Hallo,
die Beistandschaft will Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse. Nachdem
ich die erste Aufforderung in den Müll geschmissen habe, kam nun schon die Zweite
mit übelsten Klagedrohungen beim Amtsgericht.
Fragen:
Will keine Auskunft erteilen - wie mache ich das am besten?
Wenn es nicht geht ... ich verdiene enorm mehr seit ca. einem Jahr (um die 40%) - muss ich dann alles auf einmal nachzahlen?
Es gibt einen Titel - den ich damals diktiert habe (bis 18, statisch) - wurde so akzeptiert, bzw. eigentlich nicht, aber ich habe nicht
drauf reagiert - und dann kam nichts mehr vom Jugendamt - dann ist das doch eigentlich deren Pech (ist so drei Jahre her).
Eigentlich müsste doch dann mein Unterhalt nur anhand dieses Titels gezahlt werden, denn es kam ja nichts vom Jugendamt - nur,
dass er so nicht akzeptiert wird - aber das war's dann auch. Er wurde ja eigentlich so akzeptiert.
Gruss
Hi,
auch wenn du es als ungerecht empfindest. Der Unterhaltsberechtigte bzw. dessen Vertretung (hier die Beistandschaft) hat das Recht alle 2 Jahre umfänglich Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Pflichtigen zu erhalten. Diese 2 jahre sind ja nach deinen Angaben vorbei und nun bist du zur Auskunft aufgefordert worden.
Nachdem
ich die erste Aufforderung in den Müll geschmissen habe, kam nun schon die Zweite
mit übelsten Klagedrohungen beim Amtsgericht.
Da du der ersten außergerichtlichen Aufforderung nicht nachgekommen bist, darf die Beistandschaft Klage einreichen. Du bist nun mal Auskunftspflichtig und daher war es nicht wirklich klug, die Aufforderung zu ignorieren. An deiner Stelle würde ich die Unterlagen schnell einreichen. Wirst du erstmal per Klage dazu aufgefprdert wird auch ein Richter über den Unterhalt entschieden und dieser Titel wird mit Sicherheit nicht mehr statisch sein und wahrscheinlich auch nicht auf 18 begrenzt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
moin,
warst ja fast 3 Jahre nicht da .-)
wie läuft der Umgang in der zwischenzeit?
die Beistandschaft will Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse.
Alle 2 Jahre können ohne besondere Gründe die aktuelle Gehaltsnachweise verlangt werden, dass ist halt so.
kam nun schon die Zweite mit übelsten Klagedrohungen beim Amtsgericht.
Das sollte Dein Gesäß erstmal berührungslos passieren .-)
Will keine Auskunft erteilen - wie mache ich das am besten?
mmh..... hier in D? keine chance, die werden Dir auf die Pelle rücken, mit allem was möglich ist.
Es gibt einen Titel - den ich damals diktiert habe (bis 18, statisch) - wurde so akzeptiert, bzw. eigentlich nicht,
Was denn nun? ?
Was steht drin und wer hat unteschrieben bzw. abgestempelt?
Ein bisserl dürftig an Infos.
gruß
jo
Moin,
besonders erwachsen ist es sicher nicht, eine solche Aufforderung einfach in den Müll zu werfen und nicht darauf zu reagieren. Auch Steuerbescheide oder Knöllchen wegen Falschparkens bekommt man durch Kopf in den Sand stecken oder Bockigkeit nicht aus der Welt.
Ob Du keine Auskunft erteilen möchtest spielt keine Rolle; die bekommt die Beistandschaft auch auf anderem Wege; zum Beispiel durch eine entsprechende Klage (die dann zusätzliches Geld kostet). Und ja: Ggf. musst Du auf der Basis des höheren Einkommens mindestens ab da nachzahlen, wo Du durch das erste Auskunftsersuchen in Verzug gesetzt wurdest. Ob das JA in der Vergangenheit mal einen Fehler gemacht oder nicht genügend insistiert hat, spielt keine Rolle; jedenfalls nicht die, dass Deine UH-Pflicht für alle Zeiten durch einen zu niedrigen Titel begrenzt wäre.
Insofern wäre es sicher sinnvoll, Deine Bockigkeit zu beenden und die gewünschte Auskunft über Dein Einkommen zu erteilen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Wenn deine letzte Auskunft mehr als 2 Jahre her ist, musst du Auskunft geben.
Dann solltest du eine Änderung des bestehenden Titels erwirken, die deinem bereinigten Einkommen der letzten 12 Monate entspricht und diesen Betrag rückwirkend ab dem Monat der ersten Aufforderung bezahlen. Die Befristung sollte bei dieser Methode erhalten bleiben.
Ersatzweise kannst du unbekannt und unbefristet ins aussereuropäische Ausland, vorzugsweise Afrika oder Asien, umsiedeln oder dich mit nem Kälberstrick auf den Weg zur Kanalbrücke machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
danke für Eure netten Antworten!
Drei Jahre war ich nicht hier? Dann hatte ich drei Jahre Ruhe :wink:, habe einfach immer 216,- € im Monat gezahlt - und man
hat mich in Ruhe gelassen. Mit Umgang ist leider nichts passiert - habe meinen Sohn leider nicht gesehen in der Zeit.
Ist auch so ein neuer Typ beim Jugendamt, der macht ganz schön Druck. Die Alte, die für mich zuständig war, hat wenigstens
noch wahre Behördenarbeit geleistet und viel geschlafen.
Naja, ich rufe den morgen mal an und sage ihm, es ist eine Frechheit, mir sowenig Zeit zu geben, ich muss die Sachen ja auch kopieren etc. - und
arbeite jeden Tag. Das hilft immer sehr gut. Immer sagen, man verdient ganz wenig und arbeitet irre viel. Dann bekommen sie wenigstens etwas Mitleid.
Also der Titel war statisch und auf 18 begrenzt. So hatte ich ihn diktiert. Schaue aber gerne nochmal nach, wenn ich ihn finde - oder ist er damals auch im
Müll gelandet :rofl2:?
Schönen Sonntag Euch!
War damals bei einem Jugendamt und die haben das wohl abgestempelt und zum anderen Jugendamt geschickt. Wer muss denn stempeln?
wenn das:
Drei Jahre war ich nicht hier? Dann hatte ich drei Jahre Ruhe 😉
mit dem:
Mit Umgang ist leider nichts passiert - habe meinen Sohn leider nicht gesehen in der Zeit.
zusammengeführt,
dann kann man Dir nur wünschen, dass du weiter Deine Ruhe hast, auch wenn du evtl. mehr zahlen sollst..
ansonsten:
google mal nach Leutnant Dino, vielleicht kann der Dir noch tipps geben .-)