Hallo Forum,
ich versuche gerade meinen Selbstbehalt auf französische Verhältnisse anzupassen.
Nach 2h googlen habe ich dann auch endlich beim statistischen Bundesamt einen Vergleich der Preise gefunden.
Die sagen, dass die Kaufkraft des Euros in Frankreich 87% ist.
100% ist dabei Deutschland.
Wenn ich mir also ein Brot in deutschland im Aldi kaufe, bezahle ich z.B. 1 Euro und in Frankreich 1/0,87 = 1,15 Euro.
Und mein Selbstbehalt sollte nicht 890 Euro, sondern 890/0,87 = 1023 Euro betragen. (Oder ich kauf halt nur 0,87 Brote)
Das wäre nämlich schön. Welcher Richter glaubt dem statistischen BUNDESAMT nicht?
Richtig?
Danke,
Michael
Was ist los hier? Traut ihr euch nicht?
Mittlerweile habe ich mir überlegt, dass ich die Verteuerung nur auf den Teil des SBs setzen kann, der konsumptiv ist (450 Euro),
Die anderen 440 für Warmmiete werden dankbarerweise bei mir durch die Wohnsteuer aber auch teurer und ich lande im Endeffekt bei 1022 Euro.
Man kann es also drehen wie man will und kommt trotzdem in die selbe Richtung.
Sagt was!
Danke
Michael
@Michael: was willst Du denn bitte hören?
Wende Dich doch schlicht an einen Anwalt, der sich mit dem ganzen Hin und Her bei Dir auskennt und Dir Fakten nennen kann.
Wir hier sind auf deutsches Recht informiert und wissen nicht, wie es bei Dir ablaufen könnte.
Aber ich hab mir mal die Mühe gemacht Dir was rauszusuchen, da steht drinne, nach welchem Recht der Unterhalt zu zahlen ist.
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/maintenance_claim/maintenance_claim_ger_de.htm#3
Viel Spaß beim Lesen!
Gruß
Melly
Danke Melly,
warum finde ich sowas nicht?
Und mein Anwalt funktioniert halt auch besser, wenn er vorgekautes auf den Tisch bekommt.
Genau soetwas suche ich!
Danke!
Michael
Danke Melly,
warum finde ich sowas nicht?
Vielleicht weil Du noch nicht googlen kannst? Ich hatte das in ner Minute 😀
Und mein Anwalt funktioniert halt auch besser, wenn er vorgekautes auf den Tisch bekommt.
Ich würd mir mal Gedanken machen, ob ich den richtigen Anwalt hab :question:
Gruß
Melly
Hallo Melly,
kann ich mal bei dir einen Google-Kurs machen?
Und mein Anwalt ist schon OK. Ich gehe halt einfach nur lieber hin lass mich dort auch nocht beraten und sage ihm, was zu tun ist, statt mich von nur einer Seite beraten zu lassen.
Er wollte z.B. direkt wegen SGR klagen (da lacht das Geld), ich wollte der KM aber noch eine finale Chance geben.
Und ich sehe den halt nicht sooo oft, da wir ein paar Kilometer auseinander sind.
Ist im Endeffekt wahrscheinlich besser, wenn man mit ideen zu ihm geht, davon erzählt und sich vorher Gedanken gemacht hat, was man will. So unendlich Zeit hat der, wie alle anderen auch, nämlich auch nicht.
Danke Melly,
Michael