Beistandschaft b. J...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Beistandschaft b. Jugendamt

Seite 2 / 2
 
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

N'Abend Lara,

die Dame Beistand hat Dreck am Stecken und ihre Vorgesetzten versuchen das zu vertuschen. Bleib hartnäckig am Ball .... sie werden die entscheidenden Unterlagen herausrücken müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2015 00:07
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ging es weiter?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 07:22
(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forengemeinde,

leider hatte ich keine Zeit um früher zu antworten. :redhead:

Zwei Tage vor dem anberaumten Termin zu Akteneinsicht bekam ich einen Brief, dass mein Beistand mich nicht zum Termin begleiten darf.

Dies habe ich einfach ignoriert und bin in Begleitung zum vereinbarten Termin erschienen. 😉

Die Akteneinsicht wurde uns sodann auch verwehrt. Ich habe im Vorfeld recherchiert und selbst ich als  Beteiligte bzw. Vertreterin des Kindes habe, so wie es aussieht, keinen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht. Zumindest hab ich nichts im Netz darüber gefunden. Dies liegt im Ermessen der Behörde.  :exclam:

Ich war jedoch erstaunt, dass die Sachbearbeiterin uns (eigentlich mir) Kopien aus der Akte überreicht hat.
Sie meinte, sie habe alles Relevante in Kopie an uns ausgehändigt. Dieselben Unterlagen wären auf Antrag auch an einen Rechtsanwalt gegangen.

Wie sich nun herausstellte, hat der Kindsvater weiterhin den Unterhalt bezahlt und auf das Schreiben seitens des Amts auf Verdienstauskunft nicht reagiert.

Zwischenzeitlich erhielt ich die Kopie eines Schreibens an den Kindsvater. Sie hat den Kindsvater darauf hingewiesen, dass der Herabsetzungsantrag sich somit erledigt hat und er die neuen Unterhaltsbertäge nach der DD in Zukunft bezahlen soll. :thumbup:

Alles in Allem scheint die Sachbearbeiterin nun doch ihre Arbeit zu machen.

Denke, dass die Beharrlichkeit und die wöchentlichen Schreiben die SB ganz schön genervt haben, und sie nun in die Gänge kam. :rofl2:

Auch wenn sich die Angelegenheit erledigt hat, so möchte ich mich trotz Allem bei Euch für Eure Unterstützung bedanken.

LG
Lara47

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2015 22:41
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lara,

ich finde es toll, dass Du die Sache konsequent durchgezogen hast.

Dieser Fall zeigt einmal mehr die Machenschaften von Jugendämtern auf.

Selbstverständlich hast Du das Recht auf Akteneinsicht. Dies liegt nicht im Ermessen der Behörde! Dein Recht ergibt sich aus § 68 SGB VIII. Darin steht zwar nicht explizit, dass Du während der Beistandschaft Einsicht in die Akten nehmen kannst, aber sie müssen es Dir gewähren. Das wissen Jugendämter auch. Sie erhalten z.B. regelmäßig die Veröffentlichungen des DIJuF, diese sind sozusagen Pflichtlektüre für damit befasste Beamte und Angestellte des Jugendamtes. In einer dieser Veröffentlichungen (auf Seite 10) steht wortwörtlich:

Der Elternteil, der eine Beistandschaft beantragt hat, bleibt gleichberechtigter gesetzli-cher Vertreter des Kindes neben dem Beistand und ist zur Verfügung über Beginn und Ende der Beistandschaft befugt. Als gesetzlicher Vertreter seines Kindes kann er das Ak-teneinsichtsrecht des Kindes stellvertretend wahrnehmen. Nach Auffassung des DIJuF hat der Elternteil als gesetzlicher Vertreter des Kindes darüber hinaus ein eigenes recht-liches Interesse iSd § 810 BGB, die im Besitz des Beistands befindlichen Urkunden einzu-sehen, und daher auch ein vom Anspruch des Kindes unabhängiges eigenständiges Akteneinsichtsrecht (Münder ua/Proksch/Hoffmann 2013, § 68 SGB VIII Rn 20).

