Befristung nachehel...
 
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Befristung nachehelicher Unterhalt bei 2 1/2 Jahren Ehedauer

 
(@max076)
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Hallo,

geschieden in 01/2008, Ehe von 03/2005 bis Zustellung Scheidungsantrag 6/2007

Zahle auf privater Einigung Unterhalt an EX und Kind.

Kind wurde im Mai dieses Jahres 3 Jahre alt. Geht seit Mai in Kindergaten. Ex hat 400 Euro Job. Sie wohnt seit Jahren im elternlichen Haus, also keine mtl. Belastungen wie Miete, etc.

Ich habe zugesagt in jedem Fall bis Ende 2008 den jetzigen Betrag an meine Ex zu zahlen. Danach möchte ich eine schrittweise Reduzierung.

Sie geht davon aus, daß es auf Jahre noch so gehen wird, ohne eine Minderung.

Es wird wohl ein Streitpunkt werden, da ich ab 2009 aufgrund des neuen U-Rechtes weniger zahlen will.

Ich bin ja nicht derjgenige, der ab 2009 einfach nichts mehr zahlen will, aber eine langsame schrittweise Reduzierung des Unterhaltes möchte ich schon.

Kann jemand sagen, wie es wegen dem neuen U-Recht ab 2008 mit einer Befristung ausssehen würde, falls der gerichtliche Weg gegangen würde ? Vor allem da die Tochter nun 3 Jahre ist und sie sich derzeit um eine Halbtagsstelle bemüht.

Wie wären meine Chancen, insbesondere wegen der kurzen Ehedauer ?

Danke, Gruß Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2008 10:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen max076,

ich schätze mal den ersten Ansatz sollte man hier suchen:

Zahle auf privater Einigung Unterhalt an EX und Kind.

Was für eine Einigung ist es denn? Falls schriftlich so stelle sie doch mal anonymisiert hier ein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2008 11:40
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

es ist ein "stück papier", auf dem wir beide regeln, was ich zahle, 650 Euro, befristet in der höhe bis Ende 2008. Und das es der maximal höchstbetrag ist,  den ich zahlen werde.

Meine Fragen gehen eher in die Richtung, die ich beschrieben habe: Gesetzeslage und ob sie mir zugute kommt ? Befristung bei einer möglichen Auseinandersetzung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2008 11:43
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

bei dir/euch ist schonmal 1 weiterer Punkt, nämlich kurze Ehedauer.
Abgesehen vom neuen UG.
Wegen BU müßtest EX nachweisen, falls du es gerichtlich klären möchtest,
daß sie das Kind nicht, von Dritten, zu betreuen wäre.  Opa, Oma gelten da nicht (siehe OLG Leitlinie).
Das kostenlose wohnen, bei den Eltern, wird auch nicht berücksichtigt.
Ich weiß ja nicht was du verdienst, aber 650 Mücken EU sind schon ganz schön hoch.

Kannst du denn mit der KM reden ? Wie klappt denn der Umgang ? Wie weit wohnt ihr entfernt ?
Könntest du das Kind öfters nehmen ?

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2008 12:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich hoffe, bei der Vereinbarung wurden eindeutig zwei Zahlen reingeschrieben - a) KU und b) EU. Wenn nicht hole es nach. Du kannst es auch begründen wegen Vorlage beim Finanzamt, da EU steuerlich absetzbar ist, KU dagegen nicht. Sinnvoll sind sowieso zwei getrennte Vereinbarungen, dann gibt es keine Verquickungen.

Du hast einige Pluspunkte für Deine Absichten:
- kurze Ehedauer und Ex arbeitet bereits
- Kind ist 3 Jahre und geht in die Kita (horch mal ob da sogar eine Ganztagsbetreuung möglich wäre)
- kein Vergleich, Urteil oder Titel
- Ex will sogar Halbtagsstelle in nächster Zeit
- UH wurde befristet bis Ende 2008

Im Moment halte einfach still und lass die Zeit für Dich arbeiten. Je selbstständiger sich Ex entwickelt um so schwieriger wird es für sie, sich als bedürftig hinzustellen.
Eheliche Nachteile sind wohl nicht entstanden. Vor allem hieraus entwickeln sich Unterhaltsansprüche, welche zeitlich bis zum Lebensende anhalten können. Einer Minderung und/bzw Befristung des EU ab 2009 steht aus meiner Sicht nichts entgegen.
Alles in allem solltest Du sehr gute Chancen haben, konzentriere Dich lieber mehr auf einen guten und umfangreichen Umgang mit Deiner Tochter, da wird es event. mehr Probleme geben wenn der EU auf den Verhandlungstisch kommt. Aber lass Dir auch gesagt sein: der Teufel steckt im Detail.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2008 12:29
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

nochmal ich....
Also, daß mit der kurzen Ehedauer gilt für den Aufstockungsunterhalt.
BU(Betreuungsunterhalt) könnte trotzdem verlangt werden, auch wenn das Kind über 3 Jahre ist.
Hier Auszug vom OLG-Frankfurt 17.1.

