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Berechnung Jobcenter

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das ist ein Standardschreiben, an dessen Formulierung man sich nicht aufhängen sollte.
Es sagt nur aus, dass man ab sofort zum Unterhalt aufgefordert wird, diesen evtl. auch rückwirkend nachzuzahlen hat und entsprechende Einkommensauskünfte erteilt werden sollen.
Nichts worüber man sich aufregen sollte.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 13:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lübecker,

weil ich mich für einen geduldigen Menschen halte, sei Dir in Ergänzung zu Kasper, folgende Antwort gegeben:

1. Eine Frage kann ich auch in Deinem letzten Post nicht entdecken. Du darfst gerne fragen.

2. Du hast genau zwei mögliche Antwortoptionen gegenüber dem Jobcenter (Aussitzen ist keine Option). Aus Vereinfachungsgründen formuliere ich vor:

a) Du hast Spaß daran, eine Extra-Runde zu drehen:

Liebes Jobcenter,
da mir keine Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches bekannt ist, nach der ein Volljähriger, der nicht arbeiten möchte, einen Unterhaltsanspruch haben könnte,
bitte ich um Nachweis über die derzeitigen Bemühungen meiner Tochter, ihren Lebensunterhalt eigenverantwortlich zu bestreiten.
Die Ausübung einer Erstausbildung oder der Besuch einer Allgemeinbildenden Schule entzieht sich meiner Kenntnis.
Nach Zusendung entsprechender Nachweise (vom Hören-Sagen ist mir bekannt, dass meine Tochter ein Praktikum ausübt), bin ich bereit,
die erforderlichen Einkommensunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Lieben Gruß aus Lübeck

b) Du möchtest das Thema schnellstmöglich vom Tisch haben (z.B., weil es Deine Frau nervt):

Liebes Jobcenter,
obgleich mir keine Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches bekannt ist, nach der ein Volljähriger, der nicht arbeiten möchte, einen Unterhaltsanspruch haben könnte,
übersende ich Ihnen beigefügt die erforderlichen Unterlagen.
Aufgrund weiterer Unterhaltspflichten gehe ich davon aus, dass eine Leistungsfähigkeit gegenüber meiner Tochter nicht gegeben ist.
Sollten Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, erwarte ich gespannt Ihre Berechnung sowie Nachweise (wie z.B. einen Praktikumsvertrag),
aus denen Sie einen möglichen Unterhaltsanspruch ableiten.
Lieben Gruß aus Lübeck

[...]
- Objektiver Mietwert (was würde das an Miete bringen) ?
- Hausschulden: Aufsplitten in Zins und Tilgung (Tilgung ist Altersvorsorge).

Diese Angaben fehlen für eine genauere Berechnung.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 13:42
(@luebecker42)

Diese Angaben fehlen für eine genauere Berechnung.

Gruß
United

Hallo United  🙂

Meine Fr. ist Renterin (Voll).
Ich selber habe Schulden (Haus, mit 2 Krediten) und ein Kredit für ein Auto.
700,00 € Haus
282,00 € Auto
Vorhandene Altersvorsorge - Nicht vorhanden.
Kind von 15 Jahren.

Mein Gehalt
--------------
Grundgehalt: 2157,24 €
Leistungsprämie 229,06 €
Notdienszulage 147,32 €
Kilometergeld ca 54,48€
Gesamt Brutto 2628,20€
Steuerpfl. Brutto= 2573,62 (Kilometergeld abgezogen)

Netto = 1683,99 €
(Die Kilometergelder sind auch mal bei ca. 150,00€)
1 Kind Freibetrag
Steuerklasse 4

Kindergeld für unsere 15 Jahre alte Tochter bekommt meine Frau

Gruß

Lübecker

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 15:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin luebecker,

die Kosten für das Haus können teilweise (Tilgung) als private Altersvorsorge in Abzug gebracht werden; bei den Zinsen halte ich das für fraglich. Autokredite sind in der Regel Privatvergnügen. In jedem Fall kann man nicht einen Autokredit PLUS Fahrtkosten in Abzug bringen wollen.

Im übrigen bringt es Dich einer Lösung nicht näher, als Antwort auf die Fragen von @United einfach Dein Posting #15 vom 31.3. zu kopieren. Ggf. rechnet eben der generische Anwalt für Dich. Und der verlangt notfalls einfach "Verkaufe Haus und Auto zur Erhöhung Deiner Leistungsfähigkeit".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 15:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lübecker,

700,00 € Haus

Die 700 EUR Haus stehen für ein Hypothekendarlehen, nehme ich an.

Darlehensleistungen bestehen aus Zinsen und Tilgung.
Die Zinslasten schmälern den Wohnvorteil, die Tilgung ist Altersvorsorge.

Der Wohnvorteil ergibt sich aus dem objektiven Mietwert abzgl. nicht-umlagefähiger Kosten.
Der objektive Wohnwert ergibt sich aus Quadratmeter mal Quadratmeterpreis.

Da ich weder Euren Darlehensvertrag noch die Größe Eures Hauses noch den örtlichen Mietspiegel kenne, fehlen die Angaben immer noch ...
.... viel interessanter finde ich aber die Frage, was Du jetzt zu tun gedenkst.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 15:36
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