Hi!
Bin nun bald geschieden. Bin zwei Kindern (9,12) Unterhaltsverpflichtet.
Zahle 247 + 291 Eu. lt. Gerichtsbeschluß. Für die Kindesmutter bleibt kein Geld für Unterhalt.
Meine neue Lebenspartnerin ist nun schwanger. Natürlich von mir 😉
Wie sieht das nun mit der Unterhaltsverteilung für drei Kinder aus?
Wird das Kind im eigenen Haushalt bevorzugt?
Muß ich auf eine Mangelberechnung hinarbeiten?
Bekommen alle drei Kinder dann den gleichen Anteil?
Die Lebenspartnerin ist momentan noch im Mutterschaftsurlaub, durch ein Kind was sie mitgebracht hat, und bekommt vom Arbeitsamt Geld. Ist aber noch angestellt.
Sollte man nun mit dem heiraten wenn ich geschieden bin, warten und die Unterhaltsberechnung durch die Verpflichtung fürs dritte Kind durchführen lassen?
In wie fern wird sie zur Zahlung durchs Zusammenleben bzw. Ehefrau später mit herangezogen ????
[Editiert am 7/5/2006 von Mabe]
[Editiert am 7/5/2006 von Mabe]
Das Kind im eigenen Haushalt wird keineswegs bevorzugt , im Gegenteil.
Bei Heirat wird beiderseitiger Verdienst angerechnt.
Ich frag mal ganz provokant:
wären das nicht alle gute Überlegungen gewesen , BEVOR man sich ein weiteres Kind anschafft?
Sollten die Ressourcen dazu nicht ausreichen. Leben finde ich schön , aber es sollte auch Qualität haben.....
M
Moin,
Das Kind im eigenen Haushalt wird keineswegs bevorzugt
Bevorzugt ist das falsche Wort. Es ist den anderen Kindern gleichgestellt.
Bei Heirat wird beiderseitiger Verdienst angerechnt.
Jein. Nur bei der Berechnung des Betreuungsunterhaltes, nicht jedoch beim KU.
Muß ich auf eine Mangelberechnung hinarbeiten?
Das hängt von deinem Einkommen ab.
Bekommen alle drei Kinder dann den gleichen Anteil?
Im Prinzip ja. Sie erhalten einen %-Satz der Verteilungsmasse.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Überlegungen vorher......
He, wo bleibt da das Menschenrecht? Ich möchten unsere eigene Familie gründen.
Ob nur Selbstbehalt oder nicht, sie ist ja nicht arbeitslos, und wird wieder arbeiten gehen.
Wenn ich also jetzt gerade so zum Selbstbehalt den Unterhalt zahlen kann (insges. 538,-), dann geht die Summe also später durch drei Kinder richtig?
Warum wird das Einkommen der Frau bei Heirat mit angerechnet? Sie kann doch nicht für meine 2 Kinder ?
hallo,
ich kann diese sätze mit: hättet ihr euch doch vorher überlegen müßen,nicht mehr hören., bzw. lesen. ich denke jeder hat das recht , nach einer gescheiterten beziehung, sich eine neue familie mit gemeinsamen kindern aufzubauen.
leider schreibst du nicht über dein monatliches bereinigtes einkommen.
würdet ihr beiden heiraten, würde deine neue frau, bei mangelfall mit einbezogen, minus einkommen was sie evtl. verdient. aber ich könnte es dir nur ausrechnen, was du zahlen müsstest, wenn ich mehr angaben , von dir hätte.
deine leiblichen kinder werden alle gleich berücksichtigt, je nach alter.
das schreibt dir eine zweitfrau.
(habe etwas zeit gebraucht, die mangelfallsberechnung zu verstehen, aber jetzt ist sie für mich kein problem mehr)
Mal ketzerisch gefragt: Wie sähe es denn in diesem Fall bei der Mangelfallberechnung aus, wenn der neue Lebenspartner des Unterhaltsverpflichteten keine Einkünfte hat? Denn wenn Einkünfte des neuen Partners bei einer Heirat berücksichtigt werden, müssen im Umkehrschluss doch auch keine Einkünfte berücksichtigt werden.
