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Bafög bewilligt - Pflicht zur Information des UH-Pflichtigen?

 
(@the-poooh)
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Hallo!

Wenn ein Kind Bafög beantragt und bewilligt bekommt, ist es verpflichtet dem Unterhaltspflichtigen mitzuteilen, wieviel es erhält?

Wie verhält man sich, wenn man feststellt, dass das Kind bewußt die Bewilligung verschwiegen hat?

(Frage steht gerade aktuell im Raum)

Danke!

Poooh

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 14:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich muss das dem Unterhaltspflichtigen mitgeteilt werden ,da der BAFÖG-Betrag ja den zu zahlenden Unterhalt mindert.

Tut der Unterhaltsberechtigte nicht kann, zumindest theoretisch, der zuviel gezahlte Betrag zurückgefordert werden.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 14:32
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

OK,

dann sind wir wieder dabei, dass zuviel gezahlter Unterhalt im Zweifel nicht zurückgefordert werden kann, weil er als "verbraucht" gilt.
Soweit hatte ich mich schon durchs Forum gewühlt.

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2013 15:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Poooh,

dann sind wir wieder dabei, dass zuviel gezahlter Unterhalt im Zweifel nicht zurückgefordert werden kann, weil er als "verbraucht" gilt.
Soweit hatte ich mich schon durchs Forum gewühlt.

klar kann er nicht "zurückgefordert" werden. Geklaute Kirschen, die ich schon gegessen habe, kann ich Dir auch nicht wiedergeben.

Man kann aber die vermutlich zu Unrecht kassierten Beträge bei künftigen Zahlungen einbehalten bzw. mit noch zu leistenden Zahlungen verrechnen. Wenn Du Dich wieder durch's Forum wühlst, wirst Du jetzt vielleicht entgegnen "aber das darf man doch nicht, zumindest nicht, wenn der Unterhalt tituliert ist!" Richtig - aber schon Einstein wusste "Um ein folgsames Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man vor allem - ein Schaf sein." Das "Kind" müsste ja erst einmal eine Pfändung oder ein Gerichtsverfahren veranlassen - wohl wissend, dass es damit möglicherweise Dinge lostritt, die ihm gar nicht recht sein können.

Ich persönlich würde bei einer solchen Konstellation sogar sämtliche Zahlungen einstellen und dem "Kind" mitteilen, dass sie erst dann wieder aufgenommen werden, wenn alle hierfür relevanten Zahlen belegbar auf dem Tisch liegen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2013 15:39
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend!

Ich würde sogar soweit gehen, dass ein weiterer Unterhaltsanspruch verwirkt sein könnte, da das Verschweigen eigener Einkünfte, und dazu zählt BAföG, und eine weitere Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen grob unbillig wäre.

Beim Ehegattenunterhalt gibt es dazu reichlich Urteile.

LG nero

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2013 22:13