Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen, weil es Änderungen familienmäßig gibt, die unter Umständen neue Unterhaltsforderungen ergeben könnten.
Seit etwa 10 Monaten wohnt meine Tochter nun bei mir, da meine Ex-Frau in eine weiter entfernte Stadt gezogen ist und meine Tochter dorthin nicht mit wollte.
Den Unterhaltstitel haben wir so gelassen, da er begrenzt ist. Meine Tochter ist jetzt über 16. Der Titel beinhaltet nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt für meine Tochter. Seit meine Tochter bei mir wohnt, zahle ich nur noch den nacheh. UH. Ich habe mich mit meiner Ex-Frau in der Form geeinigt, das der Titel nicht angerührt wird.
Nun hat mein Sohn ( 24 Jahre alt, in Süddeutschl. lebend ), Bafög beantragt und ich muss meine Unterlagen zu der zuständigen Stelle senden. Soweit ich weiss, will er eine schulische Ausbildung im bereich Physiotherapie machen. Bisherige Versuche einer Ausbildung sind gescheitert.
1.) Was aber passiert,wenn die Bafögstelle ihm nichts, oder nur einen geringen Teil Bafög zahlt? Wird diese Behörde dann an mich zwecks Unterhaltforderungen herantreten?
2.) Was ist der Unterhaltstitel noch wert falls Forderungen gegen mich geltend gemacht werden,wird Unterhalt für meine Tochter dann streitig, da sie ja "bei mir lebt"?
Erstmal Danke
Gruss,Ralf
Hallo WnV,
die Kindesmutter hat kein,oder kaum Einkommen. Den nachehelichen UH kann ich steuerlich absetzen, bekomme in etwa die Hälfte nach Steuern wieder.
Da der UH begrenzt ist bis meine Tochter 18 ist, lasse ichs nun so wie es ist.
Sollten jedoch seitens der Bafög-Angelegenheit unerwartet "hohe" Forderungen an mich begründet werden, so werde ich selbstverständlich über eine Änderungsklage nachzudenken haben.
Gruß,Ralf
Moin
Wenn die KM leistungsunfähig ist, wird bei Dir der Mindest-KU angerechnet. Beim Bafög-Antrag-Schreiben musst Du also dann angeben, dass Du einem weiteren Kind unterhaltspflichtig bist (Pkt. 2 bei Dir).
Das Bafög-Amt ist nicht gleichzusetzen mit der Beistandschaft beim JA. Die dürfen und wollen gar nicht UH-Forderungen stellen. Ausser, sie sind mal in Vorleistung getreten und haben dem "Kind" Bafög gewährt. Dann kann es passieren, dass sie Regress fordern. Das geht aber nur, wenn Du dem Auskunftsbegehren nicht nachgekommen bist oder das "Kind" falsche Angaben gemacht hat und - wenn Du tatsächlich UH-pflichtig wärst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
O.K. dann werde ich das ganze mal in Ruhe angehen....................
Gruss,Ralf