Hallo Leute,
ich und die KM beziehen beide Hartz 4. Unsere Tochter ist 11 Jahre alt.
Jetzt hat die KM das Wechselmodell vorgeschlagen. Sie bekam bisher 184 Euro Kindergeld und 180 Euro von der Unterhaltsvorschusskasse. Bei Hartz 4 wird das ja irgendwie verrechnet. Aber das ist nicht wichtig im Moment.
Ich betreute unsere Tochter die letzten 4,5 Jahre an 190 Tagen.
Vom Jobcenter habe ich keine Unterstützung bekommen. Haben die Abgelehnt. Weil die Unterhaltsvorschusskasse 180 Euro an die Mutter überwiesen hat. Ist das so?
Wie sieht es finanziel bei dem Wechselmodel aus?
Habe schon im Internet gesucht aber nichts gefunden.
Gruß
Michael
Hallo
Das Wechselmodell ist in dieser Konstellation nicht vorgesehen. Ich befürchte mal, ihr könnt euch da nur untereinander einigen. Offizielle Stellen, wie die Arge werden euch bei eurem selbstgewählten Model nicht folgen, da schlicht die Gesetzliche Grundlage fehlt.
Mit anderen Worten: Das Wechselmodel muß man sich leisten können, der Steuerzahler ist dafür nicht verantwortlich und auch nicht dazu da euer selbst gewähltes Leben zu finanzieren.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo,
danke für die schnelle Antwort!
Würde ich für die jetzige Bedarfsgemeinschaft unterstützung bekommen?
Hätte ich in der Vergangenheit Unterstützung bekommen?
Michael
Die gesetzliche Grundlage ist u.a. die Elternautonomie in Artikel 6 des Grundgesetzes.
Beim Wechselmodell hast du die Möglichkeit, den hälftigen Alleinerziehendenmehrbedarf zu beantragen.
Voraussetzung wäre, das das Kind mind. eine Woche am Stück im Wechsel bei dir und der Mutter ist.
Das Bundessozialgericht hat sich schon einmal damit befasst.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10984
Im Übrigen kann eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegen, hierbei hat das Kind
bei dem anderen Elternteil ggf. einen Mehrbedarf.
Erfahrungsgemäß führt das aber zu Konflikten mit den jeweiligen Jobcenter von Mutter und Vater und
es wird der Teil am gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes und dem Elternteil abgezogen, der dem
anderen Elternteil und dem Kind am 2. Wohnsitz gewährt wird. Ob das wiederum rechtlich in Ordnung
ist, ist aber wieder ein anderes Thema.
Da das Kind Unterhaltsvorschuß bekommen hat, hat es auch auf den Bedarf anrechenbares Einkommen. Das ist allerdings nur
insoweit beachtlich, wie der Unterhaltsvorschuß anteilig an den anderen Elternteil weitergeleitet wird. Was man nicht in der Hand hat, kann man
auch nicht ausgeben. Sozialrechtlich muß man sich nicht auf eine interne Regelung mit dem anderen Elternteil verweisen lassen.
Allerdings gilt beim Wechselmodell die gesteigerte Erwerbsobliegenheit für beide Elternteile, weil
sie beide barunterhaltspflichtig sind. Wollt ihr jetzt beide im ALG Bezug ausharren, bis die Tochter
selber Einkommen erwirtschaften kann? Ich denke, das könnte höchstens dann funktionieren, wenn
wenigstens beide Eltern in Teilzeit arbeiten. In eurem Fall wird sich der Grundsicherungsträger wohl
nicht zu Unrecht dagegen stellen, denn die Tochter ist ja schon älter als drei Jahre, wobei die ersten
drei Lebensjahre eines Kindes eine "Schonfrist" vor der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eines alleinerziehenden
Elternteils sind. Das heißt, in eurem Fall muß wenigstens einer der beiden Elternteile schon den notwendigen Bedarf für sich
und sein Kind selber erwirtschaften oder eben beide Elternteile hälftig über Teilzeit. D. h., dann wird das JC euch natürlich
auch mit Aufforderungen zu entsprechenden Erwerbsbemühungen ganz schön Feuer unterm Allerwertesten machen.
