Moin Simi,
die Berechnung des KU erfolgt von unserer Seite aus, da es einen Titel gibt und dieser zu ändern ist.
So etwas habe ich mir irgendwie schon gedacht ...
Abgesehen von der Wechselkurs-Problematik hat die Gute viel zu freundlich (und ein wenig zu umfangreich) gerechnet ...
Zum Wechselkurs:
Die Berechnung wäre also: 0,637 * 2.360 EUR = 1.503,32 EUR.
Als Publikumsjoker möchte ich darauf hinweisen, dass Du mit dieser Rechnung den Wechselkurs vermutlich doppelt berücksichtigst ...
Analog Dakika:
Erstmal mit Schweizer Franken rechnen (inkl. Bereinigung, für Euro-Zahlbeträge nimmst Du den "echten" Wechselkurs EUR->SFR), dann den SFR-Betrag mit kaufkraftbereinigtem Faktor umrechnen.
Eurer Anwältin kannst Du letzten Endes Schreiben, was Du willst ...
... und es ist erstmal auch vollkommen egal, was für ein Bild sie von Deinem Mann hat.
Rechne erstmal selber durch (nach ihrem Schema).
... und dann rechnest Du nochmal, ohne diese Positionen abzuziehen (kommentiert mit üblichen Abweisungsgründen):
Lebensversicherung . . 39,52 Euro (seine Altersvorsorge ist nicht so wichtig wie die Deckung des Mindestbedarfs der Kinder)
Autokredit . . . . . 302,39 Euro (ist mit der Pauschale für berufsbedingten Aufwand abgegolten, kann verkauft werden und gegen Günstigeres getauscht)
Kredit Visa . . . . . 162,00 Euro (was können die Kinder dafür, dass KV über seine Verhältnisse lebt)
Inkasso . . . . . . 243,01 Euro (dito)
Und wenn das Ergebnis größer 2.118 EUR ist (SB 1.000 + 2 x 334 + 2 x 225), dann wird es eher schwer hinsichtlich einer Abänderung.
Was macht das älteste Kind, was macht die Mutter ?
Da es demnächst volljährig wird, ist es eventuell sinniger lediglich auf eine Abänderung dieses Titels abzuzielen.
Besten Gruß
United
Hallo United,
ich hoffe, das ich dich richtig verstanden habe und habe noch einmal versucht das Alles auszurechnen.
Einkommen 4621 chf (nach Abzug der Sozialleistungen und Unfallversicherung, die obligatorisch ist)
KV 251 chf ( 60 chf aktuell ermässigt und nicht mit in der Rechnung)
EKS 308.33 chf
= 4061.67 CHF
> 4061,67CHF *0,637 = 2587,28 CHF
> 2587,28CHF / 1.22 = 2120,72 EUR
abzüglich Selbstbehalt = 1070,72 EUR
Mit weiteren Abzügen (gem. Liste RAin):
RLV 48.78 CHF
Autofinanziereung 373.30 CHF
Inkasso 300 CHF
VISA 200 CHF
= 3139.59 CHF
> 3139.59 CHF * 0.673 = 2112.94 CHF
> 2112.94 CHF / 1.22 = 1731,92 EUR
(Durchschnitt des WK liegt wohl bei 1 EUR = 1.22 CHF (bzw ggf. 1.23 CHF)
Ich habe jetzt nicht so recht gewusst wie ich die Beruflichen Aufwendungen mit einrechne, daher erstmal aussen vor.
Ein PKW wird in jedem Fall benötigt. Mein Mann kommt sonst nicht an die Arbeit. Lt. telef. Info würde dadurch der Anteil wohl noch ansteigen.
Liebe Grüsse
Simi
Hallo United,
deine Fragen möchte ich noch beantworten...
Was Tochter und Mutter machen wissen wir nicht. Wir gehen momentan davon aus, das sie Abi macht. Die Mutter ist wahrscheinlich auf Jobsuche (wie schon seit Jahren) und geht vielleicht auf 450 EUR Basis arbeiten. Reine Vermutung. Ich denke aber, das sie nichts zum Barunterhalt beitragen kann, wenn die Grosse dann 18 wird.
Und ja, das hast du korrekt vermutet. Das Problem, das es hier auch noch gibt ist, das es einen Titel aus 2006 gibt und dieser nun 2013 versucht wurde zu betreiben. Gegenklage wird auch eingereicht (verwirken der Ansprüche).
Das Inkasso beruht noch auf alten Schulden aus der vorherigen Ehe.
