Begrenzung der Unte...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Begrenzung der Unterhaltstitulierung

 
(@gluecklicher_papa)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Forenmitglieder,

ich stehe derzeit davor, den Unterhalt zu titulieren und wollte den Titel natürlich bis zu dem 18. Lebensjahr begrenzen lassen. Das Jugendamt hat sich geweigert, die Begrenzung aufzunehmen, unter Verweis auf das Urteil des OLG Hamm von 2008.

Meine Anwältin sagte mir, dass sie trotz des Urteils ganz regelmäßig bis zur Volljährigkeit begrenzte Titel hätte, kennt aber keine neueren Urteile hierzu.

Weiß jemand von Euch vielleicht weiter?

Viele Grüße,
GP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2018 14:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Das JA ist prinzipiell verpflichtet, Deine gerechtfertigten Änderungswünsche im Titel aufzunehmen.
Tut es das nicht, gehst zum Notar Deines Vertrauens und lässt gegen ca. 20 EUR Gebühr dort titulieren (Inhalt kannst ja vom Dokument JA übernehmen).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 14:12
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Jugendamt hat sich geweigert, die Begrenzung aufzunehmen, unter Verweis auf das Urteil des OLG Hamm von 2008.

Mach dir mal den Spaß und lass die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes befristete Unterhaltsverpflichtungserklärung gemäß § 67 BeurkG beim nächstgelegenen oder irgendeinem anderen Amtsgericht beurkunden.

Das Gesetz garantiert dir bei Notaren und Amtsgerichten Gebührenfreiheit.

(3) Beurkundungen nach § 67 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes und die Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland sind gebührenfrei.

Notare dürfen nur geringe Auslagen in Rechnung stellen (liegt wohl locker unter 10 €). Gerichte berechnen gar nichts.

Macht sich prima, eine befristete Urkunde mit "Stempel" eines Amtsgerichts.  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 17:09