Baldige Volljährigk...
 
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Baldige Volljährigkeit - ich werde auch unterhaltspflichtig

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(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

vielen Dank Euch beiden für die Antworten.

@dantes
Von der Sacher her magst Du wirklich recht haben. Und ich kann das schon verstehen. Warum sollten Männer auch anders ticken als Frauen, wenn es um die Kinder geht?

Bei dem Exemplar Vater meiner Großen ist es allerdings leider doch anders.
Er hat sich früher schon furchtbar darüber aufgeregt, wenn er mal die volle Windel wechseln musste, zumindest wenn der Inhalt fest war.
Als wir uns trennten wollte er seine Tochter gar nicht, sondern wollte, dass sie bei seinen Eltern aufwächst und er sie dann dort besuchen kann.
So wie er das immer all die Jahre durchgezogen hat. Er hat sie niemals selbst geholt, sondern von Oma oder Opa oder seiner Schwester abholen lassen und er kam dann zu Besuch bei ihnen. Was er sich dabei gedacht hat, ist mir bis heute ein Rätsel.

Komisch nur, dass ich nach wie vor ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern habe und unser Kind ebenfalls. Sie ist regelmäßig dort. Ihren Vater hingegen sieht sie vielleicht 2-3 Mal im Jahr, vorzugsweise zu Weihnachten oder wenn er Geburtstag hat oder mal bei Feierlichkeiten bei den Groß- oder Urgroßeltern (alle seinerseits). Das Thema Ex und ich wird aber auch ganz bewusst außen vor gelassen. Das ist Vergangenheit und hat schließlich nichts mit unserem Kind zu tun.

Danke @Krümelmonster. Dann warte ich mal ab, was passiert.

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2013 13:37
(@phili)
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Guten Morgen,

es kommt Bewegung ins Spiel bei der ganzen Geschichte.

Kurz vor dem Geburtstag meiner Tochter, wurde ich nochmalig von der RA des Vaters angeschrieben, ob ich jetzt meiner Auskunftspflicht ihm gegenüber nachkomme, ansonsten werde er Klage erheben.

Meine Tochter hat am Tage ihrer Volljährigkeit einen Brief an ihren Vater verfasst (klar, dass ich geholfen habe), in dem sie ihn freundlich bittet, ab Januar 2014 weiterhin für sie Unterhalt zu zahlen, da sie Schülerin ist und kein Einkommen hat. Da noch immer der Steuerbescheid fehlt, kann sie erst nach Erhalt dessen, ihren Unterhaltsbedarf konkret beziffern. Sie wird dies tun, sobald die Zahlen vorliegen.

Ich habe an dem Tag meiner Tochter sämtliche Unterlagen übergeben und ihr meine Auskunft vollumfänglich erteilt. Dieses hat sie auch ihrem Vater mitgeteilt, das alle Unterlagen von mir vorliegen.

Dadurch, dass ich dieses Jahr für 3 Monate Pflegezeit auf eigene Kosten genommen hatte und dementsprechend kein Einkommen hatte, errechnet sich ein Jahresdurchschnitt von ca. 850,- € Einkommen, also weit unterhalb des angemessenen Selbstbehaltes. Somit kommt eine Haftungsquote nicht in Betracht.

Bin ja mal gespannt, ob mein Ex tatsächlich versucht zu klagen. Leider muss das ganze wohl tatsächlich über Anwälte laufen. Er ist und war nie bereit, sich wie Erwachsene an einen Tisch zu setzen, egal um was es geht/ging. Das ist sehr schade.

Für mich stellt es sich so dar, als ob er kein Interesse daran hat, die ganze Angelegenheit korrekt ablaufen zu lassen, sondern es ihm nur darum geht, mir irgendwie einen beipulen zu wollen. Naja solche Äußerungen, dass ich mir aufgrund seines Mindest-KU die ganzen Jahre ein schönes Leben gemacht hätte, kenne ich ja auch.

Schade, ich hatte gehofft, wir könnten uns einfach zusammen setzen, uns wechselseitig die Unterlagen vorlegen und rechnen. Wird wohl nichts. Bei der Art und Weise seines Vorgehens werde ich eben auch bockig und es läuft über den offiziellen Weg.

