Hallo,
bei mir gehts jetzt also los .
Meine Frau hat UVG beantragt und ich hatte dort bereits meine Einkommenssituation belegt.
Nun habe ich ein Schreiben vom Ja bekommen, indem von Beistandschaft die Rede ist und ich nochmals den Ermittlungsvordruck ausfüllen soll.
Soweit so gut, nun meine Frage, ich dachte das dies die UVG Stelle abwickelt, wunder mich das das Ja da sich jetzt einschaltet.
Ist das so in Ordnung oder muss ich was beachten ?
Grüße
Terasde
Hi,
die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenfreies Hilfsangebot der Jugendämter bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Das Kind wird nun also vom Jugendamt vertreten. Was zu beachten ist? Alles, was sonst auch zu beachten ist. Ich denke, das JA wird auf eine Beurkundung hinarbeiten. Einfach mal die Suchfunktion nutzen: "Beistandschaft", "Titel", "Beurkundung", dynamisch", "befristet".
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse