Baldige Volljährigk...
 
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Baldige Volljährigkeit - ich werde auch unterhaltspflichtig

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(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

@nichtplatt danke Dir für Deine Nachricht.

Nein muss sie nicht. Es gibt immer noch die Post. Eintüten, adressieren und Briefmarke drauf. Fertig, geht sehr schnell.

Das ist schon klar. Das hast Du wohl falsch verstanden. Der Brief mit meinen Unterlagen ist doch schon unterwegs (per Post)....

Da der KV doch Unterhalt bezahlt und zwar gemäß seines Einkommens braucht da nicht "aufgefordert" werden.

Eben nicht. Er bezahlt seit Jahren nicht „gemäß seines Einkommens“, sondern versucht sich arm zu rechnen und als Mangelfall darzustellen (das ist er nie gewesen und wird es niemals sein und das ist sehr sicher. Ist ja auch positiv für ihn). Klar, da muss ich mir vorhalten lassen, das nicht mit Nachdruck verfolgt zu haben, shit happens. Wegen der 20 oder 40 Euro mehr im Monat fange ich keine Klage an und nur so wäre das durchzusetzen gewesen. Und ich wäre die Letzte, die etwas  bemängeln würde, wenn er sich anderweitig wenigstens um sein Kind gekümmert hätte.

Der KV möchte lediglich Deine Einkünfte belegt haben, um für sich die Haftungsquoten festlegen zu lassen und das mit Recht.

Bekommt er. Siehe oben.

Das ganze zählt bei volljährigen Kindern nicht mehr. Du bist Deiner Tochter Barunterhaltspflichtig. Welches Vereinbarung nach der Feststellung der Haftungsquoten Du mit Deiner Tochter triffst ist dann Euer Problem (Tochter/Mutter)

Weiß ich doch. Steht weiter oben ja schon, dass wir das selbst verhackstücken müssen und ihn nichts angeht. Er regt sich einzig darüber auf, dass meine Tochter geschrieben hat, der zu errechnende Unterhalt soll weiterhin auf mein Konto gehen. Wir haben schon eine Regelung gefunden. Dass der Unterhalt nicht komplett bei mir abgeliefert werden soll, ist für mich klar, nur geht diese interne Regelung den KV nichts an, aber darauf will er Einfluss nehmen.

Solche Aussagen finde nicht sachdienlich und vollkommen daneben. Was heißt verbal überlegen? Wer so argumentiert ist m.E. weder "verbal" überlegen, noch zu Kompromissen fähig. Ist aber meine ganz persönliche
Meinung.

Dass das nicht nett ist, da gebe ich Dir recht. Ich lasse es trotzdem so im Raum stehen. Du und alle anderen können logischer Weise gar nicht so in unsere Geschichte hineingucken und ihr kennt hier nur meine Seite der Medaille, das ist mir absolut klar.

Machtgehabe?

Ja Machtgehabe. Das hat er zur Genüge unter Beweis gestellt, seit Jahren...

Der KV will nur überprüfen lassen, ob er weniger KU zahlen kann.

Kann er ja. Ich habe Auskunft erteilt. Es ist sowieso durch die volle Anrechnung des Kindergeldes weniger. Das ist allen Beteiligten einschließlich mir klar.

Wenn er Dir dann durch eine eventuell geringere KU Zahlung einen verpult, hast Du ein Problem, nicht der KV

Nö, damit habe ich absolut kein Problem. Es geht um unser Kind und nicht um mich. Geldgeilheit braucht mir auch keiner zu unterstellen, der Schuh passt mir nicht. Ich komme schon alleine klar. Deshalb habe ich auch nie Ehegattenunterhalt gewollt und immer gearbeitet.
Weil ich mich damals trennen wollte, habe ich den Erziehungsurlaub abgebrochen und wieder angefangen zu arbeiten. Einfach weil ich nie diese Abhängigkeit wollte. Er ist ein Verfechter des klassischen Rollenmodells (jeder nach seiner Fasson); ich wollte das aber nicht. Darüber gab es heftig Streit. Zu Gute halten muss ich ihm dabei, dass er es von klein auf so gelernt hat: Der Mann ist Herr im Haus, verdient das Geld und die Frau hat sich zu fügen und zu Hause zu sein. Statt dessen hat er mir kurz vor der Trennung mein Konto abgeräumt, damit ich für uns für die neue Wohnung nichts habe und dort bleiben muss. Tja, ich habe es trotzdem gemacht und die ersten 6 Wochen erst einmal auf einer kaputten Luftmatratze geschlafen und es gab verdammt oft Kartoffeln in allen Variationen, denn KU hat er damals natürlich auch erst nicht gezahlt, bis das Jugendamt ihm auf die Füße getreten ist und ich Vorschuss erhielt. Meine Familie hat uns damals sehr geholfen. Und er hat sich einen Sch... um seine Tochter gekümmert.