Was die andere Geschichte mit meinem Sohn angeht, spitzt sich das immer mehr zu hier. Nur Stress mit den Behörden und ich bin endgültig am Ende angekommen und seit Ende September  wegen Burnout krank geschrieben. Man, ich pack das nicht mehr diesen ganzen Ärger und das Abstrampeln mit der Zeit und den Terminen. Jetzt wollen sie ihm noch Stunden bei der Schulbegleitung kürzen mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten. Das ist wieder so ein klassischer Fall von Zuständigkeiten hin und her schieben, obwohl die Rechtslage klar ist. Man, ich habe schon Berge versetzt in der Hinsicht, aber irgendwann muss auch mal gut sein. Das kostet so viel Kraft alles.

Also wieder Widersprüche schreiben und machen und tun. Meine beantragte Reha ist abgelehnt worden, der Widerspruch auch und nun habe ich das an den VdK abgegeben. Ich habe die Nase so voll davon. Momentan habe ich mehr zu tun als wenn ich arbeite und das, wo ich momentan echt Schwierigkeiten habe, mich überhaupt darauf zu konzentrieren und ständig ins Grübeln gerate.

Seit Monaten versuche ich eine Einrichtung zu finden, wenn ich denn zur Kur gehen kann, wo mein Sohn in Kurzzeitpflege gehen kann und trotzdem weiterhin zur Schule kommt. Das ist super schwer. Zumindest hat jetzt das Jugendamt die Dringlichkeit erkannt und hilft mit, dank meiner Kinderärztin und des Autismus-Instituts.

Schnief *aufbauende Worte brauche*

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2013 11:50
(@phili)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

gestern Nachmittag rief mein Ex unsere Tochter auf dem Handy an. Sie war noch halb in der Schule drin und konnte dementsprechend nicht reden.

Er hat sich bitterlich über ihren Brief beschwert und ob sie überhaupt wisse, was sie dort unterschrieben hat. Er sei maßlos enttäuscht über ihr Verhalten und würde jetzt schon genauso anfangen wie ihre Mutter. Er würde das gerne an Weihnachten mit ihr noch einmal besprechen.

Es gab wohl ein Wort das andere und er hätte sich so in Rage geredet, dass er laut wurde. Daraufhin hat meine Tochter das Gespräch abgebrochen und aufgelegt.

Hallo? Geht's noch?
Abgesehen davon, dass Weihnachten bestimmt nicht der richtige Zeitpunkt zum Besprechen so eines Themas ist, holt er sich wieder Schützenhilfe von seinen Eltern. Denn Weihnachten findet wie immer am 2. Weihnachtstag bei Oma und Opa statt, wo er sie "besucht", wie eh und je. Er selbst hat nie Ambitionen gehabt, mit ihr Weihnachten zu verbringen.

Dabei war ihr Brief absolut höflich und ein ganz normaler Vorgang:
- Freundliche Bitte, ab Januar 2014 weiterhin für sie Unterhalt zu zahlen
- Bezifferung kann erst erfolgen, wenn die fehlenden Unterlagen (Steuerbescheid) vorliegen
- Unterlagen von ihrer Mutter (mir) erhalten und dass ich nicht leistungsfähig bin mit ca. Einkommen und dass ich damit meiner Auskunftspflicht ihr gegenüber nachgekommen bin.
- Kindergeld wird ab Januar von mir an sie weiter geleitet
- Bitte, den zu errechnenden Unterhalt weiterhin auf das Konto ihrer Mutter zu überweisen
- Viele Grüße

Am meisten hat er sich natürlich darüber aufgeregt, dass der Unterhalt weiterhin auf mein Konto gehen soll. Aber das ist mit meiner Tochter besprochen worden. Ihr würden dadurch ein paar hundert Euro durch die Lappen gehen und überhaupt, ich hätte ganze Arbeit geleistet, sie zu beeinflussen und gegen ihn aufzubringen. Er weiß gar nichts und schon gar nicht, wie wir das hier verkaspern mit dem Unterhalt. Das geht ihn ja auch nichts an.

Nun habe ich hier ein völlig deprimiertes, ängstliches und vor allem wütendes "Kind". Klasse! Sie steht zwar dahinter, was sie geschrieben hat (natürlich habe ich ihr geholfen), aber hat Angst, das durchzustehen, wenn an Weihnachten die gesamte Familie: Vater, Stiefmutter, Oma, Opa, Tante, 2 Cousins, Uroma und Uropa auf sie einreden. Kann ich voll verstehen. Und wenn ich zurückblicke, kann ich mich gut an die eine oder andere Situation erinnern, wo genau nach diesem Muster verfahren wurde. Einfach nur ätzend; sie tut mir echt leid.

