Hallo liebes Forum,
ich bin Vater eines z.Z. 7 jährigen Sohnes, der bei der KM lebt. Die KM hat ein Unterhaltsverfahren eingeleitet, da sie der Meinung war, es stehe ihr ein höherer KU zu. Dieses Verfahren hat sie gewonnen. Zu den Fakten:
Ich bin Beamter und seit 2007 wieder verheiratet mit einer Frau, die 3 Kinder mit in die Ehe brachte. Als Beamter erhalte ich einen Familienzuschlag, welcher sich aus Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag (für die mit in die Ehe gebrachten Kinder) zusammensetzt. Jetzt hat das Gericht einen Unterhalterrechnet, welcher auf der Basis meines kompletten Einkommens berechnet wurde. Der Kinderzuschlag für die 3 Stiefkinder floss komplett mit in die Berechnung ein. Abschläge, die man hätte vornehmen können, da es sich um zweckgebundene Leistungen für die 3 Stiefkinder handelt, wurde mir zwar im Urteil mitgeteilt. Diese Abschläge liegen aber im Ermessen des Gerichts und das Gericht war der Meinung, dass sie keine machen. Es tut umsomehr weh, da meine neue Frau für die 3 Kinder keinen KU vom KV erhält (Verfahren läuft seit 2002 und KV schafft es immer wieder das Verfahren zu verzögern).
Das Gericht hat mir als Abzugspositionen meine private Krankenversicherung und berufsbedingte Aufwendungen in Höhe der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten als abzugsfähige Belastungen anerkannt. Miete, Altersvorsorge wurde nicht anerkannt. Zum Thema Altersvorsorge schrieb das Gericht...über die nprmalen Maße hinaus... (zu deutsch zu viel, daher nicht abzugsfähig). Anwaltskosten nicht anerkannt, da das Kind nicht die Streitigkeiten der Eltern mitfinanzieren darf (KM drängt mich von einem Prozess in den nächsten)
Meine Frage:
Kann mir jemand helfen den Familienzuschlag, zumindest anteilig, durch Abzugspositionen zu bereinigen? Meiner Ex geht es finanziell gut. In unserer neuen Familie reicht das Geld an allen Ecken und Enden nicht aus (fehlender KU für 3 Kinder 10,13 und 15). Bitte nicht falsch verstehen. Ich zahle KU für meinen Sohn derzeit in Höhe von 254 € mtl. nach neuer Berechnung 374 € mtl. Ich werde auch weiter zahlen. Ich will mich nicht vor meiner Unterhaltsverpflichtung drücken, sondern Gerechtigkeit.
Umso schlimmer das Ganze, da ich meinen Sohn seit 2 Jahren nicht mehr gesehen habe, KM hat Umgang eigenmächtig eingestellt und dann vor Gericht auch noch Recht bekommen
🙁
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke tomtom1968
hallo tomtom,
ich glaube da lässt sich nicht viel machen, du hast ja auch durch die 3 Kinder deiner Frau bestimmt ca. 500€ mehr Gehalt. Außerdem müsste deine Frau ja auch etwas Geld vom JA für ihre Kinder bekommen.
Ja, es ist schon übel wenn sich Väter vor Unterhaltszahlungen drücken, aber da gibt es leider sehr viele :gunman:
Ich glaube auch nicht, dass du noch irgendwas bereinigen kannst. Das Gericht hat dir die üblichen Sachen ja anerkannt und Miete wurde noch nie anerkannt. Wenn du Eigentümer einer Wonung wärst, würde sogar noch der Wohnvorteil draufgeschlagen.
Wie gesagt, ich bin hier nicht der Experte, da gibt es hier viel,viel Bessere.
Wünsch die trotzdem einen schönen Sonntag
Hallo tomtom,
das Thema hatten wir vor kurzem schonmal.
Es wurde wohl korrekt berechnet. Der Familienzuschlag ist nicht "kindgebunden", sondern eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers und somit voll bei der Berechnung mit einzubeziehen.
Bei der Altersvorsorge werden max. 4% anerkannt. Was darüber hinaus geht, ist dann "Privatvergnügen". Irgendwie auch sinvoll. Gäbe es keine solche Grenze würden wohl viele Väter soviel private Altersvorsorge betreieben, das kein KU mehr drin wäre.
Miete ist in deinem SB von 900 € bereits enthalten.
Das deine Ehefrau keinen KU bekommt, ist eben rein rechtlich weder dein Problem, noch deinem Kind "anzulasten". So bitter es auch immer wieder ist. (Ja, ich weiß, der Familienzuschalg wird anders behandelt. Die Gründe liegen aber im Beamtenrecht)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi skater,
meine Frau bekommt nix vom JA für die Kinder, da sie bereits 10, 13 und 15 Jahre alt sind. UVG wurde nach unserer Hochzeit 2007 eingestellt.
Hast du ne Ahrnung welche Positionen noch abzugsfähig sind? KV und Fahrtkosten kann doch nicht alles sein...oder etwa doch????
LG tomtom
Habe gerade noch in meine alte Berechnung von 2005 geschaut und mir wurden auch nur Fahrtkosten und KV anerkannt. Bin auch Beamter und hatte mal 3 Kids auf der Karte. Menno, da hatte ich noch Geld verdient......
Aber es ging ja damals auch durch fünf!
Muss jetzt auch erheblich mehr Unterhalt bezahlen ( ab Januar)
Ich glaube, da wird wohl nicht mehr drin sein für dich.
Gruß Skater
Danke für die Antworten
da hilft wohl nix anderes als stillhalten und zahlen 😡
wie von Tina auch schon geschrieben kannst du 4% vom Bruttoarbeitslohn als Altersfürsorge abschreiben.
Habe ich auch erst gerade erfahren 🙂
Gruß Skater
Allerdings nur, in der Höhe in derdie Altersvorsorge auch anfällt. Der 4% übersteigende Betrag wird dann nicht berücksichtigt.
Es kann u.U, auch ein Darlehen für ein Haus als Altersvorsorge in Frage kommen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen