Berechnung des Unte...
 
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Berechnung des Unterhalts / Ermittlungsbogen

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 Stef
(@stef)
Schon was gesagt Registriert

Mal ne ganz andere Frage:

Du hast vor eine Monateine Gehaltserhöhung. Nun legst du die aktuelle Bescheingung voon diesem Monat vor mit Gehalt x+y, daraus berechent sich dann der KU z.

Legst du nun wie üblich dieBescheinigugnen der letzten 12 Moante vor ist die Berechnung: [10*x + 2*(x+y)]/12. Daraus Resultiert der KU w, wobei w<z sein wird. Warum willst du eigentlich mehr zahlen als du müßtest?

Tina

Eine sehr gute Frage... Im Umkehrschluss bedeutet das nämlich, dass mein zu zahlender Unterhalt bis jetzt eigentlich immer bei den KJAs falsch berechnet wurde, da diese eben zur jeweiligen Neuberechnung immer nur einen aktuellen Lohnzettel wollten...

Und dann nochmals: Die Fomulierung "bedeutet es eben nicht, dass ich denen jede Frage beantworte, die sie mir stellen" bedeutet, dass ich eben nicht jede Farge beantworten muss. Bedeutet also "mit wem ich zusammenwohne: nein", "12 Monatsabrechungen: ja", "Stand meines Bankkontos: nein" usw...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 19:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die 12 Monatsabrechnungen, sowie der Lohnsteuerbescheid sind Dinge, die zur Berechnung herangezoigen werden dpüren, von daher hat das JA da auch eine nAnspruch diese zu fodern.

Alle anderen Fragen würde ich schlicht und einfach unbeantwortet lassen und auf eine Reaktion warten. Sollte dann noch was kommen würde ich nach der Rechtsgrundlage für die weiterführenden Auskünfte fragen und mir diese schriftlich geben lassen.

Soweit ich es interpretiert habe bist du weit weg davon ein Mangelfall zu sein, also gehen ihnen Vermögenswerte etc. nichts an.

Allenfalls noch Infos zu berufsbedingten Aufwendungen und privater Altersvorsorge, da diese ja unterhaltsmindernd wirken. Wenn du magst kannst du ja mal deien zahlen nennen undhierrechnen einige gerne. Dann hast du mal ne hausnummer und kannst mit der berechnung des JA vergleichen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 20:11
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Und dann nochmals: Die Fomulierung "bedeutet es eben nicht, dass ich denen jede Frage beantworte, die sie mir stellen" bedeutet, dass ich eben nicht jede Farge beantworten muss. Bedeutet also "mit wem ich zusammenwohne: nein", "12 Monatsabrechungen: ja", "Stand meines Bankkontos: nein" usw...

von welcher Abteilung kommt denn das Schreiben. Der Beistand hat in genau dem Umfang Anspruch auf Auskunft, wie der betreuende Elternteil. Die Unterhaltsvorschusskasse hat weitergehende Auskunftsansprüche. Kontostand braucht m.E. in beiden Fällen nicht angegeben werden.

Grüße
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 23:19
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