Am Telefon hat sie sich zumindest schon einmal etwas gerade gemacht und da bin ich mega stolz auf sie. Sie hat ihm nach den Hasstiraden geantwortet, dass er ja außer mit dem Unterhalt gar nichts mit ihr zu tun hatte und habe und absolut nichts von ihr weiß. Hat sie auch recht mit. Er hat sich ja all die Jahre bis auf 2-3 Mal im Jahr (heute nur noch 1-2 Mal) nie um sie gekümmert und das auch noch nicht einmal selbst. Wochenenden, Urlaub, Weihnachten etc. fanden nie statt, weil er es nicht wollte und als sie all ihren Mut mal zusammen nahm und ihn fragte, ob sie nicht auch einmal übers Wochenende zu ihm könne oder sie mit in die Ferien möchte, hat er sie auch noch vor den Kopf gestoßen. O-Ton: Das möchte er nicht, sie sehen sich doch oft genug.

Jahrelang betont er, dass er eine neue Familie habe und gibt ihr ständig das Gefühl, Vergangenheit zu sein, mit der man abgeschlossen habe. Ihr Halbbruder wurde ihr, nach ihrer Aussage, immer vorgezogen.

Jetzt zu ihrem 18. Geburtstag kam eine Karte mit Glückwünschen, sonst nichts. Kein mal in den Arm nehmen, eine kleine Aufmerksamkeit, nichts.

Dass sie da heutzutage keine gute Meinung über ihren Vater hat, ist meiner Meinung nach mehr als verständlich. Als sie mir damals sagte, ihr Vater sei ein A....loch, habe ich das versucht, abzuschwächen und ihr erklärt, dass er trotz seines Verhaltens immer noch ihr Vater ist und ich es nicht gut finde, dass sie so über ihn redet. Es hat nichts gebracht, sie ist nach wie vor bzw. jetzt erst recht dieser Meinung. Ich finde es mehr als schade, aber er hat sich das selbst verbaut.

Im Moment weiß ich echt nicht, wie ich sie in dieser Situation stärken kann. Mist Spiel, echt. Hat einer eine Idee?

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2013 11:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Phili,

einen Rat geben ist schwer. SIe ist volljährig. Und wenn sie Angst hat, dass an Weihanchten von der gesamten Familie auf sie eingeredet wird, warum will sie sich das antun?

SIE muss nicht zu Oma, Opa, Papa und Konsorten. SIE kann ihre Entscheidungen alleine treffen und kann damit auch entscheiden, sich dieser Situation nicht auszusetzen oder eben zu gehen, wenn es ihr nicht passt.

Ich an ihrer Stelle würde Weihnachten nicht dort auftauchen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 11:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich an ihrer Stelle würde Weihnachten nicht dort auftauchen.

Oder falls sie an den Großeltern hängt, an einem Tag, wo der KV nicht dort ist...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 12:00
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Philli,

kannst du noch mit Ihrem Vater reden, und wärst du auch bereit dazu dass zu tun?

Wenn ja, UND wenn eure Tochter überhaupt selbst zu der Weihnachtsfeier möchte, würde ich ihr folgenden Tip mit auf den Weg geben: Sobald der KV auf das Thema Unterhalt kommt, könnte sie z.B. sagen: "Gut dass du das ansprichst, ich möchte das gerne in einem Gespräch mit dir regeln, aber nicht heute, heute möchte ich mit euch Weihnachten feiern. Wir können uns gerne am (Terminvorschlag Anfang Januar) zu dritt treffen (Mama, du und ich). Dann finden wir sicherlich eine gute Lösung. Dazu musst du dann aber auch alle Unterlagen, auch deinen Steuerbescheid, dabei haben."

Wenn nach dieser Ansage das Thema vom KV nicht beendet würde, würde ich etwas dies empfehlen: "Wenn ihr jetzt nicht Weihnachten feiern sondern lieber über Geld reden wollt, dann gehe ich jetzt. Können wir jetzt bitte das Thema wechseln, oder soll ich gehen" Das muss Sie dann natürlich auch durchziehen, falls danach weiter auf sie eingeredet werden sollte

Gruß und viel Kraft wünscht,

Krümelmonster

P.S.: bekommt deine Tochter Bafög, oder ist es zumindest beantragt? Wenn Bafög bezogen wird, sinkt der UH des KV, dann hat er eigentlich erst Recht keinen Grund so ein Theater zu machen

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 12:16
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke Euch beiden.
Ich werde das mal mit ihr besprechen und mal sehen, was sie damit machen möchte.

