Hallo,
kurz zu mir.
Kurze Beziehung mit der Ex. Mein Sohn ist Anfang Dezember 2010 zur Welt gekommen.
Habe Post vom Jugendamt erhalten. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt sollen berechnet werden.
Kindsmutter erhält wohl Elterngeld von ca 1100 Euro
ich beziehe ein Gehalt von 2400 Euro (netto).
Fahrtkosten 300 Euro, Altersvorsorge 80 Euro, Kredit Auto 200 Euro (soll nicht abzugsfähig sein, da Berücksichtigung Fahrtkosten in voller Höhe).
Wie schaut die Berechnung aus? Es ist so verwirrend. In dem für uns geltenden OLG Abzug Fahrtkosten in voller Höhe.
Kann mir einer sagen, was so ungefähr auf mich zukommt?
Bin so sauer darüber. Kurze Beziehung und nun soll ich noch ihr Leben finanzieren. Für meinen Sohn werde ich gerne zahlen. Nur für sie tut mir das Geld so sehr weh.
Dank Euch im voraus!
Vergessen zu schreiben.
Also, ich habe mir den Kindsunterhalt nun mit 257 Euro ausgerechnet.
Netto minus berufsbedinge Aufwendungen (300 Euro).
Jedoch finde ich immer unterschiedliche Berechnungsarten des Betreuungsunterhaltes.
Moin,
Bin so sauer darüber. Kurze Beziehung und nun soll ich noch ihr Leben finanzieren. Für meinen Sohn werde ich gerne zahlen. Nur für sie tut mir das Geld so sehr weh.
mach doch einfach mal ein Gedankenspiel (das Du auch gerne ganz real Deiner Ex vorschlagen kannst): Würdest Du selbst das Kind erziehen und betreuen? Ja, möglicherweise um den Preis, dafür statt einem Netto von 2.400 EUR erst einmal nur noch Elterngeld von 1.100 plus 250 EUR Kindesunterhalt und 184 EUR Kindergeld zu bekommen?
Nein? Warum nicht?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Kann mir einer sagen, was so ungefähr auf mich zukommt?
Für die Zeit des Elterngeldbezugs wohl nach "Halbteilung" (=3/7-Rechnung), ca:
((2400-300-80-257)-1100)*3/7 = 284€
Insgesamt (BU+KU also ca 284 + 257 = 541
Regel das am besten aktiv, lass Dich nicht erst an die Hand nehmen.
Nach dem Elterngeldbezug wirds eher mehr, dafür dann aber teilweise steuerlich abzugsfähig, so dass es netto ungefähr aufs gleiche kommt.
Und noch ein kleines Trostpflaster: für die Steuererklärung 2010 den vollen (bzw. den halben..) Kinderfreibetrag fürs ganze Jahr, trotz Geburt im Dezember.
Guten Morgen,
was bedeutet denn noch der Erwerbstätigenbonus? Findet der noch Anwendung in meiner Berechnung?
Hatte den bei meinen Recherchen noch entdeckt.
Sprich, falls meine Ex nach dem einen Jahr nicht arbeiten geht und auf Sozialleistungen angewiesen sein würde, müsste ich ja noch mehr zahlen.
Danke Euch schon für die Antworten!
Nein.
Den gibt es beim BU nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
ich bin jetzt ein bisschen verwirrt:
Für die Zeit des Elterngeldbezugs wohl nach "Halbteilung" (=3/7-Rechnung), ca:
was bedeutet denn noch der Erwerbstätigenbonus? Findet der noch Anwendung in meiner Berechnung?
Nein.
Den gibt es beim BU nicht.
Äh, stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch? Der Erwerbstätigenbonus, das ist doch gerade diese 3/7-Regelung (d.h. es wird nicht die Hälfte des Erwerbseinkommens ansetzt, sondern "nur" drei Siebtel davon). In Prozent ausgedrückt entspricht das einem Bonus von ca. 14% - das ist aber nicht überall so, z.B. die süddeutschen Leitlinien genehmigen dem Zahlesel nur lausige zehn Prozent ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich habe im Netz Berechnungen gefunden, wo sowohl der Erwerbstätigenbonus von 1/7 abgezogen wird und im nachhinnein noch dann die 3/7 Regelung Anwendung findet in der gleichen Berechnung.
Sehr verwirrend. Ich werde gleich mal beim Jugendamt anrufen und nach deren Berechnungsgrundlagen fragen.
Malachit,
Deine Erklärung hört sich auch sehr logisch an mit dem Erwerbstätigenbonus. Muss ich ja leider zugeben.
Wie schaut es nun mit der Berechnungsgrundlage aus, wenn ich vor der Geburt noch mehr verdient habe? Meinem AG geht es nicht gut und es fand eine Lohnkürzung statt.
Wird dann das niedrigere Gehalt genommen für die Zukunft als Berechnungsgrundlage? Bin ich nun einfach mal von ausgegangen.
