Zahlte bisher festen Unterhalt wegen eines statischen titels. Die letzten zwei Jahre habe ich 135% des Regelsatzes bezahlt. Jetzt kommt jugendamt will meine Verhältnisse überprüfen, ob der Titel geänder werden muß.
Frage: Auskunftpflicht besteht ja wohl, da Beistand vorhanden ist, kann ich gezwungen werden einer Dynamisierung des Titels zu zu stimmen? Wer trägt die Gerichtskosten, wenn ich verklagt werde
Frage: Habe mehr oder weniger an Hand der Düss-Tb gerechnet, mit allem was ich habe, komme ich , bei einem Unterhaltspflichtigen Kind, 10 Jahre, auf astronomischen Betrag von vom 420 Euro abzüglich 77 euro : 320, nach zwei Jahren dann auf 422 Euro.
dies kommt zustande wenn man, 288 Euro mntl. Geldwertevorteil für firmenwagen und 1300 Euro jährliche Stuererstattung ohne abzug dazu Rechnet.
Ist es richtig, daß Steurerstattung und Geldwerter Vorteil voll dazu gerechnet werden
? WAs ist dann mit höheren Werbungskosten, die 150 Euro monatlich übersteigen?
für die nächsten zwei Jahre müsste man mich wegen 20 monatlich(bis heute zahle ich festen 300) verklagen. Is es zu erwarten, daß es wirklich dazu kommt?
Bezahlen könnte ich es jetzt schon auch so freiwillig, habe sowieso Umgangskosten, wenn mein Kind bei mir ist, die sind höher als 20 Euro, würde mich nicht so belasten, Ex unterstüttze ich auch so , wenn größere Anschaffungen für das Kind sind, ohne dies auf Unterhalt an zu rechnen. Nach zwei Jahren wird es aber schwierig!
das Prinzip, der Ton des JU, gefiel mir nicht dabei, man wird behandelt, wie jemand, der
kriminel ist, weil man zu Unterhalt verpflichtet ist. Daher überlege ich, keine Auskunft zu geben, keine Änderung des Titels zu unerschreiben. Ich möchte es drauf ankommen.
Was riskiere ich eigentlichm damit? WAs ist das schlimmste was mir passieren kann?
Die Tante hat mich so genervt, war schon bei ihr wollte, Einkommensnachweise vorlegen. Habe dann gesagt, jettz klagen Sie mal schön, wo sie wollen, von mir kriegen Sie keine Auskunft, titel will ich nicht auch nicht ändern.
Was riskiere ich eigentlich damit? Was ist das schlimmste was mir passieren kann?
Scheinbar nimmt keiner meine Frage ernst!
Hallo,
soweit ich weiß, bist du alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet!
Das Thema wurde aber schon öfters ich gepostet und evt. kann Dir die Suchfunktion weiterhelfen.
Mfg
Papi74
PS.
mit Freundlichkeit und ein bißchen mehr Struktur in deinem Text...wirds vielleicht schneller gehen 😉
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hey!
Und zur Auskunft bist du nunmal verpflichtet..und das min. alle 2 Jahre..und wenn sich etwas ändert eben auch vorher...
Und nur weil dich die "Tante" beim JA nervt, deshalb die Auskunft zu verweigern mit dem Hinweis das man ja klagen solle, ist eher nicht grad vorteilhaft gehandelt ...
Was dir passieren kann liegt klar dann auf der Hand.. eben eine Auskunftsklage.. und die kostet und auch insbesondere für dich.. und das nur weil dich die "Tante" genervt hat .. und das dann evtl. für, wie du jetzt schon sagst, 20 Euro mehr .. ob es das nun Wert ist?
Und Auskunft wirst du so oder so geben müssen..
Also was versprichst du dir davon?
Bringt dir nur unnötigen Ärger.. und Kosten..
Und die Kosten trägst du!
Und wenn du dir unsicher bist was an Auskunft du zu geben hast, dann ziehe einen RA z.B. hinzu.
Gruß
Jens
Moin,
Scheinbar nimmt keiner meine Frage ernst!
Mein Eindruck: Du jammerst auf sehr hohem Niveau und bist bockig wie ein Kleinkind. Du weißt um die Verpflichtung, zickst aber rum.
Was glaubst du dadurch zu erreichen?
Zum deinem ersten Beitrag:
kann ich gezwungen werden einer Dynamisierung des Titels zu zu stimmen?
Nur durch das Gericht.
Wer trägt die Gerichtskosten, wenn ich verklagt werde
Das kommt auf das Urteil/den Beschluss an. So wie es halt üblich ist, trägt der Unterlegene die Kosten oder es erfolgt bei Teilschuld eine Quotelung.
auf astronomischen Betrag von vom 420 Euro abzüglich 77 euro
Naja, dein Kind sollte es dir wert sein. Zudem: Bei derart hohem KU sind recht hohe Einkünfte bei dir zu vermuten.
? WAs ist dann mit höheren Werbungskosten, die 150 Euro monatlich übersteigen?
Will jemand etwas von deinen Einnahmen, dann muss er auch die dagegen zu rechnenden Kosten akzeptieren.
Is es zu erwarten, daß es wirklich dazu kommt?
Warum stellst du dich gegen diesen gerechtfertigten Anspruch?
Ex unterstüttze ich auch so , wenn größere Anschaffungen für das Kind sind, ohne dies auf Unterhalt an zu rechnen.
Das find eich persönlich sehr löblich. Als Tip für die Zukunft: Wenn du es dir nicht mehr leisten kannst, hingegen aber auch nicht darauf verzichten möchtest, lass dir von der KM eine Quittung unterschreiben, in der diese Ausgaben als KU deklariert sind.
Ich möchte es drauf ankommen.
Warum? Wo liegt deiner Meinung nach ein Gewinn dabei?
WAs ist das schlimmste was mir passieren kann?
Ein verlorener Prozess, Übernahme der gegn. Kosten, Ansehensverlust, ein verärgerter Richter...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!