Wenn es nicht so traurig wäre, bin ich persönlich sogar dazu bereit, das mit "Humor" zu sehen. Er hat sich eine so schöne Strategie ausgedacht um mir endlich mal an die Karre zu fahren mit allem drum und dran und will mich unbedingt verklagen um es mir doch mal so richtig zu zeigen. Nun kommt unsere Tochter daher und geht ebenfalls den offiziellen Weg und haut ihm damit seine sich so schön vorgestellte Machtdemonstration um. Mir tut er leid.

Ich bezweifele aber ganz stark bzw. weiß, dass meine Tochter das ganz anders sieht. Ist ja auch verständlich. Sie kann das gar nicht überblicken, zumal ich sie immer aus solchen Streitereien herausgehalten habe und sie davon nichts weiß, was alles abgelaufen ist. Nur das, wonach sie mich direkt gefragt hat und das auch erst seit kurzer Zeit. Schließlich macht sie sich inzwischen auch ihre eigenen Gedanken und hinterfragt auch einiges.

Was passiert jetzt eigentlich, wenn er ihr die fehlenden Unterlagen nicht gibt? Da ziert er sich ja schon seit Juni/Juli.

LG Phili

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Themenstarter Geschrieben : 18.12.2013 12:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann müsste sie wirklich den Weg über Anwalt und Gericht beschreiten.

Alternativ könnte sie sich auch vom JA unterstützen lassen. Nur, wird der denen dann ja auch keine Auskunft geben.

Sie soll einfach mal deine Unterlagen, ihre Schulbescheinigung und ein Schreiben mit Aufforderung und Fristsetzung perEinschreiben an ihn richten. Wenn er dann nicht reagiert, dann muss sie eben zum RA.

Dich verklagen kann er ja nun nicht 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 12:58
(@phili)
Rege dabei Registriert

Moin,
warum ist eigentlich immer alles weg, wenn ich was schreibe?

Hallo Krümelmonster,
danke auch die für die Antwort.

Nein, er kann leider nicht mit mir reden, aber das schon seit unserer Trennung vor 15 Jahren nicht. Alle Versuche wurden grundsätzlich von einem seiner vielen RAe beantwortet oder er musste sich so einige Dinge vom Richter erklären lassen. Das höchste der Gefühle ist ein "Hallo", wenn er sie denn tatsächlich mal abgeholt hat, was schon sehr lange her ist.

Dass ich ihm einmal bei seinen Eskapaden geantwortet habe, er hätte das Geld, was er in seine RAe und andere Rechtsstreitigkeiten investiert hat, lieber in seine Tochter investieren könnte, ist nicht zielführend, entspricht aber den Tatsachen. Danach war er erst recht beleidigt.

Ich werde ihr das vorschlagen, das ist eine gute Idee, finde ich.
Momentan möchte sie das Thema ganze weit von sich wegschieben. Ist ja auch verständlich. Sie fühlt sich gerade total überfordert damit.

Bafög bekommt sie nicht und ist auch nicht beantragt, nachdem ich lange mit dem Bafög-Amt telefoniert habe. Die sagten mir, der Höchstsatz betrüge in ihrem Fall 200,- Euro, aber da wird das Kindergeld voll angerechnet. Sie würde somit höchstens 16,- Euro an Bafög erhalten können. Wegen 16,- Euro macht man doch nicht so einen Auf- und Umstand. Dementsprechend würden sie auch nur 16,- Euro vom Vater verlangen. Das bringt doch alles nichts.

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2013 13:21
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Philli

Bafög bekommt sie nicht und ist auch nicht beantragt, nachdem ich lange mit dem Bafög-Amt telefoniert habe. Die sagten mir, der Höchstsatz betrüge in ihrem Fall 200,- Euro, aber da wird das Kindergeld voll angerechnet. Sie würde somit höchstens 16,- Euro an Bafög erhalten können.