Ich kann nur hoffen, das wenigstens ein Teil dessen (Aussenstände) irgendwie doch mit reingenommen werden (bereinigtes Nettoeinkommen).
Wenn mein Mann > 400 EUR/ Monat zahlen soll (und da ist nicht mal drin was für unsere Kinder anfällt), dann kann er nur in der CH noch versuchen Hilfe zu erhalten.
Auch muss er dann versuchen die Schuldentilgung anders zu regeln (Beträge runter setzen). Dann dauert das eben länger, bis es ausgeglichen ist. Aber Sch.... ist es.
Liebe Grüsse
Simi
Moin Simi,
Zum Wechselkurs:Als Publikumsjoker möchte ich darauf hinweisen, dass Du mit dieser Rechnung den Wechselkurs vermutlich doppelt berücksichtigst ...
Zugegebenermaßen hat sich das Publikum hier vom Fragesteller beeinflussen lassen ...
Aus den OECD-Zahlen von 2012 ergibt sich ein "fairer" Wechselkurs von: 1 SFR zu 0,5171 EUR (1,527973 / 0,790178 ).
Den Zwischenschritt EUR auf EUR umzurechnen, kann man sich so sparen ... im Ergebnis ist das aber nahezu identisch.
> 2587,28CHF / 1.22 = 2120,72 EUR
abzüglich Selbstbehalt = 1070,72 EUR
Der Notwendige Selbstbehalt beträgt 1.000 EUR (der SB von 1.050 EUR galt mal gegenüber der Mutter / Ex-Ehepartner, die Anwältin scheint nicht so ganz up-to-date zu sein).
Berufsbedingter Aufwand (so im OLG-Bezirk angewandt) sollte über die Pauschale aber durchgehen.
In jedem Falle wird eine gerichtliche Abänderung in Eurem Falle kein Selbstläufer.
Gruß
United
Hi United,
es ist echt sehr verwirrend/kompliziert.
Aber ich hab auch schon festgestellt, egal wann ich die Kaufkraftbereinigung mache (vor oder nach EUR Umrechung) liegen die Werte nicht allzuweit auseinander.
Wie meinst du das mit dem Selbstläufer? (Sorry, bin schon so gaga, da sich das jetzt irgendwie nicht blicke).
Liebe Grüsse
Simi
Er meint, dass es auf den ersten Blick nicht so scheint, als ob es offensichtliche Gründe für ein Gericht geben könnte, den Titel zu kassieren und was Geringeres festzulegen.
Was steht denn da überhaupt für eine Zahl drin, in dem Titel? Ich finde es nicht.
Hallo psoidonuem,
der Titel ist hier nicht abgebildet. In diesem sind aber nur 2 Kinder berücksichtigt. Pro Kind müsste er inzwischen 398 EUR zahlen.
Inzwischen sind es aber insgesamt 4 Kinder. Auch frage ich mich, welche Auswirkungen es dann hätte, wenn ich mit den Kindern in die CH nachziehe. WIe ist denn dann die Verteilung. Ich bekomme dann keine KG mehr, dafür mein Mann 230 CHF Kinderzulage/Kind. Davon müssen dann KV und Unfall Versicherung bezahlt werden. Mal abgesehen von der KV und UV für mich (habe vermutlich nicht sofort eine Arbeit). Dann geht das ganze Spiel wider los. Was legen sie denn dann für die Berechnung zu Grunde. Der Bedarf der Kinder in der CH ist ja nicht gleich dem in Dt. ....
Liebe Grüsse
Simi
Ich glaube nicht, dass sich der Aufriss wegen 21,- oder bestenfalls 42,- pro Kind lohnt. Auf die es überschlägig herausläuft.
Vor allem nicht beim gegebenen Zeithorizont, insbesondere für das 17-jährige Kind, dessen Titel ja in weniger als 12 Monaten auslaufen dürfte und dann wird doch sowieso neu gerechnet.
Wir haben das jetzt eingeleitet, da es ja auch um die rückständigen Forderungen geht. Der bestehende Titel wurde in diesem Jahr erstmals versucht zu vollstrecken. In dem Zusammenhang machen wir auch die neue Berechnung. Bis das mal auf den Verhandlungstisch kommt, ist die Tochter sicher 18 und mal sehen ob das dann auch gleich zum Tragen kommt.
Jedenfalls machst du mir jetzt keine grossen Hoffnungen, das es irgendwie eine Regeung geben wird, die die Lage etwas entspannt. (und ich habe das schon vermutet, das es wohl nicht wesendlich besser werden wird, wobei uns eine befreundete Rain sagte, das der Betrag noch immer viel zu hoch erscheint, da ich kein Einkommen habe (Elternzeit) und noch 2 Kinder da sind).
