Hallo zusammen,
habe Fragen zur Beistandschaft, da ich nun einen Ermittlungsbogen vom JA hier in Bayern erhalten habe.
Welche Angaben muß ich tatsächlich angeben, welche nicht?
Welche Nachweise muß ich tatsächlich erbringen, welche nicht?
Wie sieht das mit dem Vermögen aus? Was ist Grundvermögen?
Das Bankvermögen ändert sich doch häufig. Was ist hier anzugeben?
Bin z.Z. noch arbeitslos, habe aber bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht.
Welche Fahrtkosten zu diversen unregelmäßigen Vorstellungsgesprächen kann ich angeben?
Vom Ermittlungsbogen abgesehen:
Es sind Konten für mein Kind vorhanden (laufen auf seinen Namen), von denen die KM teilweise nicht weiß.
Ist dieses Vermögen auf den Unterhalt anrechenbar?
Habt ihr sonst noch irgendwelche Tipps bzgl. diesem Ermittlungsbogen, welche Angaben unbedingt gemacht bzw. nicht gemacht werden müssen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Gruß
sportschuh
Hallo,
rein prinzipiell musst Du den Bogen nicht ausfüllen. Du musst aber alle notwendigen Angaben machen.
In der Regel sind das die letzten 12 Einkommensnachweise, in Deinem Fall Alg-Bescheide, und die letzte Steuererklärung.
Mit der Steuererklärung werden auch Kapitalerträge nachgewiesen. Vermögen selbst wird beim KU nicht eingesetzt.
Wenn Du Wohneigentum hast, dann spielt das auch eine Rolle (Wohnvorteil).
Beim Bankvermögen geht es um die Kapitalerträge, die eben auch mit dem Steuerbescheid nachgewiesen werden.
Weil sich Einkommen prinzipiell ändern kann bist Du verpflichtet aller 2 Jahre erneut Auskunft über Dein Einkommen zu erteilen.
Solange Du nicht berufstätig bist kannst Du keine berufsbedingten Aufwendungen geltend machen und für die gilt der reduzierte Selbstbehalt von 880 Euro.
Wenn Du eine Arbeitstelle in Aussicht hast, dann solltest Du darauf hinweisen und versuchen, dass die Rechnung mit dem dann erzielten Einkommen gemacht wird. Wenn sowieso alles auf den Mindestunterhalt hinausläuft (bereinigtes Einkommen mit neuer Arbeit unter 1900 Euro), dann ist es eigentlich egal, ob das Alg oder das Einkommen zugrunde gelegt wird.
Prnzipiell ist es sinnvoll den Titel auf den 18. Geburtstag des Kindes zu befristen. Das muss aber zusätzlich auf den Titel geschrieben werden, weil die JA-Formulare das so nicht vorsehen.
Probleme gibt es immer, wenn Du ein Mangelfall bist, also nicht genügend Geld für den Mindestunterhalt zur Verfügung steht, dann wird besonders scharf gerechnet.
Was die Grundlage für die Unterhaltsberechnung ist, kann Du in den <a href="https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2018/unterhaltsleitlinien-sueddL-1-1-2018.pdf>Unterhaltsleitlinien</a>" (für Bayern sind das die süddeutschen Leitlinien) nachlesen, dabei gelten die Leitlinien des OlG, wo das Kind wohnt und ich gehe hier von Bayern aus.
VG Susi
Hallo,
Danke Susi.
Habe hierzu noch eine kurze Nachfrage bzgl. des Vermögens zu deiner Antwort.
Im Ermittlungsbogen gibt es einmal den Punkt "Einkünfte aus Kapitalvermögen (€ monatlich)" und auch noch den Punkt "Bankvermögen (Wert in €)". Was muß ich dann hier angeben, wenn die Kapitalerträge bereits mit dem Steuerbescheid nachgewiesen werden? Und warum gibt es diese Punkte überhaupt, wenn dies bereits aus dem Steuerbescheid hervorgeht?
Danke.
Gruß
sportschuh
Moin,
Und warum gibt es diese Punkte überhaupt, wenn dies bereits aus dem Steuerbescheid hervorgeht?
die JA´s neigen dazu unberechtigt Informationen zu sammeln und gegen den Pflichtigen zu verwenden.
