Moin!
kann mir jemand sagen, auf welche Vorschriften sich die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens stützt?
D.h: Wo steht geschrieben, dass man 5% berufsbedingt, 4 % altersvorsorgebedingt abziehen kann?
Im BGB steht ja nichts dazu drin, oder ich habe es nicht gefunden.
Sind das irgendwelche offiziellen Richtlinien, die man nachlesen kann?
Oder ergibt sich das aus der ständigen Rechtssprechung?
Vlt. hat ja jemand eine Antwort parat.
Ich fürchte, dass ich mich für eine bevorstehenden Anwaltstermin mit meiner Nochfrau aufmunitionieren muss, da ich davon ausgehe, dass mich den Anwalt über den Tisch zu ziehen versucht). Selbstverständlich werde ich bei Bedarf die daraus entstehende Berechung prüfen (lassen), möchte aber im gespräch mit ihm nicht als das dumme Schaf dastehen.
Vielen Dank,
PP
Moin.
Das findest du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG-Sprengels.
Unterhaltsrecht ist zwar Bundesrecht, das hindert die schwarz verkleideten Rechtsbeuger aber nicht daran, sich jeweils ihr eigenes Unterhaltssüppchen zu kochen.
Natürlich ohne jede rechtsstaatliche Legitimation.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für Deine rasche Antwort.
Das ist genau das, was ich gesucht habe.
ich habe noch eine Frage, bei der Du mit evtl. helfen kannst.
Ich mal gelesen, dass zumindest beim Trennungsunterhalt die Mietkosten, die ich alleine für die Ehewohnung trage, zumindest anteilig mein Nettoeinkommen senken könnten, sofern die Wohnung für mich alleine zu groß und zu teuer ist (in meinem Fall stünde mir dann eine 4 Zimmer Wohnung mit 120qm, 2 Abstellplätzen, 3 Kellerräumen zur Verfügung).
Weißt Du da näheres?
In den Leitlinien steht dazu leider nichts.
Gruß, PP
Moin PP,
Ich fürchte, dass ich mich für eine bevorstehenden Anwaltstermin mit meiner Nochfrau aufmunitionieren muss, da ich davon ausgehe, dass mich den Anwalt über den Tisch zu ziehen versucht).
wenn Du selbst diese Befürchtung hast, solltest Du dem Projekt " wir nehmen nur einen Anwalt und sparen Geld" mit grosser Vorsicht gegenüberstehen. Denn diese vermeintlich gesparte Kohle wirst Du vielfach an anderer Stelle bezahlen, wenn Deine DEF erst einmal in dem Boot namens "ich will ja nur, was mir zusteht!" sitzt.
Bei einer wirklich friedlichen Trennung setzt man sich vorab zu zweit an einen Tisch und macht Kassensturz - im Wissen, dass zwei Haushalte mehr kosten als einer und dass man jeden Euro nur einmal ausgeben kann - und findet einen Kompromiss, mit dem beide leben können. Wenn es Deiner DEF jetzt aber schon um diese Abzugsbeträge geht, blinkt eigentlich schon eine rote Lampe...
Verabschiede Dich innerlich von diesem Anwalt und halte schon mal nach einem eigenen Ausschau. Der "gemeinsame Anwalt" kann auch ein Versuch sein, Dich in einer gewissen Sicherheit zu wiegen - damit man Dir im Schlaf das Fell über die Ohren ziehen kann.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Möchte aber im gespräch mit ihm nicht als das dumme Schaf dastehen.
Hallo,
das wirst du aber. Ein Anwalt kann per Gesetz nur für eine Partei tätig werden. Und muss versuchen, für diese Partei das maximale herauszuholen. Er wird also versuchen, dich über den Tisch zu ziehen. Daher gilt für den Termin: so wenig wie irgend möglich sagen, und schon gar nichts in Sachen bereinigung des Unterhaltes etc. Nichts! Und keinerlei Zusagen abgeben. Zuhören, mitschreiben. Die Gegenseite reden lassen. Bedenkzeit erbeten. Danach hier melden mit den Infos.
/elwu
Moin,
Ich habe mal gelesen, dass zumindest beim Trennungsunterhalt die Mietkosten, die ich alleine für die Ehewohnung trage, zumindest anteilig mein Nettoeinkommen senken könnten
Bei Wohneigentum wird in der Trennungsphase mit "angemessenem Wohnewert" gerechnet. Dieses könnte bei tatsächlich höheren Kosten zu einer Einkommensminderung führen.
Du könntest beim Thema Miete zwar ebenso argumentieren (indem Du z.B. die Differenz aus tatsächlicher Miete und der im Selbstbehalt enthaltenen Warmmiete von Deinem Einkommen abziehst), aber vor Gericht würde dieser Ansatz vermutlich keine Anhängerschaft finden ... denn was zwingt Dich dazu in der teuren Wohnung zu bleiben ?
Schliesslich bist Du als Unterhaltsverpflichteter per Definition reich und stehst einer armen Bedürftigen gegenüber.
Gruß
United