und ja, Du bist ab Volljährigkeit nicht mehr sein Gesprächspartner.

Eben das ist ja meine Intention des ganzen. Das kapiert er aber nicht.

Ein Teenie ist Deine Tochter nicht mehr.

Vom Alter wohl nicht, aber darüber kann man trefflich streiten  😉

Mit solchen Äußerungen verlässt man komplett die Sachebene.

Da gebe ich Dir absolut recht. OK war nicht in Ordnung. Wie bei allem anderen auch, wisst ihr hier auch nicht den Hintergrund. Auch wenn es stimmt bzw. ich es jetzt bewusst so stehen lasse, hat es natürlich nichts mit der Sache an sich zu tun. Um das zu verstehen oder einen Einblick zu bekommen, müsste ich tatsächlich einen Roman verfassen und das will wohl niemand hier, einschließlich mir. Ein Mensch (KV), der sich anhaltend mit fremden Federn schmückt und alle anderen mit den Worten "neidisch" , "unter seinem Niveau" , "nicht Wert" degradiert (O-Ton), dem werde ich keinen Respekt zollen. Mich hat er ja angeblich auch aus der Gosse holen müssen.....

M.E. handelt der KV vollkommen richtig, wenn er sich nicht mit Dir auseinandersetzt, sondern alles über Anwälte regelt.

Die Meinung bleibt Dir vollkommen unbenommen und aus Deiner Sicht und dem in diesem Threat zur Verfügung gestellten Wissen kann ich das auch nachvollziehen. Ich hingegen habe noch nie erlebt, dass der KV nach unserer Trennung kommuniziert hat, weder mit mir, noch mit unserem Kind. Noch nicht einmal über dringende Belange unserer Tochter aus der Zeit der Minderjährigkeit und da ging es nicht nur um KU. Er hat kommuniziert um zu versuchen, mich zu maßregeln und sich aufzuregen, darüber, dass er z.B. die Rechnung für einen Krankenwagentransport in Höhe von 10,- DM bekommen hatte. Eine Nachfrage nach unserer Tochter.... Fehlanzeige. Das hatte sich dann erledigt, weil ich sie in meine Versicherung genommen habe. Soviel dazu.
Heute kam das nächste Schreiben des RA, dieses Mal an unsere Tochter (er hat wohl die Unterlagen noch nicht).
Und da haben wir es wieder, er will/wird mich verklagen, wenn er keine Auskunft erhält und auch in der Vollmacht steht:
Vater . /. mein Name
zur Prozessführung. Wie oft denn noch? Ich bin nicht sein Ansprechpartner und bin meiner Auskunftspflicht nachgekommen.
Unsere Tochter ist völlig geknickt gerade. Sie versteht die Welt nicht mehr. Sie sagte mir nur, so ein Zinnober hätte sie nicht erwartet, nur weil sie ihren Vater gebeten hat, ihr weiterhin Unterhalt zu zahlen.

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2013 23:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phili,

nur eine Anmerkung zu diesem Detail:

Er regt sich einzig darüber auf, dass meine Tochter geschrieben hat, der zu errechnende Unterhalt soll weiterhin auf mein Konto gehen. Wir haben schon eine Regelung gefunden. Dass der Unterhalt nicht komplett bei mir abgeliefert werden soll, ist für mich klar, nur geht diese interne Regelung den KV nichts an, aber darauf will er Einfluss nehmen.

