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Berechnung Betreuungsunterhalt

 
(@althea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

da mein Partner gerade zu seinem Arbeitsort pendelt und im Zug kein Internet hat, darf ich euch schreiben.

Bei uns steht ein Verfahren wegen Betreuungsunterhalt an. Haben die aktuellen Zahlen zusammen getragen und es wäre nett, wenn Ihr euch diese mal anschauen könntet.

Durchschnittliches Nettoeinkommen 2.776,00 €
./. 5% berufsbedingter Aufwand pauschal 138,80 €
Einkommen Erwerbstätigkeit 2.637,20 €

Einkommen Erwerbstätigkeit 2.637,20 €
+ sonstiges Einkommen 24,48 €
+ fiktive Mieteinnahme 200,00 €
Einkommen gesamt 2.861,68 €

Einkommen gesamt 2.861,68 €
./. Lebensversicherung 76,54 €
./. Unfallversicherung 29,50 €
./. Kredit 320,89 €
Unterhaltsrelevantes Einkommen 2.434,75 €

Unterhaltsrelevantes Einkommen 2.434,00 €
./. Kindesunterhalt (327+273) 600,00 €
bleibt 1.834,00 €
./. 10% Erwerbsbonus 183,40 €

Bedarf nach Additionsmethode
Einkommen ER 1.650,60 €
+ Einkommen SIE 237,00 €
Gesamtbedarf 1.887,60 €

Einzelbedarf (Gesamtbedarf / 2) 943,80 €
./. Einkommen SIE 237,00 €
Unterhalt 706,80 €

Kontrollrechnung
Einkommen 2.434,00 €
./. Kindesunterhalt 600,00 €
./. Betreuungsunterhalt 706,80 €
Resteinkommen 1.127,20 €

Einkommen 2.434,00 €
./. Selbstbehalt 1.200,00 €
./. Kindesunterhalt 600,00 €
Leistungsfähigkeit 634,00 €

Laut aktueller Rechnung müsste er also nur bis zu seiner Leistungsfähigkeit Unterhalt bezahlen. Richtig?

Ein Punkt in dem wir uns total unsicher sind, ist die fiktive Mieteinnahme. Mein Partner besitzt zusammen mit seinem Vater ein Haus (50:50), in dem der Vater alleine wohnt. Wir verbringen die Kinderwochenenden auch dort und mein Partner hat dort auch seinen Zweitwohnsitz gemeldet. Jetzt hat die Gegenseite fiktiv erzielbare Mieteinnahmen errechnet und meinem Partner als Einkommen angerechnet. Wie ist hier die Rechtslage? Können wir dagegen angehen?

Vielen Dank
Althea + LeDa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2015 23:47
(@althea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ein Nachtrag wie sich das Einkommen der KM berechnet:

Einkommen SIE
+ Betreuungsgeld 150,00 €
+ Zinsen 36,05 €
+ Mieteinkünfte 50,00 €
+ Naturaleinkommen (Wohnwert) 100,00 €
Einkommen gesamt 336,05 €

Einkommen gesamt 336,05 €
./. AXA KV Zusatzversicherung 21,02 €
./. LBS Altersvorsorge 50,00 €
./. Riester 5,00 €
./. Unfallversicherung 23,02 €
Unterhaltsrelevantes Einkommen 237,01 €

Viele Grüße
Althea + LeDa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2015 00:53
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

mit der fiktiven Miete muss sich wer anders outen.

Einkommen gesamt 2.861,68 €
./. Lebensversicherung 76,54 €
./. Unfallversicherung 29,50 €
./. Kredit 320,89 €
Unterhaltsrelevantes Einkommen 2.434,75 €

Was ist das für ein Kredit? Eheprägend? Wurde der als abzugsfähig anerkannt?
Wird die Unfallversicherung als Altersvorsorge betrachtet? Hätte eigentlich gedacht, das die regelmäßig nicht abgezogen wird.
Man sollte überlegen die Altersvorsorge aufzustocken. Da ist noch jede Menge Luft. BU ist (mMn) mittlerweile eine der, wenn nicht DIE, wichtigste Versicherung die man(n) haben sollte.

Das Geld ist eh weg. dann soll es aber doch bitteschön eher in die eigene Alterssicherung gehen als in Exens Geldbeutel. 

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2015 11:21
(@althea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

im einweiligen Anordnungsverfahren wurde die Unfallversicherung + der Kredit angerechnet.

Recht hast du, aber jetzt würde eine Aufstockung der Lebensversicherung doch sicherlich nicht mehr durchgehen, oder? Verfahren ist Ende April angesetzt.

Viele Grüße
Althea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2015 11:32
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

OK

im einweiligen Anordnungsverfahren wurde die Unfallversicherung + der Kredit angerechnet.

Das ist ja schonmal nicht schlecht.

Recht hast du, aber jetzt würde eine Aufstockung der Lebensversicherung doch sicherlich nicht mehr durchgehen, oder? Verfahren ist Ende April angesetzt.

