Beistandschaft
 
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Beistandschaft

 
(@sakoku)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Nachdem mein Ex und ich seit Oktober das Wechselmodell am Laufen haben, ist alles toll. Nun hat mein Ex aber ein Schreiben vom JA erhalten, in dem steht, dass die UVG-Leistungen eingestellt wurden (klar) -und das eine "eventuelle Beistandschaft zur Geltendmachung der Unterhaltszahlung" bestehen bleibt. Was heisst denn das? Wenn wir uns selbst auf ein Betreuungsmodell geeinigt haben, was hat das JA damit gemeint?

Grüße
Sakoku

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2008 20:01
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

und das eine "eventuelle Beistandschaft zur Geltendmachung der Unterhaltszahlung" bestehen bleibt. 

Da hat man wohl das Standart-Schreiben rausgejagt..

Heißt nur, das man evtl., ansich auf Antrag des Untrhaltsempfängers, eine Beistandschaft einrichten kann, um eben die weiteren Unterhaltsforderungen einzufordern, sprich, der Unterhaltsempfänger müßte sich um nichts kümmern, das würde das JA dann tun..

Aber da ihr ja ein Wechselmodell habt, gibt es hier ja eh nichts zu regeln..

Das sollte man dem JA noch mal kurz mitteilen und gut is..u das KEINE Beistandschaft beantragt wird.

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2008 23:49
(@sakoku)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort!
Weil wir  dem JA mitgeteilt haben, dass wir ab nun das WM praktizieren, kam ja von ihnen das Schreiben, in dem eben dieser letzte Satz stand. Sollen wir (oder wohl eher mein Ex, der hat die UVG-Leistungen erhalten) dem JA mitteilen, dass er keine Beistandschaft mehr will? Oder passiert auch nichts, wenn wir gar nicht reagieren?

Grüße
Sakoku

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2008 22:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sakoku

Sollen wir (oder wohl eher mein Ex, der hat die UVG-Leistungen erhalten) dem JA mitteilen, dass er keine Beistandschaft mehr will? Oder passiert auch nichts, wenn wir gar nicht reagieren?

Wir geht nicht, das kann nur Dein Ex.  Auf jeden Fall muss die Beistandsschaft beendet werden, sonst wird diese spätestens 2 Jahre nach der letzten Auskunft wieder tätig. Solange die Beistandschaft nicht beendet wurde (oder Kind 18 ist)  bleibt sie nun mal bestehen und das JA macht seine Arbeit.

Gruss oldie

Edit. Peinlich, doch glatt die Geschlechter verwechselt. Ähm - korrigiert, bzw. ein 'e' gelöscht.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2008 23:01
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich denke ein einfaches formloses Schreiben, mit dem Hinweis das keine Beistandschaft gewünscht wird (sofern doch eine bestehen sollte, eben diese "hiermit zu kündigen") sollte reichen, und ihr seit auf der sicheren Seite..

Und richtig, wenn er derjenige war, dann sollte er auch unterschreiben. Denn falls er dich doch beantragt hat, kannst du diese ja nicht kündigen , sondern nur er.

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2008 23:07