Bei Teilzeit Unterh...
 
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Bei Teilzeit Unterhalt für Vollzeit?

 
 otih
(@otih)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,
ich hoffe ihr könnt mir helfen und vielleicht den ein oder anderen Tipp geben.
Vorweg: bei meiner Frau und mir hat es vor einem gutem Jahr sehr gekriselt. Wir haben hart daran gearbeitet und seit einiger Zeit und momentan läuft es recht gut. Allerdings hat der Krug ein paar Sprünge und man weiß ja nie, wann er wieder unter Belastung kommt und ganz zerbricht (was ich nicht hoffe). Ich möchte mich daher über ein paar Dinge informieren.

Derzeit arbeiten meine Frau und ich in Teilzeit (beide ca. 75%), Ich im Rahmen der Elternzeit bis Mitte nächsten Jahres. Dann stellt sich für mich die Frage, ob ich weiterhin reduziert arbeite oder wieder in die Vollzeitbeschäftigung gehe. Meine Frau ist Beamtin und kann i.d.R. immer reduzieren oder aufstocken. Sie möchte nach jetzigem Stand, dass ich weiterhin reduziert Arbeite, damit Sie in Ihrem Job mehr Möglichkeiten hat. Soweit so gut.

Doch was passiert (Worst Case), wenn meine Frau sich von mir trennt und mit den Kindern mehrere Hundert KM wegzieht (im Bekanntenkreis ist das der Fall)? Ich sitze dann auf meiner reduzierten Stelle und kann sicherlich nicht mer auf 100% zurück.
Kann von mir verlangt werden eine andere Stelle anzutreten, in der ich 100% arbeite, da ich die ich zum Barpflichtigen werde? Bzw. wird von mir ein Unterhalt auf Basis eine 100%-Stelle verlangt obwohl ich reduziert arbeite?
Ich arbeite über 10 Jahre in meiner Firma und liebe sie sehr.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2016 15:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es bei euch schon gekriselt hat wäre es auf jeden Fall sinnvoll, wenn du nach der Elternzeit wieder 100 % arbeitest.
Wenn deine Frau geht und du dann den Kindern gegenüber barunterhaltspflichtig wirst, musst du sozusagen eine Vollzeittätigkeit nachweisen. Bis zum Ende der Elternzeit müssten die Kinder ja in meinen Augen bei dir bleiben (Kontiunuitätsprinzip), aber 1-2 Jahre danach sieht das dann wieder anders aus.

Insofern solltest du wieder Vollzeit arbeiten. Wenn deine Frau mehr Möglichkeiten haben möchte im Job muss sie dann halt auch akzeptieren dass das bei dir dasselbe ist. Ihr müsstet halt sehen, dass einer die Kinder immer in die Kita bringt und der andere sie nachmittags abholt, sprich einer von euch fängt extrem früh an und der andere deutlich später. Dann dürfte das mit der Betreuung auch funktionieren.
Das jetzt ist die Chance die Kinder zu gleichen Teilen zu erziehen.

Im Falle einer Trennung würden die Kinder dass auch ab einem bestimmten Alter einfordern.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2016 16:25
(@psoidonuem)
Registriert

Noch schlauer wäre es allerdings, weniger zu arbeiten, damit die Kinder aus Kontinuität später bei Dir bleiben und die Ex DIR Unterhalt zahlt

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2016 17:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch ich denke, dass man nicht in den Automatismus verfallen sollte, dass die Kinder zur KM kommen.
Wenn Du die Hauptbezugsperson (wie ich dieses Wort hasse) bist, dann kann es auch sein, das die Kinder bei Dir verbleiben ...

Vielleicht mal darüber nachdenken....?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2016 17:21
 otih
(@otih)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

vielen Dank für Eure Einschätzungen. derzeit ist es ja so, dass wir die Kinder weitestgehend zu gleichen Teilen erziehen. Das funktioniert sehr gut und ich wünsche mir, dass es auch immer so bleibt. Aber man weiß ja nie was passiert. Auch wenn es (noch) nicht der Fall ist, möchte ich vom Schlimmsten ausgehen und vorbereitet sein.
Szenario:
Angenommen meine Frau möchte zu ihrem Neuen mehrere KM weit weg ziehen. Da sie ein neues Leben aufbauen möchte, ist sie mehr an dem Unterhalt interessiert statt an meiner Präsenz. Ich möchte ungern einen Rosenkrieg entfachen und Ihr die Kinder entreißen. Vielmehr würde ich meine geliebte Firma aufgeben und in die Nähe der Kinder ziehen und dort versuchen meine Kinder in dem Maße zu betreuen, wie es jetzt der Fall ist. Dazu müsste ich ja dann am neuen Ort auch reduziert arbeiten um es zu ermöglichen.

