Bei KU anrechenbare...
 
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Bei KU anrechenbare Leistungen? Welche Rechtsgrundlage?

 
(@daidalos)
Schon was gesagt Registriert

servus,
es wurde schon mal erwähnt, dass, im falle eines einverständnisses der mutter, (sach-)leistungen vom ku abgezogen werden können. dies wird doch bestimmt in einem § geregelt. kann mir den jemand nennen damit ich mich diesbezüglich etwas schlauer machen kann?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 17:09
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Den meinst du:

Art der Unterhaltsgewährung

(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 17:35
(@daidalos)
Schon was gesagt Registriert

das klingt ganz gut. danke vielmals!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 18:37