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Befristung des EU für "Hausfrau", was ist besser Vergleich oder Urteil?

 
(@john007)
Rege dabei Registriert

Heirat Apr. 1995, Trennung Jan 2005, Kinder 6 und 11, Ex arbeitet seit 11 Jahren nicht mehr.

Um einen lebenslangen Ehegattenunterhalt (EU) zu vermeiden habe ich bisher einen Vergleich angestrebt. Wir haben uns noch nicht an der Höhe des EU+KU (um die 1700,-) und der Befristungsdauer geeinigt. Ich biete ihr 4 Jahre an, ihre RAin will noch 2 weitere Jahre als Schonfrist,  falls Sie nach 4 Jahre immer noch keine Arbeit gefunden hat. Außerdem biete ich ihr an ihren evtl. Zuverdienst bis zu 1300, - nicht anzurechnen - in der Hoffnung, dass sie mal daran denkt arbeiten zu gehen - Allerdings habe ich den Eindruck, dass sie überhaupt nicht mehr arbeiten will.

1. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine Einigung mit Befristung des Ehegattenunterhaltes genausogut für mich ist, wie eine Befristung durch den Richter. Ist das so oder gibt es Unterschiede?

2. Angenommen ich würde nach 1 - 2 Jahren eine andere Stelle annehmen, die schlechter bezahlt wird. Wäre dann in diesem Fall die Einigung mit Befristung evtl. sogar von Nachteil für mich, da ich dann dennoch den fixen Betrag weiterzahlen müßte?

3. Sehe ich das richtig, dass wenn der Richter entscheidet, egal ob mit oder ohne Befristung, ich in solchem Fall (also eine weniger bezahlte Stelle nach 1- 2 Jahren) mit einer Abänderungsklage die Unterhaltshöhe anpassen könnte? Im Falle eines Vergleiches mit Befristung die Abänderungsklage jedoch nicht möglich wäre?

4. Kann Sie nach Ablauf der Befristung erneut Ehegattenunterhalt einklagen?
a) beim Vergleich mit Befristung
b) bei Befristung durch den Richter

5. Sie hat nun bereits seit 11 Jahren nicht mehr gearbeitet. Wenn Sie jetzt noch weitere 4 Jahre nicht arbeitet, war sie 15 Jahre nicht mehr berufstätig, wer weiß ob sie nach 15 Jahren überhaupt noch etwas bekommt (Altenpflegerin) Die Trennung war ja bereits Jan 2005. Sie erhält also bereits in Kürze 4 Jahre lang Trennungsunterhalt.
=> Welche Chancen gibt es dass der Richter sie jetzt bereits oder in 1-2 Jahren zum Arbeiten schicken würde?
Inwieweit kann ich auf das neue Recht zählen?

6. Soll ich eine Klausel einbauen, das sie nach Ablauf der Befristung (beim Vergleich mit Befristung) auf Ehegattenunterhalt verzichtet? Kann Sie überhaupt auf einen BU verzichten?

7. Ist unterm Strich für mich ein Vergleich oder ein Urteil sinnvoller?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2008 21:21
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi John,

ich wiederhole mich nur ungern, tu's aber trotzdem:

Und 13 beim jüngsten ist bei Dir ja gleichzeitig die Volljährigkeit des grossen, also dieser Zeitpunkt drängt sich ja geradezu auf. Also kannst Du davon ausgehen, dass Du so etwa 7 Jahre nach "Teilzeit-Erwerbsobliegenheit" EU zahen musst.

Ihr habt jetzt die Wahl, das mit dem üblichen Hick-Hack zu machen, alle 2 Jahre Auskunft erteilen, mögliche Lebenspartner im Schrank verstecken, dem anderen nachzuspionieren nach Zusatzjobs oder kostensenkenden Fahrgemeinschaften, man liest das ja hier täglich.

Oder ihr macht einen Deal, einigt Euch auf einen Festbetrag bis zu einem definierten Zeitpunkt, und lasst Euch dann gegenseitig in Frieden. Und für so einen Deal ist die Hausnummer, die ich genannt habe (770 Euro für 7 Jahre, mit Anlage U) wohl nicht so ganz daneben. Das ist vielleicht etwas weniger, als sie "rausholen" kann, aber dafür fragt sie niemand mehr, wieviel sie arbeitet oder mit wem sie zusammenlebt. Und das erhöht dann auch Deine Chancen, dass sie nach Ablauf dieser 7 Jahre auf eigenen Füssen steht.

Ich hatte Dir also gesagt, 7 Jahre, ein Jahr später sagte RAtte 4+2 = 6. Ich denke, das ist o.k., es geht aber vor allem um die Höhe (und eine spürbare fiktive Einkommenskomponente) und noch mehr um die steuerliche Absetzbarkeit.

Du sagst, 1300€ kann sie dazuverdienen. Wie grosszügig, aber auch wie naiv! Das heisst doch, dass Du nach Steuern um so mehr bezahlst, je mehr sie verdient! Nochmal: so ein Vergleich ist o.k, aber dazu gehört Anlage U OHNE NACHTEILSAUSGLEICH.  Und dann kann's Dir völlig wurscht sein, wieviel sie dazuverdient.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2008 23:40
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

http://www.vatersein.de/Forum-topic-13813.html

Morgen John
Ich stecke im gleichen Dilemma...absolut.
Eine Einigung war aufgrund der Gier der ....lampe  nicht möglich....
Die letzten Wochen wurde der Termin verschoben und noch 2,3 Briefchen ans AG geschickt.

Ich werde nun ein Urteil abwarten und vors OLG gehen falls nötig!