Die nach Vollendung des 3. Lebensjahres grundsätzlich einsetzende
Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist hinsichtlich Art und
Umfang an den Belangen des Kindes auszurichten.
Stehen solche Belange einer Fremdbetreuung generell entgegen oder besteht
eine kindgerechte Betreuungsmöglichkeit nicht, hat das Prinzip der
Eigenverantwortung des betreuenden Elternteils für seinen Unterhalt
zurückzustehen.
Dieser Maßstab bestimmt auch die Verpflichtung zur Aufnahme einer Teilzeitoder
Vollzeittätigkeit. Bis zur Beendigung der Grundschulzeit kann eine
Vollzeiterwerbstätigkeit in der Regel nicht erwartet werden.
Vgl. hierzu die Gesetzesbegründung, FamRZ 2007, 1947, 2. Spalte:
„ . . . Die Neuregelung verlangt (also) keineswegs einen abrupten,
übergangslosen Wechsel von der elterlichen Betreuung zu
Vollzeiterwerbstätigkeit. Im Interesse des Kindeswohls wird vielmehr auch
künftig ein gestufter, an den Kriterien von § 1570 Abs. 1 BGB-Entwurf
orientierter Übergang möglich sein.“
Private Betreuung, z.B. durch Bekannte und Angehörige, muss grundsätzlich
nicht in Anspruch genommen werden.
Die Darlegungs- und Beweislast, keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit
gefunden zu haben, hat grundsätzlich der Unterhaltsbegehrende, der sich
darauf beruft. Es genügt jedoch zunächst der Vortrag, z.B. in der Gemeinde
nachgefragt und eine Absage erhalten zu haben. Erst auf substanziiertes
Bestreiten der in Anspruch genommenen Gegenpartei besteht ergänzende
Vortragspflicht.
Maßgeblich für die Dauer der Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nach
§ 1570 Abs. 2 BGB ist das Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte
Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kindesbetreuung.
Dabei ist auch das Alter des betreuenden Ehegatten zu berücksichtigen.
Maßgeblich für die Beurteilung ist auch die Zahl der zu betreuenden Kinder.

Das mit dem Füße stillhalten, und nix machen, würde ich nicht unbedingt ....
Plötzlich hat sich Exelchen dran "gewöhnt", und auf dieser Basis könnte mann weiterzahlen.
Ich würde ein Briefchen an EXelchen schrieben, und jetzt schon die stufenweise Herabsetzung initiieren. (Einschreiben mit Rückschein).
Bis zum Jahresende, würde ich auf keinen Fall, warten.

Wie gesagt wurde: Risiko ist, daß EXelchen dies als Grund nimmt, und den Umgang einschränkt/Boykottiert.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2008 13:15
(@max076)
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... danke für die interessanten Hinweise...

Meine Angst ist etwas, daß ein Richter mir zwar in einer Befristung recht gibt, aber sagt, daß ich von Anfang an zu wenig gezahlt habe.

Die 650 € liegen gutes Stück unter dem, was ich hätte zahlen müssen, sollen.

Gilt das "stück Papier", wo wir beide unterschrieben haben, später auch vor Gericht, daß ein Richter nicht sagen kann, das zählt nicht, der armen Ex hätten mehr zugestanden ?

Der Wortlaut der Vereinbarung:

------------------------------------------------------
1.
Der Unterhaltsbetrag beträgt zukünftig maximal 650 €.

2.
Der monatliche Unterhalt beinhaltet den Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt.

3.
Der Unterhalt für 2008 beträgt 650 €.
Er setzt sich zusammen aus derzeit 448 € Ehegattenunterhalt sowie 202 € Kindesunterhalt.

4.
Der Unterhalt in Höhe von derzeit 650 € wird jeweils am 15. eines jeden Monats überwiesen, erstmals am 15.01.2008; letztmalig am 15.12.2008.