Hallo Ratlos,
Wie schaut es nun mit der Berechnungsgrundlage aus, wenn ich vor der Geburt noch mehr verdient habe? Meinem AG geht es nicht gut und es fand eine Lohnkürzung statt.
Eklig schaut's aus. Für die Berechnung wird der Einkommensdurchschnitt der vergangenen 12 Monate hergenommen.
Als Faustregel in diesem männerfeindlichen Land darfst du annehmen: Alles, was deine Zahlungen erhöhen würde, greift sofort; alles, was deine Zahlungen senkt, allerdings erst nach einer gewissen zeitlichen Verzögerung (wenn überhaupt). Herzlich willkommen im modernen Sklavenstaat!
Das einzige kleine Trostpflaster: Zum ersten Geburtstag des Kindes wird dann ja eh' eine Neuberechnung des Unterhalts fällig, da Elterngeld wegfällt? Zu diesem Zeitpunkt wenigstens hast du die "richtigen" zwölf Monate für die Berechnung beisammen, also schau' ja zu, dass du zu diesem Zeitpunkt dem Jugendamt und/oder der ARGE eine neue Einkommensauskunft aufdrängst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Oh Malachit,
Tag versaut. Aber vielen Dank für Deine Auskunft.
Die können doch aber nicht von einem Netto ausgehen, was ich zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr habe? Sehen das auch Richter so? Bin echt geschockt gerade.
VG
vom Ratlosen
Moin Ratloser,
um die geballte Ladung schlechter Laune dann auf einen Tag zu komprimieren:
Gem. Bundeselterngeldgesetz bleiben 300 EUR bei ihrem Einkommen unberücksichtigt.
Soll heissen: Für die BU-Berechnung wären auf ihrer Seite lediglich 800 EUR Elterngeld als Einkommen zu berücksichtigen.
Besten Gruß
United
PS:
Zum zugrundelegenden Einkommen auf Deiner Seite ->
Gerade Richter sehen das so ... in anderen Fällen, wo Mindest-KU nicht gewährleistet ist, haben diese oftmals sogar Halluzinationen und sehen Einkommen, dass Du nie hattest und nie haben wirst.
Hallo Ratlos,
Tag versaut. Aber vielen Dank für Deine Auskunft.
Die können doch aber nicht von einem Netto ausgehen, was ich zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr habe? Sehen das auch Richter so? Bin echt geschockt gerade.
Doch sie können; und ja, Richter sehen das so. Genau das ist das Problem: Das Jugendamt selbst darf hier ja nix entscheiden, d.h. strittige Unterhaltsfragen werden von einem Familienrichter entschieden und nicht vom Jugendamt (auch wenn die Jugendämter gerne den Anschein erwecken, dass sie die Entscheidungsgewalt hätten). Es gibt eine große Anzahl Richter, die in deinem Fall einfach behaupten würden: "Der Ratlos74, der hat diese Lohnkürzung selbst verursacht, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen - nicht mit mir, nicht in meinem Gerichtssaal! Der zahlt gefälligst so viel Unterhalt, wie er mit seinem früheren Gehalt hätte zahlen müssen!" Der Fachbegriff für diese Schweinerei ist übrigens "fiktives Einkommen".
Das ist halt eines der Probleme mit beamteten Richtern: Diese Sportsfreunde haben keine Ahnung davon, was "Arbeitslosigkeit", "wirtschaftlich schlechte Lage", "Kurzarbeit", "Lohnkürzung" u.ä. jenseits ihres eigenen, heimeligen, und auf Lebenszeit gesicherten Schreibtisches bedeuten.
Trotzdem solltest du die Information über diese Lohnkürzung bei der Einkommensauskunft an das Jugendamt mit angeben und darum bitten, dass nur dein jetzt niedrigeres Einkommen für die Berechnung zugrundegelegt wird. Vielleicht kannst du ja ein Schreiben deines Arbeitgebers beilegen, dass das eine betriebsbedingte Maßnahme war, die alle Mitarbeiter der Firma gleichermaßen getroffen hat. Ob's was nützt, weiß ich nicht, aber ab und zu findet man sogar in den Jugendämtern Menschen, die ihren Kopf zum Denken benutzen und nicht als Lagerstätte für das viele Stroh. Wenn das Jugendamt das nicht akzeptiert, kannst du dir immer noch überlegen, ob du's auf eine gerichtliche Klärung ankommen lässt. Die Chancen sind in beiden Fällen ziemlich mau, d.h. nutze auf alle Fälle die Chance beim Jugendamt (das kostet dich nicht mehr als ein paar salbungsvolle Worte) und überlege dir bei Ablehnung anschließend, ob du die kostenpflichtige (!) Mini-Chance vor Gericht dann überhaupt nutzen willst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. United war schneller 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nun ist meine Hoffnung endlos dahin!
Zusammenfassend meine nun verstandene Rechnung
BU ((2550-300-80-257)-800)*3/7=477 Euro BU plus 257 Kindesunterhalt, insgesamt an Kindsmutter somit 734 Euro
Ich bin echt geschockt.
