Guten Morgen zusammen,
im Rahmen von Vergleichsverhandlungen über TU/EU wurde mir von der gegnerischen RAtte angeboten, den EU auf 1/3 der Ehedauer zu befristen.
Jetzt meine Frage: Wie wird nach neuem U-Recht die Ehedauer bestimmt.
Ich meine gelesen zu haben - Zeitpunkt der Eheschließung bis Zeitpunkt Scheidungsantrag - Richtig ??
EU wird aber doch erst nach rechtsgültiger Scheidung fällig - Was ist also in Bezug auf die Ehedauer und Befristung EU mit der Zeit zwischen Scheidungsantrag und Scheidung??
Dann - weiß jemand, ob 1/3 der Ehedauer für die Befristung üblich ist??
Und letztendlich - Wie ist es mit der Kombination - Befristung (also Zeit) und Begrenzung (also Höhe). Ist es auch üblich/möglich beides zu kombinieren.
Mir geht es hier darum, Argumente für die weiteren Verhandlungen zu sammeln.
Vielen Dank und nen schönen dritten Advent
galaxy
Moin Galaxy,
Die Frage 1 wird an unterschiedlichen Stellen sicher unterschiedlich beantwortet.
In deinem Kontext gibt es da aber sicher keine feste Regelung, einfach weil es keine gesetzliche ist.
Die lange Ehedauer ist eben nur ein Anhaltspunkt.
Da es hier aber im Wesentlichen um ehebedingte Nachteile geht, kann sich das, meiner Meinung nach nur auf den "aktiven" Teil der Ehe beziehen und damit sogar nur um den Teil bis zur Trennung. Danach hat die Ehe ja schon nicht mehr stattgefunden und somit dürften auch keine ehebedingten Nachteile mehr entstanden sein. So würde ich argumentieren.
Zu 2.
Nein. Die Ehedauer an sich, spielt keine Rolle. Lediglich die, sich daraus möglicherweise ergebenden Nachteile.
Ein Gesetz, oder eine Rechtspraxis dieser Art gibt es nicht.
Es gab allerdings früher mal ne Regel bei kurzer Ehe: Nicht länger als 1 zu 1.
3. Im Vergleich ist alles möglich. Im Urteil auch. Eine Kombination, also eine stufenweise Senkung ist absolut möglich und, wie ich finde, auch sinnvoll.
Ich denke es sind folgende Dinge bei euch wichtig:
1. Sie muss Vollzeit arbeiten.
2. Du musst evtl. aufstocken um ihren Lebensstandard zu sichern.
3. Als Lebensstandard gilt das, was sie ohne eheliche Nachteile in ihrem Beruf hätte erreichen können.
4. Die Differenz aufzufüllen könnte dir auch unbefristet aufgedrückt werden. 1/3 erscheint mir fair.
Natürlich geht man damit nicht in die Verhandlung rein, sondern, ggf. am Ende raus.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.