Das ist zwar unnötiger Kinderkackekram seitens des KV, aber wenn's den Herrn glücklich machen würde: Spricht denn irgendwas dagegen, dass eure Tochter ein Girokonto eröffnet, sie sich den Unterhalt dorthin überweisen lässt, und sie dir dann das überweist, was ihr beide untereinander ausgemacht habt?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2013 00:38
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Alle

Wie ich verstanden habe, verdient der KV 2340 Euro im Monat. Ist diese einkommen schon bereinigt?
Er muss seine jetztigen frau noch ernhaehren und hatt auch noch ein mindesjahrigen kind (richtig verstanden?)

Die volljahrige tochter ist meine Meinung nach unprivilegiert

Phill, Du aergerst dich weil dass Pflegegeld mit hoehe wahrscheinlichkeit mit deine Einkommen angerechnet wird, aber gleichzeitig erwartest Du dass eure Tochter (wobei ihr beide jetzt unterhaltpflichtig sind) bekommt weiterhin die voelle Unterhalt von Vater gezahlt obwohl es handelt mit hoehe wahrscheinlichkeit um einen unpriviligiertes kind

Auch wenn der KV vielleicht bekommt 1,000 euro steuer rueckerstattung, (wenn ueberhaupt). in einem Jahr, das wird viel weniger Unterhalt geschuldet weil er ist gegenueber 3 leute unterhaltspflicthtig und nicht nur dein Tochter.

Wenn ich jetzt grob rechne:

Mann Einkommen 2,340 Euro plus (vielleicht 80 Euro Steuererstattung)
Mundestunterhalt minderjahriges kind, 334 euro
Unterhalt Frau, 670 Euro
Selbstbehalt gegenueber unpriviligiertes kind, 1200 Euro
Bleibt 216 Euro (sehr wahrscheinlich viel weniger)

Warum bekomme ich diese gefuehl, Du so schwierig findest dass Du jetzt auch fuer eure Tochter zahlen solltest und musstest? Warum muss der KV die Voelle Unterhalt brav weiter allein bezahlen, gleichzeitig aber Du selbst glaubst Du darfst keine Unterhalt zahlen weil Du ein Mangelfall bist? Wenn ihr beide jetzt Unterhaltpflichtig seid?

Oftmals mussen Vaetern die letzten Hemd verkaufen um die KU pflicht nach zu kommen. Warum KM nicht?

Jetzt ist der Zeit dass Du deine Tochter zeigst dass Du auch dein zahlugns verpflichtungen nachkommst. Ab volljahrigkeit leisten die KM keinen Unterhalt durch erziehung mehr da die volljahrige Kinder dies, rechtlich gesehen, fuer sich selbst sorgen koennen. Aber ich sehe Du macht viel mehr sorgen dass Du vielleicht etwas zahlen musstest als ein Gute beispiel fuer dein Tochter zu sein....

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 11:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Cicero, zum Einen hat Phili auch noch ein weiteres, (sehr) betreuungsbedürftiges Kind und zum Anderen, (juristisch wichtigeren) gibt es bei Nichtprivilegierten tatsächlich keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr.
Das heißt Phili braucht tatsächlich nicht mehr zu arbeiten und zu verdienen, solange jemand anderes bezahlt.
Auch darüber steht es natürlich jedem frei, seine eigene Meinung zu haben aber juristisch ist in Ordnung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 11:20
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Nein, es ist nicht in Ordnung, weil gleich zeitig versucht die KM die voelle Unterhalt von Vater zu holen. Dass sie die Tochter mit Falschen beratungen und auch noch mit die Briefe hilft ist falsch. Naturlich wird die KV dagegen wehren... wer macht das nicht? Aber die Tochter wird bestimmt beinflusst dass der Vater nicht zahlen will und Mutter nicht zahlen kann... wann in wirchlichkeit die Sache ist ganz anders.

Falls die Tochter beim Gericht der KV klagt bekommt sie mit ein grosse wahrscheinlichkeit eine Niederlage, und meine Meinung nach ist auch derjenige Schuld der die Tochter falsche Hoffnungen gibt oder seine verantwortung auf den anderen schiebt.