Seid ihr Aufstocker, oder ohne jegliche Erwerbsarbeit?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin,
Seid ihr Aufstocker, oder ohne jegliche Erwerbsarbeit?
Ich und KM beziehen beide nur Hartz 4! KM Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Das wird aber irgendwie verrechnet.
KM gibt mir davon nichts ab. Auch bekomme ich keine Wechselwäsche.
Meine Tochter schläft zwischen 190-200 Tagen bei mir! Die KM ist so großzügig im Umgang.
Besteht da eine temporäre Bedarfsgemeinschaft?
Wird diese unterstützt?
Miete? Bezahle 50 € vom Regelsatz für Kinderzimmer.
Michael
Hallo Michael,
ein Hinweis für die mittelfristige Planung - nur für den Fall, dass du und die KM dieses Detail noch nicht auf dem Radar habt:
Unsere Tochter ist 11 Jahre alt.
Dann hat sich's mit dem Unterhaltsvorschuss in wenigen Monaten so oder so erledigt, denn dieser endet schlagartig mit dem 12. Geburtstag des Kindes.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit arbeiten zu gehen, statt hier nach Tipps zu fragen wie man noch besser auf Kosten des Steuerzahlers leben kann.
Das Wechselmodell ist in dieser Konstellation nicht vorgesehen.
...
Das Wechselmodel muß man sich leisten können, der Steuerzahler ist dafür nicht verantwortlich und auch nicht dazu da euer selbst gewähltes Leben zu finanzieren.
Das ist Unsinn. Grundlage ist Artikel 6 GG = Elternautonomie. Und das Bundessozialgericht ist derzeit die stärkste Stütze für die verfassungsmäßige Ordnung, was man von den Familiengerichten nur in Teilen sagen kann.
Also in Klartext: Faktisch sieht es so aus dass du und das Kind von der Kindesmutter und dem Jobcenter in den letzten Jahren ganz schön beschissen wurdest. D.h. die Mutter hat fleißig kassiert für die Zeiten, wo sie das Kind gar nicht versorgen mußte und das Jobcenter hat an sie von Frau zu Frau gezahlt, ohne den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes zu prüfen.... und womöglichmacht jetzt das Jugendamt/UVG noch die UVG-Schulden gegen dich geltend.....
In Bezug auf UVG ist folgendes zu tun:
Nix unterschreiben! Fall sie was fordern, dann einfach alle H4-Bescheide hinschicken und sonst erstmal gar nichts. (falls nicht ein Titel besteht - dann wärst du richtig ver...rscht)
In Bezug auf Kindesmutter
1. Triff mit ihr eine schrifltiche Vereinbarung für die Zukunft, an wieviel Tagen das Kind bei dir sein soll.
2. Danach: Schreibe die Tage der Vergangenehit auf, wann Kind bei dir war und laß das die Mutter unterschreiben.
3. Ggfs. hole die Zustimmung der Mutter, dass Kind mit Nebenwohnsitz bei dir angemeldet wird (wenn nicht schon der fall).
In Bezug auf Jobcenter
Für die Zukunft
1. Gebe die Vereinbarung mit Mutter dem Jobcenter in Kopie (gegen Unterschift/Eingangstempel)
2. Erhebe Widerspruch gegen aktuellen Bescheid, wenn er noch keinen Monat alt ist. Rüge darin dass dein Kind nicht in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wurde
ansonsten (für die Vergangenheit)
1. Stelle für ggfs. jetzigen und für alle Bescheide in der Vergangenheit einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X . Rüge darin dass dein Kind nicht in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wurde.
Das geht leider nur rückwirkend bis zum 1. des vergagenenen Jahres, also zum 1.1.2012. Aber da dürfte ein hübsches Sümmchen zusammenkommen.
Falls du in oder um Berlin bist: Es gibt hier (www.umgangskosten.de) jeden Donnerstag von 19.30-21.00 ein Treffen, wo sich sachkundige Leute bei solchem "Umgang mit dem Jobcenter" helfen.
Hier ist es auch ganz gut erklärt, was dir zusteht: http://www.hus-neumuenster.com/?p=4101
gruss
maxo