Beechnung KU - Kind...
 
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Beechnung KU - Kinder in Dt. Vater in der CH

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(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo,

kleiner Zwischenstand....

Heute haben wir die Nachricht erhalten, das der gegnerische RAe das Mandat niedergelegt hat.

Nachdem Gegenklage eingereicht wurde, gab es seitens der Gegenseite eine Antwort.
Diese enthielt Angaben wie - es gibt keine weiteren Kinder und eine Ehefrau, die Angaben zum Gehalt stimmen nicht, das JA habe mehrfach versucht den Titel zu vollstrecken, wenn es doch eine Ehefrau gibt, so hat diese garantiert Einkommen, die Prozesskostenhilfe solle nicht gewährt werden, Steuern wären nicht abzugsfähig usw..... alles unter dem Aspekt des "Nichtwissens". 

Was der genaue Grund für die Niederlegung des Mandates ist, ist nicht bekannt. Es ist am selben Tag niedergelegt worden, an dem eine Antwort auf sein Schreiben von der RAin meines Mannes raus ging.

Liebe Grüsse

Simi


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2014 17:46
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich schreibe Mal wieder ....

Bisherige Post's zu diesem Thema:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-27253.html

http://www.vatersein.de/Forum-topic-27519-start-msg314420.html#msg314420

und

http://www.vatersein.de/Forum-topic-27753.html

Es gibt neue Entwicklungen, die bei meinem Mann (und auch bei mir) ein wenig für Verwirrung sorgen.

Erst kam ein Schreiben, das der gegnerische RAe das Mandat niedergelegt hat (Montag).
Heute kam nun ein Schreiben vom Beistand des Jugendamtes (übers Gericht).
Hierin wird nunmehr behauptet, das garkein Vollstreckungsversuch der rückständigen Unterhaltszahlungen laufen würde, so die Auskunft des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., welches man gesprochen habe, bzw. einen MA von dort.

Und nun zitiere ich das Schreiben vom Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIfJuF e.V.) vom 22.06.2013:

... Namens und Vollmacht der Berechtigten beantragen wir, in Vertretung der Berechtigten tätig zu werden,
insbesondere den geforderten Unterhalt einzutreiben und die Zahlung in Empfang zu nehmen oder eine andere Person hierfür zu bestellen. ...

Zitat Ende.

Die Ex meines Mannes hat die Vollmacht, stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder, unterzeichnet (auch zu diesem Zeitpunkt), als sie das DIfJuF e.V. beauftragt haben.

Die RAin meines Mannes, die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem mein Man lebt (die haben das Schreiben vom Eidgenössischen Justiz - und Polizeidepartement erhalten) und wir selber verstehen das Ganze definitiv als Vollstreckungsversuch. "Betreibung" bei den Eidgenossen ist eine Vollstreckung.

Ferner wird noch zu Kenntnis gegeben, das die Beistandschaft für die Tochter endet, wegen Volljährigkeit.
Auch wird angemerkt, das mein Mann seit 2009 nicht auf Schreiben des JA/Beistandes antwortet. Welche Schreiben? Es kam nix, worauf man(n) hätte antworten können.

Vielleicht wisst ihr ja was hier gerade für ein Film läuft.

Liebe und leicht verwirrte Grüsse

Simi


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2014 21:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@simi, es ist nicht besonders sinnvoll, ständig neue Threads zum gleichen Thema anzufangen. Ich habe die letzten beiden jetzt mal zusammengeführt; bitte schreib auch darin weiter.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2014 21:50
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

@brille007 - ok. Mach ich. Danke.


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2014 21:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die RAin meines Mannes, die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem mein Man lebt (die haben das Schreiben vom Eidgenössischen Justiz - und Polizeidepartement erhalten) und wir selber verstehen das Ganze definitiv als Vollstreckungsversuch. "Betreibung" bei den Eidgenossen ist eine Vollstreckung.

Nein, das sehe ich nicht so.

Das Deutsche Wort "einzutreiben" ist nicht identisch mit der Schweizerischen "Betreibung".

Das Dijuf tritt wohl auch nicht mit den Vollmachten eines Schweizer Betreibungsbeamten auf, sondern bestenfalls als dessen Auftraggeber.
Ein Vollstreckungsversuch ist das aus meiner Sicht erst, wenn sich das Betreibungsamt meldet.

Das Dijuf hat keinerlei solche Befugnis.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2014 21:52
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

nur komisch, das die RAin meines Mannes es auch als versuch der Vollstreckung versteht. *mit den Schltern zuck*

Eine Änderung des bestehenden Titels muss es in jedem Fall geben, denn ist gibt ja noch zwei weitere Kinder, die in keiner Weise beim KU berücksichtigt sind.

Liebe Grüsse

Simi


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2014 22:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja nach deiner Darstellung müsste schon der Versuch aufzustehen um sich vorzunehmen, einen GV in Marsch zu setzen ein Vollstreckungsversuch sein.
Ist es aber nicht.