Da haben die dir aber ausgemachten Blödsinn erzählt. (Vorsichtig ausgedrückt, denn wie ich das gerne betiteln würde, würde die Wortsperre zum Glühen bringen)

Der Bafög Höchstsatz für eine zu Hause lebende Schülerin beträgt 216 EUR. Und das Kindergeld wird NICHT darauf angerechnet. Für den UNTERHALT wird das Kindergeld zum Abzug gebracht, NICHT für das Bafög. Die 216 EUR Bafög werden vom Bafög Amt ausgezahlt, wenn die ELTERN ihre Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ich hab 2 Bafög beziehende Kinder, bei keinem wurde das Kindergeld angerechnet. Den Bafög Antrag sollte deine Tochter wirklich stellen. Wenn der KV wenig verdient, wird der volle Bafög Betrag von 216 EUR fliessen. Zusätzlich hat das den Vorteil, dass der KV gegenüber dem Bafög Amt gezwungen wird, seine Einkünfte korrekt offen zu legen. Inkl. Steuerbescheid.

Bafög-Recht und Unterhaltsrecht sind nunmal 2 unterschiedliche Paar Schuhe. Wie das mit dem Bafög geht, ist sehr gut hier zu sehen:

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/373.php
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

Die Unterhaltsberechnung könnte dann z.B. so aussehen: Mal angenommen, der KV wäre in Stufe 2 DT einzuordnen:

Bedarf lt. DT:                        513 EUR
- Bafög lt. Bescheid  z.B.  216 EUR
-Kindergeld                        184 EUR

=KU                                      113 EUR

Der auf den KU anzurechnende Bafög Betrag kann noch um ausbildungsbedingten Aufwand bereingt werden, max. bis zu der von manchen OLGs vorgesehenen Pauschale von 90 EUR, d.h. im obigen Beispiel würde, falls dieser Aufwand besteht, der in die Unterhaltsberechnung einzusetzende Bafög Betrag um bis zu 90 EUR geringer und damit der Unterhalt um bis zu 90 EUR höher.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 14:10




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber Schüler-Bafäg ist ja an einige Kriterien gebunden. Und da ist es durchaus wahrscheinlich ,dass sie gar keinen Anspruch hat

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 14:23
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Phili,

Guten Morgen,

es kommt Bewegung ins Spiel bei der ganzen Geschichte.

Kurz vor dem Geburtstag meiner Tochter, wurde ich nochmalig von der RA des Vaters angeschrieben, ....................
LG Phili

Guten Morgen,

gestern Nachmittag rief mein Ex unsere Tochter auf dem Handy an. Sie war noch halb in der Schule drin und konnte dementsprechend nicht reden.

Er hat sich bitterlich über ihren Brief beschwert und ob sie überhaupt wisse, was sie dort unterschrieben hat. Er sei maßlos enttäuscht über ihr Verhalten und würde jetzt schon genauso anfangen wie ihre Mutter. Er würde das gerne an Weihnachten mit ihr noch einmal besprechen.

Es gab wohl ein Wort das andere und er hätte sich so in Rage geredet, dass er laut wurde. Daraufhin hat meine Tochter das Gespräch abgebrochen und aufgelegt.

Hallo? Geht's noch?
Abgesehen davon, dass Weihnachten bestimmt nicht der richtige Zeitpunkt zum Besprechen so eines Themas ist, holt er sich wieder Schützenhilfe von seinen Eltern. Denn Weihnachten findet wie immer am 2. Weihnachtstag bei Oma und Opa statt, wo er sie "besucht", wie eh und je. Er selbst hat nie Ambitionen gehabt, mit ihr Weihnachten zu verbringen.

Genauso habe ich das gerade 1 zu 1 mit meinem Sohn erlebt. Geburtstagsgrüße der Mutter ein Schreiben des Anwalts (meine Mandantin hat mich beauftragt ....)

Er nimmt es äußerlich gelassen. Innerlich wurmt ihn das schon.

Da Töchting und Sohnemann sicherlich irgendwann mal erfolgreich im Berufsleben stehen, muss ich mir irgend etwas einfallen, damit sie im Ernstfall für die Frau (ganz bewusst so gewählt) finanziell nicht bluten müssen.

LG

nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 14:27
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin midnightwish,

Aber Schüler-Bafäg ist ja an einige Kriterien gebunden. Und da ist es durchaus wahrscheinlich ,dass sie gar keinen Anspruch hat

Um genau zu wissen ob Anspruch besteht, muss man halt den Antrag stellen.