Unabhängig von einem Anspruch des Elternteils nach § 810 BGB wird dessen Stellung als gesetzlicher Vertreter des Kindes letztlich idR dazu führen, dass das bestehende Er-messen hinsichtlich der Übermittlung von Daten nur dann fehlerfrei ausgeübt wird, wenn der Beistand dem antragstellenden Elternteil in angemessenen Zeitabständen Zwi-schennachrichten gibt und die eigene Tätigkeit mit dem beantragenden Elternteil rück-koppelt (DIJuF-Rechtsgutachten JAmt 2001, 183, 184; JAmt 2001, 346). Nur so ist es dem Elternteil als gesetzlichem Vertreter des Kindes möglich, sich einer sachgerechten Inte-ressenwahrnehmung durch den Beistand zu vergewissern (Oberloskamp/Kunkel 2010, § 19 Rn 16, § 16 Rn 64), sich über den Stand der Unterhaltsbeitreibung zu informieren und ggf die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen zu prüfen. In diesem Sinne ist auch ein Übersenden von Kopien von Schreiben des Beistands an den Unterhalts-pflichtigen an den antragsstellenden Elternteil Praxis vieler Fachkräfte.

Kannst ja bei passender Gelegenheit Frau Beistand darauf hinweisen.  😉

Am Schluss interessiert mich noch eine Kleinigkeit: Der Beistand ist gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, den Vater zwecks Überprüfung der Unterhaltshöhe alle 2 Jahre zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse (§ 1605 BGB) aufzufordern! Geht aus den Dir vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Unterlagen hervor, dass Frau Beistand dieser Verpflichtung nachgekommen ist? Und hat der Vater jeweils vollumfänglich Auskunft erteilt? Ich habe den Verdacht, dass das Jugendamt etwas zu vertuschen hat.  :thumbdown:

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2015 00:28
(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

Halle egalo,

mit deiner Vermutung liegt du absolut richtig. Aus den überreichten Unterlagen geht hervor, dass im Januar 2014 letztmalig Auskunft gefordert wurde. Es wurden jedoch nur 3 Monate vom Arbeitgeber bescheinigt. Diese wurden bei der zurück liegenden Unterhaltsberechnung zu Grunde gelegt.

Mir ist allerdings bekannt, dass er nicht viel verdient. Insofern bin ich froh, den titulierten Mindestunterhalt zu bekommen.

Aber nun hat er den Wohnort und den Arbeitgeber gewechselt (hab ich erfahren). Werde nach den Feiertagen wieder ein "liebes" Schreiben an die Beistandschaft richten, dass neue Verdienstauskunft eingeholt wird. Die letzten Verdienstbescheinigungen waren vom Oktober bis Dezember 2013. 😉

Da ein gutes Verhältnis zwischen dem Kind und dem Vater besteht, möchte ich dieses nicht wegen evtl. 20€ (eine Stufe) monatlich trüben.

Aber ich bleib dran und werde weiter berichten.

LG
Lara47

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2015 14:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

..., den titulierten Mindestunterhalt zu bekommen.

Aber nun hat er den Wohnort und den Arbeitgeber gewechselt (hab ich erfahren). Werde nach den Feiertagen wieder ein "liebes" Schreiben an die Beistandschaft richten, dass neue Verdienstauskunft eingeholt wird.

Was ist Dein Ziel? So ganz verstehen kann ich nicht, worum es Dir geht. Willst Du, das Behörden lediglich ihre Aufgabe erledigen, oder ist "das Trüben des guten Verhältnisses" nur eine Floskel? Denn Deinen Frohsinn kann ich nun gar nicht einordnen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2015 19:51
(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,

woran erkennst du in meinen Angaben ein Frohsinn?

Bin ich froh, weil ich den Mindestunterhalt überprüfen lasse?

Bin ich glücklich, weil der Kindsvater nun alle Unterlagen einreichen soll?