Muß dann der Partner aus erster Ehe vielleicht zahlen? 😀
Hi Leute,
ich lese gerade hier den Thread durch und komme bei Benutzernamen an.
Gut, jetzt wollen wir das mal aufdröseln.
Ich glaube, es geht hier um Selbstbestimmung, oder? Kann ich also darüber bestimmen, wie ich mein Leben leben möchte?
Also in Deutschland nach einer Scheidung ist das schwierig, weil man dann einfach nur noch kuschen und Kohle ranschaffen soll. Fremdbestimmt. Wieso soll ich nicht einen Teil meines Geldes für meine neue Familie behalten können, wenn ich mich auch parallel um meine 'Vergangenheit' kümmere?
Stand der Dinge ist ein anderer. Im Augenblick ist Selbstbestimmung nämlich nicht nur ein weibliches Wort, sondern mütterlich.
Mutter kann neu anfangen und auch der Leistungen aus der Ehe sicher sein. Selbst wenn sie einen neuen Partner oder sogar neue Kinder hat.
Papa, mangels Betreuung, meist nicht.
Und wenn ich dabei im Hinterkopf habe, dass zumeist Frauen Beziehungen beenden (ich glaube, 14% der Scheidungen gehen vom Mann aus), dann frage ich mich schon: Wo ist die Selbstbestimmung des Mannes/Vaters?
Ich finde es schrecklich und bleibe dabei.
Gruss,
Michael
hallo benutzername,
verstehe deine frage nicht.
eine mangelfallberechnung ensteht dann, wenn der unterhaltspflichtige nicht allen unterhaltsberechtigen gerecht werden kann, sprich das einkommen ist zu wenig.
deshalb wird bei einer mangelfallberechnung, die verteilermasse(was über den selbstbehalt von 890€liegt) prozentual an die unterhaltsberechtigten aufgeteilt.
das ist eine mangelfallsberechnung.
gruß
Hallo Mummel,
Mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 1368,00 Euro, das erste Kind erhält 291,00 Euro, das zweite Kind 247,00 Euro.
Meine Lebensgefährtin ist zwar angestellt, ist im Mutterschutz, und bekommt ALG2.
Es werden Zwillinge *gg* das wusste ich nicht als ich diesen Betrag angefangen hab zu schreiben.
So. Nun rechne doch mal bitte 🙂 Danke im voraus....
Hi Mabe,
bei dem Einkommen und den Unterhaltsbeträgen liegst Du unter dem Selbstbehalt. Mit welcher Begründung wurde dieser unterschritten ? Oder ist in dem Einkommen von 1368 € noch kein Weihnachts/Urlaubsgeld und Steuererstattung Vorjahr drin ??
Wenn Deine Zwillinge geboren sind, dann wird sich der Unterhalt an die "Erstkinder" deutlich verringern (und KM vermutl. toben :heu: )
Schreib bitte nochmal was zu Deinem Einkommen (meine Fragen oben), dann rechne ich mal 😉
LG
Ronja
Hallo,
bei mir reduziert sich der Selbstbehalt um 180 EURO, weil ich mit meiner Lebensgefährtin zusammenwohne. Also, Mangelfall erst bei einem Selbstbehalt von 710 EURO!!
Übrigens: Der neue Lebensgefährte meiner Ex ist leistungsfähig und wird bei der Berechnung überhaupt nicht! :gunman:
Moin,
bei mir reduziert sich der Selbstbehalt um 180 EURO, weil ich mit meiner Lebensgefährtin zusammenwohne.
Das entspricht gem. >diesem< urteil nicht der aktuellen Rechtslage.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Halllo DeepThought,
lt. Schreiben vom Gericht bekommt meine Ex nur PKH für den Unterhaltsprozess
wenn sie Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Schreiben wird auch die Reduzierung des Selbstbedarfs wg. neuer Partnerin angesprochen (ohne diese Reduzierung hätte sie keinen Anspruch auf Unterhalt) Ich zahle schon 655 EURO für meine Kinder!
So viel zum Thema Mangelfall - wenns ums Geld geht finden die Exen und ihre Anwälte immer wieder eine Möglichkeit die Männer zu melken!
Das o.g. Urteil wurde bereits von meiner Anwältin eingegeben, findet aber kein Gehör.