Wie stehen meine Chance das aufgrund der Vorgeschichte umzusetzen? Habe ich ein Recht dazu weniger zu Arbeiten und dadurch weniger Unterhalt zu leisten, da ich es ja mit meiner Betrueung kompensieren will (so wie die Jahre vor der Trennung)? Oder kann ich am neuen Ort einfach nichts machen, wenn die Mutter nur den Unterhalt statt meinen Betrueungseinsatz möchte?

Das Modell, so wie wir es jetzt fahren finde ich halt sehr gut und ich würde es gerne auch im Worst Case (also in einer Trennung) so weiterführen.

Vielen Dank für Eure Hinweise!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2016 17:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Szenario:
Angenommen meine Frau möchte zu ihrem Neuen mehrere KM weit weg ziehen. Da sie ein neues Leben aufbauen möchte,

Würde bedeuten, dass sie auch die Kinder aus dem gewohnten Umfeld herausreißen muss... wenn Du am Ort verbleibst, bei gleichen Kriterien der Betreuung, kann es sein, dass sie die Kids nicht mitnehmen kann... wie gesagt, Verfall nicht in einen Automatismus...

... Habe ich ein Recht dazu weniger zu Arbeiten und dadurch weniger Unterhalt zu leisten, da ich es ja mit meiner Betrueung kompensieren will (so wie die Jahre vor der Trennung)? Oder kann ich am neuen Ort einfach nichts machen, wenn die Mutter nur den Unterhalt statt meinen Betrueungseinsatz möchte?

Also im Worst Case wird es so ablaufen ...
Da Du verpflichtet bist, deine ganze Arbeitskraft einzusetzen um den Kindesunterhalt sicherzustellen, wirst Du nciht unter dem MindesKU sitzen dürfen. Mehr noch, da Du ja keine Betreuung leistest, wird gesagt werden, dass Du auch noch mehr arbeiten kannst, um für mehr KU leistungsfähig zu sein. Im schlimmsten Fall wird dann ein fiktives Einkommen angesetzt, was Du erzielen könntest, aber nicht wirklich hast.
Da ein Wechselmodel zwar immer immer üblicher wird, kann es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erzwungen werden. Das heißt, dass Die KM Dich zum UmgangsPapa degradiert und Du - wenn Du nichts dagegen tust - es auch sein wirst.

Da Deine KM Beamtin ist, ist ein Wechsel auch nicht mal eben so schnell gemacht... da brauch es Vorlaufzeit für die Versetzung, wenn denn eine geeignete Stelle frei ist. Naja, und dann kommt es jetzt darauf an, ist sie Bundesbeamtin, oder Landesbeamtin, dann sind die Möglichkeiten u.u. auch begrenzt bzw. überschaubar.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2016 17:49
 otih
(@otih)
Schon was gesagt Registriert

Hi Kasper,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Da ein Wechselmodel zwar immer immer üblicher wird, kann es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erzwungen werden. Das heißt, dass Die KM Dich zum UmgangsPapa degradiert und Du - wenn Du nichts dagegen tust - es auch sein wirst.

Was kann ich denn dagegen tun? Gibt es nur die 2 Möglichkeiten:
a) den Kampf zu entfachen, damit die Kinder bei mir bleiben
oder
b) mich mit der KM zu einigen
oder gibt es auch eine rechtliche Grundlage, dass ich mehr Betreue als es die KM will (also 50/50 so wie es jetzt ist)?

Danke und Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2016 18:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus otih!

derzeit ist es ja so, dass wir die Kinder weitestgehend zu gleichen Teilen erziehen. Das funktioniert sehr gut und ich wünsche mir, dass es auch immer so bleibt.

Betreut ihr die Kinder auch nahezu zu gleichen Teilen?
Wenn dem so ist, wäre es vor allem im Sinne der Kinder, dieses Model aufrecht zu erhalten, sollte es irgendwann zu einer Trennung kommen.
Um dieses Model zukünftig im Falle einer Trennung zu ermöglichen, müssten vlt. sogar beide Elternteile in den sauren Apfel beissen (Du als KV hast prinzipiell die schlechteren Karten hier in D)...wie gesagt, es wäre im Sinne Eurer Kinder.

Unabhängig davon macht es in meinen Augen mehr Sinn, beidseitig an einer "Nicht-Trennung" zu arbeiten (oder zu erhalten)  als sich über worst-case-Szenarien den Kopf zu zerbrechen... 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2016 18:22
(@psoidonuem)
Registriert

Du musst zuallererst mal aus dieser Denke raus, dass die es ein gottgegebenes Recht der Mutter ist, die Kinder zu haben oder mitzunehmen. Vorher verstehst Du die Ratschläge gar nicht. Du wirst jetzt zusehen, dass Du die Kinder zu 51% oder mehr betreust und das dokumentieren.