Es ist erst dann ein Vollstreckungsversuch, wenn der GV oder der Betreibungsbeamte klingelt und feststellt, dass nix da ist was er betreiben könnte.

Ich verstehe allerdings auch die Bedeutung dieser Frage nicht.
Aber sonst soll sich eben die RAin darum kümmern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2014 22:10
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Mein Mann wird das mit der RAin klären, vor allem wie es nun weiter geht.


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2014 22:13
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo 🙂

Heute will ich mal den aktuellen Stand schreiben und gleich noch eine Frage los werden.

Der KU-Fall meines Mannes zieht sich wie Kaugummi, aber das habe ich auch nicht anders erwartet.
Zwischenzeitlich konnte geklärt werden, das die Gerichtskostenhilfe teilweise anerkannt wird und die Gegenseite streitet ab, bzw. hat deutlich gemacht (inkl. JA),
das sie nie einen Versuch der Vollstreckung der Unterhaltsrückstände unternommen hätte. Insofern ist dieses Thema wohl erstmal erledigt.
Nun steht noch die Neuberechnung und Änderung des Titels aus.

Und nun komme ich auch schon zu meiner Frage. 😉
Mein Mann lebt ja in der Schweiz und zum 1.4.2015 ziehe ich mit unseren beiden Kindern nach. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus, gegenüber den anderen beiden Kindern aus erster Ehe und für uns? Wie schnell ich in der CH eine Teilzeitstelle finde, kann ich nicht sagen. Ich fange im Januar an mich zu bewerben. Momentan besteht ein Arbeitsvertrag in Deutschland und ich bin in Elternzeit (bis Sommer 2016, theorätisch).

Vielleicht kann mir hier ja Jemand ein bisschen was dazu sagen.

Vielen Dank. 🙂

Liebe Grüsse

Simi


Liebe Grüsse

Simi

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Themenstarter Geschrieben : 19.12.2014 12:45
(@psoidonuem)
Registriert

Im Ernst? Du ziehst in die Schweiz OHNE vorher einen Job zu haben und ohne dass - nach wie vor - Dein Mann die sämtlichen Unterhaltsberechtigten durchkriegen kann? Eigentlich hast Du anfangs einen ganz vernünftigen Eindruck gemacht.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 14:18




(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo psoidonuem,

meinst du es hilft mir, wenn du mich jetzt für total verrückt hälltst?

Ich werde vielleicht schneller als gedacht eine Stelle finden. Bin ja nicht auf den Kopf gefallen. Ich packe auch Kisten aus im Supermarkt, wenn es erstmal so sein soll. 😉

Finanziell geht es uns nicht schlechter, wenn ich jetzt rüber ziehe. Das haben wir schon durchgerechnet. Und ich bin sicher, das der Wohnort der Kinder, also der meines Mannes und meiner, bei der Berechnung auch eine Rolle spielt.

Liebe Grüsse

Simi


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2014 14:27
(@psoidonuem)
Registriert

Du reitest dauernd darauf herum, dass es ja jetzt vier Kinder statt zwei sind. Dafür können die ersten beiden Kinder aber nix.

Ich werde Dir mal sagen, was passieren wird.

Erstens der Richter erkennt diverse Abzugspositionen nicht an weil Dein Mann sonst Mangelfall wird. Und zwar soviel, dass das genau nicht passiert - und der Unterhalt gleich bleibt.

Zweitens, noch besser, Du ziehst zu ihm in die Schweiz. Dann kürzen wir doch einfach den Selbstbehalt, wegen der Synergieeffekte. Wenn das nicht reicht, tritt erstens in Kraft.

Ich sehe überhaupt keinen Anlass, die ersten Kinder Deine Kinder mitversorgen zu lassen. Das habt ihr euch eingebrockt, löffelt es aus. Ich hoffe, der Richter sieht das genauso.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 14:52
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Mal aus meiner Sicht als Schweizerin....

Hier ein Job zu finden ist leider nicht mehr ganz so einfach wie auch schon. Ohne Stellenzusage würde ich mir das gut überlegen.

Dann die Unterhaltsgeschichte... Mein Mann wurde mit dem Umzug in die Schweiz zu mir, der Unterhalt neu Berechnet und das JA in Deutschland war der Ansicht, er hätte nun Geld wie Heu.
Der Unterhalt wurde durch unseren Zusammenzug & dem Schweizer Gehalt deutlich höher. Eine Mangelfallberechnung aus der Schweiz halte ich für äusserst unwarscheinlich. Sollte er nicht den Mindestunterhalt für seine Kinder bezahlen können, werdet Ihr auf jeden Fall vom JA schön gerechnet.