Liebe Grüsse
Simi
Ganz ehrlich, wenn ein Mann meint, sich zusätzlich zu seinen beiden existierenden Kindern eine Zweitfrau mit Kinderwunsch und abtickender biologischer Uhr und im zweiten Schritt zwei neue Kinder leisten zu müssen ... dann sollte er sich konsequenterweise nach einem Nebenjob umsehen anstatt sich in wenig aussichtsreiche juristische Kämpfe zu begeben.
Aber vielleicht wollte er das ja auch gar nicht, nicht von ungefähr bist Du es, die hier und mit der RAin kommuniziert.
Leider habe ich nicht gewusst, das er den KU nicht zahlt und wie die Situation (Schulden) tatsächlich aussieht. Ich war mehr als geschockt und super wütend, als ich es erfahren habe. Ja, du kannst jetzt sagen - tolle Basis für eine Ehe - aber das Kind ist im Brunnen und ich versuche meinem Mann zu helfen, der, wie er sagt, eher überfordert mit all den Sachen ist. Ich arbeite mich in die KU Fragen ein, damit ich auch Bescheid was was Sache ist. Und hätte ich es gewusst, bevor das zweite Kind gezeugt wurde, hätte es meinen kleinen Schatz vermutlich nicht gegeben. Aber ich bin, trotz der Lage, glücklich beide Kinder zu haben und sie haben einen tollen Papa (der leider in finanz. Fragen nicht Alles im Griff hat). Nebenjob - würde er suchen, Arbeitgeber verbietet dies aber.
Liebe Grüsse
Simi
O.o dann bleib mal tapfer.
Ich gebe mir die gröste Mühe....
Liebe Grüsse
Simi
Moin Simi,
wobei uns eine befreundete Rain sagte, das der Betrag noch immer viel zu hoch erscheint, da ich kein Einkommen habe (Elternzeit) und noch 2 Kinder da sind).
Nochmal: Zur Zeit stehst Du in der Rangfolge hinten an, d.h. solange der Mindestbedarf der Kinder nicht gedeckt ist, spielt Deine Bedürftigkeit keine Geige.
Familienrecht scheint nicht die Stärke Eurer Freundin zu sein ... und auch bei Eurer jetzigen Anwältin wäre ich mir nicht unendlich sicher.
Die Empfehlung im älteren Thread war, einen Anwalt in Grenznähe zu suchen, der Erfahrung mit solchen Fällen hat. Ehrlich gesagt bin ich ob Eurer Wahl etwas verwundert.
Aber: Sobald die Große volljährig ist und die Allgemeine Schulausbildung vorbei (oder Auszug aus dem Elternhaus), ändert sich die Rangfolge ...
... dann ist Dein Bedarf vor ihrem zu decken.
Gruß
United
Hallo United,
die RAin,mit der wir befreundet sind, ist auch im Familienrecht zu Hause. Sie hat empfohlen, einen Rechtsbeistand in B. zu suchen, da dort auch die Verhandlungen stattfinden und sonst die Kosten noch höher ansteigen.
Die grosse Tochter meines Mannes ist ja vermutlich mitten im Abitur. Auch gehe ich davon aus, das sie nicht so rasch bei ihrer Mutter auszieht, solange sie dadurch irgend einen Vorteil sieht. Und wenn sie dem Vorbild ihrer Mutter folgt (was ich nicht hoffe), dann geht sie auch keiner Arbeit nach. Die Frage ist dann nur, inwieweit mein Mann dann noch Unterhalt zahlen muss. Inzwischen haben wir was von 2 Findungsjahren gehört. Auch ist fraglich, sollte sie eine geringfügige Beschäftigung annehmen, ob sie das dann auch angibt. Denn eine Prüfung wär recht schwierig.
Liebe Grüsse
Simi
Noch´n Moin,
wenn die Große das Abitur in der Tasche hat, dann kann sie faulenzen, ausziehen, zu Hause wohnen bleiben, studieren, Computerspielen, eine Ausbildung machen, eine Weltreise machen und alles was sie möchte ...
... sie steht in der Nahrungskette hinter Dir.
Und wenn Du Deinen Bedarf nicht selbst decken kannst, dann bleibt absehbar kein Futter für sie übrig.
Gruß
United
Hi United,
ich danke dir für diese Info.
Ich nehme an, das dann der Betrag für den zeitgeborenen Sohn (aktuell 15) steigt, oder?