Auskunft zur KK , zur Miete, zum Arbeitgeber usw. gehen das JA nix an und es muss auch keine Auskunft erteilt werden. Also den Bogen nicht ausfüllen weil keine Pflicht dazu besteht.
Auch vorhandene Vermögen gehen das JA nix an lediglich die Einkünfte daraus müssen dargelegt werden.
Auskunft zu deinem Einkommen muss nur auf Verlangen dargelegt werden und kann wie Susi schrieb alle 2 Jahre oder bei starken Veränderungen verlangt werden.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Auch vorhandene Vermögen gehen das JA nix an
ergänze: grundsätzlich.
Wir haben hier wahrscheinlich einen Mangelfall, so dass ggf. die Verwertung des Vermögensstamms verlangt werden kann. Aber auch dabei gilt: präventiv abfragen geht nicht.
Zum Vermögen des Kindes: das minderjährige Kind muss sich Erträge aus seinem Vermögen auf den Unterhalt anrechnen lassen. Eine Verwertung des Vermögens, so überhaupt zumutbar, kommt erst dann in Betracht, wenn Unterhaltspflichtiger und BET zusammen nicht in der Lage sind, den Mindestunterhalt aufzubringen.
Gruss von der Insel
Danke für eure Erklärungen.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, muß ich diesen Ermittlungsbogen gar nicht nicht ausfüllen, sondern ich muß nur die letzten Gehaltsabrechnungen und die ALG I-Bescheinigung sowie den letzten Steuerbescheid dem JA vorlegen. Außerdem muß ich Bescheinigungen von der Bank vorlegen, worauf die Zinserträge ersichtlich sind. Denn es gibt ja auch Freistellungsaufträge, so daß die Zinserträge gar nicht im Steuerbescheid angegeben werden müssen. Mein Bankguthaben sowie den Namen der Bank und Kontonummer kann ich schwärzen. Ist das so alles richtig?
Sollte ich dann nicht noch meine Ausgaben angeben? Also meine Miete, Nebenkosten, Fahrtkosten, etc.?
Gibt es eigentlich hierzu vielleicht ein Muster im Forum wie so ein Brief zurück an das JA auszusehen hat?
@Inselreif: Warum denkst du, daß es sich bei mir um einen Mangelfall handelt? Ich denke nicht, daß das bei mir der Fall ist.
Nochmal wegen dem Vermögen des Kindes: Könnte ich dieses nicht doch auf den Unterhalt anrechnen? Ich bin nämlich bisher davon ausgegangen (es gab eine mündliche Absprache mit der KM), daß ich nicht den vollen Unterhalt zahlen muß. Das Geld, das auf sein Konto eingezahlt wurde, war ja freiwillig und hatte nichts mit Unterhalt zu tun, sondern war mal für später als Geschenk für mein Kind gedacht. Meine Idee wäre nun, daß das Geld auf dem Konto erstmal für den Unterhalt verwendet wird und anschließend würde ich normal den Unterhalt weiterzahlen. Wäre das möglich oder wird das JA dies verweigern?
Danke euch.
Gruß
sportschuh
[red]Mod: Vollzitat gelöscht[/red]
12 Monate Einkommensnachweise (Gehalt oder ALG )
Letzte Steuernachweis
Entfernung zum Arbeitsplatz
weitere Unterhaltspflichten
ende, mehr nicht.
Zum Vermögen des Kindes:
Denk mal drüber nach, du sparst durch zu wenig gezahlten Unterhalt um dann weniger Unterhalt zu zahlen?
Mindestunterhalt 1. Stufe DD´er Tabelle der jeweiligen Altersstufe abzgl. 1/2 KG.
Alter 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18
1. bis 1.900 348€ 399€ 467€ 527 €
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
@Inselreif: Warum denkst du, daß es sich bei mir um einen Mangelfall handelt? Ich denke nicht, daß das bei mir der Fall ist.
aufgrund der Arbeitslosigkeit, ohne Details zu kennen. Musst Du bitte beurteilen.