Am ende aber bekommt der Vater immer die moralischen Schuld weil er sich niemand herumspielen lasst.

sorry, aber ich sehe dies nichts in Ordnung. Die KM erwartet dass die KV (aus moralischen Grunden oder Nach Deutschen Recht???) die Voelle Unterhalt zahlt, aber fuehlt sich von diese Verantwortung und Pflicht befreit....

In prinzip hatt die KM weniger arbeit jetzt weil die Betreueung bzw Natural Unterhalt des volljahrige Tochter weg faellt. Deshalb kann sie jetzt kummern um ihre arbeitszeit zu steigen um ihr Unterhalts pflicht nachzukommen. Nur dann kann sie gegenueber der Vater schimpfen falls er seine Unterhalts pflicht nicht nachkommt.

Am ende, bleibt die Tochter auf die Strecke sitzen, weil als unpriviligiertes kind bekommt sie viel weniger von KV und nichts von KM. Aber den ganzen schuld tragt der KV, was auch zu unrecht. Falls die KM kummert um die gesparten Natural Unterhalt zeit mit arbeit nach zu fuellen, wird bestimmt diese Aerger fuer die Tochter nichts geben - dann der KV zahlt 70% des Unterhalt und die KM den Rest - und allen sind zufrieden, in besonders die Tochter - wann sie weiss dass BEIDE eltern weiter fuer sie Da sind und nichts nur der KV.

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 11:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber so ist die Rechtslage.
Wenn die Mutter ihre Unterlagen liefert, der Vater auch und heraus kommt, dass sie nicht über dem SB liegt, er aber leistungsfähig ist, so wird er alleine bezahlen müssen.

Und sofern die Angaben der TO stimmen und davon gehen wir hier ja i.d.R. aus, wenn es keine Gründe dagegen gibt, so halte ich das in so einem Fall auch moralisch für ok.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 12:15
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich halte das Problem auch für eines der Kommunikation. KV hatte offenbar die Hoffnung, das mit der Volljährigkeit auch die Mutter barunterhaltspflichtig wird und sich sein Zahlbetrag verringert. Dies scheint nicht so zu sein. Da dies allerdings  durch Briefe der Tochter, denen vermutlich erkennbar ist, dass KM mitformuliert hat kommuniziert wird und zudem auch noch das Konto der KM für die Unterhaltszahlungen verwendet, setzt gefühlt für KV einen drauf, dass hier KM die treibende Kraft ist.

@Phil: Ich würde mich an Deiner Stelle sehr zurücknehmen und die Tochter selbst sich darum kümmern lassen. Sie ist volljährig! Und ich glaube mich zu erinnern, dass auch Du andere Baustellen hast.  Und auch wenn es nur eine kleine Fomalie ist, wickele die Zahlungen über das eigene Konto der Tochter ab.

Gruss, und alles gute zu Weihnachten, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 12:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Cicero,

in Ergänzung zu Beppo - lesen hilft:

Phill (...) aber gleichzeitig erwartest Du dass eure Tochter (wobei ihr beide jetzt unterhaltpflichtig sind) bekommt weiterhin die voelle Unterhalt von Vater gezahlt (...)

Ach - erwartet sie das? Bitte zurück zum allerersten Satz in ihrem Eingangsbeitrag:

meine Tochter wird im Dezember 18 Jahre alt und dann ändern sich ja die Modalitäten zum KU und auch ich werde unterhaltspflichtig.

Hervorhebung ist von mir. Es geht also nicht um das ob, sondern "nur" um das wie viel. In dieser Frage hat nun allerdings jeder, egal ob Männlein oder Weiblein, ein Recht darauf, dass dieses wie viel sauber berechnet wird.

Phill, Du aergerst dich weil dass Pflegegeld mit hoehe wahrscheinlichkeit mit deine Einkommen angerechnet wird (...)

Cicero, das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?!? Du willst tatsächlich das Pflegegeld für ein schwerbehindertes Kind anknabbern, um die neue Familie des Vaters zu entlasten, die derlei Probleme nicht hat? Für diese Zumutung kannst du dir, aus sehr persönlichen Gründen, gerne bei mir eine fette Watschen abholen: Sportsfreund, ich hab' selbst ein behindertes Kind, Pflegegeld gibt's dafür aber keines, d.h. das wird einem nicht einfach so hinterhergeschmissen, dafür muss die Behinderung des Kindes schon wirklich heftig sein!