Und wenn dann der Tag kommen sollte, den Du befürchtest sagst Du bye bye, aber die Kinder bleiben hier, zur Not mit EA. Denn bei 500km gibt es auch kein Wechselmodell. Da gibt es nur ent oder weder. Wenn sie nur 5km wegzieht, kannst Du dann ohne Weiteres ein WM durchzudrücken versuchen.

Wie alt sind diese Kinder denn? Die habe ja auch einen eigenen Kopf und wollen in aller Regel gar nicht ausziehen, egal mit wem und wohin.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2016 11:38
 otih
(@otih)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

ich bedanke mich für die sehr konstruktiven Beiträge und den Aufruf zum Mut, dass die Kinder nicht unbedingt mit/zur KM gehen müssen!

Alles was ich will ist - wie auch immer sich die Dinge entwickeln mögen - , dass die Kids zusammen sind und ihre Eltern zu möglichst gleichen Teilen um sich haben. Das praktizieren wir ja jetzt so und wenn ich mich Mitte nächsten Jahres für eine dauerhafte reduzierte Stelle entscheide, hoffe ich, dass es auch immer so bleiben wird. Allerdings muss ich es mir leisen können. Fakt ist ist: eine reduzierte Stelle und voller Unterhalt geht nicht. Darunter würde auch neben der finanziellen Situation sicherlich die Beziehungen leiden.

Eure Beiträge haben mich zum denken angeregt.Wie findet Ihr im Fall der Fälle folgende Vorschläge:
Wenn es zu einer Trennung kommt und ich die Entscheidung getroffen habe dauerhaft reduziert zu arbeiten, schlage ich der KM vor, das Sorgerecht für eine unserer beiden Kids bekommen. Ich habe ja reduziert und alle Voraussetzungen dafür geschaffen um eine ausreichende Betreuung zu gewährleisen. Ich wäre auch bereit meinen langjährigen Job aufzugeben und an einem anderen Ort eine andere reduzierte Tätigkeit aufzunehmen. Hauptsache die Kids bleiben zusammen und haben beide Eltern um sich. Bei dem "Teilen" des Sorgerechts, soll dies nur formal geschehen. Praktisch sollen die Kids, wie jetzt auch, unter der Woche möglichst gleichmäßig und zusammen durch Ihre Elternteile betreut werden.

Sind das Vorschläge die einer Löwen-Mutter extrem aufstoßen oder sind diese eingehbar (mich würde auch besonders die Sicht der anderen MÜtter hier im Forum interessieren)? Und welche Chancen hätte ich als "Stillhalter" (ich möchte ja, das alles so bleibt wie es ist, im alten Umfeld) diese durchzusetzen?

Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2016 16:41




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus otih!
Ich fürchte, Du bringst was durcheinander: Sorge- und Umgangsrecht.
Im Eingangsbeitrag sprachst Du von "Deiner Frau", daraus entnehme ich, dass Ihr verheiratet seid und die Kinder dieser Ehe entstammen ... somit habt Ihr gemeinsames Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht (gSR und ABR).
DAs Umgangsrecht ist davon losgelöst zu betrachten und ist eine ganz andere Sache, insbesondere ein Recht Eurer Kinder und des Elternteiles, bei dem die Kids nicht den Lebensmittelpunkt haben...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2016 17:01
 otih
(@otih)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco,

Du hast Recht! Die verschiedenen Rechte in Ihrer genauen Definition sind mir nicht klar. Ich bin mir unsicher, welches Recht regelt, welcher der berteuende Elternteil und welcher der bapflichtige Elternteil wird.

Vielleicht kann man meinen Vorschlag so abändern, dass irgendwo festgelegt wird, dass ich für eins meiner Kids barpflichtiger Elternteil werde und meine Frau genauso? Sind die Chancen realistisch und praktikabel oder eher keine gute Idee?
Ich hoffe Du verstehst was ich meine...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2016 17:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, dann seid ihr noch nicht getrennt und Du willst Deine Arbeitszeit verringern, was im Falle der TRennung natürlich auch ein geringeres Einkommen als bei Vollzeit zur Folge hat.

Egal wie die Trennung verläuft, solange Du den Mindestunterhalt für beide Kinder zahlen kannst (der steigt mit dem Alter der Kinder), bist Du nicht verpflichtet mehr zu arbeiten. Vollzeit und ggf. Nebenjob können nur gefordert werden, wenn der Mindestunterhalt nicht erwirtschaftet wird. (<a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/verschaerfte-einkommenspruefung/index.php>siehe" hier</a>)

Ansonsten geht es um den Lebensmittelpunkt der Kinder (wo wohnen sie und halten sich die meiste Zeit auf) und die Gestaltung des Umgangs. Umgang ist unabhängig vom GSR und auch vom ABR wie Marco schon geschreiben hat.

