Hallo Zusammen,
aus meinen Gesprächen mit der Unterhaltsvorschusskasse hat sich für mich eine neue "Baustelle" ergeben. Die Unterhaltsvorschusskasse hat mich selbst darauf aufmerksam gemacht, dass ich einmal meinen Betreuungsanteil ausrechnen soll, damit die UVK dann prüfen kann, ob meine Ex überhaupt anspruchsberechtigt ist.
Aktuell sind meine Kinder einen Tag in der Woche über Nacht bei mir und alle 14 Tage von Samstag früh bis Montag früh. Von den Ferien übernehme ich 6 Wochen. Bei der Zuordnung der Tage erfolgt die Zuordnung danach, bei wem die Kinder sich um 24 Uhr aufhalten. Das ist wohl auch die aktuell gängige Berechnung.
Die UVK kommt somit rechnerisch auf Basis dieser Regelung auf 10 Tage im Monat und damit komme ich genau auf 1 Drittel an Betreuung. Allerdings ist es so, dass die Regelung für Übernachtungen innerhalb der Woche erst seit Mai diesen Jahres besteht. Daher argumentiert die UVK, dass für 2021 noch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, da immer auf das Kalenderjahr abgestellt wird.
Unabhängig von dem zeitlichen Aspekt, haben meine Kinder bei mir jeweils ein eigenes Zimmer, ich kaufe auch Bekleidung und nehme z.B. auch eigene Gespräche mit der Schule wahr.
Mich beschäftigt die Frage, ob diese Betrachtungsweise richtig ist oder nicht zu dem Zeitpunkt, wo eine Umgangsausweitung stattfindet, schon der Anspruch neu geprüft werden muss?
Ich würde mich über Hinweise und Tipps sehr freuen, um für mich abzuschätzen, ob es Sinn macht hier den Anspruch der UVK abzulehnen, mit dem Risiko, dass es dann vor Gericht geklärt werden muss.
Für mich sehe ich den entscheidenden Vorteil darin, wenn der Unterhaltsvorschuss wegfällt, dass ich dann nicht mehr in regelmäßigen Abständen von 3 Anspruchsgegnern (UVK, Jobcenter und Kindsmutter) kontaktiert werde, sondern dann nur noch 2 Parteien Auskunft erteilen muss.
Viele Grüße
Marco28
Hallo,
Du unterschätzt eine ganz wesentliche Größe und das ist Deine Ex. Ich weiss nicht wie kooperativ sie jetzt ist, ich gehe aber davon aus, dass die Kooperationsbereitschaft und damit auch die Gewährung des Umgangs Deine neue Baustelle werden könnte, wenn sie keinen UHV bekommt.
VG Susi
Hallo Susi64,
für meine Ex hat das finanziell keine Auswirkungen. Sie war/ist nicht berufstätig, hat nicht vor das auf absehbare Zeit zu ändern, und lebt von Unterhaltsvorschuss sowie vom Jobcenter. Das, was als Unterhaltsvorschuss dann wegfällt, gleicht das Jobcenter aus.
Das Thema Umgang als Druckmittel hat meine Ex schon lange für sich erkannt. Sie hatte vor einigen Monaten versucht einen Umgangsausschluss durchzusetzen, ist damit aber vor Gericht nicht durchgekommen. Das Risiko ist also da, aber damit lebe ich eigentlich permanent, dass ich vor Gericht muss, sobald meiner Ex irgendetwas nicht passt.
Leider kennt die Anwältin meiner Ex auch kaum Skrupel und in der Praxis ist es so, dass Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter und Anwältin meiner Ex sich regelmäßig austauschen und ich dann immer zeitversetzt Aufforderungen und jeweils eigenständige Forderungen mitgeteilt bekomme. Das kostet auf Dauer ziemlich viel Zeit und Nerven.
Hallo Zusammen,
gerne möchte ich meinen Beitrag noch einmal aufleben lassen, in der Hoffnung, dass mir jemand einen Hinweis geben kann.
Aktuell steht in der Diskussion mit der Unterhaltsvorschusskasse die Frage im Raum, ob ich mir Betreuungstage anrechnen darf, wenn die tatsächliche Betreuung durch Dritte erfolgt. Konkret geht es darum, dass meine Kinder in meiner Hälfte der Ferien auch teilweise bei meinen Eltern schlafen. Diese Tage will die UVK nun in Abzug bringen.
Leider finde ich keine Informationen, wie hier nach aktueller Rechtsprechung gerechnet wird.
Ich freue mich, wenn jemand einen Hinweis für mich hat.
Viele Grüße
Marco28
Hallo,
ich kenne keine Urteile dazu. Aus meiner Sicht solltest Du die UHV-Kasse fragen, ob denn auch die Tage herausgerechnet werden an sich die Kinder bei der KM offitziell befinden, aber Drittbetreut werden, also z.B. bei den Eltern eines Spielkameraden, bei den Eltern der KM ...?
Wenn für diese Tage auch UHV an die KM gezahlt wird, warum sollen diese Tage dann nicht bei Dir zählen sondern bei der KM? Für diese Tage bist Du in der Verantwortung und nicht die KM.
VG Susi
Moin,
dies ist wieder einmal die völlige Vorkenntnis der Sache und Rechtslage und zeigt auch, was für vollhonks in diesen Ämtern leben.
Es gibt keine Fundstelle, die dies rechtfertigt. Aber mehr noch … wenn die Kinder bei dir sind, dann ist es komplett dir überlassen, wo sich die Kinder tatsächlich befinden. Du hast die Verantwortung, daher ist alles andere uninteressant…
Die sollen dir bitte mal eine rechtliche zitierend schicken, woraus dies hervorgeht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Und außerdem bist du als Umgangsberechtigter verpflichtet Umgangswünsche weiterer Familienmitglieder der Kinder Umgang in deiner Umgangszeit zu gewähren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Servus Namensvetter,
vlt. solltest Du anbieten, dass auch Übernachtungen bei Freunden der Kinder ebenfalls :knockout: abgezogen werden... :rofl2:
Ganz im Ernst: folge Kaspers Rat und lass Dir schwarz auf weiß die rechtliche Grundlage(n) vom zuständigen Sachbearbeiter geben, dann sehen wir weiter! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die haben sie nicht mehr alle. Wieso erteilst du zu solchen Sachen überhaupt Auskunft? Ich würde denen die Tage nennen, wo ich die Betreuung sicher stelle. Wie hat die nicht zu interessieren.
Hallo Zusammen,
erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten. Ich bin erst einmal beruhigt, dass nicht nur ich diese Betrachtungsweise der UVK seltsam finde. Ich warte jetzt mal den dazugehörigen Schriftverkehr ab, bisher hat mir die Sachbearbeiterin dies nur telefonisch mitgeteilt.
Die Betreuungstage durch meine Eltern habe übrigens nicht ich der UVK mitgeteilt, sondern meine Ex als Antwort auf die Prüfung der UVK den Unterhaltsvorschuss aufgrund meines Betreuungsanteils einzustellen.
Viele Grüße
Marco28