Was deine eigene Gegenrechnung betrifft:

Vater:
(...)
- 1 weiteres Kind von 11 Jahren
- 1 Frau, die nicht arbeitet

In dieser Situation möchtest du der arbeitsscheuen Dame allen Ernstes und in vorauseilendem Gehorsam einen Unterhaltsanspruch von 670 Euro zusprechen?!? Hey, die Dame ist nicht unterhaltsbedürftig, denn sie kann gerne selber arbeiten gehen! Ein elfjähriges Kind ist jedenfalls im Normalfall kein Hinderungsgrund, und BGB §1602 (1) spricht da eigentlich eine recht klare Sprache: "Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten." Auch wenn manche Richter ausgerechnet diesen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches gelegentlich völlig zu vergessen scheinen ...

Er muss seine jetztigen frau noch ernhaehren (...)

Um es mal unerfreulich deutlich zu sagen: Wenn man unseren Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehsendungen und dem ganzen restlichen Medienmüll glaubt, dann sind die Frauen uns tumben Männern in der modernen Arbeitswelt ja nun ohnehin in sämtlichen Belangen turmhoch überlegen. Unter diesen Randbedingungen möchte ich allerdings einen solch hahnebüchenen Schwachsinn wie "Mann muss Frau ernähren" schlicht und ergreifend nur noch dann lesen, wenn da entweder ein wirklich junges Kind im Spiel ist, oder wenn der Betreffende von einem unserer fantastischen Familienrichter per Unterhaltsbeschluss zu Fronleistungen an Frau oder Ex verknackt wurde.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 12:36
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin cicero,

hast du eigentlich das hier gelesen und wirklich VERSTANDEN?

Ansonsten ist Freizeit ein Fremdwort für mich. Autismustherapie, Ergotherapie, Logopädie, Einzel-Schwimmunterricht ist nur ein kleiner Teil. Dazu ein Kind, was ständig abhaut, so gut wie keine Impulskontrolle hat, alle Leute vollquatscht und mit jedem mitgehen würde, in fremde Autos einsteigt, mir zuhause alles auseinander nimmt etc. etc..

Verstehst du, was DAS für eine Belastung ist? Ich glaube, du verstehst dass einfach nicht. Und dass dies, neben der persönlichen Belastung auch Geld kostet verstehst du wohl auch nicht. Das Pflegegeld reicht niemals um auch nur die Mehrkosten zu decken. Zum Unterhalt leisten zahlt es die Pflegeversicherung nicht aus, sondern um den Mehrbedarf zu decken.

Philli unter diesem Hindergrund eine Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit vorzuschlagen finde ich jedenfalls völlig daneben. (Andere Vokabeln die mir dafür einfallen, würden leider der Wortsperre zum Opfer fallen.) Und ja, ICH weiß, was die Betreuung eines behinderten Kindes bedeutet, wobei Philli es noch schwerer hat wie ich.

Natural Unterhalt des volljahrige Tochter weg faellt.

Und du meinst der Kühlschrank aus dem die Tochter ja auch isst, füllt sich von selber? Und die anteilige Miete für den Wohnraum der Tochter braucht Philli jetzt auch nicht mehr zu bezahlen????

Philli möchte dass der Unterhalt korrekt berechnet wird, dazu ist nunmal der Steuerbescheid ihres EX nötig. Und dass sie ihre Tochter dabei unterstützt und, ist ja wohl eine völlig normale Sache.

Gruß vomKrümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 12:46
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Phili,

mich zu maßregeln und sich aufzuregen, darüber, dass er z.B. die Rechnung für einen Krankenwagentransport in Höhe von 10,- DM bekommen hatte.

Also um mir/uns zu beweisen dass der KV ein Böser ist kommst Du mir mit einer Geschichte aus DM Zeiten. Über 12 Jahre her. Es ist auch vollkommen uninteressant, ob Du irgendwann einmal für 6 Wochen vor 12 Jahren auf einer Luftmatratze geschlafen hast. Alle Deine Äußerungen zeigen mir ganz persönlich, dass nicht der KV ein Problem hat, sondern Du das Problem bist.

