Hallo,
wie sind denn die Aussichten, dass der Ehegattenunterhalt nach Scheidung (den ich meiner noch-Frau zahlen müsste) zeitlich oder der Höhe nach begrenzt wird:
- Verheiratet seit 10 Jahren (1 Tochter mit 3,5 Jahren)
- Ich arbeite 37,5 Stunden meine Frau aktuell 20 Stunden
- Kind ist von 8-16 Uhr im Kindergarten
- geplant ist auch nach Scheidung ein Wechselmodell (evtl. 50/50)
- Frau kam vor 11 Jahres aus Polen nach Deutschland und hat schwarz als Reinigungskraft gearbeitet
- Mit der Heirat wurde ihr Aufenthalt legalisiert
- Wir haben ihr einen neuen Beruf (Physiotherapie) aufgesucht und das Arbeitsamt hat die Ausbildung sogar bezahlt
- Meine Frau hatte vor der Geburt unserer Tochter eine 20-Stunden-Stelle, die ich Ihr vermittelt habe.
- Auch die beiden Stellen nach der Mutterpause habe ich gefunden und die Bewerbung vorbereitet
- meine Frau konnte jeden Fortbildungskurs machen, den sie für Physiotherapie finden konnte
Ich habe mal gelesen, dass ein Ehegattenunterhalt dann befristet werden kann, wenn kein ehebedingter Nachteil besteht. Aber wie wird denn ein solcher Nachteil definiert ?
Meiner Meinung nach hat meine Frau durch die Ehe nur Vorteile gehabt. In Polen war ihr alter Beruf nach der politischen Wende nichts mehr Wert und sie hat nun eine Berufsausbildung, mit der sie auf dem Arbeitsmarkt auch durchaus gefragt ist.
Kann ich erwarten, dass meine Frau nach Scheidung ihre wöchentliche Arbeitszeit von 20 auf z.B. 30 Stunden ausweiten muss, da die Kinderbetreuung durch den Kindergarten und mich gewährleistet ist ?
Wenn ich für die Beantwortung noch Details braucht, so fragt bitte nach.
Ich danke schon im voraus,
Christian (koala1)
Hi koala1
Ich habe mal gelesen, dass ein Ehegattenunterhalt dann befristet werden kann, wenn kein ehebedingter Nachteil besteht. Aber wie wird denn ein solcher Nachteil definiert ?
Eine "definitive" Antwort gibt es nicht, nicht mal sichere Vermutungen. Alleine die Geburt eines gemeinsamen Kindes, was jetzt 3,5 Jahre alt ist, kann Grund genug sein, BU unbefristet zu fordern. Als Anspruch könnte die Differenz zw. derzeitigem Halb- und möglichen Vollzeitjob herhalten. Es kann auch ganz anders kommen.
Kann ich erwarten, dass meine Frau nach Scheidung ihre wöchentliche Arbeitszeit von 20 auf z.B. 30 Stunden ausweiten muss, da die Kinderbetreuung durch den Kindergarten und mich gewährleistet ist ?
Wenn ich für die Beantwortung noch Details braucht, so fragt bitte nach.
Nun - was sagt Deine Frau dazu? Wenn überhaupt, dann ist sie es, die hier antworten kann. Ich möchte damit sagen: redet miteinander und klärt das wie erwachsene Menschen, die sich mal geliebt haben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.