5.
Ende 2008 wird der Unterhaltsbetrag für das Jahr 2009 festgelegt. Ziel soll ein geringerer Betrag als in 2008 sein.
------------------------------------------

Gruß
Max

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2008 09:23
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Max,

solange EXelchen nix -gesondert- gefordert hat, dann ist es OK !
Ansonsten würde eine Nachzahlung, bei einer EU-Verhandlung, möglich sein, ABER erst ab Datum der Forderung.
Besser/Sicherer wäre natürlich eine notarielle Vereinbarung, als ein "Stück Papier".

Du solltest auch bedenken, daß du KU und EU trennen mußt. Auch bei Überweisungen. Zu deiner Sicherheit.
Grundsätzlcih finde ich diese Verinbarung gar nicht mal sooo schlecht.
Ich würde -jetzt schonmal- was aufsetzen, in der eine stufenweise Herabsetzung des EU/BU drin ist. Mit dem Ziel NULL, vlt. Ende 2009.
Wie reagiert denn im allgemeine deine EX, auf Gespräche dieser Art ?

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 10:57
 elwu
(@elwu)

Meine Angst ist etwas, daß ein Richter mir zwar in einer Befristung recht gibt, aber sagt, daß ich von Anfang an zu wenig gezahlt habe.

Hallo,

du hast nicht zu wenig gezahlt sondern das, auf dass ihr *beide* euch geeinigt haben. Ob bei einer richterlichen Unterhaltsberechnung mehr herausgekommen wäre ist eine wenig weiterführende konjunktivistische Betrachtung 😉

Ich rate dir auch zum Füße stillhalten. In der Vereinbarung steht doch drin, wann und in welche Richtung es weitergeht mit den Verhandlungen. Solange deine Ex nicht vorher antanzt, solltest du also irgendwann im November die Sache ansprechen. Vorher besteht dafür keine Veranlassung.

Ach ja, eine ausdrückliche Trennung des Unterhalts in BU und KU bei den Überweisungen ist nicht erforderlich, da die Vereinbarung ja eindeutig sagt, welche TGeilbeträge wofür sind.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 11:05
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Ach ja, eine ausdrückliche Trennung des Unterhalts in BU und KU bei den Überweisungen ist nicht erforderlich, da die Vereinbarung ja eindeutig sagt, welche TGeilbeträge wofür sind.

...und für´s FA ?

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 11:13




(@max076)
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Hallo Babbedeckel, hallo die anderen,

die Ex reagiert sensibel auf die Gespräche, und die U-Vereinbarung, weil sie weiß, daß die Gesetzeslage gegen sie läuft.

Sie geht davon aus und sagt es auch selbstbewußt, daß es "auf Jahre" noch mit meinen Zahlungen weiter geht. "Je nach dem, wie es mit der Jobsuche voran geht bei ihr, würde halt meine Zahlungen davon abhängen. Mein Hinweis, daß der Gesetzgeber nicht vorsieht, daß der U an das Tempo der Jobsuche gekoppelt hat, versteht sie nicht...

Als Druckmittel - und wegen der immer noch vorhandenen Verletztheit - denkt sie, ich muss das genau so sehen.

Daneben baut sie auch Druck auf, weil sie sagt, ich würde doch nicht wollen, daß sie mit der Tochter in eine Sozialwohnung gehen muss oder unter die Brücke.

In der Tat denke ich natürlich sehr wohl an das Wohl meiner Tochter. Und indirekt natürlich an das Wohl meiner Ex, da es ja nur der Tochter gut geht, wenn es der Mama auch einigermaßen geht. Aber so leid es mir tut, ich stämme jeden Monat aus dem "Nichts" 650 Euro, das kann nicht auf Jahre so gehen.

Dann muss sie halt Sozialleistungen in Anspruch nehmen und auf die Arge gehen. Die Ex betont dann, daß die Behörden, Arge, etc., dann auf mich zukommen würden, da ich weniger zahle als ich muss, die würden sich dann das nehmen, was sie an die Ex zahlen. Im Notfall, im Fall wenn von mir nichts mehr käme, wäre sie aber nicht "auf der Straße", da sie durchaus zuhause wohnen könnte. 

Der Hinweis, daß bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung das DATUM der Forderung zählt, beruhigt mich etwas. Ist denn aber der Richter nicht an die private Vereinbarung gebunden. Wenn dort doch steht, daß ich "maximal einen Höchstbetrag von 650 € zahle", dann gilt das doch oder ?

Meine Erfahrung ist auch, daß ich weiter komme, wenn ich ihr signalisiere, daß wir gemeinsam miteinander reden müssen, auch wegen der gemeinsamen Tochter.