Zudem fallen noch massiv mehr Kosten für den Umgang mit den Kindern an. Das haben wir aber alles gewusst, kalkuliert und sind es eingegangen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Umzug in die Schweiz euch zu weniger Unterhalt verhelfen soll, im Gegenteil. Und denkt dran, sobald du mit den Kindern in der Schweiz lebt, fallen auch für euch noch Krankenkassen kosten an. Das sind für dich locker mal um die chf 400.- und für jedes Kind nochmals so um die chf 80.- Auch kein Pappenstiel....

Wir arbeiten beide, mein Mann hat drei Kinder (ich keine) und es reicht uns gerade so zum Leben - Das in der Schweiz alles eifacher ist und man mehr Geld zum Leben hat halte ich aus eigener Erfahrung für nicht zutreffend.

Liebe Grüsse aus der Schweiz
engelherz


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 15:20
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo 🙂

Der Punkt ist einfach das wir als Familie nach Vorne schauen müssen und ich möchte mit meinem Mann und den Kindern nicht ewig getrennt leben.
Es ist mir auch klar, das wir nicht im Geld schwimmen werden, wenn ich mit den Kindern in die CH gehe. Bleibe ich in Deutschland, wird das aber auch nicht
anders aussehen. Doppelte Haushaltsführung kostet ja auch. Aber soll es ewig so weitergehen wie jetzt?
Ich hoffe sehr, das ich rasch eine Stelle finde. Wegen der Kosten der Krankenversicherung sind wir uns auch klar. Auch was Kosten für die Kinderbetreuung angeht.
Da wird mein Gehalt mehr oder weniger für drauf gehen, wenn ich eins habe. Das ist uns absolut klar. Ein Zuckerschlecken wird es gewiss nicht.

So lange ich selber auch kein Einkommen habe, mein Mann also ersteinmal für uns Alle aufkommen muss, kann auch nicht einfach hergegangen werden und vom Gericht gesagt werden, der Selbstbehalt sinkt. Er liegt ja ohnehin, bei der momentanen Situation, lediglich bei 1050 EUR/Monat. Und ja, hier kommt sicher gleich wieder der Aufschrei wie naiv ich doch bin.

Liebe Grüsse

Simi


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2014 15:38
(@psoidonuem)
Registriert

Das ist nicht naiv. Das ist schlicht falsch.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 15:49
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Was ist falsch?
Das ich keine Synergieefekte sehe, wenn ich selber 0 EUR/CHF in der Tasche habe?
Hat man als Familie keinen Selbstbehalt? Ist mir da was entgangen?


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2014 15:53
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Simi,

ich würde das nicht als grundsätzlich falsch beschreiben ...

Die fehlende Leistungsfähigkeit des zusammenlebenden Partners steht einer Absenkung des Selbstbehalts regelmäßig entgegen.

Zumindest theoretisch ... praktisch hat Psoidonuem mit seinen Hinweisen zu richterlichen Phantasien aber durchaus recht.

Z.B.: Du hast jetzt auch kein Geld (ist das so ?) und Ihr kommt klar, der doppelte Haushalt fällt weg, also habt Ihr Synergien ...

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 16:05
(@simi_974)
Rege dabei Registriert

Hallo United,

Es ist richtig, das ich momentan kein Einkommen erhalte. Derzeit bekomme ich für die Kinder Kindergeld und Betreuungsgeld.
Ich wohne derzeit im Haus von Freunden, denen ich zur Hand gehe und dadurch kaum Ausgaben für Miete ect. habe. Wenn ich in die CH gehe, erst einmal ohne Job, habe ich 0 EUR/CHF, die Wohnkosten usw. bei meinem Mann ändern sich nicht. Wir werden in der gleichen Wohnung bleiben, die er jetzt hat. Sie ist sehr günstig und ein Umzug würde erhebliche Mehrkosten bedeuten. Gehe ich in die CH, gehen die Kosten, die wir dann in Deutschland nicht mehr haben, für die  KV drauf. Also kommt es fast Null auf Null raus. Unser verfügbares Geld bleibt aber fast gleich (geringfügig weniger, wegen der KV).

Liebe Grüsse

Simi


Liebe Grüsse

Simi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2014 16:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat man als Familie keinen Selbstbehalt? Ist mir da was entgangen?

Nein. Dein Mann hat einen Selbstbehalt für sich. Alles was darüber liegt wird, sofern er Mangelfall ist, auf die Kinder verteilt. Sind die älteren Kinder über 6 Jahre alt, bekommen sie etwas mehr als eure. Du selbst gehst leer aus. Du wirst dann also vom Selbstbehalt Deines Mannes mit leben müssen. Wie das gehen soll, ist mir schleierhaft.

Dazu kommt, dass das Kindergeld der Kinder hier in D und das Betreuungsgeld doch auch noch weg fallen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 16:35
(@psoidonuem)
Registriert

Ds ist falsch:

kann auch nicht einfach hergegangen werden und vom Gericht gesagt werden, der Selbstbehalt sinkt.

Es kann einfach so hergegangen werden. Ich würde sogar behaupten, es passiert ständig.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2014 16:40




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