Hallo Miteinander,
als zahlender Vater interessiert mich, wie es ist, wenn das Kind regelmäßig (alle zwei Wochen) am Wochenende zu Besuch ist und man auch Kleidung u.ä. für das Kind kauft.
Gibt es einen "Verrechnungsbonus" oder gilt dies als Gefälligkeit? Schließlich geschieht es zum Wohl des Kindes und stellt gleichzeitig eine weitere fianzielle Belastung dar.
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit diesem Thema.
Hi,
es gibt keinen Verrechnungsbonus ! Selbst wenn du die Kids zu 48 % bei dir hättest.
Erst ab 50 % Betreuung (=Wechselmodell) würde der KU entfallen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
soweit mir bekannt ist, ist ein solcher "Verpflegungssatz" in die DT eingearbeitet (Auskunft Bundesfamilienministerium). Warum dann bei nicht stattfindendem Umgang der KU nicht etwas ansteigt bzw. bei mengenmäßig höherer Betreuung des Kindes durch den Umgangselternteil der KU nicht sinkt, wurde nicht beantwortet. Insbesondere in Bezug auf Ferien eine interessante Frage.
Gruß, Xe
Zumal man von diesem "eingesparten" Geld ja auch wieder 3/7 an EU wieder rausgeben muss.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.