Beistandschaft / Un...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Beistandschaft / Unterhaltsberechnung

 
(@biafra)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Obwohl ich von Anfang der Trennung  an brav meinen KU bezahle ( 199.-),
muß ich bis Ende der Woche beim Jugendamt eine sog. Beurkundung des geforderten Unterhaltes abgeben.
Das Jugendamt hat mein monatl. Netto Einkommen mit ca. 1650.- berechnet, obwohl ich laut meiner Steuererklärung in besagtem Zeitraum ( 10 Monate in 2004 ) gerade mal ca 5000.-  verdient habe. In dem besagten Zeitraum habe ich allerdings Überbrückungsgeld für meine Selbstständigkeit ( ca. 7000.- ) erhalten.
Der Unterhalt für meinen 20 Monate alten Sohn ( den ich übrigens seit über 6 Monaten seitens Ex nicht sehen durfte..) beziffert das JA nach Düsseldorfer Tabelle mit 128% gleich 199.- ( Einstufung Gruppe 5 ).
Untehalt für die Ex (nicht verheiratet gewesen) brauche ich bis dato nicht zu bezahlen, da sie arbeiten geht und mehr verdient als ich.
Nun fordert sie aber auch noch hälftige Betreuungskosten ( ca. 300.- )für die ( private ) Vollzeit-Kinderkrippe, obwohl ich die Zeit hätte, meinen Sohn an ein bis zwei Tagen die Woche zu betreuen.
Nun meine Fragen:
1. Wie berechnet das JA den Unterhaltsanspruch? Darf es sich willkürlich einen bestimmten Zeitraum aussuchen und das Überbrückungsgeld ( das auf 6 Monate befristet war ) als Einkommen rechnen? Muß es nicht - wie eingefordert- das Mittel aus den vergangenen 3 Jahren bilden? ( Komme ich laut eigener Berechnung nämlich auf ca. 900.-/ Monat )

2. Wenn ich den Titel unterschreibe, kann mir das JA dann mit der Forderung meiner EX auf Betreuungskosten zusätzlich zu den 199.- kommen?

3. Kann ich Einspruch gegen die Berechnung einlegen?

Vielen Dank im Vorraus!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2006 04:00
(@Harpyie)

Hallo zusammen!
Obwohl ich von Anfang der Trennung  an brav meinen KU bezahle ( 199.-),
muß ich bis Ende der Woche beim Jugendamt eine sog. Beurkundung des geforderten Unterhaltes abgeben.
Das Jugendamt hat mein monatl. Netto Einkommen mit ca. 1650.- berechnet, obwohl ich laut meiner Steuererklärung in besagtem Zeitraum ( 10 Monate in 2004 ) gerade mal ca 5000.-  verdient habe. In dem besagten Zeitraum habe ich allerdings Überbrückungsgeld für meine Selbstständigkeit ( ca. 7000.- ) erhalten.
Der Unterhalt für meinen 20 Monate alten Sohn ( den ich übrigens seit über 6 Monaten seitens Ex nicht sehen durfte..) beziffert das JA nach Düsseldorfer Tabelle mit 128% gleich 199.- ( Einstufung Gruppe 5 ).
Untehalt für die Ex (nicht verheiratet gewesen) brauche ich bis dato nicht zu bezahlen, da sie arbeiten geht und mehr verdient als ich.
Nun fordert sie aber auch noch hälftige Betreuungskosten ( ca. 300.- )für die ( private ) Vollzeit-Kinderkrippe, obwohl ich die Zeit hätte, meinen Sohn an ein bis zwei Tagen die Woche zu betreuen.
Nun meine Fragen:
1. Wie berechnet das JA den Unterhaltsanspruch? Darf es sich willkürlich einen bestimmten Zeitraum aussuchen und das Überbrückungsgeld ( das auf 6 Monate befristet war ) als Einkommen rechnen? Muß es nicht - wie eingefordert- das Mittel aus den vergangenen 3 Jahren bilden? ( Komme ich laut eigener Berechnung nämlich auf ca. 900.-/ Monat )

2. Wenn ich den Titel unterschreibe, kann mir das JA dann mit der Forderung meiner EX auf Betreuungskosten zusätzlich zu den 199.- kommen?

3. Kann ich Einspruch gegen die Berechnung einlegen?

Vielen Dank im Vorraus!!!

Hallo Biafra,

1. Das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Titulierung des Unterhaltes.
2. Dieser Titel muss NICHT beim JA abgegeben werden !
3. Der Titel muss begrenzt werden bis zum 18. Lj, ansonsten zahlst Du bis zum St. Nimmerleinstag!

Den Titel kannst Du auch bei einem Notar abgeben, denn dieser hat die Pflicht, Dich zu beraten! Diesen kannst Du auch haftbar machen, wenn er sich nachweislich zu Deinen Ungunsten verrechnet hat.

Diese Möglichkeit hast Du beim JA nicht, die Pfeifen dort können für nichts, für überhaupt nichts zur Rechenschaft gezogen werden. Egal, ob Kinder verhungern oder Unterhaltstitel falsch berechnet werden.
Vergiss es !

Deine Ex hat mit dem Titel die Möglichkeit, Dir beim noch so kleinsten Zahlungsverzug den Gerichtsvollzieher auf den Hals zu schicken, sprich : sie kann umgehend pfänden lassen !

