Hallo an Alle .
Ich bräuchte Euren Rat .
Meine Ex Frau hat die Überprüfung meiner Einkommensverhältnisse beantragt und das Jugendamt hat mir promt geschrieben das ich meine Unterlagen einreichen soll .
Ich habe alles abgegeben und die Berechnung kam . Fixtives Einkommen da Eigenheim vorhanden ist - wobei hier auch der Keller in die Berechnung als Wohnraum angerechnet wurde . Habe beim Jugendamt angerufen und mir wurde gesagt das die Raumhöhe des Kellers der Raumhöhe eines Wohnraums entspricht und dies somit korekt wäre , was ich allerdings nicht glauben kann - wie ist das wirklich ?
Des weiteren wurde ich eine Stufe höher als berechnet angesetzt da ich nur für ein Kind zur Unterhaltszahlung verpflichtet bin - ist das rechtens ?
Die Dame des Jugendamtes forderte mich dazu auf einen Titel eintragen zu lassen - Muss ich das machen ?
Meine Ex hat mich angerufen und sich gleich bei mir beschwert da ich den Unterhalt so bezahlt habe wie es in der DT steht - also eine Stufe tiefer wie die Berechnung des JA . Sie ist der Meinung das ich das zahlen muss was JA sagt und sie will auch das ich einen Titel unterzeichne da ich das laut JA auch müsse .
Was kann ich machen und wie soll ich mich verhalten ?
Hallo,
zu der Sache mit dem Keller kann ich nichts sagen, wobei es für mich gefühlt auch schräg ist, den Keller dazuzuzählen. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht.
Die Einstufung 1 Stufe höher ist dann korrekt, wenn Du nur Deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet bist und nicht der Ex oder anderen Personen (weitere Kinder, andere unterhaltsberechtigte Partnerin). Und auch auf den Titel hat sie einen Rechtsanspruch.
Der Ex würde ich mitteilen, dass Du die Berechnung prüfst und wenn Du sie für korrekt hältst, den Unterhalt titulieren lässt und ihr die Differenz nachzahlst. Ich würde an Deiner Stelle aber vermutlich lieber zum Notar gehen und den Titel dort in der entsprechenden Höhe anfertigen lassen und die Passage aufnehmen, dass Du Dich verpflichtest, vom. xx.xx.xxxx bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich xxx% vom Regelsatz der DDT zahlst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Bzgl. Keller siehe hier:
http://www.hahn-immobilien.net/page/artikel/artikelid/4 0">>>Link<<
Gruss,
gardo
Anm. Mod.
Bitte Verlinkungen auf kommerzielle Seiten anonymisieren. Danke.
PS: Geht ganz leicht z.B. per http://anonym.to/de.html
Noch als Nachtrag zum Haus.
Irgendwo hast du sicher die Wohnfläche stehen. Das kannst du dem JA mitteilen.
Zahlst du das Haus noch ab? Wenn ja muss das JA bei Berechnung des Wohnwerts das auch berücksichtigen.
Am besten stellst du mal deine Zahlen hier rein und die Berechnung des JA. Dann schauen wir mal drüber.
Achte darauf, dass auch alle abzugsfähigen aufgelistet sind
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
es gibt gefühlte tausend Berechnungsmethoden, an Häusern Flächen zu berechnen, die allesamt für einen jeweils besonderen Zweck geschaffen wurden.
Halte Dir bitte vor Augen: es kommt nicht darauf an, welche Wohn- oder Nutzfläche, welchen umbauten Raum oder sonst was Dein Haus hat. Es kommt einzig allein darauf an, wie viel Miete man dafür erzielen könnte.
Im einfachsten Fall berechnet sich die Miete nach dem Mietspiegel der Gemeinde, der in der Regel die Wohnfläche nach WoFlV referenziert. Danach sind Kellerräume grundsätzlich Zubehörräume, die nicht zur Wohnfläche gehören. Etwas anderes könnte dann gelten, wenn die Räume zu Wohnzwecken eingerichtet und nutzbar sind. Die Höhe spielt da (zB im Gegensatz zur Baunutzungsverordnung) keine Rolle. Es gibt aber noch genug andere Möglichkeiten, eine geringere erzielbare Miete nachzuweisen. Im Zweifelsfall über ein Gutachten.
Davon werden aber noch die Aufwendungen für das Haus (ausgenommen AfA und umlagefähige Nebenkosten) abgezogen.
Ausserdem schau bitte, dass alle anderen Abzugsposten (berufsbedingte Kosten, Altersvorsorge usw.) vollständig angesetzt sind.
Gruss von der Insel
Da dich das JA ja schon mit dem Keller über den Tisch ziehen wollte, solltest du denen auch sonst kein Wort glauben und die Berechnung (von uns) kontrollieren lassen
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.