbes Kindergeld wird bei mir abgezogen, bei ihr die Kosten für die Kita exkl. Essensgeld. Es kommt raus, dass ich 241€ für den Kleinen und 286€ für sie zahlen muss. Kann das hinkommen, oder wurde evtl. irgendwo was vergessen? Gibt es Belastungen, die man als Vater außer der km Pauschale geltend machen kann? Dass ich den Kleinen ein mal die Woche und jedes zweite WE betreue wird ja dabei nicht mit einberechnet.
Moin Klaus,
wenn das bereinigte Netto so stimmt, dann ist die Berechnung meiner Meinung nach korrekt:
Bei 1823 € wäre es Zeile 2 der DT. Das sind für die Alterstufe 0-5 Jahre = 333 € - 92 € (halbes KG) = 241 € KU
1582 € (1823 € - 241 €)
- 916 € (bereinigtes Netto DEF)
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666 € davon 3/7 = 286 € TU
Wenn du noch Kosten für die Altersvorsorge hast, könnten diese geltend gemacht werden.
Gruß
Brainstormer