Macht es mich happy, wenn es beim Jugendamt korrekt abläuft?

Ich kann schon verstehen, dass manche sich mit Euren Komentaren "auf den Schlips getreten" fühlen.

Wenn ich nicht weiter berichten soll, bitte.

Lara47, die im Moment etwas verärgert ist. :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2015 20:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Einen Frohsinn habe ich hier interpretiert:

Aber nun hat er den Wohnort und den Arbeitgeber gewechselt (hab ich erfahren). Werde nach den Feiertagen wieder ein "liebes" Schreiben an die Beistandschaft richten, dass neue Verdienstauskunft eingeholt wird. Die letzten Verdienstbescheinigungen waren vom Oktober bis Dezember 2013. 😉

M .E. verhält es sich wie folgt: Du schätzt es wert, dass zw. Kind und KV ein gutes Verhältnis besteht. Andererseits bestehst Du darauf, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft. Letzter Satz ist nun mal für mich ein Notnagel, wenn nichts anderes mehr geht. Dass nichts mehr geht, das sehe ich bei Dir nicht. Zumal sich jetzt ja der KU erst einmal geregelt hat. Was erwartest Du von einer Auskunft?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2015 20:03
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo oldie. Frohe Weihnachten.

Es hat doch jeder Unterhaltsberechtigte das Recht, Auskünfte vom Unterhaltspflichtigen einzusehen, um die Höhe des Unterhalts zu prüfen. Insbesondere, nachdem Frau Beistand offensichtlich versucht hat, den Unterhalt ohne Nachweise (!!!) zu reduzieren (ansonsten solle Lara die Beistandschaft beenden) sollte Lara auf die Rechte des Kindes besonders achten. Es ist - und das wissen wir beiden Oldies doch ganz genau - völlig normal, das Lara aktuelle Auskünfte verlangt. Daran gibt es nichts herumzumäkeln.

Vielmehr sollte man sich über das Verhalten dieser Jugendamtsdame Gedanken machen. Welche Beweggründe hatte sie bei ihrem Versuch, einfach mal so den titulierten KU um 50-100 Euro zu reduzieren? Warum "drohte" sie, die Beistandschaft ansonsten durch Lara beenden zu lassen? Warum funktioniert die Zahlung nun aber doch?  😉

Schöne Feiertage noch.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2015 22:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin realo

Nichts anderes habe ich gesagt. Lediglich die Abwägung zw. dem, was einem zusteht und dem, was man sich nur wünschen kann, stelle ich zur Diskussion. Und wenn man entsprechend Recht und Gesetz vorgeht, wieso soll da auf der anderen Seite Entgegenkommen erwartet werden? Der Ton macht die Musik.
Welche Mutmaßung bzgl. der JA-Tante auch angestellt wird, es bleibt eine Mutmaßung wegen mangelndem Hintergrundwissen.

Du sprichst die Rechte des Kindes an. Dazu gehören lt. Gesetz sächliches Existenzminimum und Betreuung. Ersteres ist sichergestellt, zweiteres ebenso, der Rest ist Interpretation durch Robenträger.

Auch Dir frohe Weihnachten, ebenso allen anderen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2015 00:32




(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

mein Augenzwinkern galt der SB vom Jugendamt. Es scheint doch gut zu sein, wenn man auf die Beistandschaft ein Auge wirft.

Die letzte Auskunft bestand aus 3 Lohnabrechnungen. Das ist ja wohl nicht aussagekräftig. In meinen Augen hat die SB ihre Arbeit nicht richtig gemacht. Dass sie nicht weiterhin ihre Arbeit "auf die leichte Schuter" nimmt, möchte ich sicherstellen - auch im Interesse meines Kindes. Wenn mich mein Kind später fragt, muss ich auch Rede und Antwort stehen. Was soll ich dann sagen?

War mir egal, war ja dein Anspruch (nicht meiner) - und das Jugendamt hat halt nicht richtig gearbeitet.