Sie hat Angst , das weiß ich, vor den RA-Kosten, daher denke ich vermeidet sie wo es geht den Weg zum Anwalt. Sie wird in mir auch immer einen Gesprächspartner haben, wenn sie kooperativ ist. Habe auch einen Plan B, der ich ihr evt. vorschlage, daß ich auf jedes Rechtsmittel verzichte, wenn sie mit mir einen Stufenplan unterschreibt, in dem bis sagen wir mal 2010 Schluss ist (außer KU). Ich zahle dafür zwar länger, vermeide aber eine möglicherweise nachteilige Gerichtsverhandlung für mich. Sie hat den Vorteil, daß nicht früher Schluß ist und as Gesetz greift und sie länger Zahlungen von mir erhält. Mal schauen, ist noch nicht zu Ende gedacht........So ein Stufenplan muss auch rechtlich Bestand haben.

Max

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2008 11:53
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Max,

normal ist, daß die EX, wenn´s um "ihr" Geld geht, sehr sensibel reagiert  😉
Fakt ist, wenn sie ALGII - Empfänger werden würde, könnte es durchaus sein, daß du mit ins Boot geholt wirst.

Ein sehr beliebter Satz "hier" ist...Vor dem Richter und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand

Gut ist schonmal, daß die EX nicht die komplette Helferschar beigeholt hat...RAtte, geschiedene Freundinnen etc.

Wie wär´s denn, wenn Ihr Ende des Jahres, evtl. ein Mediator aktiviert ?
Natürlich wäre es gut, wenn du mit deinem Stufenplan durchkämst ! Du mußt damit leben können.

Das Kriegsbeil würde ich nicht ausgraben, solange sie dies auch nicht tut ! ...spart Zeit und Kosten !
Allerdings würde ich mich über ALLE Eventualitäten schlau machen.

Ich gehe davon aus, daß du deine Frau verlassen hast. Somit ist sie verletzt ... klar ....
Kümmere dich um Euer Kind, sooft es geht, und vlt. lernt ja die KM, in ihrer Freizeit, einen Neuen kennen  😉
Dann könnte alles entspannter werden  😉
Gib ihr ein bißchen Zeit, und sei "lieb" zu Deiner EX, und mache ihr klar, daß du immer für Euer Kind da bist.
Weißt du, viele EXen können dies nicht trennen ... Paar- und Elternebene.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 12:15
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

... Eigenlob stinkt, ich weiß, aber ich kann nachts ruhig schlafen, denn: ich mache alles für meine Tochter, jetzt und auf Lebenszeit, ich bin außerplanmäßig für sie und meine Ex da, Anruf genügt, rund um die Uhr. Ich interessiere mich für den Kindergarten, habe dort verhandelt, gehe mit meiner Ex zu Veranstaltungen, nehme die Tochter bei Verhinderung der Ex, auch mal 2 Wochenenden hintereinander, etc.

Das alles weiß die Ex auch.... langsam versteht sie auch, daß ich sie wirklich nichts übers Ohr hauen will, was auch schwierig ist, denn....sie ist RA-Fachangestellte 🙂 Ihre beste Freundin arbeitet beim Scheidungsanwalt 🙂 Noch Fragen  ? 🙂

Aber ernsthaft: es gelingt uns aber wie beschrieben recht gut, miteinander zu reden und in der Sache zu argumentieren. Wegen der Hemmungen zum Anwalt zu gehen (wegen Kosten) könnte ich vorstellen, daß ihr der Plan zur stufenweisen Reduzierung nach ca. 23 Unterredungen und 4-monatiger Bedenkzeit eher zusagen wird als eine Außeinandersetzung über die Anwälte 🙂

Max

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2008 12:22
 elwu
(@elwu)

...und für´s FA ?

Hallo,

fürs FA ist das relevant, was in der von beiden Parteien unterzeichneten Anlage U steht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 12:39
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo elwu,

meinst Du, dem FA muss ich die U-Vereinbarung vorlegen, wenn ich in den Folgejahren den U gelten machen will ?

Reicht nicht ein Kontoauszug als Beleg ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2008 13:50
 elwu
(@elwu)

meinst Du, dem FA muss ich die U-Vereinbarung vorlegen, wenn ich in den Folgejahren den U gelten machen will ?
Reicht nicht ein Kontoauszug als Beleg ?

Hallo,

die private Vereinbarung ist für das FA irrelevant, bei einem Gerichtsurteil wäre das anders. Relevant ist aber die Anlage U, in der beide Parteien per Unterschrift bestätigen, wie hoch der Unterhalt tatsächlich war. Von mir wollte das FA nie Kontoauszüge sehen. Nur die unterzeichnete Anlage U, und gut war es.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2008 14:00