Aber: Die Kriterien sind genau damit erfüllt:

- Aktuell seit August 3jährige Berufsfachschule mit dem Ziel einer vollständigen Berufsausbildung

Ich habe genau das mit meinem Sohn selber durch.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 14:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie sollte einen Satz üben: ruhig zu sagen, dass sie über dieses Thema nicht sprechen wird und wenn das nicht akzeptiert wird, wird sie sich zurück ziehen. Und für den Fall der Fälle einen höflichen Dank für die Einladung und auf Wiedersehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 16:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ah ok krümel,

ich war auf allg. Schule

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 16:21
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Dein Ex hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dich, sondern nur eine Auskunftsverpflichtung Eurer Tochter gegenüber - genau wie Du ab dem Tag der Volljährigkeit.

Hallo Alle,

Kurze Frage zur dieser Thema,

wenn die KV keine Auskunftanspruch gegenueber die KM hatt, wie kann er des Hoehe des Unterhalts und seine Haftungsquote rechnen? Wie kann er sicherstellen ob die Auskunft seitens die KM richtig "beurteilt" wird? Das gilt selbstverstaendlich anders rum aber ehrlich zu sein, die KM kann sowieso zugriff auf die Auskuenfte des KV haben, wenn sie so "eng" mit Tochter ist.

Muss er einfach auf die Zahlen von die gegenseite vertrauen und "augen zu" weiter alles bezahlen?

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 17:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das volljährige Kind muss Auskunft erteilen. Es muss also die Unterlagen des jeweils anderen Elternteils vorlegen. Damit kann dann die Höhe des GEsamtunterhalts bestimmt werden,ebenso wie die Haftungsquote

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 17:27
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Danke vielmals midnightwish,

🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2013 18:06
(@phili)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen,

jetzt bin ich echt platt. Wie kann es sein, dass das Bafög-Amt mir so einen Bullshit gesagt hat? Ich habe ja extra noch mit ihr diskutiert.  😡

OK, dann werden wir uns nochmal darum kümmern.

Und zur Erklärung des ganzen. Selbstverständlich bekommt der KV meine Unterlagen zu Gesicht. Nur müssen diese durch unsere Tochter übergeben werden. Das wird sie auch tun. Es muss aber erst mal überhaupt "ausgefordert" werden, überhaupt weiterhin Unterhalt zu zahlen. Das ist jetzt geschehen. Sie kann aber ihren Unterhaltsanspruch gar nicht beziffern, sofern er nicht endlich mal den Steuerbescheid beibringt. 

Wenn es mir möglich wäre, würde ich auch sofort meinen Beitrag dazu packen. Es geht aber leider nicht. Deshalb beschränkt sich das ganze bei mir darauf, dass unser Kind noch hier zu Hause wohnt, sogar das größte Zimmer hat und selbstverständlich auch Strom, Wasser, Essen, Trinken usw. verbraucht. Wie bei eigentlich allen Teenies nicht zu knapp (stundenlange Spiegel-Sessions im Bad  :redhead:).

Dass er seit Jahren versucht, mir einen beizupulen, tangiert mich nicht besonders. Auch weiß ich, dass ich ihm verbal überlegen bin. Das ist vielleicht der Grund, warum er nie reden wollte und immer noch nicht will. Sein Problem! Er weiß allerdings auch, dass ich zu Kompromissen fähig bin und mich auch vom Gegenteil überzeugen lasse, wenn man mir etwas mit sachlichen Argumenten widerlegt. Das bedarf aber einer Kommunikation. Aber dass er jetzt alles auf unser Kind verlagert, ist einfach eine Schweinerei. Dass er sich ihr gegenüber so schofelig verhält, zeigt mir eigentlich nur, dass es ihm mal wieder einmal gar nicht um sein Kind geht, sondern nur darum, mir eins auszuwischen und um sein Machtgehabe. Bei mir kommt er damit nicht weiter, aber einem Teenie so zu begegnen, der mit der Situation vollkommen überfordert ist, weil es sich um ihren Vater handelt, ist echt heftig.

Er hat ja sonst nichts zu sagen oder bisher erreicht, sich nie "freigeschwommen" (von Beruf Sohn halt), also wird das jetzt schön auf schwächere (sein Kind) übertragen. Nach dem Motto: Nach oben betteln, nach unten treten. (Das habe ich meiner Tochter gegenüber aber nicht so gesagt oder angedeutet, also nicht falsch verstehen).