Das ewige Unterstellen "der KV verschleiert Einkünfte" ist auch nicht in Ordnung. So einfach ist es auch nicht.

Nimm einfach zur Kenntnis, dass der KV nur noch wenig oder vielleicht auch gar keinen Unterhalt zahlen muss und das Alles hat mit Moral gar nichts zu tun und nein der KV ist deswegen kein schlechter Mensch. Da helfen auch keine angeblichen Beweise vor 12 Jahren um zu beweisen, dass der KV ein A.R.S.C.H ist.

nichtplatt

PS. Das Zweite Kind spielt in dieser Auseinandersetzung keine Rolle.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 12:49




(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Beppo,

Zahlen vielleicht muss die KV auf jedem Fall aber nichts in der Hoehe die KM will oder die Tochter hofft. Wenn die Angaben des TO stimmen, dann sind nicht mal 150 Euro monatlich faellig. Sogar weniger wenn der KV sich schlau macht und seine Einkommen durch legalische tricks weiter reduziert. 150 Euro monatlich sind ganz einfach durch eine Arbeitslosenversicherung bzw altersvorsorge zu erreichen. Und als Vater sollte er auch (wie die KM getan hatt) tun.

Das ist die Rechtslage.

Und wie auch gesagt ist Tochter immer an den Falsche ende... weil die elten entweder nicht zahlen wollen oder den Anteil des anderen nichts uebernehmen moechten.

@Phill, wenn Du ein den Richtige Moralische Rat willst, dann versuch mit dein Tochter und KV ein kompromiss zu finden. Du bist unterhaltspflichtig wie der Vater als eltern eure Tochter. Du kannst ja ab volljahr des Kind mehr arbeiten gehen und das Geld an deine Tochter zu bezahlen. Kommst Du und die KV diese verpflichtung gegenueber eure Tochter nach, sollten alle zufrieden sein.

Wenn Du aber die gesamten KU sparen willst, sei nichts sauer auf den Vater, falls er aenlich tut um seine (UND deine) verpflichtung auch zu sparen.

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 12:50
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Malachit du warst schneller, aber DANKE dass ich nicht der einzige bin, der sich hier grad über cicero aufregt.

Viele Grüße vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 12:55
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

moin Krümelmonster

Tut mir leid. Ich sehe nichts so. Wenn die KM eine Richtige und Faire Unterhaltsberechnung wollte, haette sie nichts die Tochter geholfen von den KV den Volle Unterhalt zu fordern.

Die Kuhlschrank befuellt sich nicht von selbst, naturlich das Geld kam bisher von Vater auch. Wie es in der Zukunft weiter gefuehllt wird, ist nicht das problem des Vater sondern die Mutter muss regeln machen - (Unterhalt von Vater des betreueung bedurftiges Kind zu fordern, Tochter arbeiten gehen oder mini job annimt etc)

Wegen die Steuer ruckertstattung - ich sehe dass sehr dubios. Es kann sein der Vater hatt die Stueuer ruckzahlungen nichts offen gelegt, aber auch falls er tut, dies werden keinen grosse Unterschied machen. Von Steuer erstattungen mussen auch die jetztigen Frau und kind bevorteilt werden und nichts nur Tochter (und viel mehr ex Frau).

Es tut mir leid fuer die betreuenungsdedurftiges kind, aber das interessiert der Vater nicht soweit er nichts der biologische Vater ist. und dafuer muss er (und seine Familie) nichts indirekt haften.

Versucht die KM dies von ihm raus zu holen, hatt der Vater viele moeglichkeiten diese zu vermieden und sollte er auch tun. Es ist genug dass er fuer sein Tochter und derzeitige Familie zahlt, braucht nichts fuer andere "nichts verwandten" da zu sein.

mfg

Cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 13:09
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

und Malachit,

Du weiss bestimmt die ganze Geschichte (wie ich) eben nicht und kannst nur aus Vermutungen reden.

Weiss Du ob derzeitige Frau krank oder gesund ist, in der Lage ist ein Job zu bekommen?
Weiss Du ob die derzeitige Frau sich bemueht sich um einen Arbeit zu finden?
Weiss du on der 11 Jahrige Sohn nichts teilweise betreuengsbedurftig ist?