Sorry, ich hab sooooo viele Fragen.
Die, die mich mit am meisten beschäftigt ist - was passiert wenn ich mit den Kindern im kommenden Jahr in die CH nachziehe? Ich werde mir in jedem Fall eine Anstellung in der CH suchen, wenigstens in Teilzeit, also 50-60 % (habe immer gearbeitet und möchte das auch wieder). Die Fremdbetreuung und das ich dann auch einen PKW benätige wird dann ja mehr oder weniger mein verdientes Geld auffressen. Und ich weiss nicht wie schnell ich einen Job hier finde.
Liebe Grüsse
Simi
Hallo Simi,
Und wenn sie dem Vorbild ihrer Mutter folgt (was ich nicht hoffe), dann geht sie auch keiner Arbeit nach.
Noch deutlicher als United es gesagt hat: Wenn sie volljährig ist, und weder arbeitet noch zur Schule geht, dann kann sie sich ihren Unterhaltsanspruch sowieso knicken, egal ob da noch jemand vor ihr in der Nahrungskette steht oder nicht. Unterhalt fürs Rumgammeln ist jedenfalls nicht vorgesehen (na gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, manche Richter haben eine recht, äh, eigenwillige Auslegung der Gesetze, aber wir wollen den Teufel ja nicht gleich an die Wand malen).
Der Titel ist hoffentlich auf den 18. Geburtstag befristet?
Ich nehme an, das dann der Betrag für den zeitgeborenen Sohn (aktuell 15) steigt, oder?
Eigentlich nicht, im Titel wird ja kaum eine Regelung drinstehen, dass der Unterhalt für Nr. 2 zu steigen hat, sobald Nr. 1 nicht mehr berechtigt ist. Und wenn die KM meint, auf mehr Unterhalt klagen zu müssen, spätestens dann sind die beiden "neuen" Kinder auch zu berücksichtigen. Eine Gefahr, für Nr. 2 plötzlich mehr zahlen zu müssen, sehe ich zunächst einmal nicht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
Ich hoffe, das sich mit der neuen KU Berechnung auch klärt, ob sie noch in der Schule ist oder nicht und wenn ja, wie lange. Das dürfte dann im kommenden Jahr der Fall sein.
IM KU-Titel ist kein Datum, bis wann er zu zahlen hat, angegeben, lediglich ab wann sich der Betrag auf wie viel Prozent des Regelsatzes steigt. Bedeutet die, das er damit unbefristet ist und sollten wir die RAin noch bitten diesen befristen zu lassen oder ist der KU Titel damit automatisch befristet?
Vielleicht gibt esvon euch ja noch Hilfe bezüglich meiner Frage, was ist, wenn ich mit den Kindern in dich CH nachziehe.
Die beiden ersten Kinder werden ja weiter anhand der DDT berechnet, aber an was orientiert man sich dann bei unseren Kindern, wenn sie dann in der CH leben?
Eine erneute Berechnung ist dann ja wieder nötig.
Schon Mal Danke an euch. 🙂
Liebe Grüsse
Simi
Hallöchen,
ich hab jetzt noch Mal gerechnet und folgendes kommt dabei raus.
Hoffendlich habe ich das jetzt alles kappiert.
im schlechtesten Fall (ohne Abzug berufsbedingter Aufwendungen):
4621 CHF (Netto nach Abzug Sozialabgaben/Rente ect. durch Arbeitgeber)
- 251 CHF Krankenversicherung
- 308, 33 CHF Steuern
= 4061,67 CHF
=> 2587.28 EUR Kaufkraftbereinigung
(oder ist das so gemeint wie hier gerechnet? => 4061.67 CHF * 0.637 (Kaufkraftbereinigung) = 2587, 28 CHF / 1.22 (Wechselkurs) = 2120.72 EUR)
im Idealfall (ohne Abzug berufsbedingter Aufwendungen):
4621 CHF (Netto nach Abzug Sozialabgaben/Rente ect. durch Arbeitgeber)
- 251 CHF Krankenversicherung
- 48.78 CHF Risikolebensversicherung
- 308.33 CHF Steuern
- 300 CHF Inkasso (Schulden aus erster Ehe)
- 200 CHF Visa
- 373.30 CHF Autofinanzierung
= 3139,59 CHF
=> 1999.92 EUR Kaufkraftbereinigung
(oder ist das so gemeint wie hier gerechnet? => 3139,59 CHF * 0.637 (Kaufkraftbereinigung) = 1999.92 CHF / 1.22 (Wechslkurs)= 1639.28 EUR)
Liebe Grüsse
Simi