Bei Selbständigen müssen die letzten 3 Jahre als Berechnungsgrundlage dienen. Das wird Dir aber der Notar eingehend erklären.

Wenn Madame meint, das Kind in eine private Krippe schicken zu müssen, ist das ihre Sache.

Bleib mal locker, Du zahlst Unterhalt nach der DüTab.

Nein, das JA kann nicht mit diesen Betreuungskosten kommen. Diese müsste Deine Ex einklagen.

Ebenso müsstest Du den Umgang einklagen - für Dein Kind! Denn es hat ein Recht darauf, Mutter UND Vater zu sehen.

Wie gesagt, nettes, objektiv formuliertes Schreiben an das JA - Einschreiben gegen Rückschein  natürlich - in welchem Du erklärst, dass Du diesen Titel bei einem Notar abgeben wirst.

Damit bist Du aus der Schußlinie.
Das ist meine Sicht der Dinge, vielleicht haben andere noch bessere Ideen.

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 09:41
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ergänzend noch: Überbrückungsgeld ist Einkommen. Ich sehe da auch nur Zahlen aus 2004 (?).
Das JA berechnet den Unterhalt anhand des durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Jahre und der maßgeblichen Tabelle.

Wenn man mit der Berechnung nicht einverstanden ist, brauchst Du den Titel doch nicht zeichnen. Geh zu einem JA Deiner Wahl und lass dort den Unterhalt titulieren.

@Harpyie

Diese Möglichkeit hast Du beim JA nicht, die Pfeifen dort können für nichts

Verunglimpfst Du immer gleich einen ganzen Berufsstand?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 11:39
(@biafra)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Dank für die prompte Antwort!

Der Grund warum hier nur Zahlen aus 2004 stehen ist der, daß das JA nur diesen Zeitraum ( von März bis Dezember 2004 ) zur U.Berechnung herangezogen hat. Bin seit März 2004 offiziell selbstständig, vielleicht deshalb....  ( und 2005 war nicht gefordert; habe ich auch noch nicht gemacht)
Die Frage besteht dennoch weiter, ob das JA nicht das gesamte Einkommen der letzten drei Jahre ( 2002-2004) zur Berechnung heranziehen muß. Vor März 2004 war ich nichtselbstständig beschäftigt bei geringem Einkommen.

Wie dem auch sei, wenn ich richtig verstanden habe, gehe ich also zum Notar, der das Ganze nochmal ausrechnet und beurkundet?

Im anderen Falle: Solte ich später mal mehr verdienen, kann das JA dann eine neue Unterhaltsberechnung fordern, wenn das Ganze schon zum jetzigen Tarif beurkundet ist?

Oder legt diese Urkunde den zu zahlenden KU mit den fixen Beträgen für die jeweilige Altersstufe "für immer" fest?

P.S: Will hier ja nicht knickrig erscheinen, schließlich ist das Geld ja für´s Kind, aber solange mir der Umgang ohne jeden Grund verwehrt wird, sehe ich überhaupt nicht ein, auch nur einen Cent mehr zu bezahlen, als nötig ist....

Grüße, *B*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2006 21:11
 sky
(@sky)
Registriert

Die Frage besteht dennoch weiter, ob das JA nicht das gesamte Einkommen der letzten drei Jahre ( 2002-2004) zur Berechnung heranziehen muß. Vor März 2004 war ich nichtselbstständig beschäftigt bei geringem Einkommen.

der Unterhalt müsste m.E. anhand des Einkommens von Juli 2003 - Juli 2006 berechnet werden, wenn im Juli 2006 zur Auskunft aufgefordert wurde. Warum hier ein weiter zurückliegender Zeitraum herangezogen werden soll, ist mir grad schleierhaft.

Im anderen Falle: Solte ich später mal mehr verdienen, kann das JA dann eine neue Unterhaltsberechnung fordern, wenn das Ganze schon zum jetzigen Tarif beurkundet ist?

Ja, Auskunft über das aktuelle Einkommen kann alle 2 Jahre gefordert werden.

Oder legt diese Urkunde den zu zahlenden KU mit den fixen Beträgen für die jeweilige Altersstufe "für immer" fest?

Man unterscheidet zwischen dynamisch und statisch. Einfach mal die Suchfunktion nutzen. Ein bestehender Titel kann immer von beiden Seiten angefochten werden. Der Unterhaltsgläubiger wird das i.d.R. tun, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners gestiegen ist. Bei gesunkenem Einkommen, kann der Unterhaltsschuldner aktiv werden.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 21:42
(@wurzel30)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi zusammen

"Wenn Madame meint, das Kind in eine private Krippe schicken zu müssen, ist das ihre Sache.

Bleib mal locker, Du zahlst Unterhalt nach der DüTab.

Nein, das JA kann nicht mit diesen Betreuungskosten kommen. Diese müsste Deine Ex einklagen." - und Betreuungskosten sind im Unterhalt mit drin !!!

ist so richtig wie er es sagt !
da solltest du aber sicher sein das sie nicht einfach aufhört zu arbeiten bzw. es kann !
Kann ja sein das sie dann lieber gar nicht mehr arbeiten geht oder nur noch Teilzeit und du dann Bu bezahlen mußt  bis Kind  min 3 Jahre alt ist  .

Mfg Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 22:24