Nein. Leider wissen wir nur die haelfte diese Geschichte. Und von was ich gelesen habe, es ist mir glass klar dass hat nichts mit den Einkommen des KV zu tun, aber nur mit kommunikations mangel (vielleicht mehr). Die KM hatt geklagt wegen "nicht offenlegen von Steuerbescheid bzw. Steuererstattung" oder wegen "10DM" - bitte - was fuer irrsinn. Wenn die KM glaubt dass der KV viel Geld von Steuer zurueck erhaelt, koennte sie einfach beim Gericht klage einreichen - sogar eine Stufenklage kommt in Frage und musste der KV selber bezahlen... Aber sie hatt das nicht gemacht. Warum? Ich denke weil keine Steuerruckerstattung gab oder es war so niedrig dass es keinen Einfluss auf Unterhalts hoehe hatt.

Ich wiederhole den ganzen - egal wie oft und viel euch (wegen meine Aussagen) erregt. Wenn der KV des Tochter nicht gleich der biologische Vater beides Kinder ist, muss und sollte er auch nichts dafuehr bezahlen. KM kann immer aufstockung unterhalt oder Betreueungs unterhalt von biologischen Vater des  betreuengsbedurftiges kind einklagen.... und dann sollte sie genug geld bekommen um die Unterhalt fuer Tochterlin zu gewahrleisten.

mfg

cicero.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 13:42
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin cicero,

tut mir leid. Ich sehe nichts so. Wenn die KM eine Richtige und Faire Unterhaltsberechnung wollte,

Cicero, niemand ist so blind, wie der, der nicht sehen WILL

Wenn du es nicht so siehst, dass Philli eine faire Unterhaltsberechnung will, hast du den Tread nicht gelesen und malachit nicht verstanden, der hat dir das belegt. Ich möchte mich dazu nicht wiederholen

die Steuer ruckertstattung - ich sehe dass sehr dubios. Es kann sein der Vater hatt die Stueuer ruckzahlungen nichts offen gelegt, aber auch falls er tut, dies werden keinen grosse Unterschied machen. Von Steuer erstattungen mussen auch die jetztigen Frau und kind bevorteilt werden und nichts nur Tochter (und viel mehr ex Frau)

Bei der Vorlage des Steuerbescheides geht es nicht nur darum, eine evtl. Steuernachzahlung in den Unterhalt einzurechnen. Viel wichtiger ist der Steuerbescheid, um zu sehen, ob der KM evtl. höhere Einkommen verschweigt. Der KV arbeitet in der Fa. seines Vaters. Da ist es ein leichtes, Lohnabrechnungen mit einem normalen Gehalt zu erstellen, und ihm, an der Lohnabrechnung vorbei, weiteres Geld zukommen zu lassen. (z.B. Ausschüttungen aus Firmenanteilen, Zweitjob in der gleichen Fa. etc.) Im Steuerbescheid würden diese Einnahmen aber auftauchen. Insofern ist der Anspruch von Phillis Tochter, den Steuerbescheid zu bekommen gerechtfertigt und sehr wichtig. Nur mit Steuerbescheid kann der Unterhalt für Phillis Tochter korrekt berechnet werden. Und nichts anderes will Phillis Tochter.

Und das Philli ihre Tochter dabei unterstützt, ist eine Selbstverständlichkeit. Welche 18 jährige kriegt sowas denn ohne Unterstützung hin? Soll sich Phillis Tochter denn vom KV besche... lassen?

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 13:48
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Krümelmonster,

Warum hatt die KM keine Stufenklage eingereicht? wegen fehlende Steuerbescheid? Und falls sie das gemacht hatt, was hatt der Richter entscheidet? Nichts getan? selber schuld.

Warum hatt die KM sofort mit the volle KU gerechnet auch nach den volljahrigkeit? Weiss sie ganz genau was die KV verdient oder nicht?

Es ist immer der Fall, wenn es um Vater geht - er muss immer da blind zu zahlen. Aber wenn die Zeit kommt, Kindes muttern auch dafuer die verantwortung zu uebernehmen, finden sie immer ein Grund kein Geld zu bezahlen.

Die KM konnte schon laengst etwas dafuer tun um die genauen einkommen des KV zu kennen. Und die Rechtslage in Deutschland deutlich vereinfacht die vorgehenweise des KM.