Gruß ramon
Die 1368 Euro resultieren aus einem Vergleich.
Ich habe vielleicht 150,0 Euro mehr in der Tasche.
Es wurde jede Prämie, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit einberechnet.
Möchte also momentan nicht am Unterhalt rütteln, weil die Ex dann von sich aus eine Neuberechnung anstrebt.
Inbegriffen ist ein Kredit den ich übernommen habe, 5% Pauschale, Handykosten usw.
Sobald die Zwillinge da sind werde ich schon an den Unterhalt herantreten.
Meine neue Lebensgefährtin dürfte doch nicht in die Berechnung einfließen? sie hat ja kein eigenes Geld ??
[Editiert am 12/5/2006 von Mabe]
Hi Mabe
zur Zeit brauchste auch nicht am Unterhalt rütteln, aber wenn die Zwillis da sind, wird sich das deutlich ändern. Denn die Verteilmasse wird dann auf 4 Unterhaltspflichtige Knider aufgeteilt. Also der Unterhalt wird schon deutlich sinken, den Du zu zahlen hast.
Da Du dann ein Mangelfall sein wirst und die Kinder einer Lebensgefährtin vorgehen, geht die leider leer aus. Wann ist denn der vorausstl. ET ? Wenn er im neuen Jahr liegt, dann müßte sie ja schon Anspruch auf das neue Elterngeld haben und somit Einkommen haben. Wenn die Kinder in diesem Jahr geboren werden, dann bekommst sie noch Erziehungsgeld (und das 2 mal, da 2 Kinder).
Ansonsten bleibt Euch nur der Antrag auf ergänzendes Alg II.
LG
Ronja
hallo,
ich schätze mal deine lebensgefährtin, ist nicht im mutterschutz, dann würde sie noch geld vom arbeitgeber bekommen, sondern in elternzeit.
so, in meiner ersten berechnung bist du nur deinen leiblichen kindern unterhaltsverpflichtet, du zahlst schon seit dem 1.07.2005 zuviel kindesunterhalt, denn ab diesem datum wurde der selbstbehalt auf 890,00€ raufgesetzt, aber dieses geld kannst du vergessen.
du bist mangelfall
habe mit den neuen kindern gerechnet.
einkommen 1368-890 selbstbehalt= 478€ verteilermasse
bedarf der unterhaltsberechtigen
Kind 1=393€
Kind 2=334€
neues kind 3=276€
neues kind 4=276€
macht einen bedarf von 1279€
478:1279=37%
dem nach bekommt kind
1:393x37%=145.41€
2:334x37%=123,58€
3:276x37%=102,12€
4:276x37%=102,12€
würdet ihr heiraten,deine frau hat kein einkommen folgende berechnung:
verteilermasse 478€
unterhaltsberechtigte 1859€
kind1: 393x25%=98,25€
kind2 :334x25%=83,5€
kind 3 :276x25%=69,0€
kind4:276x25%=69,0€
neue frau: 580x25%=145€
wie der anspruch auf alg2 dann aus sehen wird, kann ich nicht beurteilen,auf jeden fall werden die kinder deiner lg in deiner unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt, du bist ja nicht der vater.
Vielen Dank erstmal für die Berechnung.
Es spielt dabei keine Rolle, das ich einen anderen Unterhalt für die Kinder bezahlt habe? sind ja nur 247,291 Euro.
Du rechnest mit 393 und 394 Euro. Kann ich nicht nachvollziehen.
Ich werde nach Stufe 1 berechnet, durch das bereinigte Nettoeinkommen.
Ich zahle auch erst seit April 291Euro für die große.
Und wie erwähnt, habe ich etwas mehr Geld als das im Vergleich aufgeführte (1368Euro)
Neuberechnung wäre momentan nicht zu meinen gunsten denke ich...
[Editiert am 13/5/2006 von Mabe]
hallo mabe,
du mußt bedenken, daß ich eine mangelfallsberechnung durchgeführt habe.
bei dieser berechnung wird von der6.stufe der düsseldorfertabelle ohne anrechnung des kindergeldes ausgegangen.
kinder bis 6jahre: 276€
6-12jahre:334€
ab 12jahren: 393€
viele grüße