Dann habt ihr sicherlich nen Anwalt. Sprecht das mit dem durch.
Wenn ihr allerdings die AV aufstockt, könnte die andere Seite auf den Gedanken kommen, Kredit und UV nicht mehr anzuerkennen.

Rechnet doch einfach die Differenz von 4% Brutto zu Kredit+UV+LV aus. Ist da noch Luft würde ich tatsächlich die LV aufstocken.
Sollte das nicht durchgehen könnt ihr sie in aller Regel problemlos wieder absenken.

Mehr zu holen ist wahrscheinlich bei der fiktiven Miete, aber da bin ich raus.

Grüsse!
JB

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2015 11:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dieses Eigentumsverhältnis ist eine echte Grauzone ...

Sind Vermögenserträge (= Mieteinnahmen) aus einer Vermögensverwertung (auch) fiktiv nicht vorstellbar oder erscheint eine Fremdvermietung nicht zumutbar, kann mietfreies Wohnen nicht (bedarfsprägend) als Einkommensbestandteil in die Unterhaltsberechnung einfließen. So kann mietfreies Wohnen kein fiktives Einkommen darstellen, wenn ein Auszug aus der selbstgenutzten Wohnung unzumutbar ist, wenn das Wohnobjekt dem Betroffenen nicht zur freien Vermögensnutzung zur Verfügung steht oder sonstige Gründe der Vermögensverwertung im Einzelfall entgegenstehen.

Ich habe leider kein Urteil gefunden.
Meine aber auch, dass sich dieser Eitgentumsanteil nicht wirklich kapitalisieren lässt, da der andere, mit entscheidene Eigentumsanteil, einer sinnvollen Kapitalisierung entgegensteht. Weiterhin gibt es keine generelle Erwerbsobliegenheitspflicht. Meines erachtens also auch nicht, aus jedem möglichen Vermögen einen fiktiven Vorteil herauszuquetschen.

Einkommen SIE
+ Betreuungsgeld 150,00 €
+ Zinsen 36,05 €
+ Mieteinkünfte 50,00 €
+ Naturaleinkommen (Wohnwert) 100,00 €
Einkommen gesamt 336,05 €

Hier fällt mir auf, dass das Betreuungsgeld i.d.R. anrechnungsfrei bleibt. Auch stell ich mir gerade die Frage, wie sie auf Mieteinkünfte von 50 Euro kommt.
Beim Naturaleinkommen (Wohnwert) hängt es auch wieder davon ab, was der "Spender" will, soll diesere angerechnet werden? Bleibt er anrechnungsfrei. Wenn dieser Angerechnet wird, dann erscheinen mir 100 Euro für ein freies Wohnen eher gering.

Wie hoch war denn das Einkommen der KM vor der Geburt und damit erlittene "Schaden"?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2015 12:31
(@althea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten. Termin beim RA steht leider noch nicht. Warten auf Rückruf.

KM hatte vorher ein Einkommen von 1.210 €.

Die Mieteinnahmen resultieren aus einer vermieteten Eigentumswohnung, die der KM zu 1/4 gehört. 12*Mieteinnahmen - Grundsteuer - Hausgeld, dann geteilt durch 4 und den Rest auf 12 Monate umgelegt.

Das Haus in dem die Wohnung der KM ist, gehört ihr auch zu 1/4.

Das Elterngeld wurde ihr im einweiligen Anordnungsverfahren als Einkommen angerechnet und auch in dem jetzigen Antrag wurde es von ihrem Anwalt mit als Einkommen aufgeführt.

Viele Grüße
Althea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2015 19:18
(@silent_m)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn die Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet ist, wird sie sicherlich auch regelmäßig genutzt. Somit fährt man von der Arbeit dort hin und auch von dort wieder zur Arbeit, zumindest an den Wochenenden, oder? Dann kann man meines Wissen nach auch die gefahrenen KM, hin und Rückfahrt als Belastung geltend machen. Abhängig davon, wie weit diese Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt, kann trotz fiktiver Mieteinnahme ein negativer Wert  hierbei herauskommen. Ich denke das kann für die Gegenseite auch nach hinten losgehen hier eine fiktive Miete einzurechnen. Das Thema „ Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz „ würde ich mit dem RA ausführlich besprechen.

Man weiß erst viel, wenn man weiß, dass man nichts weiß.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 09:41
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Althea,

zu seiner "fiktiven Mieteinnahme" müsstest Du den Sachverhalt etwas näher erläutern:
Sind das zwei Wohnungen (Opa + Umgangswohnsitz) ?
Könnte er von Opa Miete verlangen ?
Wie weit ist das vom Erstwohnsitz entfernt ?

Wenn die Wohnung lediglich als Umgangsresidenz genutzt wird, dann würde ich versuchen, das wegzuargumentieren, da hierdurch quasi unvermeidbare Umgangskosten ersetzt werden.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 15:44