Nur vorwurfe gegen die KV ohne gerichts urteil oder Beweiss ist nur Luft und muss so muss es betrachtet.

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 14:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Cicero,

Warum hatt die KM keine Stufenklage eingereicht?

Ach - und WENN sie Stufenklage eingereicht hätte noch vor Erreichen der Volljährigkeit der Tochter, dann würdest du dich jetzt vermutlich tierisch darüber aufregen, dass sie genau das getan hätte, d.h. dass sie gleich mit dem vollen juristischen Geschütz losgeballert hätte statt erst mal zu versuchen, eine vollständige Auskunft auf dem kleinen Dienstweg von ihm zu erhalten, nicht wahr?

Ich darf mal eben daran erinnern (auch wenn es eigentlich jedem klar sein müsste, der die Geschichte von Anfang an gelesen hat): Die Tochter ist in diesem Monat volljährig geworden oder wird es in den nächsten Tagen; d.h. es geht um den Unterhalt ab Januar 2014.

Und dann, @alle und insbesondere @Phili:

Selbstverständlich schreit diese Konstellation geradezu nach einem Kompromiss, der allen Beteiligten weh tun wird, aber das haben Kompromisse nun mal so an sich. Wenn dies nicht möglich ist, weil einer oder mehrere Projektbeteiligte sich dem verweigern, dann muss es halt in drei Teufels Namen ein Gericht entscheiden, und dann wäre es Sache der Tochter, das Gericht anzurufen. Ein Kompromiss in dem von mir genannten Sinne könnte z.B. in groben Zügen so aussehen:

  • Phili übernimmt einen gewissen Teil der Leistungen an die Tochter; wohl wissend, dass ein Gericht sie mangels eigener Leistungsfähigkeit möglicherweise auch völlig aus der Unterhaltspflicht entlassen könnte.
  • Ihr Ex übernimmt einen größeren Teil der Leistungen an die Tochter, der allerdings noch unterhalb des Mindestunterhaltes liegt; wohl wissend, dass ein Gericht ihm auch eine geringere Haftungsquote auferlegen könnte, nämlich dann, wenn das Gericht auch Phili in nennenswertem Umfang als leistungsfähig betrachtet.
  • Die Tochter sucht sich eine stundenweise Arbeit, um die Unterhaltsleistungen der Eltern aufzubessern; wohl wissend, dass ein Gericht die Eltern als in Summe so leistungsfähig einstufen könnte, dass sie selbst auch von den ihr zugesprochenen Unterhaltszahlungen ohne eigene Nebenjobs leben könnte.

In gewisser Hinsicht sollten alle Beteiligten ein Interesse an einem solchen Kompromiss haben, denn selbstverständlich sieht die gerichtliche Kehrseite für jeden der Beteiligten so aus:

  • Das Gericht könnte Phili auch für so leistungsfähig halten, dass sie, sagen wir mal, ungefähr die Hälfte des fälligen Unterhalts übernehmen müsste.
  • Zu Lasten von Phili's Ex könnte das Gericht die Mutter aber auch für leistungsunfähig halten, so dass der komplette Unterhalt am Vater hängen bliebe, und dann wahrscheinlich sogar nach einer höheren Zeile der DT als nur nach Zeile 1.
  • Und letztlich könnte das Gericht auch beide Elternteile für so leistungsunfähig halten, dass die Tochter sich die Ausbildung durch Nebenjobs weitgehend selbst finanzieren müsste.

Was ein Gericht in dieser Situation tatsächlich entscheiden würde, das wage ich nicht einmal in groben Zügen abzuschätzen, denn dafür enthält dieser Fall viel zu viele Unwägbarkeiten, die ein Familienrichter je nach Tageslaune so oder so bewerten könnte. Unter anderem deshalb wäre es m.E. sinnvoll, hier ohne Anrufung der holden Tante Justizia zu einer Lösung zu kommen, mit der alle Beteiligten irgendwie leben können.

Ob so eine vernünftige Lösung möglich ist, so verhärtet wie die Fronten hier wohl sind: das steht natürlich auf einem völlig anderen Blatt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2013 17:19
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