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servus,
es wurde schon mal erwähnt, dass, im falle eines einverständnisses der mutter, (sach-)leistungen vom ku abgezogen werden können. dies wird doch bestimmt in einem § geregelt. kann mir den jemand nennen damit ich mich diesbezüglich etwas schlauer machen kann?
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 17:09
Den meinst du:
Art der Unterhaltsgewährung
(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
Geschrieben : 31.05.2007 17:35
das klingt ganz gut. danke vielmals!
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 18:37