Weiterhin finde ich es vom Kindsvater nicht zu viel verlangt, alle 2 Jahre (nach Aufforderung) die Verdienstbescheinigungen einzureichen und diese prüfen zu lassen. Es ist der Anspruch des minderjährigen Kindes,  dass der Vertreter des Kindes (Beistand) die Berechnung/Höhe der Unterhaltsansprüche ordnungsgemäß prüft.

Wenn alle Kindsväter (auch der meiner Tochter) ihren Pflichten nachkommen würden, dann wären auch keine Beistandschaften von Nöten und dieser Beitrag nicht geschrieben worden.

Leider sieht es doch so aus, dass der Unterhalt oft erstmal eingeklagt werden muss. Dann wird ne Weile bezahlt, dann wieder nicht. Dann beantragt die Mutter Unterhaltsvorschuss. Dann wird wieder bezahlt. Anschließend wird unvollständig Auskunft erteilt.  Und zu Schluss kann man ja mal probieren weniger zu zahlen (ohne Nachweise).

Solange sich das Verantwortungsgefühl und die Zahlungsmoral nicht verbessern, bleibt genügend Arbeit für das Jugendamt und für die Rechtsanwälte.

Nicht zuletzt bleibt auch die monatliche Ungewissheit des betreuenden Elternteils, ob, wann und wie viel Unterhalt kommt.

LG
Lara, die in Zukunft auf Smileys verzichtet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2015 20:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lara,

das von ihren Kindern getrennt lebende Elternteile Unterhalt zahlen müssen, ist richtig und wichtig.

Nur aber ein Gedankensplitter dazu:

Wenn mich mein Kind später fragt, muss ich auch Rede und Antwort stehen. Was soll ich dann sagen?

Hier sollte man aber nicht alles auf die Goldwaage legen. Wenige Kinder werden später sagen: "Mama Lara, zeig bitte mal die gesamten Scheidungsunterlagen und / oder Jugendamtsberechnungen, damit ich Papa mal richtig was erzählen kann".

Aus der persönlichen Forenbeobachtungen tun Kinder das einfach sehr selten. Egal ob Mama oder Papa hier auf ihr Recht pochen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2015 22:50
(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, liebe Forengemeinde,

ein kleines Update in Kürze.

Der KV war im Januar beim Rechtsanwalt. Dieser errechnete, dass der KV nicht voll leistungsfähig ist (Kürzung um fast 50% erfolgte). Hierzu reichte er "zwei" Lohnabrechnungen ein. Das JA hat auf Grund dieser Unterlagen gerechnet und dem RA mitgeteilt, dass nach "überschlägiger Berechnung" der KV voll leisten muss.

Das Jugendamt ist nicht bereit, mir diese überschlägige Berechnung zukommen zu lassen. Dafür haben Sie mir ein Formular geschickt, mit dem ich die Beistandschaft beenden "kann".

Habe ich ein Anrecht auf die Berechnung? Oder nur auf die beiden Lohnbescheinigungen? Woher soll ich wissen, ob die Berechnung des JA korrekt war?

Nach Angaben der SB hat der RA des KV die Berechnung auch nicht erhalten (und wird diese auch nicht bekommen), sondern nur die Aufforderung weiterhin vollen Mindest-KU zu zahlen.

Mal abwarten,  wie es weiter geht.

Liebe Grüße
Lara

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2016 19:18
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Tachchen Lara.

Frau Beistand wird gar keine Berechnung in dem Sinne vorgenommen haben, sondern einfach nur auf den Mindestunterhalt pochen, den ein zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit Verpflichteter zu erbringen hat. Das Formular zur Beendigung der Beistandschaft hat sie vermutlich beigefügt, weil sie mit solchen Berechnungen (Hinzurechnung fiktiver Einkünfte etc) völlig überfordert ist und die Sache lieber an einen Anwalt "abtreten" würde.