Nachteilsausgleich......bedenke....wenn du 1000 EU zahlst und sie 1300 dazuverdient kommt sie auf 2300 mal 12 =28000 im Jahr
Wer zahlt die ihre Steuernachzahlung?...Sie wird wohl kaum bereit sein dazu....

Apropo
Als Altenpfleger findest Du immer einen Job....und den Beruf kann man nicht verlernen....ich glaub kaum dass  :puzz: die alten Menschen technisch auf einem anderen Stand sind als vor 11 Jahren.
:puzz: :puzz:

Gruss
ZOE


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2008 12:12
(@john007)
Rege dabei Registriert

Meine größte Sorge ist, daß die Ex einfach nicht arbeiten gehen will, und ich fürchte nie von Ehegattenunterhaltzahlungen wegzukommen. Auch will ich mich beruflich verändern, fühle mich durch die Unterhaltsverpflichtungen jedoch in meinem Job gefangen, da ich woanders weniger verdienen würde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2008 10:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin John,

schaffst Du es, ein sorgenvolles Gesicht zu machen? Oder diese Sorge in Deine Stimme zu legen? Falls ja: Tut Dir nicht schon seit Jahren der Rücken so weh, dass eine Frühverrentung oder Umschulung nicht ausgeschlossen ist? 😉

Ich habe meine Ex jedenfalls zum Nachdenken gebracht, als ich ihr sagte, dass es keine Lebensqualität ist, wenn man jeden Monatsersten ängstlich auf den Kontoauszug warten und schauen muss, ob der andere überhaupt noch lebt, arbeitet und zahlungsfähig ist. Und irgendwann sei sie selbst über 50, und dann würde es tatsächlich schwer, fehlende Fremdzahlungen noch durch eigene Arbeit zu kompensieren; dann sei ein Alter am Existenzminimum vorprogrammiert...

Grüssles
Martin
(der das Thema EU "damals" durch eine kleine Einmalzahlung losgeworden ist)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2008 15:44
(@john007)
Rege dabei Registriert

@brille007
Martin, ehrlich gesagt...ich habe eine super bezahlten Job, der jedoch auch extrem stressig ist. Der Stress allein reichte schon dazu, daß ich Konzentrationstörungen, Schlafstörungen etc. halt einen Burn out hatte. War deswegen auch bei Arzt, kann man sogar nachweisen. Jetzt kommt aber auch noch der Stress, den mir die EX macht dazu. Lange geht das so nicht mehr weiter, wenn es mit  dem stress so weiter geht, werde ich eines Tages wegen burn.out arbeitsunfähig ob ich es will oder nicht und  den Job sowieso los....

ich sagte es der Ex auch schon so. Sie wunderte sich nur, ich glaube es ist ihr egal. Ich fürchte, sie wird erst dann arbeiten gehen, wenn sie keinen cent mehr woanders herkriegt. außerdem will sie mir "heimzahlen" , dass ich sie verlassen hab - und dazu ist ihr von meinem Geld zu leben so lange es nur irgenwie geht mehr als nur Recht.

ich weiss immer noch nicht, welche der optionen die beste für mich ist: Vergleich oder Urteil- gerade auch angesichts dessen, dass ich diesen wirklich sehr gutbezahlten Job nicht immer machen werde.

PS: Vielleicht sollte ich einen neuen Thread öffnen: WIe zwinge ich die Ex zum schuften?....(Die Ämter schaffen es ja auch.)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2008 17:52
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

John..mir gehts genauso...
Ich hatte den mit wohl stressigsten Job auf der Erdkugel und hab diesen drangegeben...aber schon kurz vor dem Aus...zum Glück..
Ich hätte diesen wohl auch nicht mehr machen können.
Mein Gesundheitszustand hat sich dramatisch verschlechtert auch aufgrund des Damoklesschwert der ...lampe
...Depressionen, Rücken.usw.
Das interessiert aber niemanden... auch  deine wirds nicht jucken.
Ich denke mir...lieber meinen Job solange wie möglich weitermachen....froh sein einen solch gut bezahlten job zu haben...

Ich hatte auch schon Ideen und Reisekataloge angeschaut.....es bringt aber im Endeffekt nicht viel....

Deine Ex zum artbeiten bringen??...das schafft keiner...nicht mal Frau Zypries und neue Gesetze...das sieht man doch......

Kopf hoch....irgendwann ist es vorbei..... :thumbup: :thumbup: :thumbup:


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 18:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist doch logisch:

Wenn man befürchten muss, dass der Ex bald nicht mehr arbeiten kann, muss man eben umso mehr Geld raus pressen, damit es auch für danach reicht!.

"Die Störe sterben aus? Dann lass uns schnell noch möglichst viel Kaviar essen, solange es noch welchen gibt!"

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 18:56
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo John,
mein Anwalt hat mir mal etwas über die Macht des Faktischen erzählt. Klar darfst du eigentlich deinen Job nicht reduzieren und läufst Gefahr das dir fiktives Einkommen angerechnet wird.

Was wenn du es trotzdem tust. Was wenn du ab sofort nur noch Teilzeit arbeitest. Aus gesundheitlichen Gründen geht es ja scheinbar gar nicht anders.

Vielleicht zieht sich das Ganze Scheidungsthema, warum auch immer, nochmal um ein halbes oder dreiviertel Jahr. Dann hast du bis zum Gerichtstermin schon eine Zeit X weniger verdient. Eventuell gerade soviel weniger das es für den KU noch reicht, für Ex aber nicht mehr.

würde ich mal drüber nachdenken

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 19:16