Hallo zusammen, ich schildere mal mein Fall.
Leitender Angestellter Jahres brutto ca 60000,-€
2003 Geheiratet, 2004 Geburt meines ersten Kindes.
2007 Trennungsjahr 2008 Scheidung. Unterhalt für Sie und meine Kleine.
Neue Partnerin seit 2008 haben eine super tolle Beziehung, passt wirklich alles.
Ich habe mich 02/2009 Selbständig gemacht, wir wohnen noch nicht zusammen, da Sie eine Eigentumswohnung hat, die weiter weg ist und noch nicht ganz gezahlt ist.
So nun zu meinem Problem.
Habe vor 1 Woche erfahren, das ich im Juli 2010 Vater werden soll. ( Von meine Freundin)
Sie ist seit 1.10.2009 Arbeitslos, da Ihre Firma aufgelöst wurde
Meine Fragen
1) Kann ich den Unterhalt an meine Ex unter diesen Umständen kürzen?
2) Mein Einkommen ist noch nicht so hoch wie mein letztes Angestellten Gehalt
hier wurde mir nur mitgeteilt, das dies keine Rolle spielen würde, ich müsste mich darum kümmern, das ich den Unterhalt nach wie vor zahle.!?
Sie würde nur nicht an einem Mehrverdienst Partizipieren.
3) Wir wissen jetzt nicht was zu tun ist. Bekommen wir bei einer Wohnungssuche Unterstützung, da ich noch bis Feb 2010 Existenzgründungszuschuss bekomme. Ich ja ab dem Juli 2010 dann Allein verdiener bin und das wohl nicht für Unterhalt Ex Frau und erstes Kind und neue Familie reicht.
Kann mich da jemand aufklären?
2)
Hi,
Ich hatte mal eine ähnliche Situation und viel Spass beim AG, OLG Hamm.
1) Kann ich den Unterhalt an meine Ex unter diesen Umständen kürzen?
Ja, wenn das Kind geboren ist. Dann bekommen alle Kinder erst einmal KU (1. Rang, Leistungsfähigkeit sinkt) und die Mütter treffen sich im 2. Rang und teilen.
2) Mein Einkommen ist noch nicht so hoch wie mein letztes Angestellten Gehalt hier wurde mir nur mitgeteilt, das dies keine Rolle spielen würde, ich müsste mich darum kümmern, das ich den Unterhalt nach wie vor zahle.!?
Sie würde nur nicht an einem Mehrverdienst Partizipieren.
Für eine Zeitlang kann man dir ein fiktives Gehalt anrechnen. Irgendwann 0,5-2a müsste man aber auf die Realität abstellen.
Das macht man aber doch anders. Man wechselt in die Firma eines Freundes zu besseren Konditionen und wird in der Probezeit gekündigt (fiktive Anrechnung nicht mehr möglich, da Schuld fehlt). Anschließend macht man sich Selbstständig. Dummerle!
3) Wir wissen jetzt nicht was zu tun ist. Bekommen wir bei einer Wohnungssuche Unterstützung, da ich noch bis Feb 2010 Existenzgründungszuschuss bekomme. Ich ja ab dem Juli 2010 dann Allein verdiener bin und das wohl nicht für Unterhalt Ex Frau und erstes Kind und neue Familie reicht.
Kann mich da jemand aufklären?
Keine Detailahnung. Aber: Warum ziehst du nicht ins Haus der neuen und mit der Firma um?
Existenzgründungszuschuss und Alleinverdiener hört sich nicht ganz so toll ein. Hört sich nach harten Zeiten an.
Gruß,
Michael
Danke mal für die Info.
Welche Unterstützung bekommt den meine Freundin jetzt tatsächlich und wie Lange.
Muss ich meine Einkommensverhältnisse dann offen legen?
Sie hat eine Eigentumswohnung, die ja noch nicht ganz gezahlt ist, aber nur 55 m² zwei zimmer, ohne Kinderzimmer.
Welche Größe würde Ihr denn zustehen?
Was darf ich denn Verdienen das sie einen Zuschuss bekommt.
Wie lange wird Ihr dieser bezahlt?
Wäre es besser sie nimmt eine eigene Wohnung hier bei mir oder könnten wir auch eine zusammen mieten?
Auf was ist hier zu achten.
Wenn ihr ALG1 ausläuft, hätten wir ja nur noch mein Verdienst oder würden Sie / Wir Unterstützung bekommen.
MfG
Wenn ihr ALG1 ausläuft, hätten wir ja nur noch mein Verdienst oder würden Sie / Wir Unterstützung bekommen.
Naja, es gibt zumindest Elterngeld, Kindergeld und einen Steuerfreibetrag, das ist ja schonmal mehr als nichts.
Ist natürlich alles bisschen suboptimal, Elterngeld wohl nur der 300€ Sockel wegen dem schlechten Timing bei der Arbeitslosigkeit. Und beim Steuerfreibetrag (§33a EStG, Abzug von max 667€ pro Monat als aussergewöhnliche Belastung) ist mir auch nicht definitiv klar, ob von diesen 667€ das Elterngeld wieder abgezogen werden muss.
Unterhaltsrechtlich gilt nach der aktuellen Rechtsprechung "Drittelteilung", d.h. die (ggf. fiktiven) Einkommen von Dir und Deinen 2 Damen werden, nach Bereinigung um Werbungskosten, Altersvorsorge, Kindesunterhalt und "Erwersanreiz" addiert und dann durch 3 geteilt - sofern kein Selbstbehalt unterschritten ist.
Wie Du dahin kommst hängt davon ab, auf welcher Basis Du Unterhalt zahlst? Steht das im Scheidungsurteil, ist es ein Vergleich? Liegt dieser Berechnung bereits ein (fiktives) Einkommen Deiner Ex zugrunde? In welcher Höhe?
Die zu erwartende Geburt fällt ja etwa mit der Einschulung Deines ersten Kindes zusammen, eigentlich ja ein guter Zeitpunkt, um bei einer Abänderung neben der Drittelteilung dann auch ein (fiktives) Exen-Einkommen reinzubekommen? Wie man das aber vom Timing am besten anstellt, kann ich nicht sagen.
