Hallo.
Ich hätte da eine Frage bezüglich der ARGE / Bedarfsgemeinschaft.
Mein 5 jähriger Sohn lebt bei meiner Ex-Freundin. Sie bezieht Hartz4 Leistungen und bekommt von mir 273 Euro Kindesunterhalt + Kindergeld. Mein Sohn wird bei der ARGE trotz 457 Euro Unterhalt als Teil der Bedarfsgemeinschaft geführt. Jetzt habe ich gelesen, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt,
wenn es seinen Unterhalt allein decken kann. Ab Welcher Summe ist dies der Fall und was für Vor-/Nachteile hätte das für meinen Sohn?
Gruß Freddy
Hallo,
das ist bei deinem Sohn der Fall wenn er seine Ausbildung abgeschlossen hat / einen eigenen Hasstand führt / seinen Lebensunterhalt selbst decken kann. Das dürfte noch etwas dauern.
/elwu
Hallo!
Er fällt aus der Bedarfsgemeinschaft raus, wenn er seinen Bedarf nach SGB II aus eigenem Einkommen (z.B. Unterhalt, Kindergeld,....) decken kann.
Kindergeld wird dann bei der Mutter angerechnet, abzüglich der 30 Euro Pauschale.
Grüße,
kosmos
Hi,
und nur so ganz nebenbei - auch Kinder müssen deren Unterkunftsanteil selbst bestreiten: besteht die Bedarfsgemeinschaft aus 3 Personen - wird die Miete durch 3 geteilt und jedem zugeordnet.
z.B. Mama und 2 Kinder
habem einen Bedarf von 359€ für mama, 207 € für Kind 7 J. und 283(?) für Kind 15 J., Wohnung kostet 550€.
Gesamtbedarf der Familie somit 1399€. Davon wird einkommen wie folgt berücksichtigt:
Mama hat 400€Job, davon bleibt ihr ca. 180 € für Versicherungen, Fahrgeld und Mehraufwand für Essen auf Arbeit, Atrbeitsbekleidung. Kinder bekommen Kindergeld derzeit je 186€. Wohnanteil beträgt für jeden 550/3=183,33€ -und schwubs - das Kindergeld reicht gerade so zum Unterkunftsdeckeln (hierbei ist weder Strom,Telefon, TV und sonst was nicht berücksichtigt!). Die Familie hat trotz Arbeit der Mutter lediglich 1579€ zum Leben. Würde hier der Vater den KU zahlen, würde das wie folgt aussehen: Kind1 würde noch zu wenig zum Leben haben, die paar €, die übrig bleiben würden, würden Kind2 angerechnet... Die mama hat davon rein gar nichts, sie muss noch Hortbetreuung zahlen, da dieses Geld HarzIV leider nirgendwo berücksichtigt.
Mama hat 400€Job, davon bleibt ihr ca. 180 €
Exakt 160 €. 100 € anrechnungsfrei und von 101 € bis 400 € sind 20% anrechnungsfrei.
für Versicherungen, Fahrgeld und Mehraufwand für Essen auf Arbeit, Atrbeitsbekleidung.
Die sind in den anrechnungsfreien 100 € enthalten. Bis auf das Essen - die Kosten entstehen zu Hause auch.
Kinder bekommen Kindergeld derzeit je 186€.
Exakt 184 €.
Die Familie hat trotz Arbeit der Mutter lediglich 1579€ zum Leben.
Mir kommen die Tränen. Ich kenne 4-Personen-Familien die von 1.200 € netto Haushaltseinkommen leben (müssen)
Und was außer falschen Zahlen wolltest du noch beisteuern?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi freddy75
Mein Sohn wird bei der ARGE trotz 457 Euro Unterhalt als Teil der Bedarfsgemeinschaft geführt.
Fordere von der Arge eine Aufstellung an, welche Leistungen sie für das Kind bereitstellt (personenbezogene Leistungen). Vermutlich fordert die Arge von Dir den KU für das Kind gem §33 SGB II. Wenn ich die Berliner Sätze für ALG 2 mir anschaue. komme ich auf 215€ + (max.) 222€ (444€ für einen 2-Personen-Haushalt). Zusammen sind das 437€. Hinzu könnten noch spezielle, kindbezogenen Zusatzleistungen kommen, wenn sie denn beantragt und auch gewährt wurden/werden. Genaueres sagen die am Wohnort des Kindes geltenden Bestimmungen zum ALG 2. Zudem kann das Kind sehr wahrscheinlich Wohngeld beziehen.
was für Vor-/Nachteile hätte das für meinen Sohn?
Für Deinen Sohn ändert sich nix. Nur sehe ich keine Veranlassung für die Arge, beim Sohn tätig zu werden. Existiert ein Titel über den KU?
Musst Du für die KM auch zahlen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Exakt 160 €. 100 € anrechnungsfrei und von 101 € bis 400 € sind 20% anrechnungsfrei.
Die sind in den anrechnungsfreien 100 € enthalten. Bis auf das Essen - die Kosten entstehen zu Hause auch.
Exakt 184 €.
Mir kommen die Tränen. Ich kenne 4-Personen-Familien die von 1.200 € netto Haushaltseinkommen leben (müssen)Und was außer falschen Zahlen wolltest du noch beisteuern?
Meine "falschen Zahlen" stammen aus meiner persönlichen Erfahrung, nur dass ich Papa mit 3 Kindern bis Okt.2008 war. Familien, die 1200 Netto zur Verfügung haben, haben Anspruch auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag!!! Soviel zu "falschenZahlen".
mAG SEIN, dass ich mich beim KG geirrt habe, da meine Kinder seitdem im Heim untergebracht sind. Und zügele bitte deinen Ton, ich habe es wirklich gut gemeint "mit falschen Zahlen" und 180€ Freibetrag sind Mindestfreibetrag bei Mindestlohn! 100€ bleiben frei bei höheren Einkommen und bei weniger als Mindestlohn.
Meine "falschen Zahlen" stammen aus meiner persönlichen Erfahrung, nur dass ich Papa mit 3 Kindern bis Okt.2008 war.
Aha. Bis einschl. 10/2008 war das KG also 2 € höher als heute? Egal was du nimmst, ich will das auch haben.
Familien, die 1200 Netto zur Verfügung haben, haben Anspruch auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag!!! Soviel zu "falschenZahlen".
Es greift die Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der individuellen Einnahme-/Ausgabesituation. Eine Pauschalaussage ist nicht hilfreich. Durch drei Ausrufezeichen wird deine Aussage nicht richtiger.
mAG SEIN, dass ich mich beim KG geirrt habe, da meine Kinder seitdem im Heim untergebracht sind.
Es mag nicht nur sein, es ist definitiv so.
Und zügele bitte deinen Ton,
Och, amir, ...
ich habe es wirklich gut gemeint "mit falschen Zahlen"
Ja, ne, is klar. Lieber nicht hilfreich was Falsches schreiben, als einfach, frei nach Dieter Nuhr, nix zu schreiben.
und 180€ Freibetrag sind Mindestfreibetrag bei Mindestlohn! 100€ bleiben frei bei höheren Einkommen und bei weniger als Mindestlohn.
Welcher Mindestlohn? Mit den anrechnungsfreien Beträgen gem. SGB II hat das rein weg gar nix zu tun.
Tu dir selbst einen Gefallen und prüfe das, was du von dir gibst auf Aktualität, Richtigkeit und Bezug zum Thema.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!