Solange es keine reines Wechselmodell ist, kann im Prinzip nahezu der volle Unterhalt gefordert werden. Eine Aufrechnung des Unterhalts der Kinder gegen einander ist so einfach auch nicht möglich. Ein echtes Wechselmodell bedeutet auch nicht, dass jeder die Hälfte zahlt und es sich deshalb gegeneinander aufhebt, außerdem besteht bei "Löwenmama" immer die Chance, dass sie einfach kein Wechselmodell oder eine Trennung der Kinder akzeptiert und Fakten schafft.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2016 17:37
 otih
(@otih)
Schon was gesagt Registriert

Hi Susi,

danke für Deinen wertvollen Beitrag (und den wahrscheinlich auch aus Sicht einer Mama?)!

Reduzierte Stelle + 2 mal Unterhalt (auch Mindestunterhalt) könnte knapp werden. Aber es ist schon mal ein Lichtblick. Danke für Deinen Link!

...außerdem besteht bei "Löwenmama" immer die Chance, dass sie einfach kein Wechselmodell oder eine Trennung der Kinder akzeptiert und Fakten schafft.

Aber wie kann ich dem entgegen wirken? Bzw. befinde ich mich als "Stillhalter" nicht in einer besseren Position zum Nicht-Ausschließlich-Barpflichtigen zu werden? Ich meine, ich versuche ja möglichst die alten Bedingungen (ausgeglichenen Betreuung durch Reduzierung der Arbeitszeit, gewohntes Umfeld der Kinder) beizubehalten. Kann ich dann trotzdem bestraft werden (im finaziellen Sinne: reduziertes Gehalt + 2x Unterhalt), dass ich die Teilzeitbeschäftigung eingegangen bin? Ich hoffe Du verstehst mich nicht falsch, aber der Beitrag von AnnaSophie hat mich etwas verunsichert...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2016 18:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das einzige, was hilft ist, die Fakten jetzt zu schaffen und im Trennungsfall ein entsprechendes Umgangsmodell zu leben.
Kontinuität ist eine wesentliche Größe bei allen Umgangsentscheidungen, eine Änderung muss dann begründet werden.
Letzlich kann man zwar trotzdem nicht sagen wie es laufen wird, aber wie gesagt umso länger ein Modell gelebt wird umso sicherer ist.
Kritisch ist, wenn die KM wegziehen will, Geschwistertrennung ja oder nein, ASR? Alles das kommt dann ins Spiel und dann ist alles möglich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2016 12:24
(@psoidonuem)
Registriert

Hi Marco,

Du hast Recht! Die verschiedenen Rechte in Ihrer genauen Definition sind mir nicht klar. Ich bin mir unsicher, welches Recht regelt, welcher der berteuende Elternteil und welcher der bapflichtige Elternteil wird.

Vielleicht kann man meinen Vorschlag so abändern, dass irgendwo festgelegt wird, dass ich für eins meiner Kids barpflichtiger Elternteil werde und meine Frau genauso? Sind die Chancen realistisch und praktikabel oder eher keine gute Idee?
Ich hoffe Du verstehst was ich meine...

Das ist nirgends geregelt. Wo die Kinder leben entscheidet ihr wie vernünftige Erwachsene oder es entscheidet ein Richter anhand seiner Tagesform (und den vorliegenden Fakten, zB wer hat die Kinder dnen bislang mehrheitlich betreut). Das Gleiche gilt für den Unterhalt, wobei da eine relativ eindeutige rechtsprechung für so ziemlich jede Konstellation vorhanden ist.

Also ein Schritt nach dem anderen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2016 11:16
 otih
(@otih)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

danke an alle Beteiligten für Eure Tipps und Einschätzungen!

Nach dem jetzigen Stand werde ich das Risiko "Teilzeitbeschäftigung" eingehen. Ich spekuliere einfach darauf, dass also so gut weiter läuft wie bisher und ich im Trennungsfalle (Worst Case) durch meinen Einsatz gute Karten habe mir nicht die Zügel  aus der Hand nehmen zu lassen (Frau geht mit den Kindern und degardiert mich zum Zahlemann)! Besonderen Dank an die Teilnehmer, die mir den Mut gemacht haben und der Meinung sind, dass es nicht automatisch so ist, dass die KM im Trennungsfalle Narrenfreiheit bezgl. der Kids hat.

Allen ein schönes Wochenende!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2016 14:44