So, genug gejammert und gemeckert, wir gehen das an, damit das seine geordneten Bahnen läuft.

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2013 12:34
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Phili,

Und zur Erklärung des ganzen. Selbstverständlich bekommt der KV meine Unterlagen zu Gesicht. Nur müssen diese durch unsere Tochter übergeben werden. Das wird sie auch tun.

Nein muss sie nicht. Es gibt immer noch die Post. Eintüten, adressieren und Briefmarke drauf. Fertig, geht sehr schnell.

Es muss aber erst mal überhaupt "ausgefordert" werden, überhaupt weiterhin Unterhalt zu zahlen. Das ist jetzt geschehen. Sie kann aber ihren Unterhaltsanspruch gar nicht beziffern, sofern er nicht endlich mal den Steuerbescheid beibringt.  

Da der KV doch Unterhalt bezahlt und zwar gemäß seines Einkommens braucht da nicht "aufgefordert" werden. Der KV möchte lediglich Deine Einkünfte belegt haben, um für sich die Haftungsquoten festlegen zu lassen und das mit Recht.

Wenn es mir möglich wäre, würde ich auch sofort meinen Beitrag dazu packen. Es geht aber leider nicht. Deshalb beschränkt sich das ganze bei mir darauf, dass unser Kind noch hier zu Hause wohnt, sogar das größte Zimmer hat und selbstverständlich auch Strom, Wasser, Essen, Trinken usw. verbraucht. Wie bei eigentlich allen Teenies nicht zu knapp (stundenlange Spiegel-Sessions im Bad  :redhead:).

Das ganze zählt bei volljährigen Kindern nicht mehr. Du bist Deiner Tochter Barunterhaltspflichtig. Welches Vereinbarung nach der Feststellung der Haftungsquoten Du mit Deiner Tochter triffst ist dann Euer Problem (Tochter/Mutter)

Dass er seit Jahren versucht, mir einen beizupulen, tangiert mich nicht besonders. Auch weiß ich, dass ich ihm verbal überlegen bin. Das ist vielleicht der Grund, warum er nie reden wollte und immer noch nicht will. Sein Problem! Er weiß allerdings auch, dass ich zu Kompromissen fähig bin und mich auch vom Gegenteil überzeugen lasse, wenn man mir etwas mit sachlichen Argumenten widerlegt. Das bedarf aber einer Kommunikation.

Solche Aussagen finde nicht sachdienlich und vollkommen daneben. Was heißt verbal überlegen? Wer so argumentiert ist m.E. weder "verbal" überlegen, noch zu Kompromissen fähig. Ist aber meine ganz persönliche
Meinung.

Aber dass er jetzt alles auf unser Kind verlagert, ist einfach eine Schweinerei. Dass er sich ihr gegenüber so schofelig verhält, zeigt mir eigentlich nur, dass es ihm mal wieder einmal gar nicht um sein Kind geht, sondern nur darum, mir eins auszuwischen und um sein Machtgehabe. Bei mir kommt er damit nicht weiter, aber einem Teenie so zu begegnen, der mit der Situation vollkommen überfordert ist, weil es sich um ihren Vater handelt, ist echt heftig.

Machtgehabe? Der KV will nur überprüfen lassen, ob er weniger KU zahlen kann. Wenn er Dir dann durch eine eventuell geringere KU Zahlung einen verpult, hast Du ein Problem, nicht der KV, und ja, Du bist ab Volljährigkeit nicht mehr sein Gesprächspartner. Ein Teenie ist Deine Tochter nicht mehr.

Er hat ja sonst nichts zu sagen oder bisher erreicht, sich nie "freigeschwommen" (von Beruf Sohn halt), also wird das jetzt schön auf schwächere (sein Kind) übertragen. Nach dem Motto: Nach oben betteln, nach unten treten. (Das habe ich meiner Tochter gegenüber aber nicht so gesagt oder angedeutet, also nicht falsch verstehen).

Mit solchen Äußerungen verlässt man komplett die Sachebene. M.E. handelt der KV vollkommen richtig, wenn er sich nicht mit Dir auseinandersetzt, sondern alles über Anwälte regelt.

nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2013 16:22




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