Hatte den §§ mit den 300 Euro anrechnungsfrei gelesen. Ich dachte dieser gilt bei Bezug von Sozialleistungen und wurde noch nicht erneuert oder so.
Wieso bleiben ihr dieser Betrag anrechnungsfrei? Ich verstehe das alles nicht. Und vor allem, so viele verschiedene Berechnungsgrundlagen. Bin gespannt, welche das Jugendamt anwendet.
Danke Euch echt. Hatte die Hoffnung, ich werde ein wenig ruhiger. Leider ja das Gegenteil
VlG
vom Ratlosen
Hallo Ratlos,
Danke Euch echt. Hatte die Hoffnung, ich werde ein wenig ruhiger. Leider ja das Gegenteil
Versuch's andersherum zu sehen: Deine Lage ist nicht besonders prickelnd, aber du hast wenigstens rechtzeitig uns hier gefunden (so arg viele Anlaufstellen für Trennungsväter gibt's ja in diesem feinen Land nicht, dafür aber eine wahre Flut von öffentlich geförderten Frauenberatungsstellen). Andere Väter geraten völlig ohne Hilfe in die Fänge der Jugendämter und Justizverbrecher ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Habe Post vom Jugendamt erhalten. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt sollen berechnet werden.
Ähm. Ich bin immer noch auf dem Standpunkt, die BU-Forderung geht das JA einen Feuchten an. Lediglich das Vorhandensein dieser Forderung hat sie zu interessieren (Anzahl der Berechtigten), ansonsten haben sie sich hier heraus zu halten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also mit 734,- von 2.550,- kämst du aus meiner Sicht noch ziemlich gut weg.
Ob die 300,- € Fahrkosten anerkannt werden, ist offen und nach meinem Wissen, gibt es beim BU nur den Halbteilungsgrundsatz. Ohne Erwerbstätigenbonus.
Und du hast großes Glück, dass die Mutter so viel Elterngeld bekommt.
So wirst du nur gemolken, geschoren und hast deine Eier abzugeben, aber dir wird noch nicht das Fell abgezogen.
Nur das JA hat mit dem BU nix zu tun.
Das musst du denen mal erklären, bzw. sie fragen, was sie das angeht.
Edit: oldie war schneller
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mal wieder ein Danke!
Also, meine Ex sagt es ist eine Kann-Leistung des Jugendamtes und wir wollen dieses von denen berechnen lassen, da es kostenlos ist. Wollen es ohne Anwälte versuchen.
Würdet ihr es an der Stelle anders handhaben? Habe nun Formulare bzgl. der Auskunft erhalten, welche ich ausgefüllt mit den nötigen Unterlagen (Gehaltsnachweise, Lohnsteuerjahresausgleich, Nachweis Fahrtkosten und und und) wieder hinschicken soll.
Ich verstehe das nur immer noch nicht mit den 300 Euro anrechnungsfrei. Habe eben ein Urteil darüber gelesen, es scheint wirklich Anwendung zu finden.
Meine Ex hat schon gesagt, dass sie wohl drei Jahre zuhause bleiben möchte. Da habe ich dann ja das richtige Los gezogen.
Danke echt für Eure Aufmunterungen!
Hi
Ich denke mal - lass sie rechnen. Stelle aber bitte deren Rechnung hier ein und lass mal rüber schauen.
Bei den Angaben im Auskunftsbogen unter Sonstiges unbedingt Deine Angaben zu berufsbedingten Aufwendungen, priv. Altersvorsorge, LV, VBL, Tilgung und Zinszahlung für Wohneigentum etc. angeben. Ansonsten kann das JA nicht ordentlich Dein bereinigtes Netto-Einkommen berechnen. Auskunft muss nur zu Deinem Einkommen erteilt werden. Andere Personen (und deren Einkommen) oder Vermögensverhältnisse müssen nicht angegeben werden. Und nichts unterschreiben, erst selber rechnen (lassen) - ausser Vaterschaftsanerkennung (wenn Du Dir 1001 %-ig sicher bist) bzw. die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Meine Ex hat schon gesagt, dass sie wohl drei Jahre zuhause bleiben möchte.
sie "möchte" das nicht nur; sie darf das auch; der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Es ist aber auch durchaus sinnvoll, sich bis zum Kindergartenalter selbst um's Kind zu kümmern und es nicht gleich nach ein paar Wochen in DDR-Manier in einer Krippe abzuliefern. Schon gar nicht mit der Begründung, dass dann kein Betreuungsunterhalt anfällt.
Da habe ich dann ja das richtige Los gezogen.
Zur Vermeidung unerwünschter Wiederholungen empfiehlt es sich vor allem, Kondome überzuziehen. Oder gleich eine >>>wirklich sichere<<< Methode zu wählen (Hint: Auch andere Frauen können schwanger werden).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.