Bitte mal Informationen:

1. Welche Monate umfassen die beiden Verdienstbescheinigungen und in welcher Höhe werden Einkünfte aus welcher Tätigkeit erzielt?
2. Wie begründet der Anwalt die geforderte Reduzierung des Unterhalts? Ist der Vater gesund, kann er allem Anschein nach der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen? Sind Bewerbungsbemühungen nachgewiesen worden?
3. Erfüllst Du aufgrund Deiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Voraussetzungen für die kostenlose Gewährung von Beratungshilfe?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 16:48
(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe mich lange nicht gemeldet, weil ich mit dem Jugendamt beschäftigt war.
Inzwischen sieht es so aus, dass das Jugendamt ohne mein Wissen eine Verdienstauskunft des Kindsvaters eingeholt hat.

Nun sind sie der Meinung, dass der Kindsvater mehr als den titulierten Mindestunterhalt und eine monatliche Rate auf den Rückstand bezahlen kann.

Meine Frage wäre nun, wie wird eine eventuelle Rückstandszahlung verteilt?
Gehen wir mal davon aus, dass der Kindsvater Schulden bei unserem Kind von 2.000 € (nicht bezahlt, bzw. Differenz v. Vorschuss zum Titel) hat und 4.000 € beim Jugendamt.

Wenn der Kindsvater nun  100 € monatlich auf den Rückstand bezahlt, wer hat dann Vorrang?

Werden erst die Schulden beim Jugendamt aus zurückliegenden Jahren getilgt oder muss das Jugendamt das Geld  an das Kind weiterleiten auf dessen Rückstand?
Oder wird der Mehrbetrag geteilt?

Zur Information - mittlerweise hab ich die 3. Sachbearbeiterin.

an egalo - deine Ausführungen vom 05. September 2015 waren sehr hilfreich. Die SB wurde in ihre Schranken verwiesen. Vielen Dank, nachträglich.

LG
Lara

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2016 00:32
(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend an alle Leser,

das Jugendamt hat mich nun angeschrieben, dass ich die Formulare für eine Lohnpfändung ausfüllen und unterschreiben soll. Dies wurde zuvor weder mit mir besprochen, noch wurde ich über die weiteren Absichten des JA in Kenntnis gesetzt.

Muss ich dieser Vorgehensweise zustimmen? Kann die Beistandschaft mich dazu "zwingen"?  Das würde dem Kindsvater doch jede Menge Probleme mit dem Arbeitgeber bringen. Daher möchte ich dies nicht durchsetzen. Allerdings hat der Kindsvater nicht nur Unterhaltsschulden an das Jugendamt sondern auch an das gemeinsame Kind.

Benötigt das Jugendamt meine Einwilligung zur Durchsetzung "ihrer" Forderungen aufgrund der Unterhaltsvorschussleistungen an unser Kind (zu meinen Händen)?

Kann mir die Beistandschaft aufgekündigt werden, wenn ich diese Formulare nicht ausgefüllt und unterschrieben zurückschicke?

Das sind doch deren Rückstände? Warum soll ich dann die Lohnpfändungsformulare unterschreiben? Dies würde/könnte ich in Betracht ziehen, wenn auch die Rückstände an das Kind gepfändet würden. Aber bislang gehe ich nicht von einem erfolgversprechenden Vorgehen des JA aus. Weiterhin habe ich keine Ahnung, wer bei Rückstandszahlungen vorrangig berücksichtigt wird. Erst das Jugendamt  oder erst der Rückstand an unser Kind (Differenz titulierter Unterhalt zum UV)?

Mitte letzten Jahres wollte das JA den Unterhalt reduzieren. Ende letzten Jahres wieder mindestens den vollen Mindestunterhalt. Anfang/Mitte dieses Jahres sollte er eine bis zwei Stufen höhergestuft werden und nun soll der Kindsvater auch noch zusätzlich auf die Rückstände tilgen. Allerdings ist das JA der Meinung, dass ich keinen Anspruch auf ihre Unterhaltsberechnungen habe.

Ich hoffe, dass jemand meine Fragen beantworten kann.

Danke im Voraus und schönen Abend an alle.

LG
Lara

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2016 00:59
Seite 2 / 2