Gruss von der Insel
Nochmal wegen dem Vermögen des Kindes: Könnte ich dieses nicht doch auf den Unterhalt anrechnen? ... Das Geld, das auf sein Konto eingezahlt wurde, war ja freiwillig und hatte nichts mit Unterhalt zu tun, sondern war mal für später als Geschenk für mein Kind gedacht.
Prinzipiell kann Unterhalt nur begrenzt für die Vergangenheit gefordert werden. Hier könnten Deine Zahlungen berücksichtigt werden.
Für den laufenden Unterhalt funktioniert das nur, wenn Du das Konto auflöst oder zumindest das Geld abhebst und dann schrittweise einzahlst.
Ansonsten kannst Du das Geld nicht doppelt verwenden, entweder Du schenkst das Geld irgendwann Deinem Kind oder Du rechnest die Erträge aus dem Vermögen auf den KU an. Allerdings sollte es dann schon Vermögen sein und die Erträge pro Monat nicht nur Kleckerbeträge und außerdem müsste dann das Kind bzw. die KM auch Zugriff auf das Konto haben, ansonsten ist es nicht sein Vermögen.
Davon unabhängig kannst Du Dich mit der KM durchaus darauf einigen, dass sie den Unterhalt erst Arbeitsbeginn bei der neuen Arbeit von Dir fordert und bis dahin das Kind alleine unterhält. Das ist aber keine Vereinbarung, der das JA so einfach zustimmt, noch kannst Du das mit dem JA verhandeln, einzig und allein mit der KM geht das.
Das JA ist keine Behörde, die den KU festlegt, sie rechnet nur für die KM kostenfrei den Unterhalt aus und wird, falls die KM das will, den Unterhalt auch eintreiben.
VG Susi
12 Monate Einkommensnachweise (Gehalt oder ALG )
Letzte Steuernachweis
Entfernung zum Arbeitsplatz
weitere Unterhaltspflichtenende, mehr nicht.
Wirklich nicht mehr?
Keine Miete, Nebenkosten, Auflistung des Vermögens und der Zinsen?
Wird das JA dann nicht weiter nachhaken?
Sollte man netterweise noch etwas dazu schreiben bei der Rücksendung an das JA?
Gibt es hierzu ein Muster?
Danke euch.
Gruß
sportschuh
Hallo,
Miete und Nebenkosten sind im Selbstbehalt pauschaliert enthalten. Deshalb interessiert die konkrete Miete/Nebenkosten nicht.
Auch Dein Vermögen spielt keine Rolle, nur die Zinserträge.
Nein, es gibt kein Muster sondern ein Formular. Das Formular kannst Du ja auch nur teilweise ausfüllen und die relaventen Dinge eintragen und den Rest freilassen.
Schreiben kannst Du eine höfliche Anrede und das Du die relavanten Angaben im Formular gemacht hast/ frei aufgeschrieben hast und als Anlage Kopien von der Einkommensnachweise und der letzte Steuerbescheid.
Damit Dein Einkommen "bereinigt" werden kann, also in den Unterhaltsleitlinien vorgesehen Abzüge vorgenommen werden können, musst Du die Entfernung zum Arbeitsplatz angeben und ggf. auch einen Riestervertrag oder eine andere Art von Altersvorsorge. Außerdem werden weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt.
VG Susi
Man sollte nicht vergessen dass der unterhalt, der gezahlt wird "einkommensmindernd" ist. So übernimmt eigentlich dann das Amt den Kindesunterhalt ( § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II). Interessant ist hierzu auch dieses Urteil "LSG Niedersachsen-Bremen Az.: L 6 AS 1200/13", welches § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II ignoriert.
Ich persönlich bin der Auffassung dass jeder den Unterhalt zahlen kann, da dieser dann einkommensmindernd berücksichtigt wird.
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Mod: Gericht ergänzt. Ohne diese Angabe ist das Zitat eines Aktenzeichens witzlos
Hallo @sportschuh
Wirklich nicht mehr?
Keine Miete, Nebenkosten, Auflistung des Vermögens und der Zinsen?
[...]
Danke euch.
Gruß
sportschuh
auch wenn der Beitrag schon ein paar Tage alt ist:
die Zinserträge eines (eventuellen) Vermögens werden ja in der Regel auch im Steuerbescheid abgebildet (--> Kapitaleinkünfte)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)