Darf der Jugendamt mehr berechnen als die Düsseldorfer Tabelle..
So bei mir hat das Jugendamt von Berlin 404 Euro ausgerechnet und
laut online rechner muss es 345 euro sein.
Frage muss ich das von Jugendamt beurkunden..
Hi samir,
berechnen darf das Jugendamt alles und beurkunden musst Du nichts oder nur so viel oder wenig, wie Du für richtig hältst.
Wenn das Jugendamt oder die KM der Meinung ist, dass Du mehr zahlen musst, wird man Dich entsprechend verklagen und ein Richter entscheidet, wer richtig gerechnet hat.
Allerdings ist die Frage, was "Online Rechner" heisst - der offenbar auf Stufe 5 kommt, während das Jugendamt die Stufe 7 errechnet hat.
Das können wir nur beurteilen, wenn Du Deine Rechnung (bzw. am Besten beide) hier einstellst.
Gruss von der Insel
So ich hab von Arbeitsgäber letzte 12 Monate netoeinkommen von 40600 euro bekommen
Von Jugendamt berechnet mit 136% Mindesunterhaltes 496 Euro minus 92 Euro sozialleistung
Und 3244,49 bereinigtes Nettoeinkommen.
Hallo,
du musst dein Jahresnetto durch 12 teilen, vorher addierst du noch eine evtl. Steuererstattung hinzu.
Dann kannst du berufsbedingte Aufwendungen abziehen, je nach Leitlinien des zuständiges OLGs (am Wohnort des Kindes)
davon kannst du weiterhin 4 % zusätzliche Altersvorsorge (vom Jahresbrutto gerechnet) abziehen.
Dann hast du dein bereinigtes Nettoeinkommen.
In der Düsseldorfer Tabelle kannst du die Stufe der entsprechenden Altersgruppe ablesen. Dieser Betrag wird noch bereinigut um das hälftige Kindergeld (92 €). Das ist dann der Zahlbetrag.
Allerdings: wenn du nur einer Person unterhaltspflichtig bist kann um eine Stufe der Düsseldorfer Tabelle heraufgestuft werden. Bei mehr als 2 Unterhaltsberechtigen kann eine Herabstufung erfolgen.
Hast du noch Eigentum etc.?
Sophie
Hi,
das Jugendamt hat Dein Einkommen um 138,84 bereinigt. Wenn Du keine grossartigen Wege zur Arbeit hast, keine Altersvorsorge betreibst und auch sonst nichts geltend machen kannst (Krankenversicherung?), könnte das ok sein. Schau in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für den Wohnsitz des Kindes zuständigen OLGs und prüfe, ob Du noch Abzugsmöglichkeiten siehst.
Wenn Du nur dem Kind zum Unterhalt verpflichtet bist, wäre die Einstufung dann auch korrekt. Liegt Dein bereinigtes Einkommen unter 3.100 könntest Du eine Stufe nach unten gehen, was dann 30 Euro weniger wären.
Wie kamst Du auf Deine niedrigere Einstufung?
Gruss von der Insel
Danke euch für schnelle Antworte
Jugendamt hat laut dem Brief in stuffe 7 mit 496 Euro eingeteilt
Und laut Düsseldorfer tabelle mit bereinigtes Nettoeinkommen von 3244,49
wäre es stuffe 6 mit 466 euro.. da war meine Frage an euch.
Und laut Düsseldorfer tabelle mit bereinigtes Nettoeinkommen von 3244,49
wäre es stuffe 6 mit 466 euro.. da war meine Frage an euch.
es geht eine Stufe nach oben, wenn Du nur eine Unterhaltsverpflichtung hast. Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsverpflichtungen (also zB zwei Kinder oder Kind und Mutter) aus. Alles was mehr oder weniger ist, wird nach oben oder unten "verschoben".
Gruss von der Insel
Hallo samir,
das Jugendamt hat Dein Einkommen um 138,84 bereinigt.
Du hast vom Jugendamt Berlin geredet, also gehe ich davon aus, maßgeblich sind die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichtes Berlin - und in denen ist unter Punkt 10.2.1 bei deinem Nettoeinkommen von 3.383 Euro eine Pauschale von 150 Euro für berufsbedingte Aufwendungen vorgesehen (d.h. die 5% vom Netto werden bei 150 Euro gekappt).
Also denke ich, das JA hätte zu deinen Gunsten einen höheren Abzug vornehmen müssen. Das allein bringt dich zwar noch nicht in die nächstniedrigere Zeile der Düsseldorfer Tabelle - ist aber ein Hinweis darauf, die Berechnung des Jugendamtes lieber etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Kannst du bitte mal deren kompletten Text anonymisiert hier einstellen, d.h. abtippen? Irgendeine Begründung müssen die ja wohl geliefert haben, wenn sie auf eine so krumme Zahl wie 138,84 Euro als Abzugsposten kommen ...
Falls du tatsächlich höhere berufsbedingte Aufwendungen hast: Dann sind diese höheren Kosten anstelle der Pauschale anzusetzen. Fahrtkosten zur Arbeit wären so ein Punkt, die unterhaltsrechtlichen Kilometerpauschale für die Fahrt mit dem eigenen Auto ist vergleichsweise günstig für dich, d.h. 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer. Ab ca. 15 Kilometern einfacher Fahrtstrecke sind das allein schon mehr als deine pauschalen 150 Euro.
Wegen der Abziehbarkeit von zusätzlicher Altersvorsorge: Erzähl mal, ob du einen Riestervertrag, eine Lebensversicherung o.ä. hast. Entsprechende Zahlungen sind ebenfalls von deinem Netto abzuziehen (maximal aber 4% deines Bruttos), und wenn du so etwas hast, dann könnte dich das ggf. schon in die nächstniedrigere Zeile bringen. Musst du dem Jugendamt aber natürlich sagen, wenn sie so etwas bitteschön berücksichtigen sollen 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. dass du genau einem Kind zwischen 6 und 11 Jahren, aber niemandem sonst zu Unterhalt verpflichtet bist - ist diese Annahme zutreffend?
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.